tut sie es nicht, wird sie im gericht sehr gute gründe nennen müssen. interesse, umgang etc. sind da kein stichpunkt bei. sondern vorrangig ob kind misshandelt etc wurde.
Entschuldige, aber ich und zum Glück auch die meisten Richter halten gerade das Interesse, das sich durch regelmäßigen Umgang zeigt, für einen der wichtigsten Punkte beim GSR. Warum sollte jemand, der keinen Umgang und auch kein Interesse am Kind hat, über seine Zukunft entscheiden? Wie will dieser jemand wissen, welcher Kiga, welhe medizinische Maßnahme, welche Schule,... für das Kind geeignet sind. Warum will dieser Mensch überhaupt GSR? Wenn dieser Mensch doch kein Interesse am Kind hat, woran dann? Am anderen Elternteil vielleicht und daran, dessen Entscheidungen zu blockieren und somit das Leben schwerer zu machen?
es reicht als vater unterhalt zu zahlen, so er kann und umgang hat nichts mit unterhalt zu tun und gsr nix mit mangelnden interesse
Nein, dass reicht nicht. Ein einmal (aus Zwang) eingerichteter Dauerauftrag reicht nicht als Befähigung, Entscheidungen für ein Kind zu treffen! GSR hat sehr wohl mit mangelndem Interesse zu tun.
Mangelndes Interesse am Kind zeigt sehr deutlich, dass das Interesse am GSR andere Wurzeln hat, als der Gedanke ans Kindeswohl. Man kann nicht für einen Menschen Entscheidungen treffen, den man nicht kennt! Der Unterhalt dient der Versorgung des Kindes, man kauft sich damit nicht das Recht, auch ohne Kenntnis der Lebensumstände, der Gewohnheiten, Vorlieben, Talente, Wünsche,... mitentscheiden zu dürfen.