Fragen zu betreutem Umgang und Beistandschaft

  • Ich mal wieder :winken:


    Heute kam das Protokoll der Verhandlung, die Ex und ich letzte Woche hatten. Wir haben einen Vergleich geschlossen, Sorgerecht bleibt bei mir, Ex bekommt betreuten Umgang beim Kinderschutzbund (jeweils 2 Stunden lang), wenn da alles klappt gibts unbegleiteten Umgang an den Wochenenden.


    Nun war ich gestern zum Gespräch beim KiSchuBu, es lief soweit auch alles ganz gut, allerdings ergeben sich jetzt für mich ein paar Fragen. Die Frau vom KiSchuBu ist der Meinung, dass wir mit dem Beginn des Umgangs warten sollten, bis Junior sauber ist (läuft ja gerade an und das sogar überraschend erfolgreich, seine Angst vor Toiletten hat er auf jeden Fall überwunden :lach ), da es doch sein kann, dass Junior statt übernächstes doch schon nächstes Jahr in die Schule kommt. Wenn das dann der Fall ist, soll ihrer Meinung nach der Umgang langsam anfangen, sprich: alle 14 Tage für 1 Stunde (ihr Vorschlag! Sie findet das für die Situation und v.a. Junior angemessen, er ist ja ein bisschen speziell), dann ausweiten auf 1 1/2 Stunden (ob jede oder jede zweite Woche hab ich grad nicht mehr im Kopf). Das ganze langsam anzufangen finde ich natürlich prinzipiell gut, ich weiß, wie schnell Junior mit neuen Situationen überfordert ist und wie er dann reagiert.


    Nun steht aber im Vergleich, dass der Umgang immer 2 Stunden dauern soll. Muss dass dann auch so eingehalten werden, obwohl der KiSchuBu das nicht für gut hält? Die Dame meinte schon, dass der KV davon wohl schwer zu überzeugen sein wird, er geht ja auch davon aus, dass er nach 2 - 4 betreuten Umgängen Junior alleine übers Wochenende mitbekommt, wovon sie nichts hält. Es müssten schon wesentlich mehr als 2-4 Termine sein. Nächste Woche findet noch ein Gespräch mit dem zuständigen JA-Mitarbeiter, dem KiSchuBu und mir statt, ich soll mir auch überlegen, ob ich den KV dabei haben möchte. Nach dem Terror letzte Woche sei es verständlich, wenn ich Angst hätte und ihn lieber nicht dabei hätte.


    Im Vergleich steht auch, dass die BU-Termine zwischen KV und KiSchuBu ausgemacht werden. Hab ich da dann also gar kein Mitspracherecht? Junior ist täglich bis halb vier im Kiga und 2x die Woche bis 18 Uhr bei der Tagesmutter. Der KV meinte letzte Woche schon, dass ich Junior dann eben früher abholen muss oder nicht mehr zur TM geben darf(!), schließlich arbeite ich derzeit nicht und muss mich nach ihm richten. Ist es tatsächlich so, dass ich Junior früher aus dem Kiga nehmen muss oder nicht mehr zur TM geben darf? Oder wenn (Gott bewahre) doch nochmal ein Termin in der Klinik ansteht, die Junior behandelt, kann ich die dann auch nicht wahrnehmen? Mit Absicht leg ich natürlich keinen Termin in die Umgangszeit, will ja keinen Streit provozieren, aber gerade in der Klinik wartet man eh ein paar Monate auf nen Termin und muss dann meistens auch nehmen, was man kriegen kann.


    Nun mal angenommen, der KV verliert mit der Zeit wieder das Interesse an Junior (was ich dem Kleinen nicht wünsche) oder muss wieder in die JVA, sprich: es findet kein Umgang mehr statt. Wie läufts dann weiter? Die KiSchuBu-Dame meinte, dass er dann - sollte es nochmal zu einer Verhandlung wegen z.B. Umgang kommen - wohl keinen mehr bekommen würde. Meine Anwältin meint das genaue Gegenteil, Junior muss da eben durch. Hat da jemand Erfahrungen?


    Und zum Schluss noch die Frage zur Beistandschaft: Gilt die Beistandschaft nur für die Zeit, die Junior den Unterhaltsvorschuss bekommt, oder wird sie auch drüber hinaus noch aktiv?


    Die letzte Mahnung an den KV ist laut JA schon raus, die Frist heute abgelaufen, gekommen ist - richtig, nichts. Nun wird die Krankenkasse angeschrieben, etc. Mal angenommen, er hat inzwischen die Krankenkasse gewechselt, wie bekomm ich oder das JA dann raus, wo er arbeitet? Das JA fordert ihn ja glaub ich auch dazu auf, einen Nachweis über sein Gehalt zu bringen. Es besteht ein Titel, in dem er zur Zahlung des Mindestunterhalts "verdonnert" wurde. Wenn er in der Zwischenzeit aber bspw. einen Job hat, in dem er mehr verdient, sprich auch eine höhere Stude der DDT bedienen könnte, müsste der Titel dann erst abgeändert werden?


    Das wars glaub ich erstmal, sollte noch was dazukommen gibts nen Nachschlag :lach

  • Hallo faith, da mein Sohn auch gerade BU mit seinem Vater hat, versuche ich mal aus meiner Erfahrung deine Fragen ein bisschen zu beantworten. Aber Profi bin ich da nicht :brille


    Nun steht aber im Vergleich, dass der Umgang immer 2 Stunden dauern soll. Muss dass dann auch so eingehalten werden, obwohl der KiSchuBu das nicht für gut hält? Die Dame meinte schon, dass der KV davon wohl schwer zu überzeugen sein wird, er geht ja auch davon aus, dass er nach 2 - 4 betreuten Umgängen Junior alleine übers Wochenende mitbekommt, wovon sie nichts hält. Es müssten schon wesentlich mehr als 2-4 Termine sein. Nächste Woche findet noch ein Gespräch mit dem zuständigen JA-Mitarbeiter, dem KiSchuBu und mir statt, ich soll mir auch überlegen, ob ich den KV dabei haben möchte. Nach dem Terror letzte Woche sei es verständlich, wenn ich Angst hätte und ihn lieber nicht dabei hätte.


    Ich denke hier wird in Absprache mit der/dem Zuständigen vom JA die angemessene Zeit für das Kind empfohlen, wenn ihr nächste Woche das Gespräch habt. Warst du denn auch schon mit deinem Sohn beim KSB? Es gibt ja mit allen Beteiligten des BU erstmal Einzelgespräche bzw. du mit Sohn zusammen. Wenn sie ihn kennengelernt haben und ein bisschen einschätzen können, wie er drauf ist und ob 1h besser ist. Normal sind halt 2h, aber das lässt sich flexibel angleichen. Ihr werdet dann auch noch gemeinsam eine Umgangsvereinbarung erarbeiten und unterschreiben, wo alles genau drin steht, wie ihr euch verhalten sollt, Termine u.s.w.


    Im Vergleich steht auch, dass die BU-Termine zwischen KV und KiSchuBu ausgemacht werden. Hab ich da dann also gar kein Mitspracherecht?


    Selbstverständlich hast du ein Mitspracherecht! Du bist BET und musst gucken, wie der Umgang in euren Terminkalender passt. Bei uns wird sogar am WE BU angeboten, für Väter, die von weiter weg kommen.


    Nun mal angenommen, der KV verliert mit der Zeit wieder das Interesse an Junior (was ich dem Kleinen nicht wünsche) oder muss wieder in die JVA, sprich: es findet kein Umgang mehr statt. Wie läufts dann weiter? Die KiSchuBu-Dame meinte, dass er dann - sollte es nochmal zu einer Verhandlung wegen z.B. Umgang kommen - wohl keinen mehr bekommen würde. Meine Anwältin meint das genaue Gegenteil, Junior muss da eben durch. Hat da jemand Erfahrungen?


    Ich denke, wenn er zwischenzeitlich wieder einsitzen muss, wird der BU unterbrochen und Umgang gibt es auch wenn er wieder draußen ist erstmal nur begleitet. Dafür muss er aber wieder welchen beantragen und es muss ihm vom JA bewilligt werden, sie haben da ja auch nur ein bestimmtes Kontingent an Stunden. Bei uns wäre auch beinahe keine Weiterbewilligung zustande gekommen, weil KV nicht vernünftig mitgemacht hat.


    Mach dir da mal nicht so ne Platte, die sind alle auf der Seite des Kindes und wenn du dich generell mit positiver Einstellung zeigst und deine Bereitschaft zur Terminfindung signalisierst dann wird das schon. Es soll ja auch in den normalen Alltag des Jungen reinpassen und nicht bedeuten, dass er dafür etwas anderes aufgeben muss (z.B. seinen gewohnten Besuch bei der TM oder andere Termine)


    Viel Erfolg :-)

  • Warst du denn auch schon mit deinem Sohn beim KSB? Es gibt ja mit allen Beteiligten des BU erstmal Einzelgespräche bzw. du mit Sohn zusammen.


    Nein. Ich habe nachgefragt, ob es vorher einen Termin gibt, bei dem Junior die Dame kennenlernen kann, aber das wurde verneint. Beim ersten Umgangstermin soll ich einfach 15 Minuten früher kommen, damit sich Junior mit der Umgebung vertraut machen kann. Ich darf auch, wenn er sich komplett verweigern sollte, während dem Umgang im Büro des KiSchuBu warten, damit ich im Notfall da bin und Junior sich sicherer fühlt (er hat ja dann im Hinterkopf "Mama ist da, mir passiert hier nichts.")


    Mach dir da mal nicht so ne Platte, die sind alle auf der Seite des Kindes und wenn du dich generell mit positiver Einstellung zeigst und deine Bereitschaft zur Terminfindung signalisierst dann wird das schon. Es soll ja auch in den normalen Alltag des Jungen reinpassen und nicht bedeuten, dass er dafür etwas anderes aufgeben muss (z.B. seinen gewohnten Besuch bei der TM oder andere Termine)


    Ich muss zugeben, ich bin übers Wochenende beinahe durchgedreht, weil ich immer im Hinterkopf hatte "2-4 betreute Umgänge, dann muss Junior alleine zum KV." Da hatte ich große Angst vor, aber es wurde ja jetzt schon vom KiSchuBu gesagt, dass das so nicht geht.


    Viel Erfolg


    Dankeschön :-)

  • Junior ist täglich bis halb vier im Kiga und 2x die Woche bis 18 Uhr bei der Tagesmutter.


    schließlich arbeite ich derzeit nicht


    Dein Kind so lange in der Fremdbetreuung, wenn Du nicht arbeitest?
    Da würde ich auch denken, dass quasi (fast) jeder Termin möglich sein sollte.... :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die im Vergleich getroffenen Absprachen sind von dir so akzeptiert worden. Es wurde besprochen und protokolliert. Du hast, wenn du nicht schon im Gericht zugestimmt hast und der Vergleich rechtsgültig geworden ist, mutmaßlich noch eine Frist, um den Vergleich abzulehnen. Dann wird entweder ein neuer Vergleich ausgehandelt oder der Richter fällt ein Urteil.
    Ist der Vergleich gültig, besteht ein Rechtsanspruch des Vaters auf die vereinbarten Dinge. Vielleicht solltest du mit deinem Anwalt einmal besprechen, welchen Spielraum dir der Vergleich gibt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beistandschaft wird auch unabhänig vom Unterhaltsvorschuss aktiv z.b. wg. berechnung des Unterhalts etc.

  • Volleybap: Mit den Sachen, die im Vergleich beschlossen wurden, hab ich im Prinzip kein Problem. Klar fände ich manches besser, aber ohne Kompromisse gehts eben nicht. Ich will auch gegen den Vergleich nicht vorgehn. Mich interessiert nur wie die Lage eben ist, wenn der KiSchuBu etwas anderes empfiehlt, als festgelegt wurde. Die Häufigkeit des Umgangs (ob nun wöchentlich oder 14tägig, und wieviele betreute Umgänge insgesamt) ist im Vergleich nicht festgelegt. Nur eben die 2 Stunden.


    @Liz: :thanks:

  • Volleybap: Mit den Sachen, die im Vergleich beschlossen wurden, hab ich im Prinzip kein Problem. Klar fände ich manches besser, aber ohne Kompromisse gehts eben nicht. Ich will auch gegen den Vergleich nicht vorgehn. Mich interessiert nur wie die Lage eben ist, wenn der KiSchuBu etwas anderes empfiehlt, als festgelegt wurde. Die Häufigkeit des Umgangs (ob nun wöchentlich oder 14tägig, und wieviele betreute Umgänge insgesamt) ist im Vergleich nicht festgelegt. Nur eben die 2 Stunden.


    @Liz: :thanks:


    Ich würde versuchen mich an den Vergleich zu halten. Und das noch Mal mit dem KiSchuBu besprechen.


    Es sei denn KV gibt schriflich sein OK zu der Änderung des Vergleichs... tut er das?

  • bis vor 2 Monaten


    aber jetzt hast Du doch die Zeit :frag


    Für mich liest sich das ein wenig.... naja... bockig ;) (nicht falsch verstehen bitte)-


    Die Empfehlung des Kinderschutzbundes finde ich etwas seltsam, und ich würde mich vermutlich mal bei dem Vorgesetzten schlau machen-
    die dürfen gar nicht gegen ein Gerichtsurteil (und in eurem Fall erst Recht nicht gegen einen Vergleich!) arbeiten-


    damit vertreten sie auch nicht Deine Interessen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mich interessiert nur wie die Lage eben ist, wenn der KiSchuBu etwas anderes empfiehlt, als festgelegt wurde.


    Dies wäre ein deutliches Zeichen der Unprofessionalität des Kinderschutzbund-Mitarbeiters und es wäre empfehlenswert, um einen erfahrenen und fachlich kompetenten Mitarbeiter zu bitten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Liz: Ich weiß es nicht :frag Das werden wir vermutlich nächste Woche bei dem Gespräch sehn.


    Für mich liest sich das ein wenig.... naja... bockig (nicht falsch verstehen bitte)-


    Klar seh ich auch nicht wirklich ein, warum ich Junior jetzt aus seinem Tagesablauf reißen soll und sämtliche Therapien etc. verschiebe, nur weil der KV auf einmal wieder Interesse am Kind hat. Geht ja auch nicht drum ob ich die Zeit hab, sondern wie´s bei Junior aussieht.


    Dies wäre ein deutliches Zeichen der Unprofessionalität des Kinderschutzbund-Mitarbeiters und es wäre empfehlenswert, um einen erfahrenen und fachlich kompetenten Mitarbeiter zu bitten.


    Das Gespräch war mit der Psychologin vom Kinderschutzbund, insgesamt gibts dort nur ungefähr 3 Mitarbeiter.


    Steht da wirklich zwei Stunden drin?
    Bei uns hat dir Organisation die die Betreuten Umgänge durchführt die Möglichkeit zwischen ein bis zwei Stunden, dem Kindeswohl entsprechend zu entscheiden.


    "Die Termine werden vom Antragssteller mit dem Kinderschutzbund vereinbart werden. Der Umgang dauert jeweils 2 Stunden." Steht wortwörtlich so drin.

  • Hallo Faith,


    Du musst das mal ein wenig anders sehen! Der begleitete Umgang ist nicht nur eine "chance" für den Vater, sondern auch ein Entgegenkommen in Deine Richtung.


    Unter anderem kannst Du jetzt lernen, Dich vom Kind abzulösen und Kontakte zum Vater zuzulassen.


    Nach den begleiteten Kontakten soll es ja (ich denke so nach 6 - 8 Wochen) zu unbegleiteten Kontakten kommen. Wenn Du Dich da beim Betreuten Umgang "quer" stellst bedeutet das im Grunde, dass es gleich (also ohne Übergang) zu Umgangskontakten kommt, die dann ja an den Wochenenden durchgeführt werden (können).


    Also -> Sich Sperren bedeutet für Dich, Dir selbst in den Hintern zu treten ;)


    :brille

  • Und ob 1 oder 2 Stunden - soo viel Unterschied macht das nicht, finde ich (zu Mal es eh auf unbegleiteten Umgang hinaus laufen soll) und es ist ja immer jemand dabei... Ich würde das genau so machen wie es im Vergleich steht.
    Dem hast du ja auch schon zugestimmt... blöd das jetzt zu ändern, könnte ein Schuss ins eigene Knie sein... :hae:

  • Ich stell mich ja nicht quer, ich hab dem KV das Kind jetzt fast 5 Jahre lang quasi nachgetragen, immer versucht den Umgang zu fördern. Geklappt hats nie wirklich. Und mir ists lieber, er hat den betreuten Umgang als sofort jedes zweite Wochenende mit Übernachtung. Ich frage mich halt nur, ob der Kinderschutzbund das eben darf, eine andere Empfehlung als den Vergleich aussprechen und ob die Empfehlung (so sie denn vom KV angenommen wird) dann durchgeführt werden kann. Ich hoff ja wirklich, dass der KV jetzt die Kurve kriegt und sich um Junior kümmert, in jeder Hinsicht. Allgemein gesehen hab ich auch (denk ich) keine Probleme mich irgendwie vom Kind zu lösen und Kontakt zuzulassen, eher im Gegenteil.


    Trotzdem danke für die Meinungen, aber ich werde wohl lieber den Termin nächste Woche abwarten, danach werd ich vermutlich schlauer sein.

  • Ich stell mich ja nicht quer, ich hab dem KV das Kind jetzt fast 5 Jahre lang quasi nachgetragen, immer versucht den Umgang zu fördern. Geklappt hats nie wirklich. Und mir ists lieber, er hat den betreuten Umgang als sofort jedes zweite Wochenende mit Übernachtung. Ich frage mich halt nur, ob der Kinderschutzbund das eben darf, eine andere Empfehlung als den Vergleich aussprechen und ob die Empfehlung (so sie denn vom KV angenommen wird) dann durchgeführt werden kann. Ich hoff ja wirklich, dass der KV jetzt die Kurve kriegt und sich um Junior kümmert, in jeder Hinsicht. Allgemein gesehen hab ich auch (denk ich) keine Probleme mich irgendwie vom Kind zu lösen und Kontakt zuzulassen, eher im Gegenteil.


    Trotzdem danke für die Meinungen, aber ich werde wohl lieber den Termin nächste Woche abwarten, danach werd ich vermutlich schlauer sein.


    Würde auch den Termin abwarten.


    Und würde denken "empfehlen" und "meinen" dürfen die das... ob es klug ist vom Vergleich abzuweichen ist eine juristische Frage die ich mit meinem RA besprechen würde... Besonders da es sich "nur" um 1 Std. Unterschied zwischen Vergleich und Empfhelung KiSchuBu handelt, aber eigenmächtig den Vergleich "ändern" würde ich nicht.


    :)

  • Würde auch den Termin abwarten.


    So, gestern war (endlich) Termin und ich bin etwas schlauer :-)


    Der JA-Mitarbeiter und die Dame vom Kinderschutzbund konnten den KV davon überzeugen, dass er die paar Wochen, bis Junior sauber ist, auch noch abwarten kann. Er hat also sein OK gegeben (nun hoffe ich, dass er in 2 Wochen nicht doch anfängt zu drängeln). Umgang alle 14 Tage für erstmal 1 Stunde ist auch ok, durch seine Schichten kanns allerdings auch mal zu drei Wochen ohne Umgang kommen, meinte er. Von dem Gedanken, dass er nach 2x Umgang Junior alleine mitnehmen kann ist er auch abgekommen, weil sich da der KiSchuBu dagegen sperrt, nach so kurzer Zeit könne man noch nichts empfehlen. Was mich etwas verwirrt hat (weil ichs ausm Forum anders kenne) ist, dass ich laut JA scheinbar ein Recht drauf habe die Next kennenzulernen (O-Ton JA: "Sie möchten/müssen ja wissen, mit wem ihr Kind in der unbetreuten Umgangszeit Zeit verbringt" Muss ich nicht unbedingt, aber schön wärs natürlich schon.) KV war damit auch sofort einverstanden, hat aber darauf verzichtet, meinen Partner (so ich denn einen hätte, ist ja nicht der Fall) kennenzulernen.


    Eine Frage bleibt aber noch. Wir haben Emailadressen ausgetauscht, damit ich den Schichtplan vom KV bekomm. Als ich nach einer Telefonnummer vom KB für den Notfall gefragt hab, meinte der JA-Mitarbeiter, dass ich die nicht bräuchte, ich hab ja die Emailadresse. Der KV hätte allerdings sehr wohl ein Recht auf meine Telefonnummer, wie soll er sich denn sonst nach seinem Sohn erkundigen. HÄ? :hae: Ist das tatsächlich so? Ich hätte da eher gesagt gleiches Recht für alle.