Geteiltes Sorgerecht, wie gehts weiter.

  • Hallo Ihr Lieben,



    ich muss euch da mal was fragen. Ich habe mir damals das Sorgerecht mit meinem ex geteilt, jetzt haben wir uns getrennt und im Moment haben wir ein sehr verhaltenes Verhältnis, sind zwar nicht die Dicksten Freunde doch wegen unserem Kind probieren wir uns einigermaßen normal zu verhalten. Ich möchte jetzt gerne weg ziehen 150km weiter und damit hätte er keine Probleme sagte er so lange er sein Kind sehen kann. Ist auch kein Problem, doch wie ist das jetzt mit neuem Kita Platz und auch alle anderen Sachen muss er jedes mal dabei sein und Unterschriften leisten oder habe ich so viel Sorgerecht das ich das alles allein machen kann?? Kann doch nicht sein das man bei jeder Kleinigkeit immer gleich den Ex dazu holen muss oder?? Wie und wann muss der Ex immer mit Unterschreiben?Kann mir da jemand einen Rat geben?





    LG und Danke für die Antworten



    eure DoRii

  • Das Sorgerecht wird nicht "geteilt" sondern Gemeinsam ausgeübt.


    Ja, dein Ex müsste für den Kiga unterschreiben. Später auch für Schule etc.


    Ich würde dir empfehlen, daß ihr eine schriftliche Umgangsvereinbarung aufsetzt. Da steht dann drin wie oft er euer Kind sieht und wie die Fahrten zum Umgang gestaltet werden. Wenn du jetzt 150 km weit weg ziehst bedeutet das für ihn bei 14 tägigem Umgang 1.200km Autofahrt pro Monat.
    Da wäre es fair wenn du ihm die halbe Strecke entgegen kommst.


    Gleichzeitig würde er durch seine Unterschrift auf der Umgangsvereinbarung quasi durch die Hintertür erklären, daß er dem Umzug nicht im Wege steht.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Bei gemeinsamem SR habe ich bis jetzt nur eine Unterschrift benötigt bei:


    Erstellung Reisepass + Anmeldung Kindergarten. Und das in 5 Jahren...


    Also, machbar und kein Problem.


    Viele Grüße!

  • Bei gemeinsamem SR habe ich bis jetzt nur eine Unterschrift benötigt bei:


    Erstellung Reisepass + Anmeldung Kindergarten. Und das in 5 Jahren...


    Bei mir war es nur eine Unterschirft für den Reisepass in 9 Jahren. Kiga, Schule und Einwohnermeldeamt begnügten sich immer ohne Rückfragen mit der Unterschift der KM. Sollte also machbar sein :)

  • Bei mir war es nur eine Unterschirft für den Reisepass in 9 Jahren. Kiga, Schule und Einwohnermeldeamt begnügten sich immer ohne Rückfragen mit der Unterschift der KM. Sollte also machbar sein :)


    das wird regional bzw. tw. von Kindergarten zu Kindergarten und Meldeamt zu Meldeamt sehr unterschiedlich umgesetzt...


    Reisepass brauchte ich nix von KV
    Kindergarten wollte beide Unterschriften

  • Die Unterschriften (bei mir waren es 2 oder 3 in 6 Jahren) sehe ich auch nicht als Problem.
    Oft kann man die Dokumente mitnehmen - am Umgangswochenende unterschreiben lassen
    und mit einer Kopie vom Perso einreichen.


    Die km würden mir Bauchschmerzen machen - eine nicht unerhebliche Belastungen für den
    Geldbeuetel und zeitlich für das Wochenende. Außerdem kann das Kind nur noch an jedem
    2 Wochenende im Heimatort an Veranstaltungen teilnehmen - das werden mit häöhrem Alter auch immer mehr -
    da gibt es dann nur die Option Veranstaltung absagen oder Umgang umlegen.

  • Für Reisepass und Personalausweis ist nach der gültigen Ausführungsbestimmung zum Passgesetz bei Alleinerziehenden die Unterschrift des anderen Elternteils nicht zu erbringen.
    Es bleibt also wenig, wozu man "die Unterschrift" braucht. In der Regel nicht einmal zum KiGa, wenn das Kind mit drei Jahren (erst) reinkommt und auch nicht für die Grundschule, wenn man das Kind in die Regelschule einschult.


    Gut ist es aber sicher, solche Dinge mit dem anderen Elternteil zu besprechen und ein Einvernehmen herzustellen. Wie hier beim Umzug, der ja so Dinge wie Fahrtkosten und Zeit auf der Straße einfach nach sich zieht. da sollte man die "Tretminen" vorher abarbeiten und die Grundlinien besprechen. (Wer fährt. Wer zahlt wie... Wie sieht Umgang aus, wenn Kind im Fußballverein am Wochenende kickt etc.?)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich mußte bei meiner 4 jährigen Tochter erst 2x die Nebgativbescheinigung vorweisen ( als Alternative zum GSR ), das eine Mal bei der Taufe, das andere Mal bei einer Sparbucheröffnung.


    Weder im Kiga, noch zur Kur oder beim Kinderarzt oder sonstwo bin ich je gefragt worden, bzw. mußte ich die Negativbescheinigung vorweisen.


    Korrekt ist das nicht, aber es wurde so gehandhabt.


    Zwerg iss jetzt 4.


  • Ich brauchte die auch nur 2 mal: 1 Unterschrift für Pass und 1 Unterschrift für Taschengeldkonto. Weder bei Kiga noch bei den Schulen.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(