Umgang bei Geburtstagen

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich hätte mal wieder eine Frage.


    Der KV und ich leben ja getrennt. Nun hat er bald Geburtstag. Soweit mir bekannt ist, soll(te) das Kind bei den Geburtstagen der entsprechenden Elternteile dort anwesend sein. Maus ist nun 6 Monate. Er hatte bisher nicht wirklich einen Kontakt zu ihr aufbauen können. Ist seit fünf Wochen nicht mehr da gewesen (er will solagen nicht kommen, bis eine Entscheidung vom JA bzgl. BU ohne mich gefallen ist).
    Nun besteht er grundsätzlich auf seine Rechte. Wie verhalte ich mich jetzt, wenn er sagt, er will, dass die Kleine an seinem Geburtstag bei ihm ist? Natürlich dürfte ich nicht mit anwesend sein.
    Grundsätzlich wäre ich ja dafür, aber a) sie kennt ihn nicht wirklich, b) sie ist total auf mich fixiert, c) sie wäre einen ganzen Tag unter lauter Leuten, die sie nicht kennt, an einem Ort den sie nicht kennt und ohne Mama d) er kann ihre Signale nicht deuten und würde herzlich wenig Rücksicht auf sie nehmen (z. B. schlafen lassen).
    d) ist tatsächlich so. Habe ich im Umgang (leider) jedesmal miterleben dürfen.


    Habt ihr einen Rat, wie ich mich am Besten verhalten soll? Maus mitgeben oder ablehnen?
    Danke schonmal im Vorraus.
    Liebe Grüße

  • Nun besteht er grundsätzlich auf seine Rechte. Wie verhalte ich mich jetzt, wenn er sagt, er will, dass die Kleine an seinem Geburtstag bei ihm ist? Natürlich dürfte ich nicht mit anwesend sein.


    Warum nicht, ich sehe da kein Problem. sprecht euch ab zu welcher Zeit die Kleine bei ihm sein kann.
    Ein paar Stunden dürfte nicht das Problem sein. Verstehen kann ich KV schon, seine Verwandten möchten
    bestimmt die Kleine sehen.


    Gib dir einen ruck,du wirst sehen alles läuft super und du hast mal einige Stunden für dich.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • das lässt sich doch von hier aus, zu einem säugling im alter von sechs monaten, wo der gebrtstag erst in weiteren 6 monaten ist, :schnuller:schnuller
    und das umfeld beider elternteile nicht bekannt ist, doch gar nicht einschätzen. :frag

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • Er hatte bisher nicht wirklich einen Kontakt zu ihr aufbauen können. Ist seit fünf Wochen nicht mehr da gewesen (er will solagen nicht kommen, bis eine Entscheidung vom JA bzgl. BU ohne mich gefallen ist).

    Unabhänging zum Geburtstag:


    Wer Rechte haben will, sollte erst mal seine Pflichten erfüllen! - Meine bescheidene Meinung!-


    Was hat der BU mit dem Umgang zu tun, welcher dem Kind und Vater unabhängig davon zusteht?


    Ich sag`s Dir ganz ehrlich, wenn er keine "Rücksicht" auf Dich nimmt, musst Du sie ihm auch nicht entgegen bringen.


    Zumal er hier wohl nur eines tut: Euren Zwist auf den Rücken des Kindes auszutragen.

  • Soweit ich das verstanden hab, gehts doch um den Geburtstag des KV, oder?
    Ich würde mich da auch sehr schwer tun, mein Kind dem KV in der Situation zu geben. Aber würde mich wohl auf 2-3 Stunden einlassen. Aber mein Kleiner ist auch nicht so Mamafixiert...

  • Der KV hat im September Geburtstag. Ist soweit hin also nicht.
    2-3 Std. ist alleine die Fahrt dorthin. Und mit 2-3 Std. bei ihm ist es für ihn nicht getan.
    Mit Glück hätte ich das Kind abends ab 23 Uhr wieder. Das sind seine normale Zeiten. An Absprachen hat er sich bisher nicht wirklich gehalten. Deshalb habe ich dabei leichte Bauchschmerzen. Wenn es nach ihm geht, wäre Maus dann den ganzen Tag bei ihm.
    Ich kann verstehen, dass seine Eltern und Verwandte die Kleine sehen möchten, aber auf mein Angebot einfach mal mit- oder vorbeizukommen kam bisher keine Reaktion.


    Was den BU betrifft, er will nicht zu uns kommen und auch sonst nichts mit mir zu tun haben. Sagt er. Er will nicht, dass ich ihm auch nur irgendwas zu dem Kind sage. Was sie mag, oder was sie nicht mag. Wenn sie müde ist, darf sie nicht schlafen, weil er die Zeit mit ihr verbringen will und es mir so auslegt, dass ich ihn rauswerfen will. Aber das ist ein anderes Thema.
    Mir geht es erstmal darum, ob ich ihm in ca. vier Wochen das Kind einen ganzen Tag mitgeben MUSS, obwohl er für sie eine fremde Person ist.

  • Sonst hatten wir -untereinander- jeden Samstag ausgemacht. Das hat von 8x auch ca. 5 x funktioniert.
    Er hat gerne mal verschlafen oder hatte irgendwas anderes, warum er nicht konnte.
    Wenn ein Treffen zwischen Tochter und KV geplatzt ist, lag es an ihm.
    Er musste seine Waschmaschine holen und anschließen. Er war Fahrrad fahren. Er hat es einfach verpeilt. Das waren seine Antworten.

  • Also ganz ehrlich, da hätte ich ja überhaupt keine Lust, ihm die Kleine überhaupt zu geben. Wenn er so unzuverlässig ist und die Waschmaschine oder sonstwas wichtiger ist als sein Kind. Gehts noch?
    Gerne für ein paar Stunden, während ich dabei bin bis die zwei sich kennen. Dann auch alleine.


    Und ich glaub nicht, dass du ihm das Kind geben "musst". Aber ich weiß das nicht. Kann doch kein Gericht der Welt bestimmen, dass du ein 6 Monate altes Baby dem Papa geben musst, weil er Geburtstag hat, wenn er das Kind sonst wochenlang nicht gesehen hat, oder?

  • Ich kenne dass.


    Bei meinem Ex war das nicht anders.


    Mach nicht den Fehler wie ich. Ich hab 8 Jahre gebraucht um zu kapieren, dass ich unabhängig des Kindsvaters mein Leben leben darf.


    Wenn Dein Ex sich z.B. nicht an Vereinbarungen hält, kannst Du zwar nichts tun, aber Du musst ihm auch nicht entgegenkommen. Wenn also KV zu keiner Kooparation mit Dir bereit ist, stellst Du ihm (oder gemeinsam, falls möglich) Umgangstermine auf, die er entweder einhaltet, oder nicht. Nur nicht davon abweichen und ihm entgegenkommen.


    Wer nicht will, den kann man nicht zwingen.


    Und ganz ehrlich: Solange Euer Kind noch so klein ist, würde ich ihm ganz klar sagen, dass er gerne zu Euch kommen darf um das Kind zu besuchen. Zu geregelten Umgangswochenenden, natürlich.
    Sein Verhalten zeigt nicht, dass er Verantwortungsbewusst mit einem Säugling umgehen kann, somit würde ich mein Kind auch nicht zum Geburtstag mitgeben. Erst Recht nicht, wenn mein Kind einer längeren Fahrt ausgesetzt wird.

  • Kann doch kein Gericht der Welt bestimmen, dass du ein 6 Monate altes Baby dem Papa geben musst, weil er Geburtstag hat, wenn er das Kind sonst wochenlang nicht gesehen hat, oder?


    Nein. Wird auch kein Gericht der Welt bestimmen. Ich würde den Umgang in der Form auch nicht zulassen. Wenn er regelmäßig Umgang wahrnimmt und auf die Belange des Kindes Rücksicht nimmt spräche da bestimmt nichts gegen. Aber so wird das eine Tochtur für das Kind: 2-3 Stunden fahrt, dann bis Abends muss das Kind wach bleiben (das ist jetzt nur mal so in den Raum geschmissen), und anschließend noch 2-3 Stunden fahrt, und dann kommt Kind erst gegen 23 Uhr nach Hause, und das in einer absolut fremden Umgebung mit fremden Personen. Für ein 6-monatiges Kind unzumutbar.


    Grundsätzlich sollte ein UET an seinem Geburtstag auch sein Kind sehen können. Aber hier ist die Sachlage anders. Der KV sollte erstmal eine vernünftige Beziehung zum Kind aufbauen, dann kann er auch das Kind ohne Probleme mal zu sich nehmen. Da zu ist es erforderlich, daß der Umgang regelmäßig stattfindet, stundenweise, am Besten mehrmals wöchentlich.


    Der KV streitet nur auf den Rücken des Kindes, möchte es nicht sehen, weil der BU geregelt werden muss. Das geht nicht.


    Hier wäre ein Gespräch beim JA oder der örtlichen Erziehungsberatungsstelle angesagt, um da mal positiv auf den KV einzuwirken, daß er den Umgang wahrnimmt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hatte er die 5 Male denn alleine Kontakt zum Kind oder in deinem Beisein?
    Wenn du dabei warst, fände ich es jetzt schon krass, wenn Kind so lange von dir getrennt wäre.
    Da sollte man dann doch langsam anfangen.
    Ansonsten würde ich es ausprobieren.

  • Ich würde Nein sagen.


    Erst wenn der Umgang reibungslos klappt, dann kann Kind vllt nächstes Jahr am Geburtstag (alleine) dabei sein.


    Warum sollte es gerade jetzt eine Ausnahme geben? Nur weil sein Geburtstag ist? Ziemlich egoistisch!


    Wenn du jetzt nachgibst tanzt der dir immer auf der Nase rum! Seine Mutter hat dann Geburtstag, seine Schwester, Tante..... und immer muss Kind antanzen - denn da kan man bestehende Umgangsregelungen gut übern Haufen werfen.


    Ich hatte ein ähnliches Problem auch letztens. Umgangsvereinbarung sollte beim JA getroffen werden, vorher kein Umgang. Und dann kam er mit seinem Geburtstag.


    Ich bin beim Nein geblieben. Und keiner ist dran "gestorben".


    Zeig Durchsetzungsvermögen damit er gleich weiß woran er ist!


    Undder Mann wird mit Sicherheit noch viele weitere Geburtstage haben (hoffentlich).... :-)

  • Hat der Umgang denn schon mal ohne dich stattgefunden? Wenn ja würde ich es zulassen. Wenn nein, dann ist dein Angebot, dass du sie begleitest völlig in Ordnung. Das hast du ihm offeriert, wenn er darauf nicht eingeht, muss er dich anderweitig überzeugen, warum das so eine gute Idee wäre.


    Bei den Kampfanleitungen, die hier gepostet werden, vermag ich mich zu Fragen, wann getrennte Eltern endlich mal lernen, dass es ums Kind und nicht darum geht, wer die Hosen anhat :ohnmacht::schiel .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Bei den Kampfanleitungen, die hier gepostet werden, vermag ich mich zu Fragen, wann getrennte Eltern endlich mal lernen, dass es ums Kind und nicht darum geht, wer die Hosen anhat


    Danke




    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Habe ich im Umgang (leider) jedesmal miterleben dürfen.


    Daraus habe ich geschlossen, daß TS bei den insg. 5 Umgängen dabei war.


    Ich denke ich auch nicht, daß ein 6 Monate Alter Säugling richtig erfassen wird, das es um den Geburtstag des KV geht. Von daher sehe ich es nicht unbedingt im Interesse des Kindes, unbedingt beim Geburtstag des KV anwesend sein zu müssen, wo es nur von für ihn Fremden Leuten umgeben ist (nach 5 Umgängen innerhalb eines halben Jahres sehe ich auch keine Bindung des Kindes zum KV, insofern ist der KV für das Kind eine (fast) unbekannte Person). Da liegt es, wieder nur meiner Meinung nach, eher im Kindeswohl, erstmal eine gefestigte Beziehung zum Vater aufzubauen, indem dieser Umgänge wahrnimmt, und wenn dies läuft, beim nächsten Geburtstag des KV das Kind mitzugeben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Erstmal ganz lieben Dank für Eure Antworten.


    Ich befürchte, ich habe mich 2x mal sehr unglücklich (missverständlich) ausgedrückt.
    Er war öfter als 5x da. Die 5x bezog ich auf die Zeit, die wir den "geregelten" Umgang hatten. Vorher kam er, wie es ihm passte.
    Mit 2-3 Std. Fahrt meinte ich bereits die gesamte Fahrtzeit. Also hin UND zurück.
    Es sind nur ca. 25 KM, aber mit mehrfach Umsteigen, Verspätungen, etc.


    Ich war bei den Umgängen dabei. Ich habe zwar in der Zeit andere Dinge in anderen Räumen erledigt und mich dann und wann mal bei der Kleinen blicken lassen. Oder halt eben, wenn sie geschrieen hat. Natürlich nicht bei jedem kleinsten "Quäk".
    Wir hatten mal das Experiment gewagt, dass ich mich mit einer dritten Person für 2 Stunden in ein anderes Zimmer verzogen hatte und den KV und Maus in der Zeit alleine gelassen hatte. Das ging irgendwie schief. Sie fing dann plötzlich an zu schreien und hat sich den halben Tag nicht mehr so wirklich beruhigen lassen.

  • Da ist dann doch erst mal "Bindungsaufbau" angesagt. Gibt es denn einen nachvollziehbaren Grund, dass ein Baby bei einem Erwachsenengeburtstag anwesend sein muss, außer dem Schmeicheln des eigenen Ego des KV...? (A la "Das ist meine Tochter" ) Dem Kind wird das wohl am Wenigsten nutzen. Was, wenn es dann gerade in die Fremdelphase kommt... Zumal sich der Papa an seinem Geburtstag - noch dazu, wenn er Gäste hat - ja wohl kaum so auf das Kind einlassen kann, wie es sein soll.


    Es kommt sicher auch aufs jeweilige Kind an; meinen Großen hab ich z.B. als Baby/Kleinkind überall im Nebenzimmer schlafen legen können, er hat dafür ab dem 4. LM extrem gefremdelt *Tinnitusalarm* - die Zwillinge haben dagegen kaum gefremdelt, waren dafür aber extrem reizempfindlich, irgendwo mit hinnehmen war ein Ding der Unmöglichkeit...



    Was passiert denn, wenn das Kind "den Geburtstag sprengt", übetrieben ausgedrückt - die Kleine ist diese Situation doch gar nicht gewohnt. Wie geht der KV dann damit um? Schwierig das Ganze.

    Ciao, Bonnie

    Einmal editiert, zuletzt von Bonnie ()

  • Ich kann die Kleine bei meinen Eltern einfach in Mamas (Omas) Bett legen und sie schläft. Aber Anfangs musste ich mitschlafen. Dann irgendwann sollte ich nur zum Hinlegen dabei sein, nun schläft sie einfach so dort. Aber NUR bei meinen Eltern. Sind wir woanders ist an Schlaf nicht zu denken. Da kann sie noch so müde sein, sie schläft nicht. Sie ist zu neugierig. Und dann ist das Schreien vorprogrammiert. Wie er damit umgeht....keine Ahnung. Und ja, es wäre zum größten Teil so, dass er seine Tochter präsentieren will.


    Wie hier schon mehrere glaubten, dass er den Zwist auf ihrem Rücken austragen will: JA, das glaube ich auch!
    Kommen wie er will, machen was er will, mich völlig ignorieren, wenn ich ihm Tipps geben möchte, mich weiter ignonieren, wenn ich ihm sage, dass ihr gerade was nicht passt, oder was sie lieber mag. Ein Kind heißt für mich, in erster Linie sich selbst zurückstellen. Auch was den Umgang betrifft. Ich will nicht sagen, dass ich auf der Elternebene angekommen bin. Nein, da hab ich noch ein Stück. Aber dieses Stück werde ich nicht allein gehen, sondern ich werde mir Hilfe holen, um auf diese Ebene zu kommen. Er entfernt sich immer weiter von dieser Ebene. Das finde ich irgendwie schade. Klar, am Liebsten möchte ich ihn auf dem Mond sehen. Aber das kann / darf und will ich der Kleinen nicht antun! SIE kann nämlich nichts dafür!