Aufforderung zur Unterhaltszahlung?

  • Hallo, der KV genießt den Status einer lohnpfändung wg kindesunterhalt von meinem Anwalt. Bei der Berechnung damals wurden die Zahlungen auf 225€ festgesetzt. Inzwischen ist es so, er verdient viel mehr, macht ne Zusatzausbildung wo er 2015 nochmal mehr Gehalt erhalten wird.


    Ich hab gestern kurz mit dem Anwalt telefoniert, der sagte warten bis wieder die Lohnzettel einklagen, bis das Kind 6 Jahre ist ( Sommer). Ich muss ihn aber vorher einmal persönlich zu den Lohnzetteln befragen... Theoretisch hab ich das schon letzte Woche getan, er verweigert mir Auskunft. Ich kontaktiere ihn, wollte n Gespräch mit Lohnzetteln und den Möglichkeiten dazu, aber er lies per SMS den Termin platzen und ist seither nicht gewillt mtl nkr zu sprechen. Soll ich im Sommer nochmal fragen oder gleich den Anwalt schalten und walten lassen? So richtig klar hat sich der Anwalt nicht ausgedrückt...??

  • wann wurde der Unterhalt festgesetzt ?


    In der Regel hat man ein Recht auf einen Neuberechnung alle 2 Jahre oder bei einer wesentlichen Änderung von 10-20 % -
    für alles andere lohnt sich der aufwand nicht, da er theo. nicht mal ne Unterhaltsstufe höher kommt.
    Ab 6 Jahren kommt das Kind in einer andere Altersklasse 6-11 Jahre - da macht das natürlich Sinn.


    Bei uns macht das die Beistandschaft alle 2 Jahre automatisch und kostenlos,
    danach müßte ein neuer Titel ausgestellt werden und die Pfändung angepaßt werden.

  • Vor genau 2 Jahren. Nur, ich weiß das Einkommen hat sich deutlich verbessert. Das weiß ich so genau, da wir den selben Job haben und unter identischen Bedingungen arbeiten. Wenn ich schon 1700€ verdiene, verdient er sogar noch etwas mehr, weil er bessere Zulagen hat.


    Der Anwalt sagte gestern, lieber warten und kurz bevor das Kind 6 Jahre wird, einfordern. Macht auch Sinn, aber ich stell mir die Frage, muss ich ihn nochmal anmahnen?? Eigentlich tat ich es ja letze Woche schon...

  • Du kannst ein Einschreiben per Rückschein versuchen und läßt in dem Brief einen weiteren Zeugen unterschreiben, was drin war.


    Er kann allerdings auch die Annahme verweigern.
    Am einfachsten schreibt dann wohl doch nochmal der Anwalt.


    Ich würde dir raten, Zettel und Stift mit ins Anwaltsbüro zu nehmen und dann die Frage stellen,
    Was mache ich nun konkret als nächstes?


    Diese Termine kosten ja auch Geld...

  • Ich hatte ihn schriftlich per SMS aufgefordert. Gehe mich nix an, war die Antwort... Der Anwalt vertritt mich ja schon seit 3 Jahren. Er sagte, reagiert er nicht auf mich, mahnt er ihn an, reagiert er da auch nicht, dann die Firma und die kosten für beides trägt der KV. Tat er ja bei der Durchsetzung des Unterhalts schon und hat nix dazu gelernt was anwaltliche Arbeit so kostet... :wand

  • Hallo,


    der KU wird also gepfändet? Hab ich das richtig verstanden? Sind da noch Rückstände dabei oder nur laufender KU?


    Vielleicht kann man im Rahmen einer Drittschuldnerauskunft durch den Arbeitgeber mehr über die aktuellen Lohnverhältnisse erfahren....befrag mal Deinen Anwalt dazu.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich hatte ihn schriftlich per SMS aufgefordert


    Ein Widerspruch in sich :ohnmacht:


    schick ihm ein Einwurfeinschreiben-
    und ein Doppel des Schreibens für Deine Akten, und an den Anwalt mit der Nummer...


    Wann ist eigentlich völlig schnuppe, da Du vermutlich eh einen dynamischen Titel erhalten wirst-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    soweit mir bekannt ist, kann man alle 2 Jahre eine Gehaltsüberprüfung durchführen. Also der UET muss seine Gehaltsnachweise vorlegen, aber mit Sicherheit nicht dem BET!


    Ich hätte der Mutter meines Kindes damals auch gesagt: „Was gehen dich meine Gehaltsabrechnungen an!“


    Warum wurde der Unterhalt nicht über die kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt geregelt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • Also der UET muss seine Gehaltsnachweise vorlegen, aber mit Sicherheit nicht dem BET!

    Er muss sie dem unterhaltsberechtigten Kind vorlegen bzw. der Person, die das minderjährige Kind in der Unterhaltsangelegenheit vertritt ... :hae: ohh wait, das ist ja der BET *Ironie off*

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  • Er muss sie dem unterhaltsberechtigten Kind vorlegen bzw. der Person, die das minderjährige Kind in der Unterhaltsangelegenheit vertritt ... :hae: ohh wait, dass ist ja der BET *Ironie off*


    Ja und wenn er es nicht tut besteht die Gefahr, dass er die Anwaltskosten zahlen muss


  • Öhmmmm, weil das nicht mehr möglich war. Selbst da hat er den Unterhalt unpünktlich überwiesen und da ich einen mehr als Kompetenten Anwalt fand, gabs ne lohnpfändung. Und,beim Unterhalt, der ungeklärt ist, geht mich das Gehalt des Vaters sehr wohl was an. Sorry...

  • Und,beim Unterhalt, der ungeklärt ist, geht mich das Gehalt des Vaters sehr wohl was an. Sorry...


    Wenn der Anwalt gepfändet hat gibt es wohl einen Titel. Dir geht es jetzt nur um die Neuberechnung weil Du annimmst das er etwas mehr verdient ?

  • Vor genau 2 Jahren. Nur, ich weiß das Einkommen hat sich deutlich verbessert. Das weiß ich so genau, da wir den selben Job haben und unter identischen Bedingungen arbeiten. Wenn ich schon 1700€ verdiene, verdient er sogar noch etwas mehr, weil er bessere Zulagen hat.


    Also es wird Mindestunterhalt gepfändet? Stufe 2 DDT geht bis 1901 bereinigtes netto. Wieviel ist denn "etwas mehr"?


    Der Anwalt sagte gestern, lieber warten und kurz bevor das Kind 6 Jahre wird, einfordern. Macht auch Sinn, aber ich stell mir die Frage, muss ich ihn nochmal anmahnen?? Eigentlich tat ich es ja letze Woche schon...


    Wieso macht das Dein Anwalt dann nicht (ich nehme an, er hat Vollmacht von Dir) bzw, beantwortet das/die Aussage doch schon Deine Frage. Da sowieso eine Neuberechnung/Neufestsetzung wg. Altersstufe antsteht, kann man doch (sinnvollerweise) beides kombinieren.


    Ist UET verpflichtet, wesentliche (wobei, was ist wesentlich, wohl >10%) Änderungen an den Einkommensverhältnissen mitzuteilen?


    LG