Trennungsunterhalt Frage

  • Hallo


    Ich bekam jetzt von seinem Anwalt einen Brief wo er die Kosten für die Bahnfahrt für den Umgang mit seiner Tochter von seinem Nettolohn abziehen will.
    Und dann mit dem reduzierten Nettolohn den Trennungsunterhalt berechnen. Ist das erlaubt ?

  • Nein ;)
    Erlaubt ist nur die Kosten für den Arbeitsweg abzuziehen! Also eine Pauschale, je nach Entfernung

    Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel, wir müssen uns umarmen um zu fliegen... <3


    :engel

  • Was kommt dann?


    0,50 Euro für einen gekauften Lutscher?
    0,30 Euro für ein trockenes Brötchen?
    Ne Aufwandsentschädigung weil er am Bahnhof frieren muss? ;)


    Nein, dafür steht ihm z.B doch das hälftige Kindergeld zu, dass schon bei der Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt wurde.


    Aber netter Versuch :D Kannst ihn ja darauf hinweisen, dass es andere Stellen gibt an die er sich wegen finanzieller Hilfen für den Umgang wenden kann.
    Da bist Du die falsche Adresse.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Schreibt denn ein Anwalt eine Forderung aus, die nicht irgendwie-/wo nachzulesen ist? Weiß nicht?! Mir fällt nur spontan ein: Herr Ex kann einen "Spesen-Zettel" ausfüllen (H4) für Benzingeld & Verpflegung über Nacht. Viell. ist das auch gemeint..?! Nur ein Gedanke. Weite Fahrstrecken absetzen, warum nicht..

  • Genau lesen, es geht doch um Trennungsunterhalt. Davon ab, meine gelesen zu haben, daß in besrimmten Fällen sehr wohl auch Kindesunterhalt um die Fahrtkosten bereinigt werden kann. Das hälftige Kindergeld ist übrigens für den Unterhalt zu verwenden. Ich hatte vor einigen Wochen hier die entsprechenden Gesetzestexte mit Urteil des BVG gepostet.


    LG


  • Nein, dafür steht ihm z.B doch das hälftige Kindergeld zu, dass schon bei der Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt wurde.


    Blöd nur, daß er es bloß fiktiv bekommt. Und noch blöder, daß kein Verkäufer fiktives Geld anerkennt. Dafür gibts nicht mal nen Lutscher oder ein trockenes Brötchen

  • Nein, dafür steht ihm z.B doch das hälftige Kindergeld zu, dass schon bei der Berechnung des Kindesunterhaltes berücksichtigt wurde.


    Nicht so pauschal!


    Umgangskosten können unterhaltsmindernd wirken, wenn sie ungewöhnlich hoch sind. Ansonsten ist das hälftige Kindergeld für den Umgang zu verwenden.


    Aber wenn das Kind beispielsweise alle 14 Tage von München nach Hamburg geholt und gebracht werden muss, reichen die 92 € Kindergeld nicht aus. In solch einer Situation kann evtl. der Unterhalt gekürzt werden.

  • Laut Aussage von seinem Anwalt kann er seine Tochter nur alle 6- 8 Wochen zu sich holen weil die Fahrkarte so teuer ist.
    Er will sie jetzt häufiger zu sich holen und deshalb die Fahrkosten von seinem Nettolohn abziehen.
    Das Ding ist, das er vor zwei Jahren von uns weg gezogen über 200 km.
    Ich meinte vor einiger Zeit schon mal zu ihn das er mehr Kontakt zu seiner Tochter aufnehmen sollte und man feste Termine ausmachen müsste damit die Tochter weiß wann sie ihren Papa wieder sieht.
    Er meinte das er jede Woche sie anrufen wollte, was auch zwei mal geklappt hat und dann wieder eingeschlafen ist. Er fragt selten nach, wann er seine Tochter zu sich holen kann. Meistens ist es seine Mutter die fragt ob sie ihre Enkelin wieder sehen kann. ( Sie wohnt nur zwei Häuser von ihrem Sohn weg.)
    In den ganzen zwei Jahren wo er weg ist hat sie nur einmal bei ihm übernachtet, sonst schläft sie bei der Oma.