Unterhaltprüfung von verschiedenen Stellen?

  • Hi alle,


    vielleicht weiß jemand von Euch wie das läuft, ich stehe gerade auf dem Schlauch.


    Meine Ex lässt seit einigen Monaten Unterhaltsansprüche durch die Hartz4 Stelle prüfen. Immer wieder fehlt was und bla bla bla..


    Jetzt kriege ich plötzlich ein Schreiben von einem Anwalt der schreibt, Dass EXE ihn beauftrage hat und das er die Ansprüche durchsetzen soll und ich soll ihn alles offenlegen damit ER ausrechnen kann wieviel Unterhalt ich zahlen soll.. Ist jetzt die Hartz4 Stelle raus????


    kann jetzt JEDER Hans und Franz meine Einkünfte prüfen wenn sie das will oder wie?


    Das geht mir echt auf den Zeiger.. ich habe besseres zu tun als ständig alle Unterlagen zu kopieren und mich mit DENEN rumzuschlagen.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Wie das mit dem Jobcenter ist, weiß ich nicht - der unterhaltsberechtigte ET kann aber schon einen Anwalt beauftragen und den KU prüfen lassen; viele richten eine Beistandschaft ein, dann macht das JA das stellvertretend. Mal angenommen, sie ist "durch" mit H4 - ich wüsste nicht, was dagegen spräche, einen Anwalt alles nochmal prüfen zu lassen; außer natürlich, dass es Dich schikaniert.

  • Gleichzeitig?


    Von einer Stelle okay... Aber Arge ist ja auch aktuell..... Muss sie sich nicht entscheiden von wem denn nu?.


    Kostet ja alles einen haufen Zeit und Kopiergeld.

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • wahrscheinlich ist sie vom Amt aufgefordert worden, Unterhalt von Dir zu verlangen und das gehört dann zu ihrer Mitwirkungspflicht! Selbst wenn sie das nicht gerne macht, es ist so...

  • hat die h4 stelle schon nen ergebnis geschickt was du zahlen musst... wenn nicht würd ich da erstmal garnichts hinschicken ... weil so einfach kann sie es sich dann auch nicht machen

  • Hi,


    ne, habe noch keine Zahlen vom Amt... die Prüfen sich nen Wolf.. :-)

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  • kann jetzt JEDER Hans und Franz meine Einkünfte prüfen wenn sie das will oder wie?


    auffordern kann Dich erst mal jeder :tuedelue


    wenn Du sie aber denjenigen, die einen Anspruch drauf haben, nicht gibst, dann wird halt der Klageweg beschritten :frag


    und das kostet noch viel mehr Zeit.....


    (einfach immer mehrere Kopien machen, und 8) - ist die Nerven nicht wert, sich darüber aufzuregen)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das Problem: Du kannst dich auf die Hinterbeine stellen und sagen: Hab schon Auskunft gegeben. Wende dich an ... Aber ob das greift, weiß man nicht. Kopier dem Anwalt einfach das Zeugs, was du ans Jobcenter geschickt hast.


    Kann es sein, dass das JC die Mutter aufgefordert hat zu klagen? Gibst du keine Auskunft, kommt dann die Stufenklage. Erst auf Auskunft, dann auf Geld. Trudelt die Stufenklage ein, brauchst du zwingend einen Anwalt, der nix macht als deine Kopien weiterzuleiten ... Für teuer Geld...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Jobcenter ist nicht befugt Dir vorzuschreiben, wieviel Unterhalt Du zahlen musst, dazu sind die Sachbearbeiter dort ja gar nicht ausgebildet, sie können nur abschätzen, ob Du zahlen könntest und dann von Deiner Ex verlangen, dass sie auf (mehr?) Unterhalt besteht bzw. es prüfen läßt. Sie wird mehr oder weniger dazu gezwungen, sonst kann ihr das Amt die Grundsicherung streichen oder sanktionieren...

  • Sie kann


    z.B. den Kindesunterhalt durch die Beistandschaft/das Jugendamt prüfen lassen
    für den Betreuungsunterhalt einen Anwalt einschalten
    und solange es kein Ergebnis gibt und das Jobcenter für ihren Unterhalt und den des Kindes aufkommt, wollen die natürlich auch etwas von dir


    - am schnellsten kommst du aus der Situation in dem du Auskunft erteilst und Unterhalt bezahlst....

  • Ich habe das auch durchgemacht. Das läuft folgendermassen ab:


    Ex trennt sich, kriegt harz4. Dann muss die erst zur Unterhaltsvorschusskasse laufen, da dies eine Vorrangige Leistung vor Harz4 ist. Zudem rennt sie noch zum Anwalt und fordert selber nochmal Unterhalt ein.


    Jetzt bist du erstmal dem JC und dem Anwalt deine Einkommensnachweise reinbringen. Und du musst dem der UVK schreiben, daß du den geforderten Unterhaltsvorschuss bezahlst (für's Kind) und weist das denen nach (Auf jede Überweisung an die Mutter steht als Verwendungszweck Kindesunterhalt drauf).


    Daraufhin wird die UVK ihr einen negativen Bescheid schicken (da du ja den leistet). Da bist das erst mal der böse, weil sie die Leistungen nicht bewilligt kriegt.


    Dem Anwalt schreibst du folgendes:


    Der von ihrer Auftraggeberin geltend gemachte Auskunftsanspruch wird ausdrücklich anerkannt. In der Anlage überreiche ich insoweit die Gehaltsabrechnungen für den Zeitraum xy (die letzten 12 Monate), sowie den letzten Steuerbescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme.


    Hinsichtlich der Aufforderung zur Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt wird auf die mir vorliegende Unterhaltsanspruchsübergangsmitteilung von xy verwiesen. Insoweit ist bereits fraglich, ob ihre Auftraggeberin insoweit überhaupt aktivlegitimiert ist. Aus diesem Grunde bin ich derzeit, bevor nicht seitens von xy konkret beziffert wird, welche Unterhaltsansprüche in welcher konkreten Höhe tatsächlich auf xy übergegangen sind, außerstande, Unterhaltszahlungen an Ihre Auftraggeberin zu zahlen, zumal die entsprechenden Unterhaltsansprüche jedenfalls in beträchtlicher Höhe auf xy ohnehin längst übergegangen sein dürften und insoweit ihre Auftraggeberin ohnehin nicht mehr aktivlegitimiert ist.


    Mit freundlichen Grüßen


    Deaver



    Danach hast du vor dem Anwalt Ruhe und der Rest wird dann irgendwann mit dem JC ausgemacht (bei mir hat es 1 Jahr und 3 Monate gebraucht, bis die konkret gefordert haben).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Und wer hat in dem Fall dann den Unterhalt berechnet, Deaver?
    Das ist nicht Aufgabe der Jobcenter sondern von JA/Beistandschaft oder Anwälten.


    Beistandschaft JA u. Anwalt können nicht gleichzeitig Auskunft wg. KU fordern. Entweder oder.

  • Nein, wenn die Mutter SGB2-Leistungen bekommt hat nach §33 SGB2 alleine das JC das Recht diese Ansprüche geltend zu machen. Ich präzisiere das nochmal, wie es bei mir war.


    Das JC gibt den Fall dann an den Kreis, Amt für Soziales und Familie ab, die Berechnen dann. Da gibt's extra Leute im Amt für, die nur sowas machen. Sonst hat da keiner mehr mitzumischen.


    Ich habe das nicht alleine mir so ausgedacht. Das hat meine Anwältin für mich geregelt. Und so ist das auch das Standardprozedere wenn die Ex Harz4 erhält.


    Wenn da jemand anderes bei SGB2-Beziehern rummischt bezüglich Unterhaltsforderungen kann man dies auch alternativ dem JC mitteilen. Dann regeln die das auch. Habe mit dieser Erklärung schon jemand anderen geholfen, wo die Ex Jahr für Jahr Unterhalt über Anwalt einforderte. Danach war Ruhe. Wer SGB2-Leistungen bezieht hat Forderungen gegenüber dritten an das Jobcenter abgetreten, und nur die dürfen diese Ansprüche dann geltend machen.
    Ist z.B. auch so, wenn du gegen jemanden einen Titel hast weil er dir Geld schuldet (z.B. bei meinem Nachbarn waren es Lohnforderungen vom alten Arbeitgeber). Der musste den Titel ans Amt abgeben und die haben dann Vollstrecken lassen.


    Ist die konsequente Auslegung des o.a. §33.


    Edit:


    Du hast gegenüber allen eine Auskunftspflicht. Die Ex bzw. der beauftragte Anwalt oder die beauftragte Beistandschaft nach §1605 BGB, Das JC nach §60 SGB2 (wobei ich eher sagen würde nach §1605BGB in Verb. mit §33 SGB2, aber das sind Spitzfindigkeiten).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Jetzt ist mir gerade allerdings etwas aufgefallen. Es geht hier nicht um Trennungs- oder Kindesunterhalt, sondern um nachehelichen Unterhalt seitens des JC.


    Aber auch hier gilt der §33 SGB 2, sowie der §1605 BGB. Die Auskunftspflicht besteht, aber sie hat keine Aktivlegitimierung (so nennt man das im juristendeutsch). Musst dann meinen Brief entsprechend anpassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller