Was soll ich tun? Kind macht Ferien beim "Vater", der nicht der biologische Vater ist - Geldfrage

  • Hallo,


    ich bin neu hier und werde mich zu einem späteren Zeitpunkt noch vorstellen. Nur kurz, ich heiße Sandra und habe 3 Kinder (Junge 10, Junge 8, und Mädchen bald 4).


    Ich habe eine Frage, da weiss ich keine Lösung und auch das Jungendamt konnte mir nicht weiterhelfen. Vielleicht hat hier jemand eine Lösung oder einen Tipp.




    Also, ich lebe von meinem Mann getrennt (aber noch verheiratet) und den Großen habe ich mit in die Beziehung hineingebracht. Mein Großer kennt seinen richtigen Vater nicht und mein Mann behandelt ihn genauso, als ob es sein eigenes Kind ist.


    Die beiden Kleinen (die von meinem Mann sind) sind auch schon bei meinem Mann und machen dort Ferien (900 m entfernt von mir), der Große kommt morgen Abend nach, weil er noch mit den Pfadfindern unterwegs ist.


    Nun zahlt mein Mann ja keinen Unterhalt für den Großen und nimmt ihn trotzdem. Möchte aber finanziell unterstützt werden von mir. Was ich sicher auch gern tu, aber ich weiß nicht in welcher Höhe die Unterstützung angemessen ist. Hab ihr da Tipps wie das gelöst wird und wie viel ist angemessen? Der Große wird vom 8.7. spät abends bis zum 19.7. bei ihm sein.




    Für die beiden Kleinen hat er auch Unterstützung verlangt und ich habe den beiden Kleinen je 20 Euro Taschengeld (insgesamt 40 Euro, die sind ihm zu wenig) mitgegeben und für alle 3 Kinder Eintrittskarten (Wert je Karte 14 Euro) für den hiesigen Freizeitpark. Ich würde gern mehr, aber ich kann einfach nicht. Ich habe gerade jetzt viele Kosten. Er hat auch verlangt, dass ich die Unfallversicherung (die auf seinen Namen läuft und er abgeschlossen und bezahlt übernehme, sind 170 Euro Jahresbeitrag, seinen Part hat er selber bezahlt). Laut Jugendamt hätte ich das nicht tun brauchen, es sind seine Verträge, auch wenn ich mit die Kinder mitversichert sind. Er ist dafür verantwortlich. Ich fühlte mich echt bedrängt (er fährt fiese Sachen gegen mich auch , dazu später), dass ich mir das Geld nun geliehen habe.




    Aber nun zu meiner obigen Frage: wie viel Geld ist für den Großen angemessen und wie macht ihr das oder würdet ihr das machen?




    Viele liebe Grüße und vielen Dank im Voraus,




    Sandra

    3 Mal editiert, zuletzt von powerfriesin ()

  • Hallo und herzlich willkommen!



    Nunja: Wenn Du für die Kinder Unterhalt bekommst, musst Du natürlich auch "aus der Ferne" für den Unterhalt der Kinder sorgen.


    Ich musste aus Krankenhausgründen vor 3 Jahren meine Kinder mal von einer JA-Einrichtung betreuen lassen, da gab es einen "Verpflegungssatz", das waren knapp 5 € am Tag - ich glaub 1 € Frühstück, 1,20 € Mittagessen, 0,50 € Vesper und 1 € fürs Abendessen. Dazu kam noch "Kulturgeld", und "Hygienegeld" oder so, für Zahnpasta, Duschbad etc. Da müsstest Du Dich mal beim JA erkundigen, vielleicht sind diese Sätze jetzt anders. Aber das müsstest Du für die 3 mindestens zahlen.


    Kein Geld und "momentan viele Kosten", gut und schön, aber wenn die Kinder zu Hause wären, müssten sie ja auch essen und trinken, oder? Das kann doch nicht alles der Mann übernehmen, bzw. kann man das nicht fordern.


    Vom Unterhalt mal abgesehen, bekommen die Kinder ja auch Kindergeld, und das ist nun mal für die Kinder auszugeben...

  • Für die Kinder die seine sind musst Du gar nichts bezahlen. Er zahlt Unterhalt weil Du Wohnung, Essen und Kleidung, Schule etc. bewältigen musst. Wenn Du mit den Kindern in den Zoo gehst bezahlt er ja auch nicht mehr Unterhalt. Die Umgangszeiten die er hat, dafür bekommt er Kindergeld, das er zwar nicht direkt bekommt aber von deinem Unterhalt abgezogen wird.
    Das Kind das nicht seines ist müsstest Du aber Bezahlen. Du könntest Ihm hinterher alle Eintritte und ein Essensgeld zahlen oder eine Pauschale die ihr selber aushandeln müsst. Da er ja weder Kleidung kauft noch ein Zimmer einrichten muss, handelt es sich um die normalen laufenden Kosten die Du auch hättest wenn er bei Dier ist.
    Und ich würde etwas mehr geben damit er Frieden hält. Ihr wollt doch Ferien haben. :-)


    Die Versicherung must Du nur bezahlen wenn Du sie auch möchtest. Ich halte sowieso nicht viel von Unfallversicherungen und würde es lassen.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

    Einmal editiert, zuletzt von Bummelliese ()

  • Das Thema würde mich auch mal interessieren.
    Wir haben hier dieselbe Situation. Kinder sind regelmässig 1/2 der Ferien bei mir. Bisher kamen sie immer ohne auch nur einen Cent Taschengeld, es kam auch noch nie eine Frage der KM, wie ich das dann bezahle. Zahlt der KV bei Dir denn vollen Unterhalt? Ist er dadurch selbst am SB?


    Ich werde sie (KM) aber mal darauf ansprechen.


    Zitat

    Kein Geld und "momentan viele Kosten", gut und schön, aber wenn die Kinder zu Hause wären, müssten sie ja auch essen und trinken, oder? Das kann doch nicht alles der Mann übernehmen, bzw. kann man das nicht fordern.


    Rein rechtlich ist es doch wohl so, dass man als BET sehr wohl bezahlen muss, wenn die Kinder durch Dritte betreut werden, Du hast ja eben das Beispiel genannt, nur eben wenn sie bei dem Unterhaltspflichtigen ET sind trifft das wohl nicht zu, es sei denn, der UET ist H4 Empfänger. Dann zahlt das JC den anteiligen Regelsatz.


    Ist man H4 Empfänger, bekommt man den anteiligen Regelsatz, die Berechnung kann man hier nach lesen.


    Zitat


    Zitat


    wobei das von 2011 ist, und die Sätze momentan wahrscheinlich höher liegen.


    Bei 3 Kindern pi x Daumen 8,37 Euro *3 * Anzahl der vollen Tage (>12 Stunden) beim KV (die Berechnung ist nicht genau, da ein Kind erst 4 Jahre ist, aber es sollte reichen, um mal abzuschätzen, von welchen Beträgen (auf H4 Niveau :ohnmacht: ) wir hier reden).


    Meine Kids sind auch vom 08.- vorauss. 19., vielleicht auch länger, hier :-) , bei mir ist das dann ein zusätzlicher Bedarf von 12 Tage *8,37* 2
    =200 Euro.


    Meine Noch Frau erhält für 2 Kinder KUH von mir + Kindergeld >1000 Euro /Monat. Ich kann mir nur schwer :hae: vorstellen, dass der Betrag komplett für Miete und sonstiges drauf geht. In dem Fall (meinem) würde ich die 200 als angemessen erachten (rechtlich ist sie wohl nicht verpflichtet, etwas abzugeben, moralisch :Hm )


    Zitat

    Er hat auch verlangt, dass ich die Unfallversicherung (die auf seinen Namen läuft und er abgeschlossen und bezahlt übernehme, sind 170 Euro Jahresbeitrag, seinen Part hat er selber bezahlt). Laut Jugendamt hätte ich das nicht tun brauchen, es sind seine Verträge, auch wenn ich mit die Kinder mitversichert sind.


    Bei uns hier liefen die Verträge (UF/HP usw.) alle auf meine Ex, wir haben uns darauf geeinigt, dass sie mich ausschreiben lässt und sie zahlt die Versicherung für sich und die Kinder selbst. Genau so kann er jetzt die Versicherungen kündigen und dann neu für sich selbst abschliessen. Es gibt ja keine Verpflichtung für ihn, die zu zahlen. Im Zweifel gibt es dann keine zusätzliche Versicherung mehr für die Kinder.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Meine Kids sind auch vom 08.- vorauss. 19., vielleicht auch länger, hier :-) , bei mir ist das dann ein zusätzlicher Bedarf von 12 Tage *8,37* 2
    =200 Euro.


    Meine Noch Frau erhält für 2 Kinder KUH von mir + Kindergeld >1000 Euro /Monat. Ich kann mir nur schwer :hae: vorstellen, dass der Betrag komplett für Miete und sonstiges drauf geht. In dem Fall (meinem) würde ich die 200 als angemessen erachten (rechtlich ist sie wohl nicht verpflichtet, etwas abzugeben, moralisch :Hm )


    Ich sage nur Hälfte Kindergeld. Das hast du wohl vergessen ;)

  • Zitat

    Ich sage nur Hälfte Kindergeld. Das hast du wohl vergessen ;)


    Nicht vergessen, nur ein mal nachgedacht. Aber Du hast wohl das hier


    Zitat

    Zahlt der KV bei Dir denn vollen Unterhalt? Ist er dadurch selbst am SB?


    überlesen. :muede


    Ich hab die Frage nicht ohne :Hm Grund gestellt, denn wenn es so ist (wie hier bei uns), hat der Unterhaltspflichtige gar nichts von dem 1/2 Kindergeld.


    Ich hab keine Lust mich hier rum zu streiten. Rechtlich ist sie nicht verpflichtet, für die zwei kleinen Kinder irgend etwas zu zahlen, nur für den grossen Sohn, schon . Hab ich ja nicht anders geschrieben. Die Frage nach der Höhe hab ich auch versucht, (objektiv) zu beantworten. Nur genau so ist er dann nicht verpflichtet, eine Versicherung für die Kinder zu zahlen. Und nun?!


    Rechtlich bin ich verpflichtet, meinen Kindern ausreichend Mahlzeiten und eine Unterkunft zu stellen. Und sie zu betreuen, wenn das bedeutet, dass sie hier bei Sommerwetter 14 Tage lang auf den kostenlosen Spielplatz gehen, von Morgens bis Abends, und ich sie dort betreue, ist das rechtlich wahrscheinlich vollkommen in Ordnung. Ob ich den Kindern damit einen Gefallen tue, :frag ...


    Ich finde es lobens - und anerkennenswert, dass die TE den Kindern hier überhaupt etwas Taschengeld und die Eintrittskarten mit gibt, das würde ich mir von meiner KM hier auch wünschen. Einfach mal weiter denken. Wenn die Kosten für Verpflegung und Betreuung über einen längeren Zeitraum nicht beim BET, sondern beim UET anfallen, was ja nun mal unbestritten so ist ;) -oder nicht?- , was spricht dagegen, da eine Regelung zu treffen, mit der alle besser leben können.


    Wenn ich selbst immer alles bis auf 110% ausreize, brauche ich mich über die entsprechenden Retourkutschen nicht zu wundern.
    Nur meine :brille ganz eigene persönliche Meinung.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ist so berechnet, dass dem Unterhaltspflichtigen genug Geld für den üblichen Umgang (alle 14 Tage WE, hälftige Ferien, Geburtstagsgeschenk, Weihnachtsgeschenk) bleiben.


    Anders ist es hier beim ältesten Kind. Vorweg besteht natürlich die moralisch-ethische Verantwortung. Die ist allerdings nicht einklagbar.
    Vorteile genießt der vater über das erhöhte Kindergeld, weil der Älteste als Zählkind der Mutter angerechnet wird und damit für das dritte Kind mehr Ki-Geld fließt. Das steht hälftig auch dem Vater zur Verfügung.
    Wenn der Vater den sozialen Sohn vom Umgang ausschließen will oder ihn finanziert bekommen will, ist das letztlich Verhandlungssache zwischen den Eltern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank euch allen.


    Ihr habt mir schon weitergeholfen. Ich werde nun den Regelsatz Hartz4 ansetzen, das sind 8,5 € pro Tag. Und rein theoretisch müsste ich den Zoo für den Großen wieder abziehen, da ja damit alle Kosten abgegolten sind. Aber ob ich das mache, ich glaube nicht.


    Problem ist nur, dass mir mein Sohn, wenn er hier zu Hause ist, mit keine 8,5 Euro am Tag kostet. Oder sehe ich was falsch. Weil dort ja nicht nur das Verpflegungsgeld sondern auch Bekleidung, Schulbedarf etc. mithineinfließen, die er ja nicht bezahlt. Oder sehe ich hier etwas falsch?



    Mein Mann bezieht kein Hartz4, bezahlt für die beiden Kleinen den untersten Satz (Düsseldorfer Tabelle) und ich beziehe auch kein Harzt4. Ich bekomme ergänzend noch Arbeitslosengeld, da ich nur einen 450 Euro Job habe. Auch der Vater vom Großen zahlt den untersten Satz (Düsseldorfer Tabelle). Unterstützend bekomme ich nebst Kindergeld, Unterhalt, Arbeitslosegeld noch Wohngeld und wir können keine großen Sprünge machen.



    Die Unfallversicherung ist mittlerweile gekündigt, läuft aber eben noch ein Jahr. Ich habe meinen Man seinerzeit drauf hingewiesen, dass er sich kündigen kann, aber er hat den Termin verpennt .

  • Meine Meinung: gar nichts. Ich vermute mal er wird beim Selbstbehalt liegen. Für den Umgang mit den Kindern kann er dann einen Mehrbedarf für den Umgang beim JC geltend machen. Während der Umgangszeit entsteht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, wofür er Leistungen beim JC beantragen kann. Dies liegt dann z.B. bei nem 6 Jährigen Kind bei 8,37€ pro Tag, die er erhalten kann, wenn das Kind über 12h an einem Tag beim UET anwesend ist.


    Das steht ihm für jedes Kind zu. Zu beantragen beim örtlichen JC. Ist dann halt wie aufstockendes Harz4.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • [Danke für die Infos. Gut dann werde ich ihn ans Jugendamt verweisen und ihm noch 75 Euro für den Großen mitgeben. Dann kann er mir jedenfalls nicht an den Karren pissen.