Wohngeld und Vermögen - eine Frage an die Experten

  • Hallo liebes Forum,


    ich hab mal eine Frage zum Thema Wohngeld.
    Folgende Situation - zum Wohngeldantrag müssen ja die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beigefügt werden. Wenn nun in diesen 3 Monaten eine höhere Summe das Konto kurzzeitig berührt hat - es wurde überwiesen von einer anderen Person und dann sofort angelegt - kann das von der Wohngeldstelle irgendwie beantstandet werden. Soll heißen können die unter Umständen verlangen, das dieses Geld verlebt werden sollte um Hilfesituation zu vermeiden. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Summe die die Freigrenze übersteigt. Mach mir eben nur Gedanken weil der Betrag quasi kurz sichtbar war. Es geht mir auch nicht darum, trotz genügend finanzieller Mittel den Staat abzuzocken. Das Geld ist nicht für mich sondern für meine Kinder und kommt ja auch nicht direkt von mir.


    Hoffe hab mich nicht zu verworen ausgedrückt.


    Grüße monika

  • Falls du es gut erklären kannst, dürfte es keine Probleme geben.


    Ansonsten steht dir bei Antragsablehnung der Rechtsweg offen.
    Was allerdings bedeuten kann, daß du es einem Richter erklären musst.


    Ohne genaue Angaben kann man so nur Kaffeesatzleserei betreiben.

  • Hi Monika19,


    ich schließe mich Purple an: Du musst es ggf. erklären können. :laber


    Allerdings kann es Dir passieren, dass das Wohngeldamt dem Finanzamt, etc. bescheid sagt. Vielleicht hast Du jemand geholfen, Schwarzgeld zu verschicken oder ein Amt zu täuschen, etc. Wenn Du ne Bank wärst, könntest Du auch eine Billion verschwinden lassen, ohne dass jemand danach fragt. Bei unser-einem wird immer gleich ganz genau hin geschaut. :kopf


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Ich hab der Wohngeldstelle noch nie komplette Kontoauszüge gegeben. Immer nur Bildschimrausdrucke auf denen für sie die relevanten Geldeingänge ersichtlich waren. Bin auch noch nie nach den kompletten Auszügen der letzten 3 Monate gefragt worden.

  • Das handhabt jede Behörde anders, da es über die Kommunen läuft.


    Weil es bei dir so war, heisst das nicht, daß die TE nicht dazu gefragt wird.



    Mir stellen sich mehrere Fragen:


    -geht es um Wohngeld im Sinne des WOGG oder um Kosten der Unterkunft bei SGB II (wird gern mal durcheinandergewürfelt)


    -welche Leistungen bezieht die TE sonst noch?


    -von welcher Summe spricht sie?

  • Ich gebe zu bedenken:


    falls dieser ominöse Betrag nach Antragstellung/während Bezug auftrat,


    ist das Einkommen, da es zugeflossen ist.

  • Wenn dir das Geld in der Zeit zugeflossen ist, gilt es als Einkommen, Dh die Wohngeldstelle rechnet anders. Falls es aber eine Umschichtung deines Vermögens war, das sich innerhalb der Freigrenze befindet, dann passiert nichts. Allerdings musst du dann deine Unterlagen vorlegen und gut reden können.

  • Okay, danke! Das ist gut zu wissen, denn über den Freibetrag werde ich auch nach Hausverkauf nicht kommen. Somit könnte ich theoretisch doch ein wenig über mein Worst Case Budget auf Wohnungssuche gehen.


    Bedenke bitte das es auch beim Wohngeld Höchstgrenzen gibt in welcher die Miete berücksichtigt wird. Die Wohnung darf zwar teurer sein, aber nur Betrag X wird anerkannt.
    Hier z.B. 1 Erwachsene und 3 Kinder 490€ Höchstbetrag, alles was die Miete darüber hinaus kostet wird bei der Berechnung außen vor gelassen.


    Wenn du also mit maximaler berücksichtigender Miete keinen Anspruch auf Wohngeld hast dann auch nicht wenn die Miete höher ist weil nur das maximale beachtet wird.

  • Bedenke bitte das es auch beim Wohngeld Höchstgrenzen gibt in welcher die Miete berücksichtigt wird. Die Wohnung darf zwar teurer sein, aber nur Betrag X wird anerkannt.
    Hier z.B. 1 Erwachsene und 3 Kinder 490€ Höchstbetrag, alles was die Miete darüber hinaus kostet wird bei der Berechnung außen vor gelassen.


    Wenn du also mit maximaler berücksichtigender Miete keinen Anspruch auf Wohngeld hast dann auch nicht wenn die Miete höher ist weil nur das maximale beachtet wird.

    Ich dachte ja, dass mir überhaupt nichts zusteht, wegen dem Vermögen. Auf die Größe der Wohnung achte ich schon, bisher war keine über 65 qm und mehr als 450 kalt geht eh überhaupt nicht. Dann komme ich mit den Nebenkosten zu hoch. Aber wenn ich mein Budget nicht hoch setze, finde ich hier nie eine Wohnung. Und irgendwann muss ich halt mal raus, spätestens im Sommer 2014 zum Schulwechsel des Kindes.