hat jemand erfahrung beim thema häusliche gewalt gegen kinder ?

  • hallo


    zur geschichte, gemeinsames sorgerecht, aufenthaltsbestimmungsrecht beim vater. nachts wurden die kinder nun wegen häuslicher gewalt von der polizei beim vater raus geholt, auf dem revier wurden bilder gemacht und danach wurden die kinder an die mutter übergeben. da das jugendamt nicht sofort greifbar war, hat der vater auf sein recht mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht bestanden und die kinder 3 tage später wieder abgeholt. muß dazu sagen, trotz dieser situation hängt das jüngere kind der beiden extrem am vater und wollte damals beim sorgerechtsstreit schon beim vater bleiben, weshalb es dann letztendlich bei gericht hiess, die kinder werden nicht getrennt und somit bleiben beide beim vater.
    nun steht der termin beim jugendamt an und klar möchte die mutter ihre kinder nun zu sich holen. habt ihr erfahrungen damit oder weiß jemand was da beim jugendamt jetzt auf alle beteiligten zukommt oder wie die mutter sich verhalten soll ?


    danke euch schon mal

  • die mutter ist in der lage dazu und hat ihr leben im griff. sie hat auch verschiedene telefonate mit schulen, kinderarzt etc geführt, wo leider auch bei raus kam, das die schule des älteren kindes dem kindesvater schon angedroht hat, das von seiten der schule eine anzeige / meldung wegen kindeswohlgefährdung gemacht wird wenn sich nicht schnellstens was ändert, da es dem älteren kind nicht gut geht und die schulleistungen auch in allen fächern zwischen 5 und 6 sind

  • da das jugendamt nicht sofort greifbar war, hat der vater auf sein recht mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht bestanden und die kinder 3 tage später wieder abgeholt.


    Das JA ist immer sofort greifbar. Wenn solche Notlagen sind, dafür gibt es eine pädagoische Ambulanz, die jederzeit erreichbar ist. Das müsste aber schon bei der Polizei geschehen sein. Wenn die Kinder in Obhut genommen werden, kann er auf ABR bestehen, soviel er will.


    Dass die Kinder an ihm rausgegeben worden sind, hätte schon nicht geschehen dürfen.


    Und ich würde an Stelle der Mutter drauf bestehen, daß da Lösungen gefunden werden, daß es nicht mehr zur häuslichen Gewalt kommt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • nachts wurden die kinder nun wegen häuslicher gewalt von der polizei beim vater raus geholt,


    Wer hat denn die Polizei informiert ??


    da das jugendamt nicht sofort greifbar war, hat der vater auf sein recht mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht bestanden und die kinder 3 tage später wieder abgeholt


    Wo waren denn die Kids die 3 Tage, aber nicht bei der Polizei, bestimmt in einem Jugendheim/Kinderheim oder ??
    Bei sowas ist das JA immer involviert und wenn begründeter Verdacht besteht,hätte KV die Kinder nie und nimmer
    wieder bekommen !!!!


    nun steht der termin beim jugendamt an und klar möchte die mutter ihre kinder nun zu sich holen. habt ihr erfahrungen damit oder weiß jemand was da beim jugendamt jetzt auf alle beteiligten zukommt oder wie die mutter sich verhalten soll ?


    Abwarten, was bei dem Gespräch rauskommt. Ich wäre ertsmal vorsichtig zu behaupten die Kinder kommen zur KM,
    wor kennen nicht die ganze Geschichte.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • die polizei wurde von nachbarn informiert, die laute schreie und hilfeschreie des jüngeren kindes bis auf die strasse gehört haben. wie schon geschrieben, die kinder wurden nachts auf dem revier an die mutter übergeben und waren dort auch die 3 tage, bis der vater eben ankam. das jugendamt war leider nicht greifbar, das ganze ist in der nacht von mittwoch auf donnerstag passiert, es wurde am donnerstag und freitag jeweils mit dem jugendamt telefoniert, da die polizei nachts noch eine meldung ans jugendamt machen wollte. da die zuständige bearbeiterin im JA aber krank war, fühlte sich leider niemand wirklich zuständig und einer von vielen mitarbeitern beim amt, sagte klipp und klar, das die situation nunmal nichts am aufenthaltsbestimmungsrecht ändert, weshalb der vater nunmal in seinem recht bestätigt war....
    die mutter hat also wirklich nicht leichtfertig ihre kinder wieder rausgegeben...

  • Also ich kann mir das Verhalten/Reaktion des JAs nicht wirklich vorstellen. Es gibt dienstanweisungen und bei Meldungen auf Kindeswohlgefährdung muss diese angenommen und bearbeitet werden. Nachweisbare häusliche Gewalt stellt eine akute Kindeswohlgefährdung da und das JA hätte die Kinder spätestens, als der Vater die Herausgabe gefordert hat, Inobhut nehmen können bzw müssen wenn es eine akute Gefährdung gab. Und das JA bzw eine Rufbereitschaft gibt es immer! Wenn es nicht das JA selbst ist, dass Bereitschaft hat, hat dies ein Träger der befugt ist, Inobhut zu nehmen.
    Und wenn das JA Inobhut nimmt, ändert das nichts am ABR, jedoch muss das JA binnen 24 Stunden das Gericht informieren, wenn die Eltern nicht mit der Inobhutnahme einverstanden sind und die Herausgabe des Kindes fordern.

  • Liebe Under,



    auch ich würde der Mutter raten, einen Fachanwalt hinzuziehen und sie sollte einen Eil-Antrag beim Familiengericht auf Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Dies kann meines Wissen vorüber gehend auch dem JA übertragen werden und dann müssen die sich kümmern, ob der SB nun krank oder in China ist...


    Wenn selbst die Polizei schon Meldung beim JA gemacht hat, kann ich mir nicht (schwer) vorstellen, dass dort niemand tätig werden möchte, sich nicht zu ständig fühlt...


    Ich wünsche der Mama viel Glück und hoffe, Du erzählst uns, wie die Geschichte ausgegangen ist...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • leider war die reaktion des jugendamtes aber so, unverständlich ganz klar, nur ganz ehrlich, es fallen leider immer wieder kinder durch das raster ...
    der kindsvater versucht sich wohl derzeit rauszureden und sagt das jüngere kind hätte sich nicht beruhigen lassen, hätte einen wutanfall gehabt und er hätte das kind vor sich selbst schützen müssen etc und spricht den verdacht aus das dieses kind krank ist und auf ads / adhs untersucht werden muß etc. das beide kinder hilfe brauchen steht außer frage, da schulen und kinderarzt dringend zu psychologischer hilfe raten und sagen das die kinder dringend zur ruhe kommen müssen...

  • Was können wir hier spekulieren?


    Das alles war bereits beim Familiengericht, es gab eine Entscheidung, das ABR dem Vater und nicht der Mutter zu übertragen. Das Jugendamt vor Ort beschäftigt sich mit Vater, Mutter und Kindern nicht das erste Mal. Die Situation bei Vater und Mutter ist im Wesentlichen bekannt. Offensichtlich war das Gericht der Auffassung, dass das ABR besser beim Vater angesiedelt ist, aus welchen Gründen auch immer, die wir nicht kennen.


    Ich habe keinen Zweifel, dass sich Jugendämter normalerweise sehr sorgfältig mit solchen Situationen auseinandersetzen und Gefährdungsanalysen machen. Es klingt auch nicht so, dass sie sich die Entscheidung leicht gemacht, sondern abgewogen haben etc..


    Die Polizei macht automatisch Meldung beim Jugendamt in solchen Situationen. Was heißt "häusliche Gewalt?". Was ist eigentlich genau geschehen? War es nur laut oder ist auch etwas anderes passiert? Ich vermute, dass das Jugendamt sich damit auseinandergesetzt hat.


    Nehmen wir einmal an, es stimmt, was der Vater sagt, das Kind hat Verhaltensauffälligkeiten, die, wie ADHS, der Veranlagung eines Kindes entspringen. Der Vater will mit dem Kind zum Fachmann gehen, der wird es sich ansehen, medizinisch, psychiatrisch. Das wäre dann OK.


    Nehmen wir an, es stimmt, was der Vater sagt, dann wäre ein erneuter Sorgerechtsprozess geradezu ein Verbrechen am Kind.


    Fazit. Ich wäre zurückhaltend, hier mit Bruchstückhaften Informationen aus zweiter Hand die Lage vor Ort zu beurteilen, zu einem neuen Prozess zu raten und die Fachleute vor Ort pauschal zu verurteilen.

  • Ich habe keinen Zweifel, dass sich Jugendämter normalerweise sehr sorgfältig mit solchen Situationen auseinandersetzen und Gefährdungsanalysen machen.


    ... und es trotzdem immer zu Fehleinschätzungen kommen kann.




    War es nur laut oder ist auch etwas anderes passiert?


    Das schreibt die TS


    Nehmen wir an, es stimmt, was der Vater sagt, dann wäre ein erneuter Sorgerechtsprozess geradezu ein Verbrechen am Kind.


    Und wenn es stimmt, wäre es ein Verbrechen an den Kindern den Zustand so zu belassen, wie er jetzt ist...

  • mitlerweile gab es einen termin beim jugendamt und die mutter war auch beim anwalt.
    im jugendamt war es wie zu erwarten, beide seiten wurden zusammen befragt, beide seiten haben schuldzuweisungen der mitarbeiter bekommen, aber ganz klar halten die sich raus und sagen wenn es ums aufenthaltsbestimmungsrecht ist das gericht gefragt. der vater hat auch dort gesagt das er mit dem jüngeren kind zu fachärzten gehn wird und sich helfen lassen will und wird nun eine familienhilfe bekommen die 2 mal wöchentlich bei ihm vorbei schaut.
    was versteht man unter häusliche gewalt ? soweit ich weiß ist jede art der gewalt, egal ob körperlich oder seelisch und sogar der "klaps" verboten, in diesem fall hatte das kind einige blaue flecken an armen und beinen, gerötete wangen sowie ein geschwollenes auge, das is das was von der polizei festgehalten wurde und ich kann mir schwer vorstellen, das sowas ein ergebnis von einem wutanfall sein darf / sollte...
    die mutter ist verzweifelt und hin und hergerissen und hat einfach angst, sie war mitlerweile auch beim anwalt der somit auch tätig wird, aber trotz der angelegenheit sagt, er kann nichts versprechen, eben weil der vater jetzt erstmal hilfe annimmt.
    ich kann verstehen das manche von euch sagen, das abr wurde dem vater zugesprochen also wird es auch besser so sein, mag in einigen fällen stimmen, aber die mutter hat wenn nur einen fehler gemacht, sie hat den kindern zuliebe die beziehung länger aufrecht gehalten als gut war und wurde zu guter letzt fertig gemacht wo es nur ging und ich denke da die mutter des kv beim sorgererechtstreit auf der seite der km stand und bis zuletzt gehofft hat, das diese die kinder behalten kann, sollte zeigen das es alles vielleicht doch nicht so korrekt abgelaufen ist. die mutter möchte nicht unnötig die kinder hin und her reissen, deswegen hatte sie sich damals auch versucht damit abzufinden das die kinder beim vater bleiben, aber sie liebt ihre kinder und möchte nur das sie auch wieder kinder sein dürfen und deshalb wurde nun wieder der anwalt eingeschaltet....

  • So schwer das auch ist, ist kann es voll nachvollziehen, da der Vater Hilfe in Anspruch nimmt, ist das JA erstmal wieder raus. Die Familienhilfe ist das vorrangige Mittel, vor der Herausnahme aus dem gewohnten Umfeld und muss zuerst angeboten werden. Sie wird jetzt wahrgenommen und damit können die Kinder erstmal beim KV verbleiben.


    Jetzt das gerichtlich regeln zu wollen bringt noch nichts. So schlimm das auch ist. Ich persönlich halte Kinder auch für keine Versuchskaninchen. Aber das ist der korrekte Weg. Erst wenn die SPFH feststellt, daß die Hilfe nichts bringt, dann ist der Weg für's Familiengericht frei und man hat dort die entsprechenden Karten in der Hand, die man braucht, um relativ sicher zu gewinnen.


    Ich warte auch darauf und weiß, daß es manchmal sehr schwer ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller