Ich eröffne hier noch einmal einen neuen, kürzeren Thread.
Hab gerade gelesen, dass bei Bezug von ALG2 der vom KV geleistete Unterhalt als Einkommen angerechnet wird???!!!
Stimmt das?
Wie genau ist das zu verstehen?
Nach der Geburt erhalte ich 380,- im Monat... werden dann z.Bsp. 200,- Unterhalt vom KV geleistet, bekomm ich also 180,- ALG und die 200,- (als Beispiel) Unterhalt werden angerechent,so dass ich bei den 380,- bleibe?
Ich bin gerade sehr erschrocken- bin ja selber ehr anspruchslos und könnte von den 380,- eine Zeit lang leben- aber mit Kind???? Beantragt der KV dann noch das SR, stehen ihm 90,- Kindergeld zu,was dann auch bei mir für die Kleine fehlen wird...
Oder übersehe ich etwas?
Wie ist das dem Geld der Elternzeit bei Hartz4... wo wird das angerechnet?