Hallo Vater_77,
Das JA HABE ich bereits eingeschaltet und die Tante sagt, das Kind sei ja nicht vernachlässigt.
Das Ungeborene wird sowieso einen Entzug haben, wenn es auf der Welt ist. Ich sage euch,das ist Klasse. Du stehst im Krankenhaus und wirst als der letzte Abschaum behandelt, nur weil deine Freundin drogenabhängig ist.
Wenn ein offensichlich drogenabhängiges Kind zur Welt kommt, wartet weder Krankenhaus noch Jugendamt darauf, bis der Vater das Jugendamt benachrichtigt. Die Maßnahmen des Krankenhaus beschränken sich dann nicht auf Geburtshilfe und darauf, den Vater des Kindes wie Abschaum zu behandeln.
Der gefühlte Samenraub nimmt einen breiten Raum in Deinen Schilderungen ein, dürfte aber wohl eher die nächste Lebensgefährtin interessieren als die werte Leserschaft oder einen Familienrichter.
Auch andere Details aus Eurem Leben betrachte ich ähnlich skeptisch - was aber nichts zur Sache tut.
Das hier ist keine gute Idee:
Was soll ich machen. Wenn ich sie rausschmeiße wird sie keine Chance haben, gesund zu werden.
Grund ist nicht, dass sie dann keine Chance hat, gesund zu werden.
Grund ist, dass sie in diesem Fall die Polizei zur Hilfe holen darf. Du hast kein Recht, sie rauszuschmeißen oder (wie hier geraten) das Kind /die Kinder in einer Nacht- und Nebelaktion von der Mutter zu entfernen und aufgrund Deiner Situation "zwischen den Stühlen" dann eben der nächsten Lebensgefährtin zuzuordnen.
Du wirst Dir schon "saubere" Methoden zur Trennung überlegen müssen.
Wenn ich jetzt das alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht (ABR) beantrage, meint ihr, dass ich durchkomme? Ich arbeite natürlich Vollzeit und kann das kaum ändern.
Das ist in der Tat der legale Weg so Du denn überhaupt im Moment das gemeinsame Sorgerecht haben solltest - hast Du das?
Falls nein, wäre der erste Schritt, dieses zu beantragen.
Und doch:
Da Du aufgrund Deiner Vollzeittätigkeit eher nicht als Hauptbezugsperson des Kindes zählen wirst und da das zweite ja noch nicht einmal geboren ist, wird Dein Antrag auf ABR wohl schlechte Chancen haben. Dass Du vermutlich eine Ersatzmutter anbieten wirst, wird wohl eher nicht in's Gewicht fallen.
Offenbar meint das Jugendamt, das Kind wäre gut versorgt, auch das wird einfließen wenn über Deinen Antrag entschieden wird.
Meine Vermutung: Man wird also aufgrund Deiner Anklagen eher eine SPFH installieren als Dir die Kinder zu überlassen.
Beste Grüße
FrauRausteiger