Hey,
in welches Verhältnis kann man den Barunterhalt mit dem Betreuungsunterhalt setzen?
Wenn das Umgangselternteil 500€ für das Kind zahlt, wird dann mit dem gleichen fiktiven Betrag von 500€ (Stunden für Erziehung & Pflege kann man auch in € umrechnen) ausgegangen, was das Betreuungselternteil zahlen sollte?
Von diesem Gesamtbetrag (inkl. 184€ Kindergeld) 1184€ sollen dann alle Kosten (Miete, Essen, Kleidung, Klassenfahrten, usw.) sowie Zeit (sprich für Erziehung, Pflege, usw.) abgezogen werden?
Kann man so eine Milchmädchenrechnung machen? :hae:
Oder aber ist der Gedanke hinter dem Barunterhalt, dass er alle Kosten für das Kind decken soll?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich.