Absicherung im Todesfall: Verhinderung einer Zweckentfremdung der Erbschaft bis Volljährigkeit Kinder

  • hm, kann man nicht jemand vertrauensvoll als ja, was denn, Verwalter oder so einsetzen und Kind bekommt mit sagen wir mal 21+28+35 Summe xy ausgezahlt und bis dahin ist Verwalter dafür zuständig?? :hae:

  • Das Sorgerecht geht in diesem Fall auf das Jugendamt über und wird vom Familiengericht kontrolliert.


    DAs Ja, prüft dann ob man das Kind beim Vater oder den GE oder sonstigen Verwandten unterbringen könnte? Richtig?

  • hm, kann man nicht jemand vertrauensvoll als ja, was denn, Verwalter oder so einsetzen und Kind bekommt mit sagen wir mal 21+28+35 Summe xy ausgezahlt und bis dahin ist Verwalter dafür zuständig??


    Oberhalb des Pflichterbteils kann man das durchsetzen. Ansonsten ist dieser "Verwalter" der etwaige vorhandene andere Sorgeberechtigte.


    DAs Ja, prüft dann ob man das Kind beim Vater oder den GE oder sonstigen Verwandten unterbringen könnte? Richtig?


    Das Jugendamt prüft, welche Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und des Wohl des Kindes bestehen. Ein Kind im familiären Umfeld unterzubringen, ist eine sehr naheliegende Möglichkeit. Da werden oft auch die familiären Umstände eines nicht sorgeberechtigten Elternteils mit geprüft. Das JA ist aber erst einmal der gesetzliche Vormund.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auf jeden Fall in guter Gesellschaft.... anscheinend schieben wir hier ja in trauter Runde das Thema vor uns her... :rotwerd


    Mir scheint, einigen KM hier scheint :hae: mit dem KV auch das Vertrauen in dessen (wie auch immer) überhaupt irgend welche Fähigkeiten abhanden gekommen zu sein. Oder ich habe dahin gehend eine verzerrte Wahrnehmung. :rolleyes2:


    Du allein kennst deine Ex in Finanzangelegenheiten und kannst damit diese Frage beantworten ;)


    Wenn du in der Hinsicht zu deiner Ex vollstes Vertrauen hast ist doch alles gut. ;) Ich vertraue meiner Ex in fast allen anderen Angelegenheiten unseres Sohnes betreffend, aber das Finanzielle hat Sie leider nie gelernt.


    Lass dich jetzt nicht kirre machen wenn du deiner Ex in der Hinsicht bisher vertraut hast :lach


    Ich denke schon, sie ist eine gute Mutter :daumen


    Zumindest muss ich nicht erst mal alles um modeln. Warum auch? Nur wegen einer Trennung :brille


    LG

  • interessanter thread - bei mir hat ex eine schenkung seiner oma ans kind in sein neues auto gesteckt...ich würde daher auch definitv nicht wollen, dass er weiteres geld von kind erhält....sollte mich endlich mal damit auseinandersetzen....man will ja nicht darüber nachdenken...aber es kann so schnell gehen....

  • kommt natürlich auf die Höhe des Vermögens an. Aber ich finde Immobilien/ Land sinnvoll.
    Das kann man nicht sofort zu Geld machen /braucht Aufwand und kann bewohnt werden.
    Und kommt drauf an wie alt das Kind ist.
    Konto in der Schweiz wo nur das Kind weiß das da Geld liegt.
    Mehr fällt mir auch nicht ein.
    Wenn jemand todkrank ist kann man vielleicht von JA einen Vermögensverwalter einsetzen lassen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Hallo,


    Das Sorgerecht geht in diesem Fall auf das Jugendamt über und wird vom Familiengericht kontrolliert.


    Also in meinem Fall war es so, dass das Jugendamt der Großmutter meines Sohnes das Vorübergehende Sorgerecht übertragen hat! Der Grund dafür war, weil die Großmutter über 500 Km von der verstorbene KM entfernt wohnte. Mit diesem Vorübergehenden Sorgerecht hat sie dann alles geregelt, inklusive der Schulanmeldung auf einer Privatschule die über 400 Euro im Monat gekostet hat!
    Das Jugendamt hatte zwar die Verantwortung für die Ausgaben, aber solange die Rechnungen von der Großmutter eingereicht wurden, haben die alles akzeptiert, auch etliche Versicherungen usw. und selbst mein damals 16 Jähriger Sohn hat nicht durchgesehen was seine Großmutter da veranstaltet.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • Mod.-Hinweis: Text wegen persönlicher Beleidigung entfernt. Die Userin Eluchil wird deutlich gebeten, hier sozialverträglich zu posten. Volleybap.

  • Hallo Eluchil,


    Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen persönlicher Beleidigung. Volleybap
    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Testament machen beim Notar.


    Wo man einer Person, der man vertraut, die Verwaltung des Vermögens überträgt, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Das Sorgerecht kann dann das Elternteil haben der das Kind dann betreut, an das Geld kommt es aber dann nicht dran, nicht mal wenn das Kind stirbt- bis auf den Pflichtteil.


    Wichtig ist noch, dass man einen Erben einsetzt falls das Kind Kinderlos bleibt, sonst erbt nämlich die KM bzw. der KV alles, so wird dann nur der Pflichtteil geerbt.


    Und für die, die das alleinige Sorgerecht haben, da bekommt das JA erstmal das Sorgerecht und das prüft dann, wer am besten geeignet ist. Einen Wunsch kann man zwar im Testament angeben, aber das JA prüft erst, ob das andere Elternteil nicht besser ist außerdem wird geprüft ob der "Wunschkandidat" auch geeignet ist und ein besseres Verhältnis zum Kind hat, als das überlebende Elternteil.


    Am besten ihr bleibt alle am Leben bis euer jüngstes Kind 18 ist, da könnt ihr am besten eure Interessen vertreten. ;)


    Und vereinbart zum 18. Geburtstag eurer Kinder einen Termin beim Notar, damit diese auch ein Testament machen. Damit es nicht mit euch gleichzeitig einen Unfall habt und so der andere ET doch noch alles erbt.

    Frage dich in jeder schwierigen Situation:
    "Was würde der stärkste, mutigste, liebevollste
    Teil meiner Persönlichkeit jetzt tun?"
    Und dann tue es. Tue es richtig.
    Und zwar sofort.


    Dan Millman

  • Zitat von [color=#000099

    'Vater 1971',index.php?page=Thread&postID=1770146#post1770146]
    Text entfernt[/color].


    Hi Vater 71. Ich WOHNE in Neukölln( mit Doppel l) wenn auch zugegeben noch andere Pläne aber kann dir versichern.
    Es gibt hier Menschen die sehr, sehr gutes und grammatikalisch korrektes deutsch sprechen. :Respekt ! ! !
    :dribbel

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    4 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hallo Antje77,


    Zitat

    Hi Vater 71. Ich WOHNE in Neukölln( mit Doppel l) wenn auch zugegeben noch andere Pläne aber kann dir versichern.
    Es gibt hier Menschen die sehr, sehr gutes und grammatikalisch korrektes deutsch sprechen. :Respekt ! ! !


    Ich frage mich gerade, ob FrauRausteiger oder Eluchil wissen würden, wo Berlin-Neuköln liegt, wenn es kein Internet gäbe!


    Ich bin in Berlin geboren, ich lebe immer noch hier und was mich wütend macht sind diese, angeblichen neu Berliner, die unsere Mietpreise in den Himmel schissen lassen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • ja ist hart….aber nun mal so ! Marzahn und Spandau sind billig !
    Und immernoch eine der billigsten Hauptstädte…noch
    Vor 6 Jahren hatte hier Whg mit 3 Monate Mietfrei…..aber Zeiten ändern sich !

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Wo man einer Person, der man vertraut, die Verwaltung des Vermögens überträgt, bis das Kind 18 Jahre alt ist.

    Das wäre ja dann grundsätzlich eine Vorerbschaft, oder? Bisher habe ich das so verstanden, dass auch damit der andere sorgeberchtigte ET zumindest die Hände auf den Pflichtteil bekommen, wenn er dies will: Der sorgeberechtigte ET kann im Namen des gesetzlichen Erben (der testamentarisch als Nacherbe eingesetzt wurde) das Testament nicht annehmen und kommt damit wieder in den Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Oder habe ich da was falsch verstanden?



    Ansonsten: Danke für die vielen Anregungen. Wenn ich alles zusammenzähle, ist der Pflichtteil meiner Ansicht nach nicht zu bewahren. Da aber ja anscheinend Lebensversicherungen nicht unbedingt vom Pflichtteilergänzungsanspruch betroffen sind (Danke Yogi für den Hinweis), erscheint mir für mich nun folgendes Vorgehen richtig:


    Ich werde eine kleine RLV im Namen meines Kindes abschließen in einer Höhe "Höchstunterhalt bis 18 - vorhandener Pflichtteil". Damit ist Kind bis zur Volljährigkeit versorgt, wenn verbleibender ET es richtig anstellt.
    Den Rest werde ich testamentarisch einer Vertrauensperson für das Kind vermachen (als Vorerbschaft). Über den Umweg einer weiteren bezugsberechtigten Vertrauensperson werde ich noch eine weitere RLV einsetzen, so dass Kind mit Volljährigkeit einen guten Start hat und z.B. Ausbildung gesichert ist.

  • Wie Kids ab 18 Jahren absichern, die noch Zuhause wohnen ? - fällt mir in diesem Zusammenhang ein...


    und sich noch in der Schule bzw. Ausbildung befinden ?


    Der Weg zum KV stünde natürlich offen, ist aber nicht gewollt !




    :frag

  • Nein, nicht als Vorerben. Das würde bedeuten dieser kann das Geld ausgeben wie er möchte und Dein Kind kommt dann nicht mehr dran. Außerdem fallen da mehr Steuern an, als bei Erben 1. Grades.


    Es ist so, dass das Kind erbt nur dass das Geld bis zum 18. Lebensjahr von jemandem anderes VERWALTET wird, also nicht das andere Elternteil dran kommt. Und ggf. kann das Kind das Geld einklagen, falls es für was anderes als für das Kind ausgegeben wurde.


    Der Pflichtteil ist so oder so weg, kann man nicht schützen. Aber dieser ist ja erst dann fällig, wenn das Kind KINDERLOS stirbt. Bei unverheirateten zumindest.


    Wieso möchtest Du so viele Vertrauenspersonen nehmen? Was bringt das? Meinst Du wenn eine das Geld verprasst hat, gibts dann vielleicht noch was bei der anderen?


    Du brauchst ohnehin 2 Vertrauenspersonen, falls eine stirbt, damit die andere dann das übernimmt.

    Frage dich in jeder schwierigen Situation:
    "Was würde der stärkste, mutigste, liebevollste
    Teil meiner Persönlichkeit jetzt tun?"
    Und dann tue es. Tue es richtig.
    Und zwar sofort.


    Dan Millman

  • Der Pflichtteil ist so oder so weg, kann man nicht schützen. Aber dieser ist ja erst dann fällig, wenn das Kind KINDERLOS stirbt. Bei unverheirateten zumindest.

    Ist mir nicht ganz klar: Der Pflichtteil ist bei meinem Tod sofort fällig und wird durch Kind geerbt, anderer ET hat über Finanzsorge des nicht volljährigen Kindes Zugriff auf das gesamte Geld des Kindes zur Nutzung. Das ist der Fall, den ich vermeiden will, nicht das unwahrscheinliche Szenario, dass Kind kinderlos vor Volljährigkeit stirbt (dann wäre mir auch egal, was mit dem Geld passiert).


    Wieso möchtest Du so viele Vertrauenspersonen nehmen? Was bringt das? Meinst Du wenn eine das Geld verprasst hat, gibts dann vielleicht noch was bei der anderen?

    Das hat eher praktische Gründe: Ich muss mehrere Kinder absichern und würde dass gleichzeitig über eine RLV machen, Bezugsperson wäre im Familienkreis. Meine Zweifel, ob das Geld bis zur Volljährigkeit hält, betreffen aber nur ein Kind, der Verwalter käme aus dem Nicht-Familienkreis und hat enge Bindung zum Kind.



  • Tja, die Frage des TS habe ich mir auch schon gestellt und mit meinem Anwalt durchdiskutiert.


    Das ganze Konstrukt geht ungefähr so :


    RLV direkt an die Kinder auszahlen lassen, das heist, die als Berechtigte eintragen. Dann hat der andere Elternteil ersteinmal keinen Zugriff und sie gehören nicht in die Erbmasse, also Erbschaftsteuerfrei.
    Weiteres Vermögen wird natürlich an die Kinder vererbt. Da hat der andere Elternteil auch keinen Zugriff.
    Der Zugriff kann dann nur erfolgen, weil der andere Elternteil im Sorge- und Betreuungsrecht steht und somit auch die finanziellen Geschäfte der minderjährigen Kinder wahrnehmen kann.


    Dafür kann ich aber als Erblasser einen Vermögensverwalter einsetzen, der die Finger bis zum Tag X auf der Kohle hat und natürlich monatlich laufende Zahlungen an den Haushalt, wo die Kinder leben zahlt. Der Verwalter bekommt dafür auch Geld.


    Die Höhe der laufenden Zahlungen kann ich zum Beispiel an der Düsseldorfer Tabelle orientieren lassen, ahnlich einer Unterhaltszahlung, als wenn ich noch leben würde.
    Wenn das sauber im Testament aufgesetzt ist und am besten beim Amtsgericht hinterlegt wird, soll das funktionieren.
    Die Hinterlegung beim AG halte ich für absolut notwendig, da somit das Testament nicht aus der Schublade im Reiswolf verschwinden kann.


    Ist wohl ein wenig Arbeit, aber ich denke es lohnt sich. Ich habe es zumindest so. Ansonsten wäre wohl alles auf einmal futsch.


    Wenn man dann weiterdenkt und sich vorstellt, dass die Kinder mit mir zusammen z.B. einen Autounfall hätten, der Todeszeitpunkt der Kinder vor meinem liegt, gibt es kein Problem. Andernfalls wird es sehr schwierig, die weitere Erbfolge ohne den anderen Elternteil darzustellen. Heißt im Klartext: Wenn das Erbe bei den Erben angekommen ist, und diese noch keine Nachkommen haben, erbt der noch lebende Elternteil, sofern keine Geschwister da sind. Sollten noch Geschwister da sein, fällt das halbe Erbe auf diese.


    Übrigens: Im dargestellten Fall wird das Vermögen der RLV dann im zweiten Erbschritt auch an den zweiten Elternteil weitervererbt.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !