Umziehen und Schulwechsel

  • Ne Bekannte von mir auch alleinerziehend hat nen Partner aus Neumünster.Sie sind gerade dabei die Zukunft zu planen.Ihre Tochter geht noch in den Kindergarten und muss aber nächstes Jahr im Herbst schon in der Schule angemeldet werden.Nun stellt sich für meine Bekannte die Frage,meldet sie ihre Tochter in Nordrhein-Westfalen an da wo sie wohnen,oder gleich in Neumünster wo sie dann mit ihrem Partner auch zusammenleben wird.Oder meldet sie die kleine in beiden Schulen an,und kann dann im Nachhinein immer noch ein Schulplatz abmelden.
    Oder die kleine kommt erst in Nordrhein-Westfalen in die Schule,und wenn sie dann umziehen wird die kleine in Neumünster angemeldet in der Grundschule.Natürlich stellt sie sich auch die Frage wenn sie umzieht wie schnell bekommt man in Schleswig-Holstein nen Schulplatz für die kleine.....????
    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit Schulwechsel oder Neuanmeldung in einer Schule und kann mir Tips für meine Bekannte geben...

  • Meine Freundin ist auch in der Zeit Schulanmeldung/ Untersuchung/ Schulbesuchstag umgezogen.


    Es wurde alles so gehandhabt, als würde ihre Tochter hier auf die Schule kommen und erst nach
    dem wirklichen Umzug trat dann auch die neue Schule in Erscheinung.
    Das soll wohl weniger verwirrend für die Kinder sein...... :frag


    Allerdings war das hier auch innerorts, aber wir sind ja an die nächste Grundschule gebunden.
    Wechseln ist hier gar nicht so einfach möglich.

  • Als ich meine Kleine in der Schule anmelden musste war klar, wir ziehen um. Ich musste und habe meine Kleine dem damals entsprechendem Wohnort an der Schule angemeldet und sofort mitgeteilt, daß wir mit Datum XY am Wohnort Z wohnen werden.Gleichzeitig habe ich meine Tochter am neuen Wohnort für die Schule angemeldet mit dem HInweis, noch ist sie in XY angemeldet, da wir dort noch wohnen. Hat ohne Probleme geklappt.

  • Wir haben auch zweimal gewechselt, allerdings noch nicht in der Grundschule.
    Bei uns ist es so, daß einen die Schule nehmen muß, wenn man im Ort wohnt.
    Wir sind nämlich extra in einen bestimmten Ort gezogen, um auch sicher an die Schule zu kommen.
    Würden wir außerhalb wohnen, hätten sie uns an eine andere verweisen können, da sie ziemlich voll sind.


    Vielleicht einfach mal an der neuen Schule anrufen, wie es dort gehandhabt wird bei Umzug?

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Hi,


    das sind Fragen die mich auch interessieren. Was macht man denn, wenn dort wo man hinziehen möchte, die Klassen voll sind?


    Kind dann durch das halbe Bundesland fahren? (übertrieben, entschuldigt)

  • Für Grundschulen gilt fast immer ein Einzugsbereich. Wohnt man da, muss das Kind von der Schule beschult werden.
    Als wir umgezogen sind, habe ich meine in ihren alten Schulen abgemeldet und erst nach dem Umzug in der neuen Schule angemeldet. Die Ummeldung ist sowieso erst durchgeführt, wenn die neue Schule die Schülerakte von der alten angefordert und erhalten hat.


    Anmelden muss deine Freundin ihr Kind sicher in einer bestimmten Frist am alten Wohnort, dann gleich den Umzug erwähnen. Due neue Schule kümmert sich dann um alle Formalitäten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wie schon geschrieben wurde, im alten Wohnbezirk anmelden, erwähnen, dass ein Umzug nach Neumünster geplant ist und relativ zeitgleich in der "Wunschschule" in Neumünster nachfragen.


    Die Anmeldungen für die Schulanfänger finden ja immer recht früh statt und wenn man das Kind dort nicht anmelden würde, dann gäbe es Post ;)


    Volle Klassen sind nur dann ein Argument, wenn es nicht um die Schule im direkten Einzugsbereich geht, sondern um eine andere, die vielleicht im Nachbarort oder so liegt. Dann kann es passieren, dass ein Kind abgelehnt wird. In den Einzugsgebieten gehen immer die Kinder vor, die direkt im Einzugsbereich wohnen und leben.

  • Wir sind auch umgezogen im letzten KigaJahr - nachdem die Anmeldungen gelaufen waren - also im November.
    Erst meldet man das Kind ganz normal in der Heimatgemeinde und dann wenn der Umzug ansteht, da wieder ab.


    Die neue Gemeinde hat uns dann als Nachzügler angenommen, die off. Anmeldetage waren vorbei - aber sie müssen bei Zuzügen immer die Kinder annehmen,
    ist ja Schulpflicht.


    Die Klasse voll - dann muss eine neue aufgemacht werden - das kann immer mal vorkommen - dafür muss man hier das 33 Kind sein.


    Grundsätzlich wird hier immer die Schule im Stadtteil zugewiesen und die müssen dann sehen wie sie klarkommen - ist gerade hier auch Thema -
    da es ein sehr großes Neubaugebiet gibt, das gerade bezogen wird.


    Das Kind fand den "Anmelde"Wechsel nicht so schlimm, ich mußte eben ein paar Wissenslücken von schon gelaufenen Terminen aufholen.


    Der Kiga mußt mein Kind auch nehmen, auch wenn es keinen Platz gegegben hätte - da alle Kinder im letzten Jahr in den Kiga gehen müssen (vormittags beitragsfrei)
    war auch gut zum Kontakte knüpfen.

  • Ich habe meine Große schon vor dem Offiziellen Umzug angemeldet. Mietvertrag war da schon unterschrieben, alte Wohnung gekündigt. Anmeldung in der Schule. Ich habe sie dann gleich mit der Neuen Adresse angemeldet. War alles kein Problem. Bei uns muss das Kind an der Wohnortnahen Schule aufgenommen werden. Wenn ein Kind zu Schuljahresbeginn den Klassenteiler erreicht, werden zwei Klassen eingerichtet, wenn es während des Schuljahres ist, wird auch eine Klasse mit mehr Schülern durchgezogen. Wobei das bei uns in den Grundschulen nie der Fall ist. Die sind eher immer zu wenig Schüler, als zuviel.

  • Die neue Gemeinde hat uns dann als Nachzügler angenommen, die off. Anmeldetage waren vorbei - aber sie müssen bei Zuzügen immer die Kinder annehmen,
    ist ja Schulpflicht.


    Man kann sogar morgens mit dem Kind und gepacktem Ranzen in die neue Schule traben und das Kind direkt anmelden, dann wird es gleich einer Klasse zugewiesen. Gilt natürlich immer nur im Einzugsbereich staatlicher Schulen, nie an Privatschulen oder außerhalb des Einzugsbereiches.

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