Mietanteil zahlen wenn er noch hier wohnt

  • Hallo zusammen,
    ich hätte mal eine Frage an euch und hoffe ihr habt eine Antwort.
    Mein Mann und ich haben uns vor Weihnachten getrennt. Wir wohnen noch zusammen, unserem Sohnemann wegen. Er hat ab 1.4. eine Wohnung und bis dahin müssen wir da wohl noch durch.
    Ich habe vor einer Woche wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Voll geht nicht, da unser Sohn dann nicht betreut wäre. Ich weiß noch nichtmal genau was ich netto rausbekomme und er möchte jetzt, dass ich einen Teil der Miete mitzahle, solange wir noch zusammen wohnen.


    Kann er das machen? Er verdient fast dreimal so viel wie ich.


    Wir haben noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet und haben ausser einmal mit profamilia noch mit niemandem darüber gessprochen. Wir hatten miteinander vereinbart, dass wir das erstmal so hinbekommen. Er hat mir versichert, dass ich mir keine Sorge ums Geld machen muss. Aber langsam bekomme ich doch ein wenig Angst, wie das finanziell alles klappen soll.


    Hat jemand Erfahrung mit so einer Regelung oder Tipps was ich jetzt am besten tun sollte?


    Weiß jetzt ehrlich gesagt nicht weiter.


    Liebe Grüße
    Rose79

  • Hallo


    Natürlich kann er das machen. Er muß Dir aber ebenso Unterhalt zahlen: Kindsunterhalt, Trennungsunterhalt.


    Wie wirst Du die Miete tragen, wenn er raus ist? Du solltest Dir schnell Gedanken machen, welches Geld Du zur Verfügung haben wirst, was Du an Unterhalt bekommst, wo und wie Ihr wohnen wollt. Wie ist das Kind betreut, wenn er raus ist?


    Gruß

  • Wie alt ist euer Sohn?
    Und zahlt er derzeit Kindsunterhalt?
    Steht ihr gemeinsam im Mietvertrag?


    So einfach ist das nicht....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also wenn er denn jetzt schon getrennte Gelder haben möchte - was er einfordern könnte - dann bitte auch ganz oder gar nicht. Dann soll er Dir auch das Geld zahlen, was Dir zusteht (ggf. auch Sohnemann wenn die Einkäufe von Deinem Geld abgehen). Ich finde, da macht es sich einer ganz schön einfach. Wenn er wie Du sagst das dreifache verdient, wird das Deinen Mietanteil wohl eher schlucken. :kopf

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Unser Sohn ist 4 1/2. Geht in die Ganztagskita.
    Wir stehen gemeinsam im Mietvertrag und ich seh mich auch schon nach einer Wohnung um, weil diese einfach viel zu teuer ist.
    Noch zahlt er mir gar nichts. Er legt Haushaltsgeld in die Kasse und das war es.
    Heute hab ich mir was neues zum anziehen gekauft, weil ich das für den Job brauche. Er wollte das Geld wieder haben. Habe ihm wütend das Weihnachtsgeld, dass ich von seinen eltern bekommen habe hingeknallt.
    Das war der ausschlaggebende Punkt für mich etwas zu unternehmen.


    Wie ist das denn mit dem Kindesunterhalt und dem Trennungsunterhalt?


    Laut Düsseldorfer Tabelle (hab mal da rein geschaut) stehen mir für unseren Sohn ca 360 Euro zu.
    Aber wir wohnen ja noch zusammen und legt ja Geld für Haushalt hin. Muss er mir dann trotzdem Kindesunterhalt zahlen????


    Und wie wird das dann mit dem Trennungsunterhalt verhackstückelt?
    Faktisch könnte ich mir jetzt rein gar nichts kaufen, da ich mein erstes Gehalt ja noch gar nicht bekommen habe.


    Bin gerade ziemlich hilflos....

  • Pft. Fängt ja prima an Euer Weg in die Zukunft. :kopf
    Wie Du schon richtig erkannt hast, ist das gar nicht so einfach zu sagen, was wer zahlen müsste. Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Nimm alles was von relevanz sein könnte mit. Seine Einkünfte, Deine, Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Schulden etc.
    Wäre ich in Deiner Situation, würde ich auf keinen Fall bei ihm um Geld betteln - das ist doch was er will: Dir vorhalten, was Du vermeintlich ohne ihn noch bist. Da muss ich mir gerade ganz böse auf die Zunge beißen...
    Ich würde mir das Geld, was ich brauche leihen oder einen Dispo bei der Bank einrichten/anfragen. Er wird es Dir zurück zahlen müssen. Was er da macht geht nicht. Gar nicht. Weder menschlich noch rechtlich.

    LG Sankofa



    Mit dummen Menschen zu streiten ist wie gegen eine Taube Schach zu spielen.
    Egal wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf
    das Brett kacken und herum stolzieren als hätte sie gewonnen.

  • Hallo


    Zuallerstmal dürft Ihr bei Trennung nicht gemeinsam haushalten. Der Herr darf selber einkaufen, bezahlen und kochen, waschen etc. Außerdem muß er Dir wie gesagt Utnerhalt zahlen. Aber es wird sicher nicht ein Vremögen sein. Dennoch.


    Den Kindsunterhalt kannst Du kostenfrei über eine Beistandsschaft beim Jugendamt berechnen lassen. Den Unterhalt für Dich wirst Du wohl über einen Anwalt einfordern müssen, wenn der Herr nicht selber einsieht, dass sowas nur teuer wird.


    Seien wir mal realistisch: Wenn ein Paar sich trennt, ist keiner mehr gewillt, vom Einkommen dem anderen was abzugeben. Da fühlt sich jeder schnell übervorteilt oder benachteiligt und es werden über das Geld offene Rechnungen auf der Paarebene erstellt und beglichen. Frag ihn halt mal, wie er sich das denn so vorstellt. Vielleicht ist er ja doch konstruktiv.


    Gruß

  • Außerdem muß er Dir wie gesagt Utnerhalt zahlen


    ob er ihr Unterhalt zahlen muss, sei mal dahingestellt...


    Wenn ich richtig gelesen habe, sind sie nicht verheiratet, und ob das Kind U3 ist, wissen wir nicht :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Da steht Kind ist 4 1/2 da fällt der BU weg....


    Wenn er Mietanteil will würde ich ihm sagen zahl du erstmal Unterhalt...


    :kopf

  • Da steht Kind ist 4 1/2 da fällt der BU weg....


    Wenn er Mietanteil will würde ich ihm sagen zahl du erstmal Unterhalt...


    :kopf


    Nein, auch wenn sie nicht verheiratet wären, fällt der Betreuungsunterhalt nicht gleich weg.
    Es kommt auf den Einzelfall an und es gibt keine Verpflichtung gleich nach dem 3. Lebensjahr Vollzeit
    zu Arbeiten...

  • Bu nach dem 3 Lebensjahr ist nur in absoluten ausnahmefällen.... Da muss schon ein Spezieller Grund vorliegen...
    Wir hatten das damals bei uns.... ;-) Und im Gesetzestext steht auch ab 6 wochen vor geburt bis 3 jahre danach, darüber hinaus ist ein Einzelfall

  • Dann hat meine Tochter wohl Glück gehabt? Oder ne gute Anwältin...
    Der Vater hat auch gleich nach dem 3. Lebensjahr geklagt,
    aber verloren. (Will aber weiter klagen)
    Die Richterin hat seitenlang und minutiös ausgerechnet, dass meiner Tochter
    nicht mehr als 30 Stunden zur Zeit zugemutet werden können.
    Es wurden Betreuung, Arbeitszeit, Pausen, Fahrtwege, Haushaltsführung etc. berücksichtigt


    Im Gesetz steht MINDESTENS bis zum 3. Jahr


    http://www.vonderwehl.de/FAMIL…aehrige_Kinder/Neue_Seite

  • Zitat


    Ich weiß noch nichtmal genau was ich netto rausbekomme und er möchte
    jetzt, dass ich einen Teil der Miete mitzahle, solange wir noch zusammen
    wohnen.

    Da gilt es wohl mal genau hinzuschauen wie ihr gerade organisiert seid.


    Wäsche, Einkaufen, Kochen, Kinderbetreuung und vieles mehr. Da könnte man vielleicht einiges gegenüber stellen.
    Falls ihr verheiratet seid lebt ihr wahrscheinlich in Zugewinngemeinschaft. Was ihr zusammen erworben habt, gehört beiden.



    Ihr habt noch viele Jahre mit eurem gemeinsamen Kind vor euch. Es wäre für die kommenden Jahre sehr hilfreich wenn ihr euch irgendeine Form der Verständigung bewahren könnt. Dabei sind Anwälte in aller Regel wenig hilfreich.


    Die gängigen Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, ProFamilia, EFL Ehe-Familie-Lebensfragen, .... und viele mehr) können euch hoffentlich weiter helfen. Die meisten davon sind auch kostenlos.
    Findet Wege friedlich und sachlich miteinander umzugehen.


    :strahlen

  • Ja dann ist es ne Ausnahme.... weil es ihr nicht zugemutet werden kann...
    Davon ab muss der KV auch finanziell dazu in der Lage sein BU noch zu zahlen...

  • Ich könnte mir aber vorstellen, dass er den BU zumindest für eine gewisse Zeit zahlen muss, bis ein Job da ist bzw. der Job ist ja schon da, aber es fließt noch kein Geld. Außerdem... wo nix ist, kann man nichts holen.... Im Mietvertrag stehen beide, d.h. wenn sie ihren Mietanteil nicht zahlen kann, holt sich der Vermieter das Geld von ihm.


    Ich würde auch dringend empfehlen, sich beim Jugendamt (kostenlos) beraten und den Unterhalt berechnen zu lassen. Wenn der Streit ums Geld jetzt schon losgeht, dann brauchst Du da was schwarz auf weiß, sonst wird das nix!


    Hast Du z.B. berücksichtigt, dass die Düsseldorfer Tabelle auf zwei Kinder ausgelegt ist, d.h. bei einem rutscht man eine Stufe hoch? Den Fehler haben wir z.B. gemacht.


    Lass Dich nicht unter Druck setzen und versucht die Zeit bis zur räumlichen Trennung dem Kind zuliebe einigermaßen gut über die Bühne zu bringen, auch wenn es schwer ist.