Ich mal wieder :winken:
Heute kam das Protokoll der Verhandlung, die Ex und ich letzte Woche hatten. Wir haben einen Vergleich geschlossen, Sorgerecht bleibt bei mir, Ex bekommt betreuten Umgang beim Kinderschutzbund (jeweils 2 Stunden lang), wenn da alles klappt gibts unbegleiteten Umgang an den Wochenenden.
Nun war ich gestern zum Gespräch beim KiSchuBu, es lief soweit auch alles ganz gut, allerdings ergeben sich jetzt für mich ein paar Fragen. Die Frau vom KiSchuBu ist der Meinung, dass wir mit dem Beginn des Umgangs warten sollten, bis Junior sauber ist (läuft ja gerade an und das sogar überraschend erfolgreich, seine Angst vor Toiletten hat er auf jeden Fall überwunden :lach ), da es doch sein kann, dass Junior statt übernächstes doch schon nächstes Jahr in die Schule kommt. Wenn das dann der Fall ist, soll ihrer Meinung nach der Umgang langsam anfangen, sprich: alle 14 Tage für 1 Stunde (ihr Vorschlag! Sie findet das für die Situation und v.a. Junior angemessen, er ist ja ein bisschen speziell), dann ausweiten auf 1 1/2 Stunden (ob jede oder jede zweite Woche hab ich grad nicht mehr im Kopf). Das ganze langsam anzufangen finde ich natürlich prinzipiell gut, ich weiß, wie schnell Junior mit neuen Situationen überfordert ist und wie er dann reagiert.
Nun steht aber im Vergleich, dass der Umgang immer 2 Stunden dauern soll. Muss dass dann auch so eingehalten werden, obwohl der KiSchuBu das nicht für gut hält? Die Dame meinte schon, dass der KV davon wohl schwer zu überzeugen sein wird, er geht ja auch davon aus, dass er nach 2 - 4 betreuten Umgängen Junior alleine übers Wochenende mitbekommt, wovon sie nichts hält. Es müssten schon wesentlich mehr als 2-4 Termine sein. Nächste Woche findet noch ein Gespräch mit dem zuständigen JA-Mitarbeiter, dem KiSchuBu und mir statt, ich soll mir auch überlegen, ob ich den KV dabei haben möchte. Nach dem Terror letzte Woche sei es verständlich, wenn ich Angst hätte und ihn lieber nicht dabei hätte.
Im Vergleich steht auch, dass die BU-Termine zwischen KV und KiSchuBu ausgemacht werden. Hab ich da dann also gar kein Mitspracherecht? Junior ist täglich bis halb vier im Kiga und 2x die Woche bis 18 Uhr bei der Tagesmutter. Der KV meinte letzte Woche schon, dass ich Junior dann eben früher abholen muss oder nicht mehr zur TM geben darf(!), schließlich arbeite ich derzeit nicht und muss mich nach ihm richten. Ist es tatsächlich so, dass ich Junior früher aus dem Kiga nehmen muss oder nicht mehr zur TM geben darf? Oder wenn (Gott bewahre) doch nochmal ein Termin in der Klinik ansteht, die Junior behandelt, kann ich die dann auch nicht wahrnehmen? Mit Absicht leg ich natürlich keinen Termin in die Umgangszeit, will ja keinen Streit provozieren, aber gerade in der Klinik wartet man eh ein paar Monate auf nen Termin und muss dann meistens auch nehmen, was man kriegen kann.
Nun mal angenommen, der KV verliert mit der Zeit wieder das Interesse an Junior (was ich dem Kleinen nicht wünsche) oder muss wieder in die JVA, sprich: es findet kein Umgang mehr statt. Wie läufts dann weiter? Die KiSchuBu-Dame meinte, dass er dann - sollte es nochmal zu einer Verhandlung wegen z.B. Umgang kommen - wohl keinen mehr bekommen würde. Meine Anwältin meint das genaue Gegenteil, Junior muss da eben durch. Hat da jemand Erfahrungen?
Und zum Schluss noch die Frage zur Beistandschaft: Gilt die Beistandschaft nur für die Zeit, die Junior den Unterhaltsvorschuss bekommt, oder wird sie auch drüber hinaus noch aktiv?
Die letzte Mahnung an den KV ist laut JA schon raus, die Frist heute abgelaufen, gekommen ist - richtig, nichts. Nun wird die Krankenkasse angeschrieben, etc. Mal angenommen, er hat inzwischen die Krankenkasse gewechselt, wie bekomm ich oder das JA dann raus, wo er arbeitet? Das JA fordert ihn ja glaub ich auch dazu auf, einen Nachweis über sein Gehalt zu bringen. Es besteht ein Titel, in dem er zur Zahlung des Mindestunterhalts "verdonnert" wurde. Wenn er in der Zwischenzeit aber bspw. einen Job hat, in dem er mehr verdient, sprich auch eine höhere Stude der DDT bedienen könnte, müsste der Titel dann erst abgeändert werden?
Das wars glaub ich erstmal, sollte noch was dazukommen gibts nen Nachschlag :lach