Verfassungsgericht: Biologische Väter haben kein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft

  • Dass ich es gut finden soll ist eine unverschämte Unterstellung von dir, das habe ich nirgendwo behauptet.
    Der biologische Vater aus deinem Thread hier wurde irrelevant gemacht, ja, und hier wird gerade darüber diskutiert, was es für Gründe Haben kann.
    Das wolltest du doch oder? Oder wolltest du einfach dass alle schreiben ja, die deutschen Gesetze sind Mist und alle väterfeindlich? Dann brauchst du auch keine Diskussion anzuregen, sondern es einfach als dein Statement in deiner Signatur verfassen.

  • Hallo FrauRausteiger,


    ich bin stolz darauf, ein eheliches Kind zu sein und so etwas, was du schreibst hört sich für mich nach einer Frau an: „Warum habe ich nicht dass, was alle meine Mitschüler gehabt haben!“


    Zitat

    FrauRausteiger,


    die genug Kinder kennt, die den "ganz anderen, existenziell tieferen Bezug" nie vermisst haben, da sie diesen nun mal zum sozialen Vater aufgebaut haben - das selbst dann, wenn sie den biologischen Vater kennengelernt hatten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Dass ich es gut finden soll ist eine unverschämte Unterstellung von dir, das habe ich nirgendwo behauptet.
    Der biologische Vater aus deinem Thread hier wurde irrelevant gemacht, ja, und hier wird gerade darüber diskutiert, was es für Gründe Haben kann.
    Das wolltest du doch oder? Oder wolltest du einfach dass alle schreiben ja, die deutschen Gesetze sind Mist und alle väterfeindlich? Dann brauchst du auch keine Diskussion anzuregen, sondern es einfach als dein Statement in deiner Signatur verfassen.


    Nun, über die Tatsache, daß das Familienrecht väterfeindlich und mütterzentriert ist, brauchen wir in der Tat nicht zu diskutieren. Die Diskriminierungen sind da einfach zu offensichtlich.
    Und Gründe, warum biologische Mutterschaft stets auch rechtliche Mutterschaft bedeutet, während dies bei Vätern nicht der Fall sein soll, habe ich hier noch keine gelesen. Zugegeben, dies mag vor 100 Jahren sinnvoll gewesen sein, als der Papa mal kurz von der Soldatenfront an die Heimat zurückkehrte, und danach wieder verschwand, aber heute?


  • Und Gründe, warum biologische Mutterschaft stets auch rechtliche Mutterschaft bedeutet, während dies bei Vätern nicht der Fall sein soll, habe ich hier noch keine gelesen?


    Es liegt wahrscheinlich daran dass jede Mutter bei der Geburt anwesend ist...logischerweise. Dafür gibt es meistens Zeugen, sie muss sich ausweisen usw. Somit gibt es keine Zweifel daran dass sie die Mutter ist.
    Ein Vater muss erstmal dazu kommen und sagen hallo hier bin ich. Und notfalls alles durch Tests belegen, weil das Kind leider nicht aus seinem Körper rauskommt und somit gibt es keine 100% Sicherheit wie bei einer Mutter. Und das tun bei weitem nicht alle. Nicht umsonst wird oft auf Vaterschaftsfeststellung geklagt. Selbst die Mutter kann nicht einfach jemand eintragen lassen denn es könnte ja Verleumdung sein. Vaterschaft muss im Zweifelsfall bewiesen werden. Es sei denn man ist verheiratet, denn das Gesetz geht von Moral und Anstand aus und davon dass man keine außerehelichen Kinder zeugt. Und dazu gehören immer zwei.


  • Es liegt wahrscheinlich daran dass jede Mutter bei der Geburt anwesend ist...logischerweise. Dafür gibt es meistens Zeugen, sie muss sich ausweisen usw. Somit gibt es keine Zweifel daran dass sie die Mutter ist.
    Ein Vater muss erstmal dazu kommen und sagen hallo hier bin ich. Und notfalls alles durch Tests belegen, weil das Kind leider nicht aus seinem Körper rauskommt und somit gibt es keine 100% Sicherheit wie bei einer Mutter. Und das tun bei weitem nicht alle. Nicht umsonst wird oft auf Vaterschaftsfeststellung geklagt. Selbst die Mutter kann nicht einfach jemand eintragen lassen denn es könnte ja Verleumdung sein. Vaterschaft muss im Zweifelsfall bewiesen werden. Es sei denn man ist verheiratet, denn das Gesetz geht von Moral und Anstand aus und davon dass man keine außerehelichen Kinder zeugt. Und dazu gehören immer zwei.


    "Mater semper certa est, pater semper incertus est“ . Genau das ist es, was Du ansprichst, und was Gesetz ist.
    Ist nur schon aus den Zeiten der alten Römer, und gilt heute nicht mehr.
    Leider wird daran so heftig festgehalten, daß zwangsläufig auch die Leihmutterschaft in Schland verboten ist. Würde man sie erlauben, wäre das Chaos komplett, denn damit wäre die biologische Mutter nicht mehr die rechtliche Mutter.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Mater_semper_certa_est

  • Genau, in Deutschland wird man Mutter per Geburt und deshalb ist die Leihmutterschaft verboten.
    In Italien zum Beispiel wie in meinem Fall, muss auch die Mutter das Kind anerkennen, sonst ist sie nicht die Mutter.
    Wo du übrigens die alten Römer ansprichst, dort würde ein Kind erst "legalisiert", wenn der Vater es öffentlich anerkannte. Sonst musste das Kind ausgesetzt werden. Obwohl die Mutter feststand. War wohl auch nicht unbedingt im Sinne des Kindes.


    Edit: Pardon es waren nicht die alten Römer, sondern so ging es ab in der Antike.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Hallo FrauRausteiger u.a.,


    ich dachte eher an die Frauen, deren Los wir alle bedauern, deren Männer verschollen waren und über deren Schicksal man/frau nichts wusste bis diese als gefallen gemeldet oder für tot erklärt worden waren - deren Ehe also auf dem Papier noch bestand. (So ein Fall wird ja im ''Wunder von Bern'' gezeigt z.B.) ~Ich wusste gar nicht, dass ich so nahrhaft schreibe, Du darfst Dir den ''Quark'' gerne aufs Butterbrot schmieren.


    NemesisLady,


    Wer denkt schon in voller Kenntnis des Familienrechts bei scheinbarer Harmonie an eine (frühzeitige) Vaterschaftsfeststellung, zumal wenn die Mutter ihre Meinung unerwartet ändert? Hinterher sind wir immer schlauer.



    MfG krypa

  • Hallo FrauRausteiger,


    ich bin stolz darauf, ein eheliches Kind zu sein und so etwas, was du schreibst hört sich für mich nach einer Frau an: „Warum habe ich nicht dass, was alle meine Mitschüler gehabt haben!“


    Hallo Vater 1971,


    ich finde, Du kommst ein bisschen vom Thema ab.


    Nichts Neues, philosophierst Du doch auch gerne mal "über Meerscheinchen und Dinos im Himmel" (klick) ohne jegliche Verbindung zum Thema; das geschieht ganz gerne kurz nachdem Du die Erinnerung an unsäglichen Torturen der Entsagung durchleben musstest.


    Schon Dich ein bisschen und achte auf Deine Gesundheit, das Üben der (vermutlich subtil gemeinten?) Provokation ist ab und an recht anstrengend.


    Stolz zu sein auf die eigene eheliche Geburt ist übrigens albern, man hat nichts dazu beigetragen.
    Stolz kann man sein, selbst eheliche Kinder zu haben... eventuell ... eigentlich aber auch wieder nicht...



    Sag das doch bitte, den Hunderten von Müttern hier im Forum, die sich bitterlich darüber beklagen daß der Vater sich nicht kümmern würde.
    Sag ihnen: "Ey, ist null problemo. Alles chico, der Bio-Vater ist eh irrelevant für Deine Kinder."


    Hallo sonny-boy,


    diese Männer machen sich irrelevant.
    Falls dann ein Mann kommt, die Kinder annimmt und zum sozialen Vater wird, kann es gar keinen größeren Gewinn geben für das Kind. Ein Vater in meinem Umfeld kümmert sich seit 50 Jahren rührend auch um die angenommen Kinder, es ist ihm ein Privileg - trotz Scheidung von der Mutter.


    Leider wissen wir zu wenig über denjenigen (mutmaßlichen) Vater, der die Verfassungsbeschwerde angestrengt hat.
    Es scheint aber gesichert, dass er sich einfach nicht angemessen um seine Angelegenheiten gekümmert hat.


    Ob ich das Verhalten der Frau gut finde, weiß ich übrigens nicht, ich kenne ihre Beweggründe nicht - diesbezüglich sind Deine Verurteilungen recht überflüssig.


    meint
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • krypa, meine Bekannte die nicht verheiratet waren, haben es ALLE in voller Harmonie bereits während der Schwangerschaft erledigt. Genauso wie die Frau die mit mir im KH lag. Scheinbar denken doch viele daran.
    Einfach um nach der Geburt weniger Behördengänge zu machen, da hat man bekanntlich ganz andere Sorgen.

  • Leider wissen wir zu wenig über denjenigen (mutmaßlichen) Vater, der die Verfassungsbeschwerde angestrengt hat.
    Es scheint aber gesichert, dass er sich einfach nicht angemessen um seine Angelegenheiten gekümmert hat.


    Ob ich das Verhalten der Frau gut finde, weiß ich übrigens nicht, ich kenne ihre Beweggründe nicht - diesbezüglich sind Deine Verurteilungen recht überflüssig.


    meint
    FrauRausteiger


    Genau, wir wissen zu wenig über den konkreten Fall. Daher ist auch Deine Äußerung ich würde hier konkret verurteilen, unzutreffend, ebenso wie Deine Vermutung er hätte sich nicht angemessen um seine Angelegenheiten gekümmert. Oder hast Du ´ne Glaskugel?
    Ist schon wirklich absurd: Zuerst muß er, im Gegensatz zur Mutter, aktiv werden damit er rechtlicher Elternteil wird. Und wenn er dabei dann möglicherweise irgendeinen Fehler macht, wird´s ihm auch noch vorgehalten. Solch eine Einstellung kann wirklich nur jemand haben, der sich rechtlich in privilegierter Luxusposition befindet und auf Nichtprivilegierte hinabschaut. Ich empfehle da dringend mal einen Kurs in gleichberechtigter Elternschaft.

  • Zuerst muß er, im Gegensatz zur Mutter, aktiv werden damit er rechtlicher Elternteil wird.


    Hallo sonny-boy,


    es wurde Dir weiter oben bereits erklärt.


    Dass die Mutter automatisch biologischer und rechtlicher Elternteil ist, ist darin begründet, dass das Kind nun einmal aus ihr herauskommt. Da besteht eigentlich kein Zweifel und man benötigt keine Glaskugel, in der Regel sind Zeugen zugegen.
    Zudem gibt es einige andere Indizien: Die Frau war monatelang dick, ist es nun nicht mehr und hat stattdessen ein Kind im Arm.
    Die Mutterschaft ist ausreichend nachgewiesen.


    Wen meinst Du, sollte das Gesetz dann ebenso automatisch als rechtlicher väterlicher Elternteil eintragen?
    Den Arzt, der bei diesem Vorgang dem Kind am nächsten war?
    Das deutsche Gesetz hat das momentan so geregelt, dass es der Ehemann ist, der hier automatisch eingetragen werden sollte. Bei der Zeugung sind nun mal keine (weiteren) Zeugen zugegen.


    Eigentlich weiß das jedes Kind: Der Papa ist immer der Mann von der Mama.
    Falls der (mutmaßliche biologische) Vater das nicht wusste, konnte er es sehr komfortabel in der Geburtsurkunde des Kindes nachlesen. Der Irrtum hätte ihm auffallen müssen, meinst Du nicht?


    Genau, wir wissen zu wenig über den konkreten Fall. Daher ist auch Deine Äußerung ich würde hier konkret verurteilen, unzutreffend, ebenso wie Deine Vermutung er hätte sich nicht angemessen um seine Angelegenheiten gekümmert. Oder hast Du ´ne Glaskugel?


    Grund der Ablehnung der Klage am Bundesverfassungsgericht und an den beiden anderen Gerichten war: Das Kind ist nun Teil eines Familienverbunds. Der mutmaßliche biologische Vater hat also mindestens 11 Monate gebraucht, bis er die Klage angestrengt hat. Offenbar gab es im Vorfeld keinen Versuch, etwas an der faktischen Vaterschaft des Ehegatten zu ändern - zumindest keinen dokumentierten.
    Hätte es diesen gegeben, wäre die Klage wie bei andi0383 zugelassen worden.


    Man entnimmt Deinen Beiträgen die alte radex'sche Tradition, generell andere in's Unrecht setzen zu wollen und wartet eigentlich nur noch auf den radex'schen Begriff "Geschlechterrassismus".


    Du möchtest gerne, der mutmaßliche Bio-Papa solle wählen dürfen ob er Vater werden möchte (bist gegen Zwangsvaterschaft).
    Du bist offenbar gegen die Unterhaltspflicht, weil dies die Geburtenrate senkt und keiner mehr Lust hätte, Kinder zu zeugen.
    Der mutmaßliche Bio-Papa solle auf Wunsch dann doch wieder Vater sein dürfen und solle Vorrang vor allen anderen möglichen Vaterschaften haben - es genügt, dass ein Mann behauptet, mutmaßlicher Bio-Vater eines Kindes zu sein - und schon muss dies überprüft werden.


    Hier bei diesem Falle meinst Du nun, man müsse dem mutmaßlichen Bio-Vater dann schon auch noch genug Zeit lassen, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Dem Kind ist ein Vaterwechsel ohne Weiteres zuzumuten, der mutmaßliche Bio-Vater hat es sich ja nun anders überlegt.


    Richtig?


    Ich empfehle da dringend mal einen Kurs in gleichberechtigter Elternschaft.

    Schau genau hin:
    Das Kind hat zwei Eltern. Eine Mutter und einen Vater - auch wenn Dir das nicht gefällt.



    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Warum hat ein biologischer Vater nicht das Recht, sich mit seinem Kind eine neue soziale Familie aufzubauen, während die biologische Mutter ein Umgangsrecht bekommt? Was für biologische Mütter gilt, sollte doch auch für biologische Väter gelten, oder?

    Weil es einfach noch so ist das die Frauen die Kinder gebären.


    Tja, dumm nur daß der Ehemann nicht der biologische Vater ist.
    Der Ehemann könnte sogar schwarz sein, das Kind weiß. Rechtlich gesehen wäre er trotzdem der Vater. (Um mal die Absurdität des Gesetzes zu verdeutlichen)

    Dieses Gesetz wurde zum Schutz der Familie gemacht.


    Was wäre dein Vorschlag? Kind soll als unehelich eingetragen werden. Der soziale Vater bekommt das Sorgerecht entzogen? Mutter muss beim biologischen Vater wohnen?


    Es ist einfach so ein Kind wird in eine Familie geboren. Unsere Gesellschaft schützt die Familie. Als aussenstehender hast Du eben Pech gehabt. Warum zeugt man mit einer verheirateten Frau ein Kind?


    Umgang ist was anderes . Da muss man jeden Fall betrachten und das Wohl des Kindes genau im Fokus haben.

  • es wurde Dir weiter oben bereits erklärt.


    Dass die Mutter automatisch biologischer und rechtlicher Elternteil ist, ist darin begründet, dass das Kind nun einmal aus ihr herauskommt. Da besteht eigentlich kein Zweifel und man benötigt keine Glaskugel, in der Regel sind Zeugen zugegen.
    Zudem gibt es einige andere Indizien: Die Frau war monatelang dick, ist es nun nicht mehr und hat stattdessen ein Kind im Arm.
    Die Mutterschaft ist ausreichend nachgewiesen.


    Wen meinst Du, sollte das Gesetz dann ebenso automatisch als rechtlicher väterlicher Elternteil eintragen?


    Natürlich den biologischen Vater. Dieser ist in der Regel (und auch im vorliegenden Fall) bekannt. Bitte nicht die Ausnahme zur Regel erklären. Genau das macht übrigens das Gesetz. Viel sinnvoller wäre es, den biologischen Vater als rechtlichen Vater regelmäßig anzuerkennen, und im Ausnahmefall anders zu verfahren. Leider macht man es genau umgekehrt.



    Grund der Ablehnung der Klage am Bundesverfassungsgericht und an den beiden anderen Gerichten war: Das Kind ist nun Teil eines Familienverbunds. Der mutmaßliche biologische Vater hat also mindestens 11 Monate gebraucht, bis er die Klage angestrengt hat. Offenbar gab es im Vorfeld keinen Versuch, etwas an der faktischen Vaterschaft des Ehegatten zu ändern - zumindest keinen dokumentierten.
    Hätte es diesen gegeben, wäre die Klage wie bei andi0383 zugelassen worden.


    Das ist reine Spekulation von Dir.



    Man entnimmt Deinen Beiträgen die alte radex'sche Tradition, generell andere in's Unrecht setzen zu wollen und wartet eigentlich nur noch auf den radex'schen Begriff "Geschlechterrassismus".


    Der Begriff ist gar nicht so verkehrt. Hätten Schwarze weniger Rechte als Weiße, würden alle "Rassismus" rufen. Haben Väter weniger Rechte als Mütter, ist das für einige völlig ok. Ich finde Grundrechte sollten für alle gelten, unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht etc. Aber derlei Ausnahmen ist man vom Verfassungsgericht ja leider schon gewohnt.




    Du möchtest gerne, der mutmaßliche Bio-Papa solle wählen dürfen ob er Vater werden möchte (bist gegen Zwangsvaterschaft).
    Du bist offenbar gegen die Unterhaltspflicht, weil dies die Geburtenrate senkt und keiner mehr Lust hätte, Kinder zu zeugen.
    Der mutmaßliche Bio-Papa solle auf Wunsch dann doch wieder Vater sein dürfen und solle Vorrang vor allen anderen möglichen Vaterschaften haben - es genügt, dass ein Mann behauptet, mutmaßlicher Bio-Vater eines Kindes zu sein - und schon muss dies überprüft werden.
    Hier bei diesem Falle meinst Du nun, man müsse dem mutmaßlichen Bio-Vater dann schon auch noch genug Zeit lassen, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Dem Kind ist ein Vaterwechsel ohne Weiteres zuzumuten, der mutmaßliche Bio-Vater hat es sich ja nun anders überlegt.
    Richtig?


    Auch das ist blanke Spekulation von Dir, zumal ich von Unterhalt hier kein Sterbenswörtchen verloren habe.

  • Viel sinnvoller wäre es, den biologischen Vater als rechtlichen Vater regelmäßig anzuerkennen, und im Ausnahmefall anders zu verfahren. Leider macht man es genau umgekehrt.

    Hallo sonny-boy,


    ich kann mich nur wiederholen:


    Leider hatte sich der mutmaßliche biologische Vater mindestens 11 Monate lang nicht die Mühe gemacht, sich zur biologischen Vaterschaft zu bekennnen, bzw. versucht, diese beurkunden zu lassen.
    Er hat sich erst dann bemüht, als das Kind im Familienverbund mit rechtlichem Vater und den Geschwistern war. Deswegen wurde bereits die erste Klage abgewiesen.


    Du forderst im Grunde, jeder (sorry) dahergelaufene Mann solle in eine Ehe / Familie einbrechen können und sagen dürfen "dieses Kind ist von mir, ich fordere einen Vaterschaftstest".
    Gleichberechtigt solle dann auch jede dahergelaufene Frau in eine Ehe einbrechen dürfen und sagen dürfen "dieses Kind ist von mir, ich fordere einen Mutterschaftstest!"


    Konsequent zu Ende gedacht, soll bei jeder ehelichen Geburt erst mal eine hochnotpeinliche Befragung stattfinden, ob noch ein anderer Mann als Erzeuger in Betracht kommen könnte.
    Dem mutmaßlichen außerehelichen biologischen Vater soll ja nicht zugemutet werden, selbst beizeiten aktiv werden zu müssen.


    Wer soll befragt werden? Der Sportverein? Die Nachbarschaft?


    Ich bin sicher: Viele Millionen Väter/Eltern werden Dich lieben für diese Idee.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    4 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Du meinst so was wie das frau sagen kann er ist der Vater meines kindes , und das es dann sogar vorkommt das ein gerichtlicher Vaterschaftstest angeordnet wird ...echt skuril

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Natürlich den biologischen Vater. Dieser ist in der Regel (und auch im vorliegenden Fall) bekannt. Bitte nicht die Ausnahme zur Regel erklären. Genau das macht übrigens das Gesetz. Viel sinnvoller wäre es, den biologischen Vater als rechtlichen Vater regelmäßig anzuerkennen, und im Ausnahmefall anders zu verfahren. Leider macht man es genau umgekehrt.

    Dann ändere mal unsere Gesetze.Ein Kind geboren in einer Familie ist immer ehelich.


    Das der biologische Vater seinem Recht nach Sorge nachkommen darf steht ausser Frage. Aber kein Sorgeberechtigter darf den Familienbund sprengen.
    Und das Wohl des Kindes steht über einem Sorgerecht eines biologischen Vaters.


    So wie Du Dir das vorstellst könnte der biologische Vater per DNA Test die Familie trennen. Zwangstrennung und sozialer Vater bekommt keinen Umgang/Sorgerecht. Das wird es nicht geben.

  • Natürlich den biologischen Vater. Dieser ist in der Regel (und auch im vorliegenden Fall) bekannt. Bitte nicht die Ausnahme zur Regel erklären. Genau das macht übrigens das Gesetz. Viel sinnvoller wäre es, den biologischen Vater als rechtlichen Vater regelmäßig anzuerkennen, und im Ausnahmefall anders zu verfahren. Leider macht man es genau umgekehrt.

    Falsch! In der Regel ist innerhalb einer Ehe auch der Ehemann der biologische Vater, deshalb gilt dieser auch automatisch als rechtlicher Vater des Kindes und wird in die Geburtsurkunde eingetragen.


    Es sei denn natürlich, Du unterstellst der Mehrheit der Ehefrauen ausserehelichen ungeschützten Verkehr mit daraus resultierender Schwangerschaft von dem Seitensprung.


  • Du forderst im Grunde, jeder (sorry) dahergelaufene Mann solle in eine Ehe / Familie einbrechen können und sagen dürfen "dieses Kind ist von mir, ich fordere einen Vaterschaftstest".


    ...und wieder machst Du die Ausnahme zur Regel.


    Umgekehrt ist es natürlich schon längst Realität: Eine Frau kann in der Fußgängerzone auf jemanden zeigen, behaupten der Typ wäre der Kindesvater und einen Gentest von ihm verlangen. Soweit ich weiß wird dieser dann notfalls per Zwang durchgeführt.


    Übrigens: In Großbritannien gibt es überhaupt keine Vaterschaftanerkennungen. Vater ist der biologische Vater. Warum soll das hier sooo unmöglich sein?