Jobcenter darf er die Bertriebskosten guthaben einziehen

  • Hallo ich habe mal eine Frage ich bin seit Oktober 2012 im Harz Geld und habe vorher mein gutes Arbeitslosengeld bekommen und ich habe sehr gespart mit Heizung und Wasser.


    Jetzt habe ich im April die Abrechnung und 70 euro Guthaben das mein Vermieter mir ausbezahlt hat bekommen nach im März den Weiterbewilligungsantrag. Und jetzt habe ich das halbe jahr wieder um und habe wieder Weiterbewilligt bekommen und muss jetzt die Betriebskostenabrechung vorlegen . Nun ist meine große Angst das ich das zurückzahlen muss ist aber doch nicht rechtens denn die können doch nur ab Oktober vordern oder ???? Mein Sohn hat auch kein Schulgeld auch nicht anteilig bekommen ab Oktober da klage ich noch das er von Oktober bis Februar was bekommt.



    Ja liebe Leute was blüht mir jetzt ?? Wenn ich perfekte Person das am Montag gleich abgeben ???

  • schwierig, deinem Text zu folgen bzw zu verstehen...
    Wenn das Jobcenter die Kosten der Unterkunft bezahlt, hat es auch Anspruch auf das Betriebsguthaben.
    Beim Strom zum Beispiel, den du aus deinem Regelsatz bezahlst, steht dir das Guthaben zu.


    Bei der Anrechnung gilt das Zuflussprinzip: Du erhälst im März ALG II und Im April meinetwegen Guthaben aus Betriebskosten oder Steuerrückerstattung?
    Dann sind diese Guthaben als Einkommen anzurechnen.
    Hast du diese Einnahmen nicht beim Jobcenter angegeben, drohen dir neben dem Abzug des Guthabens auch oft genug eine Strafanzeige wegen Sozialbetruges. Manche Jobcenter sind da ganz fix bei der Sache....
    Merke: Melden macht frei....

  • Ich habe erst im Oktober 2012 alg2 bekommen und zahle 12 Euro von meinem Geld dürfen die das dann behalten da war ich ja von einem jahr drei Monate im Harz Geld und dann bekommen die alles vom ganzen Jahr . lg

  • Das nennt sich Zuflussprinzip, das ist korrekt so.


    Andersrum würde das Jobcenter auch die Nachzahlung übernehmen müssen, selbst wenn du nicht
    die ganze Zeit im Bezug gewesen wärst.


    Zeitpunkt der Fälligkeit während der Bedürftigkeit: Guthaben steht JC zu.


    Ist höchstrichterlich geklärt.

  • Ich habe erst im Oktober 2012 alg2 bekommen und zahle 12 Euro von meinem Geld dürfen die das dann behalten da war ich ja von einem jahr drei Monate im Harz Geld und dann bekommen die alles vom ganzen Jahr . lg


    Für das Jobcenter gilt nur das "Zuflussprinzip". Denen ist egal, woher das kommt. Es gibt manche Außnahmen (z.B Opferentschädigung). aber die Gutschrift der Nebenkosten zählt ( meineserachtens) nicht dazu.
    Es wird das verrechnet, was in dem laufendem Monat dazufließt, also auch deine Gutschrift.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Aber wenn ich im Oktober 2012 ins Harz Geld gekommen bin und im April 2013 die Betreibskostenabrechnung für 2012 bekomme und jetzt hatte ich ein Guthaben wenn ich kein Guthaben hätte würde das der Jobcenter komplett übernehmen oder nur die Monate die ich Leistung bezogen habe ??

  • Also dann fördert man ja damit das ich jetzt nicht mehr sparen werde sondern Heizung aufdrehe was ich brauche und die Decke im Schrank bleibt .....



    Und mein Sohni darf dann immer volle Wanne habe und nicht nur ne Pfütze .



    Das finde ich so schade das immer die Sparleute bestraft werden.

  • Es gibt immer 2 Blickwinkel.


    Zum einen habt ihr Recht, weil ihr für euer sparen nicht belohnt werdet.
    Zum anderem bezahlt der Staat eben nur die Leistung für Untekunft und Nebenkosten.Ist der Betrag geringer geworden, so wird halt nur das bezahlt, was wirklich gebraucht wurde.
    Der Staat stellt euch das Geld zur Verfügung was ihr dafür braucht. Mehr aber nicht. Dafür gibt es dann die Regelleistung.


    Dies sind nur Fakten und stellen nicht meine Meinung da, da enthalte ich mich.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Ich bin sprachlos echt dann muss ich jetzt nicht mehr frieren und das Wasser lasse ich laufen beim Zähneputzen das ist echt so ungerecht noch dazu bin ich erst im Oktober ein Jahr dabei ich würde es verstehen wenn ich schon zwei jahre dabei wäre , Ich will wieder arbeiten............... hilfe

  • danke Janias 69 ich bin aber erst Oktober 2012 ins harz Geld gekommen also sind das drei Monate warum muss ich dann alles bezahlen ???? Das Amt hätte auch so Argumentiert wenn ich die 70 Euro im minus hätte oder dann hätte ich das nur für Oktober November und Dezember bekommen oder gar nix.




    Denn mein Sohn musste auch auf sein Schulgeld verzichten er hat auch keine 70 euro bekommen denn die sagten er war ja nicht im August harz Empfänger und Anteilig bekomme ich es auch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von yvi13 ()

  • Es wurde dir jetzt oft genug erklärt, was Zuflussprinzip heisst.
    Lies einfach mal nach, dann findest du die Erklärung.

  • Sieh es doch mal so:


    Du lebst in Deutschland und nicht in Griechenland oder Spanien. Hier hat jeder das Glück a n g e me s s e n e Unterstützung zu bekommen. Dir werden Deine Heizkosten und Wasserkosten (anteilig, dementsprechend Deiner Bedürftigkeit bezahlt, oder sogar ganz im Falle einer Nachzahlung) bezahlt. Das trägt die Allgemeinheit und das ist auch gut so. Warum solltest Du ab sofort das Wasser beim Zähneputzen laufen lassen. Meintest Du das Ernst? Was glaubst Du wieviel mehr die Allgemeinheit bezahlen muss, wenn alle so denken wie Du? Du bekommst Solidarität in Form von Unterstützung, was wie gesagt sehr gut so ist. Aber bitte geh auch verantwortungsbewusst mit der Unterstützung um. Dir wurde hier schon erklärt, dass wenn Du nachzahlen müsstest, dass das dann auch übernommen wird, auf der anderen Seite. Ist das nicht supergut?


    Ich rate Dir, so Sachen wie die Idee Wasser laufen lassen beim Zähneputzen aufzugeben. Du kannst theoretisch tun, was Du möchtest, aber denk an die, die (hart) arbeitenden Leute, die das finanzieren. Die machen das gerne, aber nicht, wenn jemand das Geld (Wasser) zum Fenster rauswirft.


    Hast Du schon mal überlegt, dass Du in 8 MOnaten Arbeit findest, dann finanziell unabhängig bist und für eine mögliche Nachzahlung aufkommen musst. In dem Fall geht Deine Verschwendungs-Strategie nämlich nicht auf. Dann darfst Du die Rechnung selber bezahlen.


    Unabhängig von allem wünsche ich Dir von ganzem Herzen, dass Du bald Arbeit findest. :daumen:-)


  • Ich bin sprachlos echt dann muss ich jetzt nicht mehr frieren und das Wasser lasse ich laufen beim Zähneputzen das ist echt so ungerecht noch dazu bin ich erst im Oktober ein Jahr dabei ich würde es verstehen wenn ich schon zwei jahre dabei wäre


    :hae: guck mal, was du in der Zeit an Leistungen bekommen hast