Wäre unsere Familie noch intakt, dann würde der Kinderausweis friedlich im Schließfach lagern, während wir immer eine Kopie davon - nicht nur aus Platzgründen - im Geldbeutel spazieren führen. KV hat ebenso eine Kopie, besteht aber darauf, dass er das Original bei jedem Umgang möchte und droht mit Gericht.`
Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus?
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Warum? Für Kinder besteht doch keine Ausweispflicht. Will er bei jedem Umgang verreisen?
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Versteh es auch nicht?! Muss er über ne Grenze beim Umgang?!
Wenn nein, für was braucht er nen Ausweis?! ?????? -
Nein, keine Grenze.
Er behauptet es würde um das Alter gehen bei Eintritten.....das habe ich ja analog und ich habe auch meine Kopie noch nie gebraucht. Geht glaube ich eher um Machtspielereien....andere Gründe fallen mir leider nicht ein. -
Solange keine Absicht besteht ins Ausland zu fahren wird der Ausweis nicht benötigt. Es ist aber von Vorteil, wenn ihr z.B. in Grenznähe wohnt und da mal eben ein Ausflug hin ansteht, daß er dann den Pass bekommt, oder halt für den Urlaub. Ich weiß ja nicht genau, wo du wohnst. Aber z.B. wenn ihr im Landesinneren wohnt macht das keinen Sinn, wenn ihr dagegen nähe Grenze zu Frankreich (Schengen-Staat) reicht auch die Kopie. Ander sieht es schon aus, wenn ihr an der Grenze zur Schweiz wohnt, wo Passkontrollen stattfinden. Da wäre es von Vorteil, wenn er das Orginal dann auch bekommt.
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Solange er nicht regelmäßig während dem Umgang in die Schweiz pendelt braucht er ihn nicht... :rolleyes2:
Unnötig sich aufzuregen , lass ihn " bellen" soll er es mal vor Gericht versuchen und sich lächerlich machen.
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Blödsinn. Würde ich nicht machen. Dann soll er doch selber einen Ausweis machen lassen für die Kinder, wenn er darauf besteht. Das haben wir immer mit der Krankenkassenkarte, die lag dann immer irgendwo beim Vater rum, und wenn man sie braucht ist sie nicht da. Geb die nur noch mit, wenn der Vater verreist und das kommt so gut wie nie vor. Im Notfall kann er auch so zum Arzt und man reicht nach.
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Völliger Nonsens. Ignorier das einfach.
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Bricht ein Zacken aus der Krone, wenn er die Ausweise bekommt? Soll er sie doch haben, wenn er meint sie zu brauchen.
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Bricht ein Zacken aus der Krone, wenn er die Ausweise bekommt? Soll er sie doch haben, wenn er meint sie zu brauchen.
Nein, das sicher nicht. Sie liegen normalerweise im Schließfach...da müsste ich dann immer hin, und ich sehe eher ein Problem darin, dass ich sie wiederbekomme. Darum geht es aber bei diesem Posting gar nicht. Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage aussieht.
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Zitat
Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge.
Wilhelm Busch
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Ich würde gerne wissen, wie die Rechtslage aussieht.
Also:
Wer die Bundesrebublik verlässt muss ein gültiges Ausweisdokument dabei haben. Soweit so einfach.
Jetzt könnte man sagen "Kein Problem. Sagt er mir vorher Bescheid, bekommt er ihn." Das greift dann aber recht deutlich in die Persönlichkeitsrechte des UET ein insofern er nämlich spätestens freitags beim Abholen schon wissen muss, ob er sonntags evtl. mit den Kindern ins Nachbarland fährt.
Ich wohne hier bspw. grenznah zu LU, BE und FR. Da fährt man schon mal spontan über die Grenze. -
Gut daß es noch keiner gemerkt hat. Die Schweiz gehört auch zum Schengen-Raum. Dazu die 22 EU-Staaten, Liechtenstein, Norwegen und Island.
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Gut daß es noch keiner gemerkt hat. Die Schweiz gehört auch zum Schengen-Raum. Dazu die 22 EU-Staaten, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Schengen hin oder her. Das Auswärtige Amt schreibt ganz klar, dass grundsätzlich beim Grenzübertritt ein Reispass mitzuführen ist und ein Personalausweis in Nicht-EU Ländern in aller Regel nicht ausreicht. Weiterhin schreibt das AA, dass jemand der ohne Papiere unterwegs ist durchaus entweder nicht in das andere Land rein kommt oder auch auf dem Rückweg nicht unbedingt wieder in die Bundesrepublik.
Ruckzuck schläft man dann ein paar Tage (like E. Snowden) im TransitbereichBTW: Kennt jemand den Film "Terminal" mit Tom Hanks? Passt grad so gut...
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Hi,
1. du hast Bedenken das du den Paß nicht mehr wieder bekommst
2. KV braucht den pass nicht für Grenzübertritte sondern zum Altersnachweis bei Eintritten laut seiner AussageLösung: Gib ihm die Kopie der Geburtsurkunde mit
Lg
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Hallo,
bei uns ist gerichtlich geregelt , dass Kinderpass und Krankenkarte bei JEDEM Umgang (immer für mind. 1 Woche in den Ferien ) mitzugeben ist. Wortwörtlich:"Reisepoass und Krankenkarte wechseln immer mit dem Kind mit". Somit entfällt jegliche Diskussion ob der Pass gebraucht wird oder nicht.
Hat aber den Hintergrund , dass die KM von der Tochter meiness Mannes in der Vergangenheit immer verweigert hat den Pass für Reisen mitzugeben. Aber seit 6/2012 ist dieser nunmal notwendig und Einträge im PAss von KV gelten nicht mehr.LG Anni