Unterhaltsvorrauszahlung...

  • Ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltsvorrauszahlung. Und zwar bekomme ich derzeit Unterhaltszahlungen vom Amt weil mein Ex unterhalb der Zahlungsgrenze verdient ( Selbstständig tätig) Meine Frage dazu, muss er den Vorschuss irgendwann zurückzahlen an das Amt, wenn er z.B. mehr verdient mit der Firma?


    Danke schonmal
    Cora

  • So steht es im Unterhaltsvorschussgesetz:


    (2) Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht vorgelegen, weil der Berechtigte nach Stellung des Antrages auf Unterhaltsleistungen Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 3 erzielt hat, das bei der Bewilligung der Unterhaltsleistung nicht berücksichtigt worden ist, so hat der Berechtigte insoweit den geleisteten Betrag zurückzuzahlen.


    Er muss es also zurückzahlen wenn er Unterhalt hätte zahlen können.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Es wird allerdings auch regelmäßig überprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen noch gegeben sind und bei dem zahlungsunfähigen Elternteil häufen sich ja die Forderungen.


    Schau mal unter den Publikationen des BMFSFJ nach dieser Broschüre:
    Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende


    Überblick zum Thema UVG


    VG

    Herzenswärme
    noch immer die beste Energiequelle

  • Ja das muß er,
    sobald er mehr verdient zahlt er zurück.
    Außerdem wird er regelmäßig überprüft wieviel Einkommen er hat.


    LG :wink

  • Wenn er jetzt nicht leistungsfähig ist, laufen meines Wissens keine Schulden auf...
    Ich glaub sobald er mehr verdient, muss er den laufenden UH zahlen..
    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren :winken:

  • Ja das muß er,
    sobald er mehr verdient zahlt er zurück.


    Nein, nur wenn er hätte zahlen können - wollte aber nicht.


    Wenn sein Einkommen nicht ausreicht und er das belegt hat, dann muss er nicht zurückzahlen.


    Bzw. dann muss er erstmal den laufenden Kindesunterhalt zahlen und dann die Schulden, wenn noch etwas überig bleibt

  • Ich hatte die UVG-Leistungen auch, weil meine EX nicht zahlen konnte.


    Die schickten ab und an den Gerichtsvollzieher vorbei. Da meine EX mit ihrem gut verdienenden Freund das Vermögen geschickt verteilt, wird da auch nie was pfänden sein. Die Mitarbeiterin vom JA regte sich damals immer auf, weil sie in derselben Straße wohnte und wusste, wie gut die leben und geschickt sie sich vor der Zahlung drücken.
    Die Schulden laufen aber weiter auf.


    Mein Kumpel konnte nicht zahlen während seines Studiums und zahlt das nun nach dem Studium in Raten zurück.

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon

  • Mein Kumpel konnte nicht zahlen während seines Studiums und zahlt das nun nach dem Studium in Raten zurück.


    Dann hat er sich wohl nicht richtig gekümmert - wäre seine Leistungsunfähigkeit belegt, müßte er das nicht - außer er hat das Studium angefangen um sich zu drücken, sprich, hatte vorher ein Einkommen
    das für den Kindesunterhalt ausgereicht hätte und hat dieses selbst aufgegeben.

  • Dann hat er sich wohl nicht richtig gekümmert - wäre seine Leistungsunfähigkeit belegt, müßte er das nicht - außer er hat das Studium angefangen um sich zu drücken, sprich, hatte vorher ein Einkommen
    das für den Kindesunterhalt ausgereicht hätte und hat dieses selbst aufgegeben.


    Oder er ist auf den 'billigen' Trick des JA reingefallen und hat das 'großzügige' Stundungsangebot angenommen und irgendwas unterschrieben - sprich hat deren Lügen Glauben geschenkt.

  • Da hatte er wohl was unterschrieben.


    Dachte ich mir, und sicherlich haben sie ihm auch mit Gericht und zusätzlichen Kosten gedroht. Die versuchen es halt und finden auch genug Leute, die drauf reinfallen.
    Hätte dein Freund sich privat so verhalten, hätte er sich wohl vor einem Strafgericht verantworten müssen.