ALG ll trotz Zusammenzug mit Partner

  • Entscheidet er, dass eine BG besteht, bleibt nur der Gang vor das Sozialgericht. Wenn Kinder im Haushalt leben geht man eher davon aus , dass gemeinsam gewirtschaftet wird. Im ersten Jahr ist man eher tolerant, es gibt solche und solche Urteile/Entscheidungen. Wahrscheinlich um solche Fälle, dass sich der Partner woanders anmeldet zu vermeiden.

    Nicht ganz korrekt. Bei Kindern im Haushalt wird vermutet, daß diese gemeinsam versorgt werden, nicht daß gemeinsam gewirtschaftet wird.


    Und diese gemeinsame Versorgung zu widerlegen, ist fast unmöglich.
    Wie gesagt, mir ist kein einziger Fall bekannt, der vor Gericht (!) durchkam.

  • Doch gab es einen Fall. Ist aber sehr selten. Ich hatte mal so einen Fall vor Jahren im Rahmen des Studiums recherchiert. Die besagte Dame war sogar schwanger von ihrem BG (oder nicht BG-Mitglied). Erst mit Eintritt in den Mutterschutz bildeten sie dann per Gesetz eine BG. Ist irgendwie haften geblieben bei mir, weil es so absurd war.

  • @ Ratte


    Ich bin ohne Vorankündigung umgezogen, beim alten Wohnort habe ich mich vorher informiert ob die Möglichkeit besteht dass ich umziehe, sie sagte mir ebenfalls, dass das Ermessenssache ist, also hab ich's (auf eigene Kosten) einfach ausprobiert. Die Dame dort war immer äußerst hilfsbereit, egal worum es ging.



    Es ist irrelevant ob WG oder Partner, da in der Regel alles unter einem Jahr als "Zusammenleben auf Probe" gilt, somit kann man vom Partner nicht verlangen die Bedürfnisse des anderen Partners vor den eigenen zu erfüllen, sprich, bevor er seinen Teil Miete zahlt, zahlt er meine Krankenversicherung oder Ähnliches. Deswegen ist die Geschichte mit den Hausbesuchen totaler Schwachsinn. Man muss niemanden reinlassen, das steht im Grundgesetz.
    Die Beweislast liegt beim Jobcenter. Die müssen beweisen, dass o.g. Wechselseitiger Wille vorhanden ist - das zu beweisen ist aber sehr schwierig.


    Der Allein erziehenden Zuschlag wurde mir gestrichen - das war mir aber vollkommen egal, da der Knackpunkt bei mir lediglich bei der Krankenversicherung war. Es funktioniert aber zb auch nicht nur einen Euro zu beziehen um versichert zu sein, entweder man bezieht Leistungen oder man tut es eben nicht.


    Entschuldigung für die Rechtschreibfehler - bin mit dem Handy online.


    Wie schon erwähnt - ich hätt mir einfach ne eigene Wohnung nehmen und bezahlen lassen können - das wäre teurer gewesen und ich gehe davon aus dass ich hier sehr viel Zeit verbracht hätte, diese Konstellation hätte für mich eher an Betrug gegrenzt. Und es wäre wesentlich einfacher gewesen, da wir nun in einer Männer - Single - Wohnung zu dritt leben, auf einer m2 Zahl, die das, was ich mit meiner Tochter hätte haben dürfen sogar um etwa 15 m2 unterschreitet. Er hätte ja dann später zu mir ziehen können. ;)

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Es ist irrelevant ob WG oder Partner, da in der Regel alles unter einem Jahr als "Zusammenleben auf Probe" gilt,


    Wo bitte steht das im Gesetz?


    Und woher leitetst Du den Anspruch ab das die Gemeinschaft für das auf Probe zahlen soll?
    Was ist das denn wasch mich aber mach den Pelz nicht nass?
    Also entweder ich ziehe mit jemanden zusammen und will auch eine Gemeinschaft bilden oder ioch lasse das.

  • Zitat

    Deswegen ist die Geschichte mit den Hausbesuchen totaler Schwachsinn. Man muss niemanden reinlassen, das steht im Grundgesetz.

    Schwachsinn ist deine Aussage. Natürlich musst du niemand reinlassen, aber dann kann nicht ermittelt werden, ergo zu deinen Lasten.
    Hier extra für dich:


    Zitat

    Weiter ist in der Abwägung zu berücksichtigen, dass der
    Antragsteller es mehrmals verhinderte, den Sachverhalt durch Genehmigung
    eines Hausbesuchs weiter zu klären. Er ist zwar nicht verpflichtet,
    einen Hausbesuch zu dulden (vgl. BayLSG, Beschluss vom 11.03.2011, L 7
    AS 83/11 B ER), er kann sich dann aber auch nicht auf die daraus
    resultierende Unklarheit bei der Sachverhaltsaufklärung berufen.

    Quelle:BayLSG, Beschluss vom 11.03.2011, L 7
    AS 83/11 B ER


    Ergo: du musst weiter als bis zum LSG, viel Spaß dann. :-)




    Befass dich mal mit dem Begriff: Beweislastumkehr.

    Zitat

    Die Beweislast liegt beim Jobcenter. Die müssen beweisen, dass o.g.
    Wechselseitiger Wille vorhanden ist - das zu beweisen ist aber sehr
    schwierig.

    Das ist leider auch wieder Schwachsinn.


    Zitat

    Liegen die genannten Indizien hingegen vor, liegt es beim Antragsteller zu beweisen, dass trotz der Indizien keine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ vorliegt.

    [url]http://www.stegemeier-rechtsan…06/000000986c1014001.html

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Sarek, als Schwachsinn betitle ich das deshalb, weil ich den Bewilligungsbescheid hab, darin steht geschrieben dass der Anspruch vorhanden ist.


    Nette Argumentation, also hätte ich zu dem Zeitpunkt besser alleine eine (größere) Wohnung beziehen sollen, die für die Allgemeinheit teurer gewesen wäre, da diese kein "Zusammenleben auf Probe" finanzieren mag? Das entzieht sich doch jeder Logik.
    Durch die Tatsache bedingt, dass dies alles einer zeitlichen Begrenzung unterlag, damit beide Parteien das Finanzielle (Arbeitsaufnahme, Kindergarten) regeln können, sehe ich das durchaus als berechtigt an.



    Ich habe ihn als Partner angegeben, nicht als Mitbewohner.



    Purple, wieso sollte ich vor Gericht gehen?



    "Die Ablehnung der Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter der Behörde ist durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG gedeckt; sie darf schon deshalb nicht als Zugeständnis einer eheähnlichen Gemeinschaft gewertet werden. Es ist im Übrigen fraglich, ob bei einem Hausbesuch entscheidungserhebliche Tatsachen gefunden werden können, weil die Intimsphäre zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausgeforscht werden darf; insbesondere sind geschlechtliche Beziehungen für die eheähnliche Gemeinschaft nicht maßgeblich und dürfen auch nicht ermittelt werden (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, a. a. O.; Beschluss vom 16. Dezember 1958 - 1 BvL 3/57, 4/57 und 8/58 - SozR Nr. 42 zu Art. 3 GG = BVerfGE 9 S. 20)." Aktenzeichen: L 2 B 9/05 AS ER;



    Nach fast zwei Jahren Abzocke hat sich die Bundesregierung dazu durchgerungen, dem einen kleinen Riegel vorzuschieben. Sie schreibt gesetzlich fest, dass erst nach einem Jahr des Zusammenlebens „ein wechselseitiger Wille” vermutet werden darf, füreinander einzustehen. (§ 7 Abs. 3a Nr.1 SGB neu)


    Seit wann aber ist ein einjähriges Zusammenleben das „langjährige Zusammenleben”, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert? „Langjährig” bedeutet nach Adam Riese immer mehrere Jahre.


    Der Bundesgerichtshof urteilte demzufolge, dass man frühestens nach 2-3 Jahren beurteilen könne, ob Partner nur probeweise zusammenleben oder eine verfestigte Gemeinschaft bilden. (BGH 12.03.1997, NJW 1997, 1851)



    „Eine 'eheähnliche Gemeinschaft' kann daher nur angenommen werden, wenn die Partner ausdrücklich bestätigen (finanziell) — auch in Zukunft — füreinander einstehen zu wollen, denn nur so ist das Kriterium der „Eheähnlichkeit”, das in Anlehnung an § 1360 BGB ein gegenseitiges 'Unterhalten' fordert, erfüllt.” (SG Düsseldorf 18.05.2005 - S 23 AS 175/05 ER)


    Wenn ein Partner also „zunächst”


    an Kinder aus erster Ehe Unterhalt zahlt,
    Raten für Schulden abzahlt, die z.B. für ein Auto oder für was auch immer gemacht wurden,
    seine Eltern oder Geschwister finanziell unterstützt,
    alleine in Urlaub fährt,
    oder sonstwie Geld für seine eigenen Bedürfnisse verwendet, bevor er den „gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellt”, (BVerfG, s.o.)
    oder wenn er


    sein Ferienhaus oder
    sein über den Vermögensfreigrenzen liegendes Auto nicht verkaufen will oder
    sein die Freibeträge übersteigendes Sparvermögen nicht einsetzen will,
    bzw. die freiwillige Weiterversicherung des Partners in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht bezahlen will, um vorrangig seinen Partner zu unterstützen,
    stellt er seine Bedürfnisse nicht hinter die des Partners zurück, liegt folglich keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und damit auch keine eheähnliche Gemeinschaft vor.


    Wenn Schuldentilgung vorrangig vor der Unterstützung für den Partner ist, kann keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen. Das hindert das LSG Sachsen nicht daran, auch unter diesen Umständen eine eheähnliche Gemeinschaft anzunehmen, die dann wiederum dazu führt, dass Schuldentilgung wie in einer Ehe nicht vom Einkommen abgesetzt werden kann. (14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS ER) Was tut man nicht alles, um die Kosten der hohen Arbeitslosigkeit im Osten auf die Schultern von Partnern abzuwälzen. Anderer Ansicht war der VGH Hessen. (05.03.1993, info also 1993, 210)




    And so on.... Die Liste an unterschiedlichen Urteilen ist endlos, da der Begriff "eheähnliche Lebensgemeinschaft" mehrere Definitionen zulässt und dies demnach Auslegungssache ist.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


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    - François de La Rochefoucauld -

  • Wie gesagt: evtl neuer Bewilligungsabschnitt, SB-Rotation.


    Ruh dich nicht drauf aus.


    Ferner bewegst du dich bezgl Urteilen im falschen Rechtskreis.
    Die Beweislastumkehr im Sozialrecht wurde erst 2007 (?) festgelegt, also kannste dir
    irgendwelche BGH-Urteile von 97 ans Knie nageln.


    Mach einfach, aber heul dann nicht, falls das aufkommt.

  • Die würden am Knie unheimlich blöd aussehen :D


    Nein, ernsthaft, davon bin ich ja gar nicht betroffen.
    Aus dem Bezug bin ich raus und ich werd so schnell nicht wieder rein rutschen, für mich also vollkommen irrelevant.


    Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit diesen Weg zu gehen (falls man denn nun wirklich muss) besteht.

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  • Sarek, als Schwachsinn betitle ich das deshalb, weil ich den Bewilligungsbescheid hab, darin steht geschrieben dass der Anspruch vorhanden ist.

    Ich habe nichts zu "Schwachsinn geschrieben!"


    Nette Argumentation, also hätte ich zu dem Zeitpunkt besser alleine eine (größere) Wohnung beziehen sollen, die für die Allgemeinheit teurer gewesen wäre, da diese kein "Zusammenleben auf Probe" finanzieren mag? Das entzieht sich doch jeder Logik.
    Durch die Tatsache bedingt, dass dies alles einer zeitlichen Begrenzung unterlag, damit beide Parteien das Finanzielle (Arbeitsaufnahme, Kindergarten) regeln können, sehe ich das durchaus als berechtigt an.


    Die Antwort gibst Du unten. Der neue "Partner" will zwar Dich und auch das Kind aber nicht dafür aufkommen.
    Weil Urlaub, Ferienhaus, teures Auto wichtiger ist.
    Im Prinzip wandert das Geld das der Stadt der Lebensgemeinschaft auf Probe gibt in Urlaub, Ferienhaus, teures Auto anstatt das der Partner unterstützt wird.



    Und nach 1 Jahr? Probezeit vorbei? Uppps hau ab ich muss ja zahlen für meinen bedürftigen Partner.
    Irgendwie verstehe ich das Wort Bedarfsgemeinschaft anders.

  • Entschuldige bitte, Sarek, dann zieh ich den "Schwachsinn" zurück.


    Ne ne, das ist was man im Internet weitläufig so zu finden ist.
    Es gibt Unterschiede zwischen Wollen und Können.


    Und nach einem Jahr? Ich weiß nicht, ich hab drei Monate gebraucht, aber ich denke, dass eine evtl. Vorhandene Beziehung Zeit braucht um eine Verbindung dieser Art aufzubauen.
    Vielleicht zieht man wieder aus? Vielleicht hat man in einem Jahr seinem Kram geregelt? Ich weiß es nicht, auf mich trifft auch das nicht zu.


    Fakt ist und bleibt - es geht.


    Ob das moralisch korrekt oder verwerflich ist, ist etwas Anderes.


    Wollen und Können bleiben verschiedene paar Schuhe.
    Ich würd meinem Partner gern sein Traumauto schenken - kann ich nicht.
    Er hätte mir gern die KV bezahlt - konnte er nicht.


    Fakt ist auch, dass man verschiedene Möglichkeiten hat, ich erläutere gern meine:


    A) bleibe ich in der bisherigen Wohnung, ländlich, ohne Fortbewegungsmittel, mit schlechter Verkehrsanbindung und Kiga im Nachbarort, drehe Däumchen weil ohne Betreuung keine Arbeit, ohne Arbeit kein Auto, ohne Auto ein Weg von (Hin und zurück mit dem Bus) einer Stunde...man dreht sich im Kreis (hab da schon gewohnt als ich noch kein Kind hatte)...was tun? Warten, dass mir einer eines schenkt? In dem Zeitraum der Betreuung dann Arbeit finden (plus Anfahrt), wieviel könnte ich da wohl verdienen?


    B) Ziehe um, in eine für mich "praktischere" Gegend. Hab ich getan.


    Die Optionen dazu:


    Eigene Wohnung etc, ALG ll dann in Ordnung weil geht nicht anders?
    Anschließend aufstockend weil ich allein nicht genug verdiene?


    Oder aber, ich zieh zum Partner, Staat spart Kosten, ich & er auch.


    Und das soll also verwerflich sein, weil Partner nicht genug für alle verdient und man ohne ALG ll nur sehr beschränkt fähig wäre den Lebensunterhalt ausreichend zu sichern, als Übergangslösung (!!) bis man selbst Fuß gefasst hat. Warum ich nicht angekreuzt hab, dass wir eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind? Weil wir keine waren.


    Menschlich gesehen hätte es lt. Einigen Kommentaren dann so aussehen müssen:
    Natürlich verschulde ich mich, lasse meine Ratenzahlung schleifen und melde das Auto ab, verliere dadurch meine Arbeit damit Du krankenversichert bist.
    Weil wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind.
    Also mit dem Blick hinter die Kulissen weiß ich nicht was es an dieser Lösung auszusetzen gibt.

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    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Oder aber, ich zieh zum Partner, Staat spart Kosten, ich & er auch.

    Ja genau Ihr spart Kosten.


    Der Stadt ist aber verpflichtet die Bedürftigkeit zu prüfen.


    Wenn dann bitte für alle. Gemeinschaft auf Probe für alle. Wer eben so blöd ist und sein Einkommen selbst erwirtschaftet bekommt 1 Jahr die Steuer geschenkt.
    Wenn dein Partner Ferienhaus und KFZ über Dich stellt solltest Du diese Art von Partnerschaft mal bedenken.

  • Ich frage mich bei sowas immer in welche Richtung Menschen denken.
    "Ich will das Geld von der Gemeinschaft weil es mir angeblich zusteht und machen dafür alles. Wenn die nicht zahlen weil ich zu Freund ziehe dann miete ich mir eben eine Wohnung und begehe Betrug"


    Ich finde solche Einstellungen unglaublich egoistisch und ......


    Das Sozialsystem ist für die Menschen da denen es nicht gut geht und die nicht dafür können das es ihnen nicht gut geht.
    Jeder der dies ausnutzt hat es nicht verdient in Deutschland zu leben.

  • Ich kann mich nur wiederholen, das war was ich im Netz gefunden habe, er hat kein Ferienhaus.
    Das Einzige was mir Bedenken bereitet ist nun die logische Denkfähigkeit mancher Mitmenschen.


    KFZ steht nicht über mir, ist aber arbeitsnotwendig, ergo wichtig.
    Also Auto und Arbeit oder kein Auto und niemand arbeitet, ja?
    Wegen der Gleichberechtigung?


    Du kannst nicht MIR zur Last legen, dass ich mich durchgesetzt habe, während andere das nicht schaffen, nur lesen was Du lesen willst und die restliche Argumentation außer Acht lassen damit Du weiterhin auf Deine Meinung beharren kannst.


    Bitte entschuldige falls mein Umgangston nun etwas ruppig rüber kam, aber das ist zum Haare raufen. :rolleyes2:


    Der Staat hat an dieser Stelle die Bedürftigkeit prügeln müssen und für bedürftig empfunden, was gibt es da noch zu diskutieren?
    Die haben auch gesehen - oh weniger Miete und Nebenkosten die wir sonst zahlen müssen, weil da noch einer ist der sich beteiligt, schließlich hab ich auch sein Einkommen genannt obwohl das keiner Notwendigkeit entsprach.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


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    - François de La Rochefoucauld -

  • Ich frage mich bei sowas immer in welche Richtung Menschen denken.
    "Ich will das Geld von der Gemeinschaft weil es mir angeblich zusteht und machen dafür alles.


    In die Richtung "Ich nehme mir nur das, was mir zusteht".


    Analog im Unterhaltsrecht: "Ich will das Geld von der/dem Ex, weil es mir angeblich zusteht und mache dafür alles"

  • Ich frage mich bei sowas immer in welche Richtung Menschen denken.
    "Ich will das Geld von der Gemeinschaft weil es mir angeblich zusteht und machen dafür alles. Wenn die nicht zahlen weil ich zu Freund ziehe dann miete ich mir eben eine Wohnung und begehe Betrug"


    Ich finde solche Einstellungen unglaublich egoistisch und ......


    Das Sozialsystem ist für die Menschen da denen es nicht gut geht und die nicht dafür können das es ihnen nicht gut geht.
    Jeder der dies ausnutzt hat es nicht verdient in Deutschland zu leben.



    Wo wäre das Betrug wenn einem andere Möglichkeiten genommen werden, man genießt schließlich nicht den Vorteil einer Ehe.
    Auch MIT seinem Einkommen wären wir Aufstocker gewesen wenn ich nicht arbeiten gehen könnte.


    Natürlich ist das sch... Mal unter uns, oberstes Ziel war nicht alle 6 Monate dahin zu müssen und "blank zu ziehen".
    Das hab ich erreicht, hätte ich anders nicht. Ist es egoistisch dem Staat so kurz wie möglich auf der Tasche liegen zu wollen, weil einem selbst das auch unangenehm ist?

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


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    - François de La Rochefoucauld -

  • In die Richtung "Ich nehme mir nur das, was mir zusteht".


    Analog im Unterhaltsrecht: "Ich will das Geld von der/dem Ex, weil es mir angeblich zusteht und mache dafür alles"



    Ich will auch, dass Töchterchen Umgang mit ihrem Vater hat weil mir die Freizeit zusteht. :radab

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Ich will auch, dass Töchterchen Umgang mit ihrem Vater hat weil mir die Freizeit zusteht. :radab


    Genau JaneDoe. Dein Beispiel beschreibt sogar noch viel deutlicher diesen Irrsinn. Gibt bestimmt welche, die so denken. Zum Kopfschütteln ist sowas.

  • Auch MIT seinem Einkommen wären wir Aufstocker gewesen wenn ich nicht arbeiten gehen könnte.


    Na also warum dann so ein Krampf wegen dem Jahr. Ist doch egal aus welcher Kasse es kommt.


    Die Sache mit dem Auto. Ein gebrauchtes tut es auch.


    Das mit dem Ferienhaus habe ich falsch verstanden. Sorry

  • Was denkst Du denn was er fährt? :D


    Ich muss zugeben, ein nagelneuer R8 wär super, aber die alte Möhre tut's aber auch.


    Der Krampf wegen eheähnliche Lebensgemeinschaft - ja oder nein?


    Wann ist sie gegeben und wann widerlegt, welchen Irrtümern kann man unterliegen und ist das überhaupt umsetzbar?
    Die Rechtslage und Definition ist absolut undurchsichtig und umstritten und weil man, wenn man gezielt danach sucht, fast ausschließlich auf Ablehnungen stößt, war mein Anliegen einen Teil davon zu widerlegen, sofern meine Situation mit anderen vergleichbar ist.


    Nicht zu meinem Anliegen gehörten allerdings Zweifel an meiner Moral oder meinem Partner.


    Trotzdem :thanks: für die zahlreichen Antworten.

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    - François de La Rochefoucauld -

  • Hm sorry, was ist denn so verkehrt an der Denkweise, das zu beantragen was einem zusteht? :hae:
    Dann kann man ja gleich auf alles verzichten. Es steht einem auch Kindergeld, UVS, Elterngeld, eventuell Wohngeld, und sonstige weiteren Hilfen.
    Es sind alles Sozialleistungen. Nicht nur ALG2, es ist nur eine Leistung von vielen. Alles wird vom Staat zur Verfügung gestellt.
    Soll man darauf verzichten? :hae: Sorry irgendwie komme ich da nicht mit.
    Es wird ja auch immer geprüft ob Anspruch besteht. Kein Anspruch - keine Leistung. Gilt für alles.
    Warum sollte man es also nicht beantragen?
    Wenn der Staat der Meinung ist, im ersten Jahr muss man nicht unbedingt füreinander aufkommen, dann ist es eben so. Soll man es jetzt also aus Scham nicht beantragen, wenn man darauf angewiesen ist?