Nachtrag des KV-Namens in Geburtsurkunde? Ratlos...

  • Ich schon wieder...


    Seit der neue UG-Termin für den Gnom am 28.03.14 fest steht, habe ich den Eindruck das KV seitdem nichts Besseres zu tun hat als mich dauernd mit neuem Kram zu nerven. Jede Woche kommt irgend ne SMS oder Mail mit all möglichem Kram, was das neue Gesetz für "entrechtete" Väter ( wie er immer so schön sagt) ihm wieder bescheren könnte.
    Nicht vergessen hierbei: er rasselt immer nur mit Ketten und trommelt, denn UG gab es bisher 5 x 30 Minuten vor einem Jahr. Den Rest hat er bisher abgesagt und nicht wahrgenommen (Gnomi ist jetzt 3).
    Ich möchte jetzt eigentlich auch bloss Meinungen dazu hören, keine Rechtsberatung. Ich bewerte as auch nicht, sondern brauch einfach ne etwas "objektivere" Meinung, als ich sie grad leisten könnte.


    Zum Thema:
    - schwanger durch ONS
    - keine Beziehung, aber in der SS dann gerichtliche Sachen (Stalking, Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Gewaltschutzbeschluss)
    - KV bezweifelt VS, das Ganze wurde innerhalb eines Jahres gerichtlich geklärt und bestätigt, seitdem fliesst auch ziemlich regelmässig KU von 80€


    Auf Grund der ungeklärten VS wurde mir eine Abstammungsurkunde beim Standesamt für Gnomi ausgestellt, in der kein Vater erwähnt wird. Auch nicht als unbekannt. Da ich ja wusste wer das ist. Name/Geburtsname/ Vorname sind einfach leere Zeilen. Ich hab mir darüber vor 3 Jahren eher weniger Gedanken gemacht und die Abstammungsurkunde hat bisher auch bei allen offiziellen Sachen zwecks Jobcenter, Kitagutschein (hier in Berlin) und Ummeldung nach dem Umzug keinerlei Probleme gemacht, bzw wurde immer so akzeptiert.


    Nun schrieb mir KV eine Mail (er hat wohl jetzt nach 3 Jahren beim JA wegen dem Job eine Kopie der Urkunde angefordert, wohl auch erhalten und doch schon bemerkt das er da garnicht drin steht. Ich vermute dahinter grad, das sein Chef die so nicht akzeptiert, da sein Name dort nicht auftaucht.)


    Ich habe ihm zu verstehen gegeben, das ich nichts an der momentanen Situation ändern werde. Ich wüsste nicht mal, warum ich in die Geburtsurkunde irgendwas ein- oder austragen lassen sollte. Bisher gab es nie Probleme. Und solange KV nicht Bernie Ecclestone mit Mrd. auf dem Konto is, hab ich keinerlei Erbschaftsgeschichten im Hinterkopf. Das ist mir ziemlich egal.


    Nun meinte er, das er notfalls gerichtlich "die Korrektur der Urkunde" beantragen kann. Dies aber zu meinem Nachteil ausfallen würde, da er "nachweislich" der "gerichtlich geprüfte Erzeuger"

    :D

    sei. Und ich daraufhin die Kosten der Geschichte zu tragen hätte, da ich ja diesen Prozess in jedem Fall verlieren würde auf grund des Abstammungsgutachtens.


    Ich bin hier grad bisschen geplättet ob dieser Frechheit schon wieder und sehr ratlos gerade...


    Hat er recht damit? Ich will doch gar kein Gerichtsverfahren? Was soll denn sowas nur ständig?


    Bringt es dem Kind irgendwelche Vorteile, wenn KV jetzt doch in der Geburtsurkunde auftaucht? Hat 3 Jahre lang niemanden interessiert....




    Ich verstehs grad nicht...




    Und wie ich KV kenne, kommen die nächsten Tage und Wochen weiterhin solche Fuzzeleien....Nur um mich zu beschäftigen.

    Ich möchte hier nur um Rat fragen, wie man auf sowas reagieren kann, sofern man überhaupt reagieren sollte.




    :hae:


    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Name/Geburtsname/ Vorname sind einfach leere Zeilen. Ich hab mir darüber vor 3 Jahren eher weniger Gedanken gemacht und die Abstammungsurkunde hat bisher auch bei allen offiziellen Sachen zwecks Jobcenter, Kitagutschein (hier in Berlin) und Ummeldung nach dem Umzug keinerlei Probleme gemacht, bzw wurde immer so akzeptiert.


    Guten späten Abend!
    bei mir ist das genauso: in der Geburtsurkunde steht auch nichts drin bei Vater, nach wie vor nicht, und es gab auch nie Probleme oder Nachfragen, trotz Vaterschaftsanerkennung des KV Monate nach der Geburt. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ich wüsste nicht mal, warum ich in die Geburtsurkunde irgendwas ein- oder austragen lassen sollte. Bisher gab es nie Probleme.


    Bringt es dem Kind irgendwelche Vorteile, wenn KV jetzt doch in der Geburtsurkunde auftaucht? Hat 3 Jahre lang niemanden interessiert....


    Nach meinem Kenntnisstand (hier aus dem Forum, das war schon Thema) ist es so (und da wirst Du sicherlich noch entsprechende Antworten hierzu lesen), dass es wohl eine 'Personenstandsfälschung' oder 'Urkundenfälschung' odersoähnlich ist, wenn Du die Geburtsurkunde nach seiner Vaterschaftsanerkennung ohne Nachtrag des Vaters weiterhin verwendest.
    Aber da kennen sich die Profis hier sicherlich besser aus!

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Ach du Schreck....
    Hier brauch ich wohl doch den Beistand morgen, und alternativ noch nen Anwalt zur Beratung. Ich hab gern 2 Meinungen.


    Ich vermute, das KV grad mit solchen Geschichten (die er wieder irgendwo gelesen hat) versucht, mich einzuschüchtern oder aus der Reserve zu locken. Oder einfach nur zu ärgern. Falls an der Personenstandsfälschungsgeschichte irgendwas dran ist, kann ich nur hoffen, das er dieses Forum hier nicht findet...


    Aber hätte mich das JA denn nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung durch Abstammungsgutachten nicht auf die Änderung hinweisen können/ sollen? Mir fällt grad auf, das ich auch selber drauf "hätte gekommen sein könnte". War für mich nur nie wirklich n Thema und vordergründig wichtig.


    Inwiefern kann mir denn da jetzt das Genick gebrochen werden? Wenn ich seit 3 Jahren "mit ner Urkundenfälschung" rumrenne, sind ja auch damit abgeschlossene Rechtsverträge nicht mehr gültig, oder? Kita-Vertrag, Finanzamt, Jugendamt!


    Oh man ich bin grad völlig verwirrt und versuche in 1000 Richtungen zu denken. Ich will einfach keine Angriffsfläche bieten. Oder das mir im Nachhinein irgendwas durch Unwissenheit auf die Füsse fällt. Denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Deshalb versuch ich grad Info´s zu kriegen/ sammeln um noch im Vorfeld was reissen zu können, sollte KV echt ernst machen und mich vor Gericht zerren.


    Das muss ich ja glatt noch dankbar sein für seine E-Mail von vornherein, so kann ich mich ein wenig "vorbereiten" auf den Scheiss der jetzt wieder kommt....


    Danke das ich mich kurz auskotzen durfte...

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Strafbar machst du dich nicht unbedingt, aber er hat ein Recht darauf, daß es nachgetragen wird. Die Situation hat sich geändert. Bisher hat er die Geburtsurkunde nicht gebraucht, und für deine Belange reicht es, wenn du drin stehst.


    Nun hat er einen Fall, wo er die Geburtsurkunde braucht und damit er damit etwas nachweisen kann, muss sein Name auch dadrin stehen.


    Laut PStG (Personenstandsgesetz) bist du als Alleinsorgeberechtigter für die Eintragungen zuständig. Er kann als Vater, da er kein Sorgerecht hat, keine Änderung herbeiführen.


    Den wenigsten Streß hast du, indem du mit dem Vaterschaftsurteil zum Standesamt gehst, und den Vater nachtragen läßt und ihm dann anschließend eine Kopie zukommen läßt.


    Wenn du es nicht ändern lassen willst, dann muss er Klagen und seinem Antrag wird dann auch stattgegeben werden, da er nachweislich der Vater ist. Dann wird das Gericht die Eintragung veranlassen. Ist auf alle Fälle teurer, als selber zum Standesamt zu gehen.


    Das mit der Urkundenfälschung vergisst du mal schnell wieder. So scharf wird nun doch nicht geschossen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ach du Schreck....
    Hier brauch ich wohl doch den Beistand morgen, und alternativ noch nen Anwalt zur Beratung.


    Hey, no panik! Einen teuren Anwalt brauchst du dafür sicher nicht..

    Inwiefern kann mir denn da jetzt das Genick gebrochen werden? Wenn ich seit 3 Jahren "mit ner Urkundenfälschung" rumrenne, sind ja auch damit abgeschlossene Rechtsverträge nicht mehr gültig, oder? Kita-Vertrag, Finanzamt, Jugendamt!


    nochmal, no panik! Ich lauf seit 12 Jahren mit 'falschen' Urkunde rum, und ich bin sicher, das gibts noch mehr AEs... Allerdings: mein KV würde mir daraus auch einen Strick drehen wollen, wüsste er das...
    jetzt lässt Du den Vater eintragen, geht schnell, kostet n'paar Euronen, schickst dem KV eine Kopie und gut is.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Also definitiv hast Du Dich in keinster Weise strafbar gemacht oder sonst irgendwie falsch gehandelt.


    Im Falle einer Vaterschaftsanerkennung per Urkunde beim Jugendamt wird dem Standesamt eine Ausfertigung der Urkunde zur Beischreibung des Vaters übersandt.


    Bei einem Vaterschaftsfeststellungsbeschluss durch das Familiengericht erfolgt die Mitteilung nach Rechtskraft eigentlich ebenfalls automatisch, durch Arbeitsüberlastung kann es aber schon mal vergessen werden.


    Wenn Du eine Beistandschaft hast, bitte einfach den Beistand eine Kopie der Vaterschaftsfeststellung an das Standesamt zu übersenden, damit der KV beigeschrieben werden kann (die gleiche Möglichkeit steht ihm aber auch offen, schließlich hat auch er den Beschluss erhalten!).

  • Vielen Dank Profiler, genauso hat es mir der SB heut auch erklärt.


    Und ich würd sogar die Euronen berappen, nur um KV das M... zu stopfen und das Gesicht dazu zu sehen...


    Aber den Stress muss ich mir garnicht machen, das ist definitiv KV´s Baustelle....


    Bescheuertes Silberrücken-Gebaren...

    :radab


    Vielleicht hilft bei ihm ja der hier...

    :schnuller

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Wieso denn das Maul zu stopfen?
    Seine Nachfrage nach einer aktualisierten Urkunde war schon richtig, denn die Urkunde die du hast, ist einfach falsch. So wie sie ist, sollte man sie nirgendwo einreichen, auch du nicht, denn sie entspricht nicht den Tatsachen.
    Ist natürlich nicht strafbar und es wird dich keiner darauf hinweisen, da alle bei so einer Urkunde davon ausgehen, dass es noch keinen rechtlichen Vater gibt.
    Eigentlich kommt man doch selbst darauf. Deinen Ausweis würdest du doch auch ändern, wenn sich Änderungen ergeben. Mit der Geburtsurkunde ist es genauso.
    Und wenn man schon selbst nicht darauf kommt, ist doch schön, dass er dich darauf hinweist. Er muss sie nun mal irgendwo einreichen und da sollte man schon darauf achten, dass es kein fehlerhaftes Dokument ist.
    Ich verstehe die ganze Aufregung gar nicht. Einfach ändern lassen und gut ist es. Früher oder später musst du es sowieso machen. Ist ja deine Verantwortung, dafür zu Sorgen, dass das Kind richtige Unterlagen hat. Ist eigentlich logisch.
    Würde er das machen, würdest du dich aufregen, dass er hinter deinem Rücken Urkundenänderung beantragt. Also sei froh dass die Kindesunterlagen bei dir sind und er dich immer fragt.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Ich habe den Vater meines Sohnes in seiner Geburtsurkunde im nachhinein änderen lassen, nachdem er sich bequemt hat die Vaterschaft anzuerkennen.


    Mir war einfach wichtig für den Rest des Lebens meines Sohnes, dass er seinen Vater in der Geburtsurkunde drin hat. Ich wollte das nicht leer haben.


    Bezahlen hab ich ihn lassen. (Wenn er sich zieht, was die Vaterschaft angeht, er hätte auch gleich anerkennen können.)


    Liebe Grüße,
    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Bei meiner Tochter wurde die Vaterschaft auch Gerichtlich festgestellt und bis heute steht kein KV in der Geburtsurkunde und ganz ehrlich mir ist es lump.


    Bei mir seber war es genauso, Vaterschaft wurde Gerichtilich festgestellt und bis heute ich bin mittlerweile 27 steht mein Vater da nicht drinne...


    Und ich werde dies auch nicht mehr ändern...



    Wenn es um erbschaft geht Erben die Kids auch ohne den Eintrag in die Geburtsurkunde immerhin gibt es einen Beschluss per Gericht das Vaterschaft festgestellt wurde!

  • Ich erinnere mich, dass es auch eine Art Urkunde gab, dass Herr XY die Vaterschaft anerkannt hat. Im Prinzip muss das doch für die Arbeit ausreichend sein!? :hae:

  • Ich hab die Geburtsurkunde erst letztes Jahr (da war Kind 7) ändern lassen, obwohl schon 5 Monate nach ihrer Geburt das Verfahren bei Gericht durch war. Wollte das damals direkt ändern lassen, musste aber warten bis das Urteil rechtskräftig war. Ich hab es vorher nie gebraucht, auch jetzt nicht. Habe die alte Urkunde jedoch verlegt und brauchte dringend eine neue. Also hab ich die angefordert und den KV dabei eintragen lassen. Hat mich 10€ gekostet und knapp ne Woche gedauert. Egal ob mit nachtragung oder ohne, es hätte dasselbe gekostet.
    Kind weiß wer sein Vater ist, aber ich find es so besser auch wenn da noch nie ein Hahn nach gekräht hat. Bei rechtlichen Dingen ist eh der Sorgerechtsstatus relevant und nicht das was in der Urkunde drin steht.


    Forder einfach ne neue Urkunde mit KV eingetragen an und gut ist. Vor- oder Nachteile hat das nicht.

  • Hallo


    :frag Ich würde es nachtragen lassen, dem Vater kommentarlos eine neue Urkunde in Kopie zukommen lassen und gut. :frag


    Den Stresse würd ich mir nicht machen, schon gerad gar nicht, wenn der Typ so schräg drauf ist. Hier hat er irgendwie Recht. Er kann Dir ganz sicher nicht so an den Karren, wie er behauptet. Ich hab's aber alles gerne korrekt und da gehört in die Urkudne der bekannte Vater. Deswegen würde ich aber noch längst kein Wort mit ihm wechseln. Wenn ich es für richtig halte, agiere ich so wie ich es für richtig halte auf des Vaters Ansprüche.


    Gruß

  • Huch, ich wüsste nicht , warum DU dafür zuständig sein sollstest, Du hast korrekt die Geburt des Kindes angezeigt und Dich als Mutter eintragen lassen, DU KANNST niemanden als Vater eintragen lassen, die Vaterschaft muß der Vater selbst eintragen lassen.


    Bei uns war es so, daß es das Vaterschaftsgutachten gab und der KV dann dazu aufgefordert wurde, die Anerkennung ( ich vermute beim Standesamt ) zu unterschreiben oder er wäre zwangsweise eingetragen worden.



    Ich hätte keine Möglichkeit gehabt, den KV selber einzutragen, ich war dann froh, daß er drin stand, da ich es komisch finde, da keinen Vater stehen zu haben und das wird Dein Kind sicher auch komisch finden, wenn es die Urkunde irgendwann mal in den Händen hält.


    Schreib ihm halt, daß er sich gerne eintragen lassen kann und sich diesbezüglich ans Jugendamt wenden soll.

  • Hallo nochmal und vielen Dank an alle für die Antworten und Ratschläge (wenn auch z.T. kritisch, was mich zum Nachdenken angeregt hat). Jetzt übers We konnte ich nicht ganz so viel reissen, aber es hat sich doch so ziemlich geklärt.


    Der Gnom wurde in Thür. geboren, aber in einem anderen Landkreis, da ich zur Entbindungszeit bei meinen Eltern zu Besuch war und dort ins nächste KH bin. Ein Jahr später ja der schon erwähnte Umzug nach Berlin. Soll heissen, 2 verschieden JA´s und ein Standesamt ganz aussen vor. Von daher das Zuständigkeitsgerangel und sicher auch die verloren gegangene Nachtragung des KV ein Jahr später nach gerichtlichem VS-Test.


    Ich habe jetzt hier in Berlin beim zuständigen Standesamt in Thüringen die nachträgliche Eintragung "beauftragt" per E-Mail (nach telefonischer Absprache und mit Kopien aller Dokumente im Anhang). Von dort geht wohl jetzt eine Information an das zuständige JA, das die Urkunde quasi "abholbereit" vorhanden ist und vom JA an den KV ausgehändigt werden könne. Ich weiss das das alles einfacher gehen könnte, aber KV hat am Samstag beschlossen (nach weiteren Beschimpfungen etc.), das wir alles ausschliesslich über den Beistand klären (der aber nun wiederum hier in Berlin besteht),und nicht mehr Mail oder Telefon. Dahinter vermute ich die Next, aber das ist sein Problem.
    Am Samstag hat er mir erklärt das "ich mir auch deinen Teil des Freibetrages hole." Jetzt weiss ich auch woher der Wind weht und was das ganze Theater soll.
    Anscheinend hat er vergessen das er das nicht kann, aber das soll er selbst heraus finden.


    Dieses ganze Theater geht mir nur noch tierisch auf den Keks und alle halbe Jahre findet er was Neues....


    Es ist zum Heulen...
    :flenn

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink