Zahlt JobCenter Zeitlich begrenzt die volle Miete der Wohnung? und was bekomm ich an Leistungen?

  • Hallo zusammen,


    so nun ist die Wohnung für erste mal auf 6 Monate verlängert! Puhhh sag ich nur, dass war schon eine qual.
    Nun habe ich erst mal Luft um in den 6 Monaten mir einen passende Wohnung zu finden.


    Jedoch ist es nicht alles Sonnenschein was zusagen bzgl. Wohnungen betrifft...
    Bekomme fast nur Absagen und das nicht wenig... *arghhhh* Begründung -> Vermieter will keinen der vom JobCenter kommt.


    FRUST


    Ich lege mir die Unterlagen als Nachweis zur seite um diese dem JobCenter auszuhändigen.



    Letzte Frage habe ich noch:
    Wie ist es mit der Kaution und Provision?
    Hat man hier irgend eine möglichkeit Hilfe zu bekommen?
    Weiss hier jemand was davon?
    Würde mich freuen. Falls ich einen passende Wohnung bekomme und hierzu Kaution und auch Prov. fällig werden.
    Würde mich freuen.


    purple -> Wegen dem Kindergartenbeitrag Halbtags, muss ich hierzu einfach ein schreiben aufsetzen bzgl. Untersützung des Kindergarten Beitrags? Und was soll ich als Nachweis beilegen? Den Betrag was diese Monatlich kostet?


    Danke euch alle


    *Bussi*

  • Maklerprovision KANN uebernommen werde,jedoch nur, wenn es keine Wohnungen ohne Makler gibt.
    Sind Ausnahmen, dennoch moeglich.

  • Kleiner Rat: lass dir von Ex-Vermietern bescheinigen, daß du pünktlich zahlst, hilft
    evtl bei der Wohnungssuche.


    Beantrage beim örtlichen Landratsamt/Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein, hilft
    auch manchmal.




    Für die künftige Wohnung:


    Sind dir die örtlichen Angemessenheitsgrenzen bekannt gegeben worden?


    Dann innerhalb dieser Grenze suchen, Absagen (wie gesagt) dokumentieren.




    Vom künftigen Vermieter ein Angebot einholen (nicht-unterschriebener Mietvertrag)
    und dieses beim Jobcenter absegnen lassen.
    Dazu dein Schreiben der Kostensenkungsaufforderung dazulegen.



    Gleichzeitig einen Antrag auf Umzugskosten stellen, die da sind:


    -Umzugswagen (Firmen, die alles erledigen, werden nur in Ausnahmefällen genehmigt).


    -Kaution gibt es (seit Gesetzesänderung) nur noch darlehensweise, heisst es werden monatlich
    10%/Darlehensnehmer (alle BG-Mitglieder) vom Regelsatz einbehalten.


    Inwieweit zusätzliche Kosten übernommen werden, hängt von der kommunalen Richtlinie ab.
    Kosten der Unterkunft werden kommunal geregelt, da kann man keine fixen Aussagen machen.

  • Hallo purple hallo alle zusammen,

    :blume


    vielen lieben dank für deine Ratschläge!

    Auch all denjenigen danke ich.


    Nun da ich vorerst mal auf 6 Monate meine neue/alte Wohnung durch das JobCenter bis zu einem bestimmten Kaltmietenbetrag bezahlt bekomme,
    ich weiterhin auf eine laut JobCenter angegebene Info in wie weit mir die Miete bzw. Wohnungsgröße bewilligt wird nach Wohnungen suche.


    Um die 510€ KM, 61m² Wohnfläche steht es im JC schreiben.


    Das mit dem Nachweis bzgl. Pünktlicher Zahlung ist ein guter Tipp! Werde ich so weiter geben.
    Noch eine kleine Frage, die ich hoffe nicht dreist klingt.


    Wie schaut es mit Erstausstattung aus?


    Ich mein wenn ich eine neue Wohnung habe, gibt es hierzu Leistungen oder Hilfen bzgl. Möbel, Ausstattung, etc?
    Oder für meinen Sohn bei eintritt in die Schule wie Schreibtisch oder Schulaustattung, etc?


    Gibt es da was oder eher nicht? Nimmt mir bitte die Frage nicht übel aber würde mich interessieren ob es da was gibt.
    Das ich was mit Erstausstattung gelesen hatte.


    Vielen lieben dank


    :thanks:

    2 Mal editiert, zuletzt von sarwie ()


  • [align=left]Wie schaut es mit Erstausstattung aus?


    Ich mein wenn ich eine neue Wohnung habe, gibt es hierzu Leistungen oder Hilfen bzgl. Möbel, Ausstattung, etc?
    Oder für meinen Sohn bei eintritt in die Schule wie Schreibtisch oder Schulaustattung, etc?


    Gibt es da was oder eher nicht? Nimmt mir bitte die Frage nicht übel aber würde mich interessieren ob es da was gibt.
    Das ich was mit Erstausstattung gelesen hatte.


    Bei Trennung ist der Hausrat zu teilen, dann noch nötige Dinge können bewilligt werden im Rahmen
    des SGB II, § 24


    Zitat

    § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
    (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.




    Und ERSTausstattung isses ja nicht, also kannst du nötige Dinge natürlich beantragen,
    aber nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen.


    Ist aber dann reine Kulanz und du hast keinen Anspruch auf Geldleistung, sondern die Behörde
    kann auch einen Gutschein für ein Gebrauchtmöbellager geben.


    Versuchs, beantrage es schriftlich und begründe es gut.

  • Hallo meine lieben,



    sooo nach langem hin und her und da und dort habe ich vorerst meinen Bescheid bzgl. ALGII bzw. Sozialgeld erhalten.
    Nun viel Behördendeutsch aber immerhin konnte ich ein zwei Sachen entziffern.


    Ich bekomme nun vom JC gut 800€ und würde mich nun Interessieren ob hier Miete sowie Heizkosten enthalten sind?
    Allein die jetzige Miete aus der alten/neuen verlängerten Wohnung ist über 800€ und somit geht das ganze Geld auf die Miete und ich habe wenn überhaupt 10€ + Kindergeld + KU + TU über. Und die zusammen sind um die 500€
    Wobei die KU und TU mit einfließen lassen.



    Ich dachte man bekommt neben ALGII die Miete zusätzlich auf bestimmte Zeit (also 6 Monate) getragen bis ich eine passende kleinere Wohnung gefunden habe. Dazu gab mir das JC einen kleinen Info Zettel mit bis zu 500€ KM oder 61m² Wohnfläche.


    Ist nun meine Befürchtung richtig, dass ich aus der Leistung die jetzige Miete ebenfalls trage? Uuuups das macht Angst...

    :(


    Und kann ich nun mit dem Bescheid die GEZ und Kindergartenbeitrag erstatten? Mit schriftlicher Begründung?



    Danke im voraus



    Liebvolles

    :thanks:

  • Es muss ein Berechnungsbogen dabei sein, auf dem
    die Einzelposten aufgelistet sind.


    Ohne diesen kann dir hier keiner was sagen.

  • Hallo, :winken:


    nun ich habe hier ein Berechnungsbogen liegen in der Folgende Positionen enthalten sind:


    Bedarfsberechnung (Regelbedarf) für mich (Alleinerziehung unter 7 Jahren) und meinem Sohn.


    Unterkuntfsbedarf mit anerkannter Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten in Summe von 400€ für mich und das gleiche für meinen Sohn.


    Einzusetzendes Einkommen in der meine mom. 450€ Basis Job sowie KU und TU aufgelistet sind. Diese sind wohl mit eingerechnet worden oder doch nicht?!


    Hoffe hier weitere Informationen geben zu können. Aber hoffe nicht damit die Miete inbegriffen zu haben denn dann sieht es sehr düster aus... *Angst*

    :hilfe


    Liebe Grüsse an alle


    Sarwie

  • Bin auf 400€ Basis Joben und bekomme KU vom KV.


    Dein Regelsatz beträgt 382.- Euro,
    Dein Kind erhält 224.- Euro,
    Alleinerziehendenmehrbedarf 137,52 Euro.


    Auf Erwerbseinkommen erhälst du den Freibetrag von 100,- plus 20 % vom Rest.
    Nachzulesen im SGB II, § 11 b.


    Ok was mir so zu steht konnte ich mir in etwas errechnen.


    Ich bekomme nun vom JC gut 800€ und würde mich nun Interessieren ob hier Miete sowie Heizkosten enthalten sind?
    Allein die jetzige Miete aus der alten/neuen verlängerten Wohnung ist über 800€ und somit geht das ganze Geld auf die Miete und ich habe wenn überhaupt 10€ + Kindergeld + KU + TU über. Und die zusammen sind um die 500€

    :hae:


    wenn du noch dein einkommen dazurechnest müsste es doch reichen zum leben :hae:

  • :hae:


    wenn du noch dein einkommen dazurechnest müsste es doch reichen zum leben :hae:

    Meinst du meinen 450€ Job sowie Kindergeld und KU + TU?
    Wobei ich meinen 450€ Job so nicht mehr antreten kann,
    da es immer am Abend war... und somit diese mir dann demnächst fehlt. Wird diese dann nochmals neu Berechnet? ALGII?


    Also allein Kindergeld + KU + TU komme ich auf 650€


    Also sprich die Miete ist hier bereits Inbegriffen? im ALGII?


    650€ + 800€ ALGII - 820€ Miete = 600€ in der ich Strom, Essen etc auskommen muss?


    Also nicht das ihr denkt das ich das wenig finde, aber sowas begehe ich zum ersten mal und daher bin ich etwas verwundert oder auch "leicht" Geschockt was mir und meinem Sohn über bleibt...
    Ich ging davon aus das die Miete seperat bezahlt wird.


    Will nur nicht auf die Nase fallen und böse Überraschungen erleben, daher frage ich hier bei euch lieben nach wo ich noch Hilfe oder Untersützung bekommen kann.
    Puhh ich muss schauen das ich in den Zeiten Arbeite wo mein Kind im Kindergarten ist....

    :anbet

    :anbet


    Vielen lieben dank euch allen!


    :thanks:

    :daumen

  • Also sprich die Miete ist hier bereits Inbegriffen? im ALGII?


    ja, kdu (kosten der unterkunft, miete) werden für dich und kind im bescheid angegeben, berücksichtigt...


    Wobei ich meinen 450€ Job so nicht mehr antreten kann,
    da es immer am Abend war... und somit diese mir dann demnächst fehlt. Wird diese dann nochmals neu Berechnet? ALGII?


    darüber musst du dann mit dem jobcenter sprechen.
    im moment werden sie dein einkommen angerechnet haben...



    lies bitte gründlich deinen bescheid!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Tja, also da du so direkt fragst kriegst du jetzt eine direkte Antwort: Ja, die Miete ist da eingerechnet. Weitere Unterstützung gibt es nicht...oder...


    - Du kannst mit diesem Bescheid dich von der GEZ befreien lassen
    - Kinderbetreuung (z.B. OGS oder Kiga-Betrag) kann mit diesem Bescheid billiger werden
    - Du kannst mit diesem Bescheid bei der Tafel einkaufen gehen
    - Es gibt vieleicht noch bei euch eine Kleiderkammer, bei der du mit diesem Bescheid Klamotten besorgen kannst.


    Bevor mich andere jetzt erschlagen: Das kann man mit kurzem Überschlagen der Zahlen leicht feststellen, das die nicht nochmal Extra kommt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • 600€ in der ich Strom, Essen etc auskommen muss?


    Ist es für dich unrealistisch, Strom, Essen&Co von 600€ für 2 Personen bezahlen zu können? Ist das in etwa das, was du vorher zur Verfügung hattest /umgerechnet auf 2 Personen natürlich) oder hattet ihr wesentlich mehr zur Verfügung? Bei letzterem musst du wirklich schauen, an welchen Stellen du einsparen kannst.


    Ich weiss, jeder hat einen anderen Lebensstandart, aber wir haben zu zweit deutlich weniger zur Verfügung, obwohl ich arbeiten gehe und wir bekommen keine Befreiungen für irgendwas.

  • Was ist denn TU? ?( Der Unterhalt für Dein Kind, das Kindergeld und das Geld aus Deinem Job werden Dir als Einkommen angerechnet und vom Gesamtbedarf wieder abgezogen. Es wird der "fiktive" Bedarf errechnet dem wird Dein Einkommen gegenübergestellt. Vom Jobgeld bekommst Du noch Freibeträge (wurde schon erwähnt).


    Es gibt im Netz noch Rechner, da kannst Du Dir Deinen Bedarf ausrechnen. Der zuverlässigste war der von der Süddeutschen Zeitung. Der stimmt mit den Berechnungen vom Amt (wenn sie denn stimmen :D ) am meisten überein.


    Edit: Ich finde 600€ auch nicht so wenig. Und ich sag mal so: meine Miete kostet nicht 820€, das ist schon Luxus und ganz nett, dass das Amt das übernimmt. Ist ja nicht so selbstverständlich.

  • Dein Regelsatz beträgt 382.- Euro,
    Dein Kind erhält 224.- Euro,
    Alleinerziehendenmehrbedarf 137,52 Euro.


    Auf Erwerbseinkommen erhälst du den Freibetrag von 100,- plus 20 % vom Rest.
    Nachzulesen im SGB II, § 11 b.



    Ist es für dich unrealistisch, Strom, Essen&Co von 600€ für 2 Personen bezahlen zu können?


    ihr bedarf steht oben!
    es sind mehr als 600...
    allerdings scheint die ts ihr einkommen nicht mitzurechnen :rolleyes2:

  • ihr bedarf steht oben!
    es sind mehr als 600...
    allerdings scheint die ts ihr einkommen nicht mitzurechnen :rolleyes2:


    Ich sehe, dass ihr Bedarf lt. JC dort steht. Mir ging es um die realistische Einschätzung der TS. Ich weiss nicht, wie sie vorher gelebt hat, welche Ausgaben an Essen und Strom usw. vorher da waren.
    Ich lese aber heraus, dass sie diese 600€ als enorm wenig empfindet und das finde ich, ehrlich gesagt, als eine falsche Vorstellung vom ALG2-Bezug.

  • Vom Amt bekommt sie 800,-€.


    Wenn ich jetzt 450,-€(ihr Minijob)+184,-€(Kindergeld)+225,-€(Mindestunterhalt) zusammenrechne komme ich auf 859,-€. Hinzu kommt der ominöse TU. Ist also weitens mehr als 600,-€. :frag


    Sollte sie den Minijob nicht mehr wahrnehmen (können) muss sie das dem Amt mitteilen. Dann wird dass rausgerechnet.

  • Ich lese aber heraus, dass sie diese 600€ als enorm wenig empfindet und das finde ich, ehrlich gesagt, als eine falsche Vorstellung vom ALG2-Bezug.



    600 euro SIND enorm wenig für eine mutter mit kind,
    die davon strom, telefon, kleidung, lebensmittel, hygiene, fahrtkosten, kita, freizeit und wasweißich bezahlen muss...


    schön für dich, wenn du es kannst, muss aber nicht jede können :rolleyes: