Also mal Grundsätzlich die EZB unterliegt der Schweigepflicht.
Wenn dieses nicht so wäre, dann würde sich keiner mehr dort Hilfe suchen und die Erziehungsberatung würde ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Ziel soll ja sein, daß dieses Verhalten aufgearbeitet wird und so beseitigt wird. Hier wird vielmehr auf Freiwilligkeit gesetzt, sein falsches Verhalten einzusehen und Selbsthilfe zu üben, entweder indem dies mit Gesprächen geklärt wird oder der "Täter" sich weitere Hilfen holt, z.B. selber zum Jugendamt gehen oder mit Hilfe der EZB, mittels Entbindung von der Schweigepflicht, weitere Hilfen angeleiert werden.
Das ist so, als wenn man einen Bankraub beim Pfarrer beichtet, und der dann sofort zur Polizei Anzeige erstatten würde. Dann würde keiner mehr beichten gehen.
Die Schweigepflicht macht schon Sinn. Die Frage an den Erziehungsberater sollte sein, wie man dem Kind helfen kann. Er muss diese beantworten können. Das ist seine Aufgabe.
Edit: Ein möglicher Weg wäre z.B., daß er die Mediation als Erfolglos für beendet erklärt, mit der Bemerkung, daß du dich regelkonform verhälst. Damit könnte er die Schweigepflicht ein bisschen umgehen (indem man statt: "Der war es" sagt: "Der war es nicht").