Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt

  • Hallo erstmal an Alle, :winken:


    ich bin die neue Lebensgefährtin des KV um den ich schreiben werde.


    Mein Partner ist seit ca. 5 jahren von seiner EX-Frau getrennt und hat zwei eheliche Kinder (2Töchter 11,10).
    Seit längerem beschweren sich beide Töchter bei uns, das sie nicht mehr bei der Mutter leben wollen, wie schon gedacht kann man (er) nicht mit seiner EX-Frau über dieses Thema sprechen.
    Die Kindesmutter ist sehr nachlässig mit der Erziehung der Kinder. Sei es Schulisch oder hygiene Technisch gesehen.


    Jetzt haben wir per Anwalt versucht das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen, wie erwartet wehrte sich die Gute Frau wie ein Fisch an der Angel. Aussergerichtlich und Gerichtlich. :nawarte:
    Das Jugendamt selbst hat sich auch eingeschalten wo durch ihre Lügen hervorkam, das sie (JA) keinen Grund sehen die Kinder zum Vater zu lassen. ( Kinder wollen es wirklich sehr zu ihrem Vater
    sind jedoch sehr stark eingeschüchtert von der Reaktion der KM) Nachdem sie mittlerweile schon bestochen und Gezwungen werden wieder zur KM nach hause zu kommen.
    Ich weiß jetzt nicht mehr wie wir noch weiter vorgehen können!!
    meine Fragen:


    Ist diese Entscheidung des JA sehr relevant vorm Gericht? :hae:


    Was können die Kinder selbst noch tun damit sie zu ihrem Vater dürfen, leider bringt reden auch nichts da die KM "nicht zuhört, keine Zeit/Lust hat, sich nicht damit auseinandersetzen möchte" :motz:


    Danke schon mal vorraus und bin auf eure Erfahrungen gespannt. :thanks:

  • Also Kinder mit 11 und 10 Jahren sollten schon Gehör vor Gericht finden.


    Kommt darauf an was sie da sagen.

  • ( Kinder wollen es wirklich sehr zu ihrem Vater
    sind jedoch sehr stark eingeschüchtert von der Reaktion der KM) Nachdem sie mittlerweile schon bestochen und Gezwungen werden wieder zur KM nach hause zu kommen.
    Ich weiß jetzt nicht mehr wie wir noch weiter vorgehen können!!


    Ein Gutacher/Verfahrensbeistand bekommt in der Regel raus - was die Kids wollen.

  • Ein Gutacher/Verfahrensbeistand bekommt in der Regel raus - was die Kids wollen.

    Wäre schön wen dies der Fall gewesen wäre leider sagen auch die Kinder das dieser XXXX Mann nicht richtig gefragt hat und die KM vor dem Gespräch mit ihm viele Versprechungen gemacht hatte und nicht eingehalten hat.

  • Wäre schön wen dies der Fall gewesen wäre leider sagen auch die Kinder das dieser XXXX Mann nicht richtig gefragt hat


    Ich bin mir sicher das er Profi genug war, die richtigen Fragen zu stellen - wenn auch nicht offensichtlich.. fast alle Kinder werden vor diese Befragungen manipuliert und es ist sein Job, das rauszufinden.


    Ist das Urteil denn nun schon gesprochen ?

  • Ein Gutachter wird gerichtlich bestellt, sofern ein Antrag gestellt wird vor Gericht, dort wird dann ein sogenanntes Erziehungsfähigkeitsgutachten erstellt. Also Mutter, Vater und Kinder. Ein guter erfahrender Gutachter wird herausfinden ob die Kinder manipuliert werden.


    Jedoch kann das Gutachten auch nicht das erwünschte Ergebnis hervorbringen, dann bleibt immer noch die Möglichkeit offen in 2. Instanz also dem Oberlandesgericht Widerspruch einzulegen.


    Für die Kinder wird in der Regel ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt, der die Wünsche der Kinder vertritt.


    Das Jugendamt kann dann diesbezgl. auch zu einem anderen Wunsch der Antragsstellung kommen wie der Verfahrenspfleger. Die Kinder werden auf jeden Fall angehört werden, nicht im Saal, da gibt es andere Zimmer und ohne Beisein der Eltern.

  • Die "normale" Eskalation vor Gericht erfolgt mehrstufig und über mehrere Verhandlungen hinweg.
    Immer wenn eine Verhandlung "ergebnislos" bleibt, beginnt die nächste Stufe.
    Insgesamt kann sich so ein Verfahren seeeeeeeehr lange (über ein Jahr) hinziehen.


    Stufe 1: Richter hört Eltern
    Stufe 2: Eltern sollen Mediation machen
    Stufe 3: Jugendamt wird um Unterstützung gebeten
    Stufe 4: Die Kinder erhalten einen Verfahrensbeistand
    Stufe 5: Ein familienpsychologisches Gutachten wird angeordnet


    Familienrichter sprechen ungern "Basta-Urteile" wenn die Sachlage nicht eindeutig ist.
    Am liebsten, die Eltern einigen sich irgendwann vor Gericht oder außergerichtlich.
    Solange dein Freund also nie zustimmt oder seinen Antrag zurückzieht wird es immer weiter gehen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

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  • Jeder Wechsel des Aufenthalts von einem Elternteil zum anderen Elternteil führt zu großen Umwälzungen im leben von kindern. Dies vor allem deshalb, weil sie meist nicht in der lage sind, die Folgen für die eigene Situation richtig einzuschätzen. Darum haben die OLGs in Ausführung des geltenden Familienrechts entschieden, dass für Kinder eine "erhebliche" Verbesserung der Situation, eine "erhebliche" verbesserung in punkto kindeswohl stattfinden muss. Dabei gucken die Gerichte auftragsgemäß weniger danach, wie schlecht der eine Elternteil ist, sondern vielmehr danach, ob es beim anderen Elternteil erheblich besser wäre. Der jetzt hier eingeschlagene Weg, den anderen Elternteil schlecht zu machen und herab zu setzen, ist darum ein ziemlich aussichtsloser Weg. Denn wenn die Situation wirklich so schlecht ist beim Betreuungselternteil, wie oft (losgelöst jetzt von der Sache hier) beschrieben wird, muss eigentlich das Jugendamt sofort einschrteiten und die Kinder in Obhut nehmen. Dazu reicht aber normalerweise das (nicht selten angebliche) Fehlverhalten des Betreuungselternteils nicht.


    Soll es also zu einem Wechsel der Kinder zwischen den Eltern kommen, dann ist eigentlich eine einvernehmliche Regelung die einzige - und auch kinderbewahrende - Möglichkeit. Geht so eine Sache vor den Kadi, gehen mit Sicherheit bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung Monate, wenn nicht Jahre ins Land. Dass das Gericht in einer vorläufigen Entscheidung den Wechsel der Kinder anordnet gegen eine bereits vorliegende Einschätzung des Jugendamtes ist zwar nicht so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto, aber immerhin wie ein Fünfer ...
    Hier im fall werden letztlich Softskills dargestellt: Von Kinderjammer über "Nachlässigkeiten" in schulischer wie hygienischer Hinsicht. Ich befürchte, damit ist kein Blumentopf zu gewinnen. Gewinn erzielt hier vor allem der Anwalt. Finanziellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ist es so, dass Kinder ab 12 Jahre, wenn sie nicht zum anderen Elternteil wollen und dies auch artikulieren, auch nicht mehr gezwungen werden können ?


    Oder wird dann auch die Aussage des Verfahrenspflegers oder psychologischen Gutachtens höher gewertet ?


    LG

  • ist es so, dass Kinder ab 12 Jahre, wenn sie nicht zum anderen Elternteil wollen und dies auch artikulieren, auch nicht mehr gezwungen werden können ?


    Oder wird dann auch die Aussage des Verfahrenspflegers oder psychologischen Gutachtens höher gewertet ?

    Kinder dürfen sich immer äußern und werden auch immer gehört.
    Der Gutachter soll auch eher die Fähigkeit des Kindes bewerten ob es mit der Situation umgehen kann.
    Der Gutachter bewertet weniger die Fähigkeiten der Eltern.


    In einer "stimmigen" Situation sieht der Gutachter, daß Kinder und Elternteil sich einig sind und daß Kind die Konsequenzen abschätzen kann.
    Sollte ein Gutachter eine "unstimmige" Situation vorfinden und entsprechend bewerten kann man immer noch ein Gegengutachten einfordern.
    Dann wird die Verhandlung mit allem drum und dran aber locker den Wert eines Mittelklassewagens kosten.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Hallo,



    also wenn ein Kind 12 Jahre deutlich vor gericht sagt, dass den Vater nicht mehr besuchen möhcte weil es dort geschlagen, eingesperrt oder ähnliches wurde, wird dass dann akzeptiert oder ein Gutachter hinzugezogen, da der vater natürlich behaupten wird, dass das Kind lügt bzw. von der Mutter beeinflusst wurde.


    Danke und LG

  • Es wird immer ein Gutachter hinzugezogen.
    Der Richter hat nämlich keinerlei psychologische Ausbildung.
    Ein Urteil ohne Gutachter wäre der direkte Weg zum OLG.
    Das tut sich kein Richter an.


    Gruß,
    PapaT

    .








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  • Hallo,


    in unserem Fall wurde auf 10 mal begleiteten Umgang und dann mal sehen entschieden. Ich glaube nicht, dass da noch ein Gutachter hinzugezogen werden wird. Nach Ablauf wird entschieden, dass mein Sohn den Vater besuchen muss, dass wurde mir gesagt, da die Aussage des Kindes nicht zählt solange es nicht mindestens 12 ist und selbst dann immer die Beeinflussung durch die Mutter Ursache der Ablehnung ist. Schläge ohne Spuren die man nicht beweisen kann zählen nicht vor Gericht.


    LG

  • Etwas off topic, doch ich finde es schön, dass hier einige alte Hasen in schlichten Worten deutlich formulieren, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung standardmäßig verläuft. Finanziell, Erfolgsaussichten etc.


    Ich möchte hinzufügen: die beiden Töchter werden bald Teens, die Möglichkeit, dass sie einen dringenden Umzugswunsch mit ihren Mitteln durchsetzen werden besteht auch noch.



    Ich drücke den beiden alle Daumen, gut durch die nächtsten Jahre zu kommen.


    Alles Liebe


    Andante

  • Nachdem sie mittlerweile schon bestochen und Gezwungen werden wieder zur KM nach hause zu kommen.


    Hallo crazytami,


    Ihr habt die Kinder einbehalten und der Vater hat dann das ABR beantragt?
    Ich persönlich sehe in dieser Vorgehensweise normalerweise einen Minuspunkt bei gerichtlichen Entscheidungen - kann dies jedoch nicht stichhaltig belegen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die meint, das selbst bei der sicher sehr subjektiven Schilderung der nächsten Lebensgefährtin nicht wirklich eine wesentliche Verbesserung des Kindeswohl erkennbar ist.

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Mod.-Hinweis: @ Johaanaa: Vielleicht machst du mit deiner Fragestellung einen eigenen Thread auf. Die von dir beschriebene Problematik hat nämlich eine ganz andere Konstellation als die Problematik der Threadstarterin. Das ist sehr schwierig in einem gemeinsamen Thread zu diskutieren. Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich empfinde es immer als sehr problematisch, wenn neue Lebensgefährtinnen von Vätern aktiv werden, um leiblichen Müttern die Kinder zu entwenden. Ich denke, das sollte man klug sein und sich total heraushalten. Häugig gefällt es Kindern im Haushalt von Müttern nicht, weil sie Pflichten haben, weil sie Dinge nicht dürfen, wie z.B. Fernsehen, weil sie nicht so viel Taschengeld bekommen wie sie gern hätten, weil sie gesund und damit unlecker ernährt werden und und und. Das führt häufig dazu, dass Kinder in älterem Alter denken, woanders ist es besser..... Das wissen Ämter.

  • Die Kindesmutter ist sehr nachlässig mit der Erziehung der Kinder. Sei es Schulisch oder hygiene Technisch gesehen.


    Sorry aber das sind immer Standardunterstellungen des ABR begehrenden ET. Das hören die Gerichte jeden Tag ein dutzend mal.
    Wenn der KV nix besseres vorzubringen hat,sehe ich seine Chancen bei null.



    Seit längerem beschweren sich beide Töchter bei uns, das sie nicht mehr bei der Mutter leben wollen, wie schon gedacht kann man (er) nicht mit seiner EX-Frau über dieses Thema sprechen.



    Auch das reicht nicht aus um das ABR zu erhalten. Und klar das KM darüber nicht sprechen will.



    Das Jugendamt selbst hat sich auch eingeschalten wo durch ihre Lügen hervorkam, das sie (JA) keinen Grund sehen die Kinder zum Vater zu lassen.


    Nachvollziehbar die Stellung des JA dazu.


    Wäre schön wen dies der Fall gewesen wäre leider sagen auch die Kinder das dieser XXXX Mann nicht richtig gefragt hat und die KM vor dem Gespräch mit ihm viele Versprechungen gemacht hatte und nicht eingehalten hat.


    So so die Kinder sagen das ?? Ihr wisst schon das es noch Kinder sind und die
    auch mal Sachen, für uns wichtige , vergessen zu erzählen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale