Hallo liebes Forum,
ich hab mal eine Frage zum Thema Wohngeld.
Folgende Situation - zum Wohngeldantrag müssen ja die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beigefügt werden. Wenn nun in diesen 3 Monaten eine höhere Summe das Konto kurzzeitig berührt hat - es wurde überwiesen von einer anderen Person und dann sofort angelegt - kann das von der Wohngeldstelle irgendwie beantstandet werden. Soll heißen können die unter Umständen verlangen, das dieses Geld verlebt werden sollte um Hilfesituation zu vermeiden. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Summe die die Freigrenze übersteigt. Mach mir eben nur Gedanken weil der Betrag quasi kurz sichtbar war. Es geht mir auch nicht darum, trotz genügend finanzieller Mittel den Staat abzuzocken. Das Geld ist nicht für mich sondern für meine Kinder und kommt ja auch nicht direkt von mir.
Hoffe hab mich nicht zu verworen ausgedrückt.
Grüße monika