Blödheit gehört bestraft....

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    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich weiß nicht, ob die Gründe ausschlaggebend sind. In erster Linie, wenn man hier das liest, was einige schreiben, scheint es sich ja einfach in erster Linie um Gleichgültigkeit zu handeln. Die manchmal dann in einigen Fällen- vielleicht auch erst nach Jahren- urplötzlich verschwinden kann und dann das dringende Bedürfnis nach Umgang auftaucht.


    Mmmh, also, wenn auch OT, aber weil ich den Gedanken gar nicht so falsch oder verwerflich finde:


    Ich denke, das es nicht möglich ist und nicht ermessbar, ob und wie tief eine Mensch eine emotionale Bindung zu einem anderen, also auch zu seinem Kind eingeht.


    Ich kann und will es nicht beurteilen, geschweige denn pauschal verurteilen, wenn ein UET diese Bindung, wenn sie denn z.B. nur in Abhängigkeit von dem Gusto des BET stattfindet, nicht eingehen kann oder will.
    Das die viel beschworene emotionale Bindung die eine ET zu seinem Kind hat erzwingbar ist oder sich aus dem durch Zwang geschaffenen Rahmen ergibt, mag vielleicht mit Blick auf das basale Wissen, was ich über Menschen, Hormone und Spiegelneurone so mitbringe, noch gehen.....


    Diesen Menschen gegen seinen Willen dazu zu zwingen, das auch der Erwartungshaltung des Kindes entsprechend unter Zwang zu leben, zu erleben, halte ich für nicht sinnvoll und geht mir dann im Zwang auch zu weit :frag


    Das hat sowas von Zuneigung einprügeln.


    Bei allem Verständnis was ich für den BET habe, mit der ganzen Kette von Konsequenzen, für Kind und BET, mag ich diese Haltung nicht.
    Es schwingt immer so ein bitterer Beigeschmack mit von: Ich habe das Kind, Du hast es gut.


    Ich denke es gibt genügend UET, die es schwer haben, für sich in der Situation mit der gern als die stets tiefste Bindung, auf Erden aber nur von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr, emotional fertig zu werden.


    Ich würde mir da mehr verstehen wünschen..... und das sollte uns BET doch leicht fallen, da wir, die wir unsere Kinder lieben und diese Bindung leben dürfen, doch am Besten verstehen müssten, oder?


    Man muss wohl nicht immer entschuldigen, erklären oder richten.


    Aber ich so ganz persönlich gestehe einem Menschen, und will sogar sagen einem Mann, der die gesamten Prozess des Kinder bekommen naturgemäß sowieso etwas anders wahrnimmt, da einfach zu, dass jeder für sich die Waage finden muss.
    Dem UET zum Vorwurf zur machen, dass der Selbstschutz oder meinetwegen auch die moralische Verantwortung oder soziale Kompetenz, oder oder, in Form von Gleichgültigkeit daher kommt,


    ...ist von uns BET doch eher sinn frei.
    Es ist einfach nicht unsere Entscheidung...


    Aber hier geht es ja nun auch um das genaue Gegenteil :rotwerd



    lg von overtherainbow :rainbow:


    Edith wegen müden Augen :muede

  • So, dann unternehme ich jetzt nochmal einen Versuch, zurück zum eigentlichen Thema zu finden.


    KM hat ja nun, wenn ich es noch richtig auf dem Schirm habe, es aufgrund des Umgangs KFZ auf eine Neuberechnung des Unterhalts angelegt. Diese Neuberechnung geht nun über JA/Beistand, richtig? Achselzuck...


    Was ich bis jetzt nicht glauben mag, ist, dass nur deswegen automatisch der Unterhalt durch Neuberechnung und geringerem Einkommen von TS sinkt. Es herrscht doch das Unterhaltsmaximierungsprinzip fort.


    Nur weil die Rechnung der KM nicht aufgeht, wird der existierende Titel nicht einfach geändert, oder?


    Meines Wissens nach, muss TS trotz Neuerechnung Abänderungsklage einreichen. Das einzige, was TS hier max geschaffen hat, ist ein Reset für die Auskunftspflicht alle 2 Jahre. Bitte korrigiert mich, wenn da vor lauter KFZ und Gedöns bei mir was untergegangen ist.

  • Schwirrt mir beim mitlesen in diesem Thread schon den ganzen Tag als Ohrwurm im Kopp herum


    "Always Look on the Bright Side of Life" :ohnmacht:


    HeHe, ging mir ähnlich. Bei mir war es Bob Marley "No woman no cry" :)

  • Meines Wissens nach, muss TS trotz Neuerechnung Abänderungsklage einreichen. Das einzige, was TS hier max geschaffen hat, ist ein Reset für die Auskunftspflicht alle 2 Jahre. Bitte korrigiert mich, wenn da vor lauter KFZ und Gedöns bei mir was untergegangen ist.


    Wie bereits weiter oben ausgeführt: Es gibt Jugendämter, die den Unterhaltstitel abändern, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen verringert. So, wie es vom Gesetzgeber her gewünscht ist: Verringerung der aufwändigen und unnötigen Verfahren. Es gibt Jugendämter, die eigenständig nur eine Erhöhung durchführen und bei vermindertem Einkommen des Unterhaltspflichtigen das Gericht entscheiden lassen. Das dann auf Kosten hälftig jeweils der Eltern oder der Allgemeinheit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was ich bis jetzt nicht glauben mag, ist, dass nur deswegen automatisch der Unterhalt durch Neuberechnung und geringerem Einkommen von TS sinkt.


    das hängt von der sachbearbeiterin beim jugendamt (beistandschaft) ab.


    MANCHE machen das leider und ändern einfach den titel nach unten.


    sicher ist es aber noch nicht, dass diese es auch so macht :hae:




    p.s. deshalb empfehle ich auch immer
    lieber einen anwalt den unterhalt berechnen zu lassen!

  • Wie bereits weiter oben ausgeführt: Es gibt Jugendämter, die den Unterhaltstitel abändern, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen verringert. So, wie es vom Gesetzgeber her gewünscht ist: Verringerung der aufwändigen und unnötigen Verfahren. Es gibt Jugendämter, die eigenständig nur eine Erhöhung durchführen und bei vermindertem Einkommen des Unterhaltspflichtigen das Gericht entscheiden lassen. Das dann auf Kosten hälftig jeweils der Eltern oder der Allgemeinheit.


    Hmmm, meine Info war bislang, JAs dürfen rechnen und fordern wie sie lustig sind. Entscheiden kann nur ein Richter. In beide Richtungen. Wenn KM der neuen Berechnung nicht zustimmt, geht es vors Gericht und das entscheidet auch bezüglich der Kostennote.


    Hast du hierzu Paragraphen (Warum der Apfelkonzern kein Paragraphenzeichen auf dem iTablett hat, werde ich wohl nie verstehen)?

  • Hast du hierzu Paragraphen


    Nein. Das steht nicht in Paragrafen, sondern in den Protokollen des Deutschen Familiengerichtstages etc, den Gesetzeskommentaren, den Ausführungsbestimmungen.
    Wie bei viel Fachliteratur und wirklich wichtigen Dingen nicht im freien Netz, sondern in guten alten Büchern und Loseblattsammlungen oder in kostenpflichtigen Portalen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • p.s. deshalb empfehle ich auch immer
    lieber einen anwalt den unterhalt berechnen zu lassen!


    Hmmm, bei bestehender Beistandschaft würde ich vom Bauch her dem Anwalt sinngemäß antworten, dass er mir doch bitte die Bestätigung über die Beendung der BS zukommen lassen möge.

  • und manche beistandschaften arbeiten gut und viele


    Laut Statistik werden gut 90% der von Gerichten überprüften Unterhaltsberechnungen der Beistandschaften bestätigt. Und beim Rest hat oft die eine oder andere Seite neue Daten eingebracht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Hmmm, bei bestehender Beistandschaft würde ich vom Bauch her dem Anwalt sinngemäß antworten, dass er mir doch bitte die Bestätigung über die Beendung der BS zukommen lassen möge.


    richtig, die beistandschaft muss gekündigt werden, wenn ein anwalt übernimmt...



    hat meine tochter gemacht, nachdem die beistandschaft ihre überlastung zugab
    und sagte, dass ein anwalt natürlich schneller und effektiver arbeitet.

  • Ist jetzt zwar wieder offtopic, aber was solls - muß einfach raus

    Bei der Verpflichtung zum Umgang können sich ja dann auch die Vatergefühle entwickeln.


    Den Gedanke halte ich (besonders bei jungen Vätern) gar nicht mal für so schlecht. Jemand der sein Kind nie gesehen hat kann dafür auch kein Gefühl entwickeln - egal ob er nicht will oder es ihm verwehrt wird.
    Nur wie durchsetzen ? Zwang ist hier kontraproduktiv.
    Mit sanftem Druck durch psychologisch geschultes Personal mit Einfühlungsvermögen wäre es vielleicht zu schaffen.
    Wäre eigentlich mal eine Aufgabe für Jugendämter, aber dafür müssten die ihre Einstellung um 100 % drehen und erstmal einsehen, daß Väter keine Gegner der eigenen Kinder sind.

    Halte ich für wahrscheinlicher, als dass sich durch das GSR Vatergefühle entwickeln, wie einige meinen.


    Stimmt, durch GSR kann man keine Vatergefühle entwickeln. Aber durch die Verweigerung desselben gibt man Vätern unmissverständlich zu verstehen, daß sie als Elternteil nichts taugen und sich besser aus der Entwicklung der eigenen Kinder rauszuhalten haben.
    Naja, die komplette finanzielle Sorge haben sie ja weiterhin. Da wird ihnen das "Recht" nicht entzogen. Aber das ist dann wohl "Sorgepflicht"

  • @ Gemse


    Aber, es gibt sie auch tatsächlich: Väter die kein Interesse an ihren Kindern haben. Auch Mütter.


    Mein Ex z.B.: dem habe ich immer alles mitgeteilt, was die Kinder betraf, auch immer neue Bilder gegeben usw. Aber, interessiert hat es ihn nie.
    Nur einmal, da flippte er aus: der Mittelste hatte aufgehört Fußball zu spielen, für ein halbes Jahr. Er sah ihn schon als Profifußballer und rechnete sich schon aus, was er sich an Flüssignahrung dann alles kaufen kann.

    :hae:

    Und, die Km meines Enkelkindes:

    wollte beim Sorgerechtsverfahren, das ihre Tochter zu einer weiteren Pflegefamilie kommt.

    Nur nicht zu uns.

    Seit die Kleine bei uns lebt, besucht sie sie auch (bei der Pflegemutter hat sie sie nicht einmal besucht: das Kind war dort 9 Monate) , am Anfang nicht regelmäßig, jetzt schon eher.

    Aber, echtes Interesse?

    Wenn man von Arztbesuchen erzählt oder welchen Kiga das Kind besucht oder dort gemacht hat- mein Sohn, mein Sohn................