Kur am Feldberg genehmigt, und der Arbeitgeber?

  • Hallo Zusammen,


    habe gestern bei der Krankenkasse nachgefragt, wie es mit meinem Kurantrag aussieht. Ich habe positive Nachrichten bekommen. Ende November darf ich zum Feldberg mit meiner Tochter zur Kur.
    Der schriftliche Bescheid ist allerdings noch unterwegs.


    Wann muss ich es meinem Arbeitgeber mitteilen?


    Da bei uns gerade so einiges im Umbruch ist, wäre es gut, wenn ich noch ca. eine Woche warten könnte um das mitzuteilen.
    Meine Vertretung in den drei Wochen habe ich schon geregelt. Es gibt also keinen Nachteil für den Arbeitgeber wenn ich noch ein paar Tage warte. Aber gibt es da rechtlich etwas, das ich beachten muss?


    Schöne Grüße
    Annemarie

  • Hi,


    bevor du nicht den Bescheid in den Händen hast, brauchst du auch nix zu sagen sagen.
    Ich habe dann auch noch mal 2 - 3 Tage gewartet. ( Glaub mal was gelesen zu haben, das es so ähnlich wie beim Krankenschein ist)


    Du startest ja nicht innerhalb von ein paar Tagen, sondern es ist genug Vorlaufzeit und für Vertretung ist auch gesorgt!


    Viel Spaß und Gute Erholung!!


    lg duechesse :strahlen

  • Kur am Feldberg genehmigt, und der Arbeitgeber?


    Der darf nicht mit! :lgh:lgh:lgh


    Einer muss ja arbeiten! :lach


    Quatsch beiseite. Deine Genehmigung wird in den nächsten Tagen kommen, dann kannst du mal nach ein, zwei passenden Terminen
    schauen und dann zum Cheffe gehen.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Ich hatte ehrlich gesagt nicht vor meinem Chef die Bestätigung der Krankenkasse zu zeigen. Ich wollte ihm da persönlich sagen und ihm den Termin mitteilen.


    Ich hoffe das reicht.

  • Der Bescheid kommt ja jetzt von der Krankenkasse. Die Bestätigung von der Kurklinik habe ich ja schon seit geraumer Zeit hier liegen.
    Dank der Caritas konnte ich den Platz im Kurhaus ja schon frühzeitig reservieren.


    Aber gut, dann werde ich sehen, ob er den Schrieb sehen möchte.

  • Wann muss ich es meinem Arbeitgeber mitteilen?


    Dem Arbeitgeber muss das umgehend mitgeteilt werden. Wenn du schon im November antrittst, solltest du das sofort nach der schriftlichen Bestätigung dem AG mitteilen. Und er braucht normalerweise eine schriftliche Unterlage.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.