Gibt es Erstausstattung bei Wechsel des Aufenthaltsbestimmungrechts?

  • Hallo... Ich habe seit letzter Woche Donnerstag, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine 10 jährige Tochter und stehe jetzt ohne alles da, da sich die KM weigert mir Bekleidung, Schulsachen, Spielzeug und sonstige persönliche Sachen meiner Tochter auszuhändigen.
    Was kann ich nun tun bzw. wo kann ich Hilfe beantragen?

  • sehr netter Mitarbeiter des Mütteramtes (Entschuldigung für den Ausdruck, aber ist meist leider so...)


    Setze ein Schreiben auf an die Amtsleitung mit dem Sachverhalt.


    Wenn du Leistungen nach dem SGBII (HARTZIV) beziehst hast Du einen Anspruch auf Erstausstattung. Das könnte sogar für Nichtbezieher zumindest als Darlehn gewährt werden.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • dann würde ich mir seinen Chef geben lassen oder ggfsl. die Polizei bemühen, so einfach die Sachen nicht rausrücken, geht nicht.


    Ansonsten kann ich dir leider nicht helfen. Ggfls. hat die Kleiderkammer wirklich ein paar gute Sachen oder ein paar Euro für den
    Schreibwarenladen um die Ecke - bei uns gibt es da verschiedene lokale Fonds.
    Allerdings muss fast überall die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
    Ist das Thema Unterhalt schon geklärt ? Sonst kannst du ggfls. bis zum 12. Geburtstag 180 Euro/Monat Unterhaltsvorschuss beantragen.

  • Wenn du Leistungen nach dem SGBII (HARTZIV) beziehst hast Du einen Anspruch auf Erstausstattung. Das könnte sogar für Nichtbezieher zumindest als Darlehn gewährt werden.

    Ja ich habe Anspruch auf Hartz4... Dort wurde mir gesagt, dass ich unter Umständen was zum Mobiliar dazubekommen würde. Solle mal nen formlosen Antrag stellen... Mir wurde aber gleich gesagt, dass es für Bekleidung nichts gibt...
    UHV ist bereits beantragt. Aber ihre Spielsachen darunter ihr heißgeliebter 3DS werden wohl schon verkauft sein... :( Hatte die KM letztes Jahr schon mit der Wii meiner Tochter gemacht.
    Wie schnell kriegt man so eine Herausgabe mit der Polizei geregelt? Meine Tochter hat diese Woche zum Glück Herbstferien, brauch aber spätestens bis zum Wochenende ihre Schulsachen.
    Verstehe nicht das sowas alles gleich vor Gericht geregelt wurde und festgehalten wurde... Weil das war eine Blitzaktion von dem Richter. Er fuhr mit mir in die Schule um mein Kind dort einzusammeln und ihr die ganze Sache zu erklären. Leider hatte sie an dem Tag Wandertag und dadurch keine Schulsachen bei sich.

  • Du kannst Anzeige bei der Polizei erstatten. Im Namen deiner Tochter. Es sind ihre Sachen.
    Sonst beantrage PKH und suche Dir Anwalt. Zuerst aber mit Tochter reden ob sie gegen Mutter vorgehen möchte.

  • Es ist keine ERSTausstattung.
    Das Kind hat durchaus Möbel, hier ist nicht das Jobcenter gefragt, sondern du selber, indem du
    einen Herausgabeanspruch an die KM geltend machst.


    Bekleidung und Spielzeug gibt es eh nicht, Schulzeug ist mit den Schulbedarfen Feb/Aug abgedeckt.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Ich kenne die Geschichte nicht, aber warum sollte die Mutter die Sachen rsusgeben? Soll die Tochter dann keine Sachen mehr bei ihr haben?
    Warum erklagst du dir das ABR wenn du nichtmal ein Bett gewährleisten kannst?


    Mir kommt das irgendwie naiv vor.


    Vielleicht verstehe ich was falsch, gehts nur um Kleidung? Dann würde ich Hälfte Hälfte machen.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Also soll das Kind jetzt zwei Schulranzen anschaffen und einen doppelten Satz Schulbücher, weil die Mutter, die offenbar grade mit allem was geht das ABR verloren hat - die Aktion mit dem Richter klingt eher hektisch - auf stur macht und demonstrativ zeigt, dass ihr doch scheiß egal ist, wie das Kind klar kommt aber SIE hat diese Sachen und ER nicht?

  • Tjia da hat die Mutter ihn ja mal voll im Griff.


    Würde ich mir nicht gefallen lassen und wie gesagt, selbst einkaufen gehen.

  • Hallo,
    was oben genannt ist, ist doch schon mal nicht schlecht.
    Aber ich würde mich trotzdem an die Kleiderkammer, evtl. Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz oder auch an die örtliche Kirchengemeinde
    wenden, den Fall schildern und somit vielleicht eine gute Grundausstattung für deine Tochter erhalten.
    Viele kaufen gebrauchte Sachen und was ich gehört habe, sind sie sortiert und gereinigt - also keine Lumpen.


    Ich kann mir vorstellen, dass es für eine 10-jährige schlimm ist, mit nichts dazustehen, und wer weiss ob und wie Erfolgreich die
    anderen Sachen sind.


    Gruß

    Je größer die Widerstände - desto größer der Sieg (marcus tullius cicero)


    Trolle füttere ich nicht, wozu auch

  • vermutlich steht Deine Tochter von dem - ja, man könnte es ja fast als Kindesentführung bezeichnen, so wie du es beschrieben hattest - plötzlichen Wechsel des Wohnortes noch unter Schock. ich weiss nicht, ob Du auch erreicht hast, dass Deine Tochter jetzt keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben darf. Aber wenn Du das nicht geschafft hast: dann ist es doch so, dass sie dort auch Sachen und Möbel und Spielzeug braucht. Nicht nur bei Dir.

  • Ich kenne die Geschichte nicht, aber warum sollte die Mutter die Sachen rsusgeben? Soll die Tochter dann keine Sachen mehr bei ihr haben?
    Warum erklagst du dir das ABR wenn du nichtmal ein Bett gewährleisten kannst?


    Mir kommt das irgendwie naiv vor.


    Vielleicht verstehe ich was falsch, gehts nur um Kleidung? Dann würde ich Hälfte Hälfte machen.

    Ich habe mir das ABR nicht erklagt!!! Die KM ist im Januar vor Gericht gezogen und wollte unsere Tochter wieder, die über Weihnachten bei mir war und dann aufgrund einer SMS der KM bei mir geblieben ist, weil sie schrieb sie will sie nicht mehr weil ihr alles zu viel ist.
    Ende Januar war dann eine Anhörung vor Gericht in der sie das ABR wieder haben wollte, was sie ja laut dieser SMS freiwillig abgegeben hat. In dieser und in der nächsten Anhörung hatte sie sich so daneben benommen, dass der Richter ein Gutachten in Auftrag gab.
    Die Gutachterin kam zu der Erkenntis das es dem Kind bei mir besser gehen würde. Der gleichen Auffassung war ebenfalls das Jugendamt und schließlich auch der Richter.
    Und wenn ich jetzt hier "angeklagt" werde ohne das ich mal nach Fakten gefragt werde könnte ich echt kotzen.

    :kotz


    Ja es gibt momentan auch nur begleiteten Umgang mit der KM aufgrund ihres Verhaltens in den letzten Monaten und Jahren... (unser 6 jähriger gemeinsamer Sohn, lebt seit knapp 4 Jahren in meinem Haushalt) und den hatte sie in der Zeit vielleicht 6-7 mal am Wochenende

  • Warum erklagst du dir das ABR wenn du nichtmal ein Bett gewährleisten kannst?


    :hae:
    geht es noch....

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  • Und wenn ich jetzt hier "angeklagt" werde ohne das ich mal nach Fakten gefragt werde könnte ich echt kotzen.:kotz

    Du wirst nicht angeklagt, es wird lediglich nachgefragt, um Widersprüchlichkeiten zu klären.


    Egal, wo du was "beantragen" willst, wirst du dich mit der Frage konfrontiert sehen, moni73 grade stellte.

  • Das Kind ist seit 10 Monaten (Weihnachten) bei Dir und Du hast keine Sachen für sie? :hae: :frag

    Nein sie hat auch nicht seit 10 Monaten bei mir gelebt. An dem ersten mit dem Jugendamt vereinbarten Umgangswochenende wollte meine Tochter nicht mehr zurück zu mir und war ab Ende Januar wieder im Haushalt der KM. Die Gutachterin sprach von emotionaler Erpressung, die die KM auf das Kind ausübt.

  • Dann nochmal: fordere deine Ansprüche, bzw die des Kindes, bei der Mutter ein.
    Du hast schriftliche Nachweise, also hol dir Hilfe von den Behörden (Jugendamt, evtl Polizei) und
    setz dein Recht durch.

  • Ein Darlehn beim JC müsste doch drin sein? oder etwa nicht :hae:



    § 24 SGB II – Abweichende Erbringung von Leistungen

    (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.


    purple forsche doch mal bitte nach......


    Ein entsprechender Antrag dürfte doch evtl. Erfolg bringen

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