Bar- und Betreuungsunterhalt

  • Hey,



    in welches Verhältnis kann man den Barunterhalt mit dem Betreuungsunterhalt setzen?



    Wenn das Umgangselternteil 500€ für das Kind zahlt, wird dann mit dem gleichen fiktiven Betrag von 500€ (Stunden für Erziehung & Pflege kann man auch in € umrechnen) ausgegangen, was das Betreuungselternteil zahlen sollte?


    Von diesem Gesamtbetrag (inkl. 184€ Kindergeld) 1184€ sollen dann alle Kosten (Miete, Essen, Kleidung, Klassenfahrten, usw.) sowie Zeit (sprich für Erziehung, Pflege, usw.) abgezogen werden?



    Kann man so eine Milchmädchenrechnung machen? :hae:



    Oder aber ist der Gedanke hinter dem Barunterhalt, dass er alle Kosten für das Kind decken soll?



    Ich hoffe meine Frage ist verständlich.

  • Kann man so eine Milchmädchenrechnung machen?


    Ich glaube nicht, zumindest bei Kindern unter 18 Jahren.


    Ab 18 wird der Bedarf des Kindes nach Einkommen zwischen den Eltern aufgeteilt. Wobei der Betreuende Elternteil dann theoretisch dem Kind eine Rechnung für Mietanteil, Nebenkosten und Ernährung aufstellen kann.


    L.G. Tani

  • So eine Rechnung ist Unsinn.


    Der betreuende Elternteil hat weniger Möglichkeiten viel Geld zu verdienen als der andere.
    Wie in der Ehe gilt das Prinzip des Zugewinns: der Gewinner ist hier aber nicht der Partner sondern das Kind. Je mehr Kohle es bekommt umso freizügiger kann es groß werden.


    Volker

  • Der betreuende Elternteil hat weniger Möglichkeiten viel Geld zu verdienen als der andere.


    Diese Aussage ist jetzt Unsinn ;)
    Es ist teilweise (!) schwerer für das betreuende Elternteil Vollzeit arbeiten zu gehen, ja, aber für den schulischen/akademischen Abschluss ist jeder selbstverantwortlich.
    Oder gibt es keine Paare, wo die Frau Ingenieurin ist (betreuendes Elternteil) und der Mann Dachdecker (Umgangselternteil) ?!


    Ich hoffe die Diskussion versteift sich nun darauf nicht so sehr und findet zum Ursprung wieder :-)


    ODER ich muss meine Frage anders stellen.... Was deckt der Bargeldunterhalt ab? Was soll er abdecken und welchen Rest übernimmt das Betreuungselternteil? Vielleicht ist es so verständlicher worauf ich hinaus möchte.
    LG

  • Lenovo, hier muß ich mal nachhaken. Was hat der noch so schöne akademische Abschluß mit der Tatsache zu tun, dass ein BET schlicht das Kind versorgt und somit weniger Zeit für eine Karriere hat? Außerdem wirst Du tatsächlcih wenige Paare finden, bei denen der Mann aus der Karriere ausgestiegen ist, um seiner Frau selbige zu ermöglichen, sich dann getrennt hat um als UET nun Unterhalt zu zahlen.



    Ansonsten ist sowas nicht aufrechenbar und mir erschließt sich auch nicht ,was Du diskutieren möchtest. Das gibt nur böses Blut. Der Gesetzgeber macht die Milchmädchenrechnung, wie Du selber erkannt hast. Jedes Elternteil wird der Meinung sein, seinen Beitrag zum Kindsunterhalt zu leisten - oder auch nicht. Je mehr Geld der BET zur Verfügugn hat (durch eigenes Einkommen, Unterhalt, woher auch immer), desto besser die Möglichkeiten für die Kinder.


    Übrigens ist in dem Moment, in dem das Gegenüber mit "das ist Unsinn" argumentiert, die Diskussion vorbei. Das ist schlicht unhöflich. Wenn Dir Aussagen nicht gefallen, argumentiere, aber fahr den Leuten nicht über den Mund.



    Gruß

  • so kann man nicht rechnen, weil Kinder nicht als Erwerb gedacht sind, sondern erst mal ein Privatvergnügen der Eltern ;)


    und diese sind dem Kind gegenüber unterhalts- und betreuungspflichtig-


    Bei einer Trennung ohne Wechselmodell wird dann hin- und her gerechnet-


    Boris Becker hat mit Sicherheit soviel KU bezahlt, dass eine vielköpfige Familie damit gut und nobelst leben könnte :brille


    Bei dem, bei dem das Kind lebt, wird davon ausgegangen, dass er ausreichend Zeit und Geld investiert, um damit den Barunterhalt der anderen Elternseite auszugleichen


    der Barunterhalt soll also nicht alle Kosten decken
    (geht ja auch gar nicht, weil z.B. viele ET gar keinen Barunterhalt leisten, und der andere den kompletten Bar- und Betreuungsunterhalt)-


    Interessant wird Deine Berechnung erst ab 18, weil grds. beide ET barunterhaltspflichtig werden, idR. jedoch eines dies im Form von (und jetzt ist der Begriff einfach falsch) Betreuungsunterhalt (ein 18jähriges Kind muss nicht mehr betreut werden ;) ) leistet- gemeint ist aber meist freies Wohnen, Essen, Waschen.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Lenovo, hier muß ich mal nachhaken. Was hat der noch so schöne akademische Abschluß mit der Tatsache zu tun, dass ein BET schlicht das Kind versorgt und somit weniger Zeit für eine Karriere hat?


    Als frischer Absolvent steigst du bei mir im Unternehmen (Osten) mit mind. 3500 brutto ein. Wenn du ein paar Jahre arbeitest, ohne dich hochzuarbeiten und Karriere zu machen, steigt das Gehalt. Damit kann man doch gut leben als BET, nich? Oder sind alle BET Kassierer oder Lageristen?
    Wie gesagt, Vollzeit zu arbeiten ist teilweise schwierig, wenn man so gar keine Unterstützung hat aber für ein nettes Grundgehalt zählt die Qualifikation und mit Kind kann man sogar richtig gut studieren. Man erhält sehr viel Unterstützung.
    Von daher kann man keine Aussage treffen,dass alle BET knapp bei Kasse sind WEIL sie BET sind.


    Außerdem wirst Du tatsächlcih wenige Paare finden, bei denen der Mann aus der Karriere ausgestiegen ist, um seiner Frau selbige zu ermöglichen, sich dann getrennt hat um als UET nun Unterhalt zu zahlen.

    Warum muss man seine Karriere und damit seinen Job aufgeben, wenn man ein Kind hat? Kürzer treten als BET muss man wahrscheinlich, aber doch nicht aussteigen!!



    Das gibt nur böses Blut.


    Das war nicht meine Absicht, darum habe ich versucht so allgemein wie möglich zu bleiben in meiner Fragestellung.



    Der Gesetzgeber macht die Milchmädchenrechnung, wie Du selber erkannt hast. Jedes Elternteil wird der Meinung sein, seinen Beitrag zum Kindsunterhalt zu leisten - oder auch nicht. Je mehr Geld der BET zur Verfügugn hat (durch eigenes Einkommen, Unterhalt, woher auch immer), desto besser die Möglichkeiten für die Kinder.


    Danke, mit so einer Aussage kann ich wenigstens etwas anfangen.


    Übrigens ist in dem Moment, in dem das Gegenüber mit "das ist Unsinn" argumentiert, die Diskussion vorbei. Das ist schlicht unhöflich. Wenn Dir Aussagen nicht gefallen, argumentiere, aber fahr den Leuten nicht über den Mund.


    Ich schreib jetzt nicht "aber er hat angefangen" ;) In meinen Augen war es keine qualifizierte Aussage von druide. Und `Unsinn` ist nun wirklich kein so stark abwertendes Wort. Immerhin war ein zwinkender Smiley dahinter. Das ist schon ein wenig Korinthenkackerei. SMILEY -> :D


    Bei dem, bei dem das Kind lebt, wird davon ausgegangen, dass er ausreichend Zeit und Geld investiert, um damit den Barunterhalt der anderen Elternseite auszugleichen


    :thanks:

  • ich kann mich meiner vorschreiberin so nicht wirklich anschliessen..


    ja, der barunterhalt soll (besser sollte) alle kosten decken. bei fremdbetreuung wird auch der BET zur kasse gebeten, da er ja in diesem fall keine betreuung leistet (also 50:50 für kiga zb.)


    also ich bin der meinung das die gute "düsseldorfer tabelle" den bedarf (geld) ermittelt.
    und dies wird dem UET schliesslich "abgeknöppft".


    in diesem fall zahlt also der UET für die kinder, während der BET seine leistung durch erziehung und pflege der kinder erbringt.


    dem BET entstehen somit keine kosten zusätzlich. und bei vernünftiger haushaltsführung kann man sogar noch seinen neuen damit durchfüttern (meine erfahrung) ;-)


    natürlich- wenn UET nicht leistungsfähig, pech gehabt..


    aber ich bin jetzt neugierig: welchen stundenansatz nimmt man denn für erziehung und pflege?
    würd gern der KM eine rechnung schicken... LOL

  • Oder aber ist der Gedanke hinter dem Barunterhalt, dass er alle Kosten für das Kind decken soll?

    2 Eltern also zahlen 2 Eltern Unterhalt!


    Der betreuende Elternteil hat weniger Möglichkeiten viel Geld zu verdienen als der andere.


    Warum das?

  • Zitat von »druide«
    Der betreuende Elternteil hat weniger Möglichkeiten viel Geld zu verdienen als der andere.



    Warum das?


    Als BET kann ich nicht jeden Job der Welt annehmen, Quali hin oder her.
    Ich muss das soziale Umfeld des Kindes berücksichtigen.
    Einem UET fällt es leichter seinen Job nach seinem Umgangswunsch auszurichten.
    I.d.R ist der BET bei Krankheit, Arztbesuch, Kindergeburtstag, pubertären Ausbrüchen und und und der "Betroffene".


    Da ich als langjähriges UET und langjähriges BET Erfahrung aus beiden Blickwinkeln habe, erachte ich eine Aufrechnerei aber grundsätzlich als Unsinn. ;)


    Als UET habe ich gezahlt. Heute als BET gibt es nix.
    Und?


    Schade vielleicht fürs Kind wegen Namen tanzen lernen und so :D
    mir persönlich ist das Jacke.


    Volker

  • Das mit dem vollzeit arbeiten ist auch ansichtssache.


    Ich persönlich habe keine kinder bekommen um sie dann ständig vollzeit arbeiten zu gehen?


    @lenovo- dann bist du wahrscheinlich der meinung, dass jeder gut in der schule ( theorie) sein kann wenn er nur fleißig genug ist. Dann sollte man seine berufswahl wohl auch ausschließlich nach dem späteren gehalt ausrichten und was man gerne/gut macht.:-)

  • und wollen wir hier bitte beim thema bleiben??
    schickt euch doch ne pm um eure differenzen zu lösen- also ehrlich!!


    so, zurück zum thema!


    liebe ts: sind deine fragen soweit befriedigend beantwortet?


    übrigends: wenn man den harz4 satz für einen erwachsenen beachtet- wie soll man dann über 1000 euro ausgaben für ein kind rechtfertigen?
    kann man machen- ponnyhof mieten zb. aber das geht doch an der realität vorbei..
    ansonsten ist die Düsseldorfer tabelle ein guter (und äusserst grosszügig ausgelegter standart) anhaltspunkt für den bedarf eines kindes. und den zahlt idr der UET.

  • Ich weiß nicht wie die zahlen dazu sind. Bei den BETs, die ich kenne zahlen die UETs selten den tabellenunterhalt. Mich eingeschlossen.
    Wie gesagt ansonsten bin ich dabei, dass der regelsatz ausreichend ist.


    Was meinst du mit über 1000 € ausgabe für ein kind?

  • übrigends: wenn man den harz4 satz für einen erwachsenen beachtet- wie soll man dann über 1000 euro ausgaben für ein kind rechtfertigen?
    kann man machen- ponnyhof mieten zb. aber das geht doch an der realität vorbei..
    ansonsten ist die Düsseldorfer tabelle ein guter (und äusserst grosszügig ausgelegter standart) anhaltspunkt für den bedarf eines kindes. und den zahlt idr der UET.


    der alg2-satz ist aber nicht die grundlage. und sollte es auch nicht sein. oder wieso ist es dann wünschenswert, dass viele leute netto deutlich mehr als diesen satz haben?


    ich finde es selbstverständlich, dass eltern, entsprechend den eigenen finanziellen verhältnissen, für ihre kinder aufkommen. und wenn es den verhältnissen entspricht, dann ist das auch in ordnung, wenn es ein höherer betrag ist.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • weil hier barunterhalt und betreuungsunterhalt zusammenaddiert werden! deswegen bin ich bei theoretischen 1000 euro gelandet..
    deswegen.. ist natürlich doof, ich weiss.
    aber wir reden hier aufrund der themenstarterin nur über die grundsätzliche theorie.


    also- wir halten fest- der regelunterhalt deckt die finanziellen kosten. und die trägt der elternteil der nicht erzieht und pflegt.
    und wenn ich hier anmerken darf: die familiengerichte sind neuerdings angewiesen den unterhalt bei zeitlich ausgedehntem umgang anderst zu beurteilen.
    ich habe keine ahnung worauf TS hinauswill- aber damit gehen wir doch eher in die richtung die gewollt ist, oder?


    so, liebe themenstarterin! noch fragen?

  • Ich denke so eine Rechnung kann man nicht aufmachen und da vergleiche ziehen. Das fängt an mit der Frage, wieviel "Stundenlohn" dann die Betreuung beträgt, ist das überhaupt so, bis wieviel kostet ein Kind wirklich und reicht das auch alles.


    Auch ist jeder Einzelfall zu andersartig um da eine genaue Rechnung zu machen. Die Extreme sind: BET verdient das x-fache vom UET (Kindesunterhalt fällt weg) und UET verdient das x-fache vom BET (der SGB2-Leistungen bezieht). Dazwischen ist jede Konstellation denkbar.


    Was man verbindlich sagen kann: Wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird, ist das Kind nach SGB2 nicht bedürftig, da Unterhalt und Kindergeld den Bedarf komplett decken. Der BET macht dann das Kind bedürftig, da sie ein einer BG leben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo,
    dieses Thema hat mich gerade auch neugierig gemacht und ich hab mal die DT quergelesen. Laut dieser stünden meinem Sohn 317€ Unterhalt zu (3 Jahre jetzt, KV verdient lt JA bis zu 1500 €, keine weiteren Zusatzkosten Kita o.ä., denn das lehne ich ab.).
    Zur Zeit bezahlt KV 80€ jeden Monat, im Rahmen seiner Möglichkeiten. Mir stellt sich aber auch grad die Frage wieso man 1000€ im Monat für das Kind braucht? Oder auch ausgibt? Wofür? Vergoldetes Spielzeug? Klamotten von Lagerfeld? Schuhe von Manolo Blahnik?
    Vllt hab ich hier was falsch verstanden, aber bei uns tuts auch mal ne Linsensuppe und Nudeln mit Bolognese, statt jeden Tag "was Grünes" (weil es so gang und gäbe ist und durch TV immer suggeriert wird) wo es eh nur lange Gesichter gibt. Ne Kohlrabi für 40 ct. tuts denn auch. Ich liebe mein Kind, auch wenn es mal bei Mc Donalds essen darf. Aber das kostet mich keine 1000 € im Monat.
    Ich finde solche Rechnungen dem KV gegenüber echt übertrieben. Er soll seinen Beitrag leisten zum Kind, ganz klar, aber man muss ihn doch auch nicht schröpfen und wegen jedem Mist den KV zur Kasse bitten. Ich bin im Gegenteil sehr stolz darauf, mich nicht als finanziell abhängig zu präsentieren und wegen jedem nicht gezahlten Cent rumzuklagen und dem JA auf den Geist zu gehen.
    Damit zeige ich ja nur, das ich ohne den UH nicht leben könnte. Doch, das kann ich! Und bevor hier wieder jmd anfängt "das ist aber das Geld des Kindes!". Das ist mir vollkommen wurscht. Ob der Kurze von mir oder dem KV Geld bekommt, interessiert ihn mit seinen 3 Jahren wohl mal garnicht. Der is happy über seinen Joghurt und ihn kratzt es nicht, wer denn nun den 1,50€ dafür ausgegeben hat.

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • also- wir halten fest- der regelunterhalt deckt die finanziellen kosten. und die trägt der elternteil der nicht erzieht und pflegt.


    nein, für gewöhnlich deckt er einen teil der finanziellen kosten. der betreuende elternteil zahlt auch, und das finde ich auch vollkommen angemessen. wenn allerdings unterhaltszahlende elternteile davon ausgehen, dass sie (und der staat durch 's kindergeld) alleine die kosten des kindes decken, dann kann ich nur widersprechen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"