Beiträge von Anni71

    ich hatte das mit den Verlängerungen auch so verstanden, dass es hier ausreicht, wenn nur ein Elternteil unterschreibt.
    Wir hatten aber jetzt erst den eigenen Fall, dass die Meldebehörde, wo die Tochter meines Mannes mit ihrer Mama lebt, auch die Unterschrift von ihm als Vater gefordert hat.


    LG Anni

    Hallo Lili-Greta,


    ich hab damals als meine Tochter kleiner war Koffer gepackt, soviel wie wenn wir selbst 2 Wochen in Urlaub gefahren sind....waschen kann doch Papa sicher auch mal.... :-)


    Die Kleine von meinem Mann, bekommt NIE eine Klamotte mit, auch nicht für 3 Wochen X(
    Sie hat inzwischen Komplette Zweitausstattung bei uns.


    LG Anni

    Hallo Gewitterhexe,


    bei uns das eher umgekehrt. Die Tochter meines Mannes ist genau die hälftigen Ferien bei uns. Die zweite Hälfte der Ferien geht sie zur Tagesmutter, obwohl sie auch länger bei uns bleiben möchte und von uns aus auc h könnte.
    Aber hier ist es eben so, nur genau die halben Ferien und leider keinen Tag mehr.......aufgrund der großen Entfernung sind es sowieso NUR die Ferien, aber mehr erlaubt Mama leider nicht.


    LG Anni

    Von meinem Mann die Tochter kommt seit sie 3 Jahre ist im Sommer 3 Wochen am Stück zu uns. Inzwischen ist sie 9 Jahre und ihr ist die Zeit bei uns eher zu wenig als zu viel.


    Das hängt aber vom Kind ab und vom Umfeld. Bei uns ist Oma + Opa auch noch in der Nähe und da sind selbst 3 Wochen am Stück knapp um neben Urlaub mit uns auch nochmal die Großeltern zu geniesen.


    Mehr erlaubt ihre Mama ihr leider nicht!


    Sie wohnt mit ihrer Mama aber auch 500km weit entfernt von uns und ihren Großeltern.


    LG anni

    Danke Vatertochterduo,


    dann liege ich doch nicht so falsch! Aus meiner Sicht ist das Kind noch zu klein - sie ist 9 Jahre - rechnet ihrem Papa aber seit ca. 3 Jahren immer vor wie lange es noch dauert bis sie 12 Jahre ist und sie endlich zu ihm ziehen könne....


    LG Anni

    Danke, so habe ich es bisher auch verstanden! Die RA der Mutter hat in weiteren Verfahren in Schriftsätzen geschrieben, dass da ABR bei derMutter liegen würde.....


    Dann wäre es doch auch so, dass wenn das Kind zum Vater wechseln möchte und es keine Einigung mit der Mutter gibt, dann müßte der Vater für sich das ABR dann gerichtlicht beantragen?


    LG Anni

    Hallo,


    ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:


    Mutter ist vor 4 Jahren mit Kind weit vom Vater weg verzogen, ohne Zustimmung, daraufhin folgte ein Gerichtsverfahren bzgl. Übertragung ABR auf den Vater. Dieses Verfahren wurde aber in der Verhandlung dann umgedeutet und es ging "nur" noch um die Umgänge.
    Das Verfahren wurde damals mit einem Vergleich beendet in welchen steht: " Die Eltern sind sich einig, dass Kind bei Mama in X wohnt!" - Ist dies nun eine gerichtliche Übertragung des ABR auf die Mutter?


    LG Anni

    Hallo tictac,


    ich finde auch, das du hier völlig überreagiert hast. Euer Kind kennt ja die LG deines EX seit 4 Jahren. Dann kann doch von spontan keine Rede sein.
    Wir sind vor 2 Jahren auch als komplette Zweitfamilie zur Einschulung von der Tochter meines Mannes aufgelaufen. Papa, meine Tochter und ich als "Stiefmama" der Kleinen.


    KM hat uns außer eine gezwungenes Hallo ignoriert, wir haben uns ganz bewusst genaut eine Reihe hinter KM plaziert, damit die Kleine nur in eine Blickrichtung schauen musste.
    Die Maus hat sich jedenfalls riesig gefreut das wir alle da waren trotz der großen Entfernung 500 km zwischen uns. Sie hat dann auch mehr bei uns aufgehalten während der Veranstaltung.


    Ob dies alles ihrer Mama so gepasst hat weiss ich nicht, jedenfalls hat sie es schweigend hingenommen. Es war schließlich hauptsächlich der Tag von der Kleinen.


    LG Anni

    Wir haben die Tochter meines Mannes in den hälftigen Schulferien bei uns und besuchen sie an zwei weiteren Wochenenden 1x im Februar und 1x im September bei ihr in der Gegend, weil hier die Ferienabstände zu groß sind.
    Wir finden es persönlich zu wenig, aber auf eine Entfernung von 500km ist viel mehr fast nicht möglich, zumal unserer KM der Kleinen nur soviel Umgang zulässt wie der Richter laut Beschluss festgelegt hat, leider :angry

    Hallo,


    bei uns ist gerichtlich geregelt , dass Kinderpass und Krankenkarte bei JEDEM Umgang (immer für mind. 1 Woche in den Ferien ) mitzugeben ist. Wortwörtlich:"Reisepoass und Krankenkarte wechseln immer mit dem Kind mit". Somit entfällt jegliche Diskussion ob der Pass gebraucht wird oder nicht.
    Hat aber den Hintergrund , dass die KM von der Tochter meiness Mannes in der Vergangenheit immer verweigert hat den Pass für Reisen mitzugeben. Aber seit 6/2012 ist dieser nunmal notwendig und Einträge im PAss von KV gelten nicht mehr.


    LG Anni

    Ich würde mit den Kindern den Plan absprechen, dann wissen diese auch gleich, wann sie bei ihrer Mutter sind. Denn schließlich haben sie wahrscheinlich mit 11 und 12 Jahren auch mal die ein oder andere Verabredung mit anderen Kids oder so.
    Und in dem Alter denke ich kannst du mit den Kids doch reden, dass auch sie ihre Mutter darum bitten sich mit dir zu besprechen, wenn Planungen außerhalb der geregelten Umgangszeit anstehen.


    Die Tochter von meinem Mann versteht es jedenfalls genau, dass ihre Zeiten bei uns (leider) bis auf die Minute mit ihrer Mutter abgestimmt sind. Außer der Reihe darf sie (leider ) nicht bleiben, aber auf die festgelegten Zeiten kann sie sich auch als Kind (zum Glück) drauf verlassen.


    LG Anni

    Hallo,


    die Tochter meines Mannes war damals auf den Monat genauso alt /jung wie kleine deines Mannes. Sie hat anfangs auch fast durch mich hindurchgeschaut.....in etwa mit den Gedanken "Sprich mich bloß nicht an". Mit meiner Tochter, sie war damals 10 J., ist sie ganz schnell warm geworden.
    Zwischen mir und der kleinen Maus hat es einfach einige Zeit gedauert, bis sie warm war. Gib euch einfach die Zeit.......sie kommt dann von ganz allein :-):-):-)


    LG Anni

    Also bei uns gibt es einen festen Telefontermin in der Woche gegen 19.30 Uhr. Klappt nicht immer, aber zu 90%.
    Seit letztem Jahr hat die Tochter meines Mannes noch ein Prepaidhandy von uns bekommen, wo wir sie auch erreichen können, außer der Zeit, wenn das Handy nicht grad irgendwo verbuddelt ist :-) !
    LG Anni

    Spielen hier nicht weitere Lebensumstände eine Rolle mit`?


    Er lebt im eigenen Einfamilienhaus.
    Und gab es nicht mal eine Regelung, das der KV einen Nebenjob annehmen kann, um zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen?


    LG Anni

    Hallo,


    meine Frage bezieht sich auf folgenden Fall:


    Es besteht eine Unterhaltsurkunde vom Jugendamt über den jeweiligen Mindestunterhalt je Alterstufe. Das gemiensam kind ist inwischen 16 jahre. Der Mindestunterhalt wurde von KV bis Anfang 2010 gezahlt. Beide Elternteile haben je ein weiteres Kind aus den neuen Ehen. Auf Anfrage des KV beim Jugendamt hat sich die KM auf eine vorläufige Reduzierung des Unterhaltes auf 125 € eingelassen und dem für 1 Jahr zugestimmt. Das ganze läuft nun seit 2,5 Jahren so. Jetzt will der KV aufgrund Berechnung des JA nur noch 90 € zahlen. KM weiss garnicht wie sie dann alles aufbringen soll.


    Die jeweils 2. Kinder sind beide inzwischen 4 Jahre sodass doch beide KM arbeiten gehen.


    Welche Chancen hat denn der KV, per Gericht einen geringeren Unterhalt als den Mindestunterhalt zu zahlen?


    LG Anni