Welche rechte hat KV in bezug auf wohnort.

  • Hallo
    Ich habe einen neuen lebenspartener gefunden und wir planen eine gemeinsame zukunft. Ich lebe in norwegen und hier soll auch unsere gemeinsame zukunft liegen. Meine Freundin hat eine tochter im alter von 4 jahren und geteiltes sorgerecht mit dem KV. Das kind lebt von anfang an bei der mutter. Die ehe ist vor etwas über 3 jahren gescheitert und man lebt auch seit dem getrennt. Ist aber noch nicht geschieden. Der vater kümmert sich recht unregelmässig bzw nur wenn es in seinen "zeitplan" passt. Manchmal einmal die woche zu besuch teilweise über wochen nicht mal nachfragen nach dem wohl des kindes.
    Unterhaltszahlungen von ihm stehen aus bzw müssen über mahnverfahren eingetrieben werden. Verschiedentlich werden versuche unternommen das kind mal abzuholen um etwas zu unternehmen. Das kind lehnt das chategorisch ab, will den kontakt zum vater, aber nur innerhalb der wohnung der mutter. In situationen wie sie nunmal im ungang mit einem kleinkind vorkommen (müdigkeit, krankheit usw und dem daraus resultierenden stress niveau) verliert der vater schon mal die nerven. Schreit es an, lehnt es offen, im beisein des kindes, ab und noch einige weitere dinge. Es ist bisher nicht zu gewalt gegenüber dem kind gekommen. Ich will dem KV auch gar nichts unterstellen sondern denke das er diesen situationen einfach als vater nicht gewachsen ist.


    Das meine freundin des öfteren mit ihrer tochter bei mir in norwegen zu besuch ist bedarf denke ich keiner erklärung. Ist halt ne fernbeziehung.
    Diese besuche werden vom KV missbilligend tolleriert. Da jetzt die planungen aber auf ein zusammen ziehen hinauslaufen kommt vom KV störfeuer.
    Aussage: "Solange es nur besuche sind kannst du machen was du willst. Wenn du aber denkst das du nach norwegen kannst mit meiner tochter haben wir ein problem." Daraus ist wohl zu schliessen das er dieses verhindern möchte. Warum weshalb warum entzieht sich dabei meiner kenntniss. Und wenn es nur darum geht seiner ehemaligen partnerin zu schaden. Menschen werden wohl in solchen situationen irrational und sind keinen argumenten zugänglich.


    Meine fragen nun:
    - was ist zu tun?
    - hat er das recht und die möglichkeit den umzug vom kind zu verhindern?
    - wie ist die rechtliche situation
    - was müssen wir beachten in bezug auf die rechte des KV


    vielen dank
    Johann

  • bei wem liegt das Aufenhaltbestimmungsrecht? ansonsten würde ich einen familienanwalt fragen.

  • was ist zu tun?

    Das Ganze sollte im ersten Schritt die KM mit dem KV besprechen, nach Möglichkeit im Rahmen einer professionellen und unabhängigen Beratung.
    Ihr müßt es ihm so oder so sagen und auf seine Reaktion habe ihr keinen Einfluß - also würde ich versuchen, zumindest einen konstruktiven Gesprächsrahmen zu wählen.

    hat er das recht und die möglichkeit den umzug vom kind zu verhindern?

    Ja, hat er, da GSR. Wenn keine gütliche Einigung möglich ist, geht es vor Gericht. Wie das entscheidet läßt sich pauschal nicht vorhersagen.

    wie ist die rechtliche situation

    was müssen wir beachten in bezug auf die rechte des KV

    Unabhängig vom Sorgerecht hat das Kind das Recht zum Umgang mit beiden ET - Ihr müßtet Euch Gedanken machen, wie dieser Umgang weiter erhalten bleibt, ggf. auch durch Übernahme der anfallenden Kosten.

  • Also wenn jemand mit meiner Tochter nach Norwegen ziehen wollen würde hatte er auch ein Problem. ...
    Finde das völlig normal das man dem erstmal negativ gegenüber, grundsätzlich kann der kv abr Einklagen, ob er es bekommt sind Einzelfall Entscheidungen

  • HAllo


    Erst mal danke für die hilfreichen worte


    Sicher steht das wohl des kindes an erster stelle. Auch soll dem KV weder etwas verschwiegen werden noch soll ihm der umgang verweigert werden.
    Eventuell ist das von mir ein wenig falsch vermittelt worden.


    Mir ist sehr an einer lösung gelegen mit der alle parteien gut leben können. Nur muss ich halt auch für den fall vorsorge tragen das sich der KV komplett querstellt. Aus seinem verhalten (details gehören nicht hierher) ist aber schon des öfteren zu sehen das nicht das wohl des kindes an erster stelle steht sondern das bedürfniss seinem ehemaligen ehepartner das leben ein stück schwieriger zu gestallten.
    Nimmt er sein sorgerecht ernst im sinne des kindes und auch sein umgangsrecht bin ich der letzte der ihm den kontakt mit seinem kind verwehren wird.
    Und um auf diese eventualitäten vorbereitet zu sein, meine fragen hier


    gruss
    Johann

  • Wenn sich der KV quer stellt dann muss er vor Gericht. Was dort passiert kann niemand sagen.


    Es kann passieren:
    KV bekommt ABR mit Kind bei ihm
    KM bekommt ABR mit Umzug
    Kind darf nicht umziehen und somit wird die Mutter auch nicht. (Eher unwahrscheinlich aber schon passiert)



    Wenn 1 oder 3 dann bleibt Kind in DE und wenn Du magst darfst Du nach DE ziehen.
    Wenn 2 dann kann KM verdonnert werden den Umgang zu bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • ...Auch soll dem KV weder etwas verschwiegen werden noch soll ihm der umgang verweigert werden.
    ...


    Nun ja, für mich hört sich das so an, dass der abgelegte KV sein Kind schon jedes zweite WE holen darf (!). Wenn er das nicht "möchte", dann ist er selbst Schuld.
    Natürlich soll ihm der Umgang nicht verweigert werden. Soll es ja nie...


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Nimmt er sein sorgerecht ernst im sinne des kindes und auch sein umgangsrecht bin ich der letzte der ihm den kontakt mit seinem kind verwehren wird.


    Und selbst wenn er dies nicht täte, solltest du ebenfalls der letzte sein, der dem KV etwas verwehrt. Das ist schlicht nicht deine "Baustelle".

  • Hallo Marretit,


    der übliche Weg ist, dass die Mutter den Vater (rechtzeitig!!!) über die Umzugsabsicht informiert.


    • Danach ist zu klären, ob der Vater dem zustimmt, bzw. nicht widerspricht.
    • Sollte der Vater nicht zustimmen, besteht die Möglichkeit, über das Jugendamt vermittelnde Gespräche zu suchen.
    • Kommt es dort nicht zur Einigung, bzw. ist von vorne herein klar, dass es zu keiner Einigung kommen kann, kann die Mutter sich an das Familiengericht wenden und dort den Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes (ABR) stellen.
    • Der Vater seinerseits kann den Umzug lediglich verhindern, wenn er einen eigenen Antrag auf ABR stellt


      In diesen Fällen kommt es dann zu einem Familiengerichtsverfahren.


    Es ist halt wichtig, dass die Mutter sich korrekt verhält und den Vater (wie oben beschrieben) rechtzeitig informiert, damit es im Zweifel (vor dem geplanten Umzug) noch zu gerichtlichen Klärungen kommen kann.


    Ein Gericht kann sicherlich nicht den Umzug des Kindes untersagen. Es kann nur über die oben angeführten Anträge entscheiden.


    :brille

  • Hallo


    Das mit den kosten ist doch erst mal vollkommen zweitrangig.
    Wenn ich das richtig verstanden habe hat er die möglichkeit gegen den umzug ins ausland ein veto einzulegen. Sollte die mutter aber innerhalb deutschlands umziehen wohl nicht..
    Reisekosten nach z.B. Suddeutschland wurden im vergleich zu den kosten nach norwegen auch nicht höher ausfallen. Es kann doch nicht sein das sich die mutter alleine über die kosten gedanken machen muss über iwelche mehrkosten. Mehrkosten zu was???


    Irgendwie geht mir das auch gerade in eine falsche richtung hier.


    Niemand will dem KV den umgang mit seinem kind verwehren. Was ich aber verlange ist das nicht nur rechte eingefordert werden sondern auch pflichten erfüllt werden. Und dazu gehört das er auch jetzt schon einen geregelten umgang mit dem kind hat, was aber definitiv nicht gegeben ist.
    Da sich der KV nicht so verhält das es dem wohle des kindes entspricht sondern so wie es oben schon mal erklärt wurde, möchte ich auf eventualitäten vorbereitet sein.
    DAzu sind auch schon einige sehr brauchbare vorschläge und anregungen gekommen.
    Danke dafür und ich hoffe auf weitere meldungen gerne auch kritisch


    Johann


  • Er hat IMMER die Möglichkeit sich gegen einen Umzug des Kindes zu entscheiden, denn er hat 50% der Stimmkraft was den Wohnort des Kindes betrifft.
    DIe Reisekosten sind ganz und gar nicht unerheblich, oder kannst Du sicherstellen, dass der KV Euch alle 2 Wochen übers Wochenende besuchen kann um sein Kind zu sehen? Kann die KM das finanzieren? Hat der KV die Zeit dafür?

  • Da jetzt die planungen aber auf ein zusammen ziehen hinauslaufen kommt vom KV störfeuer.


    Verständlich, jeder Elternteil würde so reagieren.


    bei wem liegt das Aufenhaltbestimmungsrecht?


    Es besteht GSR, da müssen beide Elternteile einen Umzug des Kindes zustimmen.


    Auch soll dem KV weder etwas verschwiegen werden noch soll ihm der umgang verweigert werden.


    .. aber der Umgang erschwert werden.


    Mir ist sehr an einer lösung gelegen mit der alle parteien gut leben können. Nur muss ich halt auch für den fall vorsorge tragen das sich der KV komplett querstellt


    Sorry aber du bist der neue Partner der KM und das Kind und die dazugehörenden Dinge gehen dich garnix an.
    Du kannst auch nix machen wenn sich KV querstellt. Und was heisst hier querstellen, Norwegen liegt ja nicht gleich um die Ecke
    und an regelmäßihgen UG ist da garnicht zu denken, unabhängig davon wie es im Moment mit UG läuft.


    Was ich aber verlange ist das nicht nur rechte eingefordert werden sondern auch pflichten erfüllt werden. Und dazu gehört das er auch jetzt schon einen geregelten umgang mit dem kind hat, was aber definitiv nicht gegeben ist.


    Du kannst hier garnichts verlangen, noch kannst du einschätzen ob geregelter UG läuft oder nicht.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Mir ist sehr an einer lösung gelegen mit der alle parteien gut leben können.


    Du ziehst zu Mutter und Kind :brille


    Wichtig wäre hier in jedem Fall als erstes Mal die Scheidung anzustreben-


    Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird vermutlich dann auch der geplante Umzug nach Norwegen zur Sprache kommen-


    Bekommt ihr den Vater des Kindes nicht überzeugt dem zuzustimmen (und genau auf diese Karte würde ich setzen... z.B. dem Vater anbieten, statt KU die Fahrtkosten zu übernehmen- bzw. z.B. die Flugkosten, damit das Kind regelmässig zu ihm fliegen kann..... so was in der Richtung halt)-


    ansonsten wird es verdammt schwer, das Kind gegen den Willen eines ET aus seinem Kulturkreis "herauszureißen" - ich persönlich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht so entscheidet (Ausnahmen von Kindswohlgefährdung, oder jahrelangem Nichtkümmern (was hier ja nicht greift, da die Eltern noch verheiratet sind))

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Bekommt ihr den Vater des Kindes nicht überzeugt dem zuzustimmen (und genau auf diese Karte würde ich setzen... z.B. dem Vater anbieten, statt KU die Fahrtkosten zu übernehmen- bzw. z.B. die Flugkosten, damit das Kind regelmässig zu ihm fliegen kann..... so was in der Richtung halt)-


    Versprechen kann man viel, aber dies auch einhalten sind zweierlei Paar Schuhe. Es kommt noch erschwert dazu
    das der Umnzug in ein anderes Land erfolgen soll.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Nööö niemand will dem KV den Umgang verwähren..... wie kommt ihr denn da drauf???


    ....aber der Umgang wird so schwer umsetzbar gemacht, dass er früher oder später aus finanziellen/zeitlichen Gründen einschläft/abbricht. Und dann kommt wieder: Es war ja absehbar, so ein schlechter Vater.... ihm ist sein Kind nicht mal wert einmal im Monat nach Schweden zu fliegen - ist doch nuuuuur um die Ecke. :radab


    So egoistisch bist du also.


    Ich würde alles dran setzen das Kind in Deutschland bleibt.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Versprechen kann man viel,


    das wäre durchaus notariell regelbar, bzw. könnte genau so ins Urteil aufgenommen werden...
    (genaue Berechnung halt)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nochmal hallo


    jenpa
    Ich lass deine komentare mal weitgehend unkomentiert. Aber was ich beurteilen kann und was nicht darfst du getrosst mir überlassen. Ebenso welche forderungen hier, zwar in meinem namen aber mit absprache der KM, gestellt werden.


    Luchsie
    Da ich/wir im falle des zusammen ziehens keine finanziellen ansprüche an den kv haben finde ich deinen vorschlag recht hilfreich. Lässt sich sowas schriftlich vereinbaren? Anwalt? Internationales recht? Wäre schon, solltest du in dieser richtung erfahrungen haen, du diese teilen würdest


    Johann