Entscheidet er, dass eine BG besteht, bleibt nur der Gang vor das Sozialgericht. Wenn Kinder im Haushalt leben geht man eher davon aus , dass gemeinsam gewirtschaftet wird. Im ersten Jahr ist man eher tolerant, es gibt solche und solche Urteile/Entscheidungen. Wahrscheinlich um solche Fälle, dass sich der Partner woanders anmeldet zu vermeiden.
Nicht ganz korrekt. Bei Kindern im Haushalt wird vermutet, daß diese gemeinsam versorgt werden, nicht daß gemeinsam gewirtschaftet wird.
Und diese gemeinsame Versorgung zu widerlegen, ist fast unmöglich.
Wie gesagt, mir ist kein einziger Fall bekannt, der vor Gericht (!) durchkam.