Fehlplanung Klassenfahrt & Jobcenter

  • Hallo,




    meine Jungs fahren zur Klassenfahrt (Abschlussfahrt), pro Nase 140 € - Jobcenter hat es gezahlt, alles prima.


    ABER: Die Fahrt startet am 21., also genau in einer Woche - und HEUTE, gerade eben, klingeln 2 Jungs, drücken meinen Söhnen einen Zettel in die Hand - das Geld reicht nicht, es müssten bitte pro Kind 20 € zusätzlich gezahlt werden, am besten gleich mitgeben, die Verantwortlichen wollen diese Woche noch die Bahnfahrkarten kaufen :hä


    Ich meine, abgesehen davon, dass ich die 40 € eh nicht zu Hause hatte und ich mich da noch mal melden muss - was mache ich denn da mit dem JC...?? Die bezahlen das doch nicht rückwirkend, oder (?) - und jetzt sind ja Ferien, und am ersten Tag nach den Ferien starten die Kids zur Klassenfahrt.


    Ich hab den Zettel, wo das draufsteht, zwar hier, aber der wird mir wenig nützen - man muss das ja 1. beim JC beantragen, 2. den Vordruck in der Schule ausfüllen lassen, 3. zurückbringen zum JC und dann muss die Zeit noch reichen, dass es gezahlt wird...


    Sehr witzig das alles - ich bin grad knapp bei Kasse und da kommt mir so eine Fehlplanung (bei uns leider doppelt) natürlich gerade sehr ungelegen :(


    Aber es gibt kaum eine Chance seitens des JC, oder? :hilfe

  • Ich habe da zwei Ideen, wie es zu lösen ist.


    Die Erste: Mit Zettel zum Jobcenter. Vorlegen und fragen, wie es schnell von deren Seite gelöst werden kann. Da Klassenfahrt schon bewilligt wurde, ist evtl, ein kleiner Dienstgang möglich.


    De Zweite: Auch wenn Du knapp bist, die 40€ vorstrecken. Vom Lehrer ne Quittung geben lassen und dann ab damit zum Jobcenter. Eine Nachzahlung ist möglich!

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Über das Jobcenter kenne ich sowas nicht.
    Aber die meisten Schulen haben doch so Fördervereine.
    Frag doch mal den Klassenlehrer wie das gehandhabt wird.
    Evtl. kann dort aus dem Pott für Deine Kids was entnommen werden oder es besteht die Möglichkeit, dass es erst einmal jemand für euch auslegt, bis Du das beim Jobcenter beantragen kannst.


    Oder ruf einfach morgen mal beim Jobcenter an und frag ob Du das nachträglich einreichen kannst und jemand anderer erst einmal einspringt.

    Einmal editiert, zuletzt von MaLu76 ()

  • Klassenfahrt läuft über das Bildungspaket...


    Förderverein ist auch noch ne Idee, habe ich gar nicht dran gedacht. Vielleicht kannst ja auch sagen, dass Du es dem Frderverein zurückzahlst, wenn Du es vom Jobcenter zurück hast. Vorrausgesetzt es besteht Deinerseits keine Hemmschwelle dorthin zu gehen.

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Jobcenter zahlt rückwirkend. kurze notiv vom Klassenlehrer mit Schulstempel reicht aus. kommt bei uns öfter vor, dass die schule mülle macht und dann .... hat immer geklappt.

  • Danke! Das klingt doch gut.


    Vorstrecken müsste ich es und hätte ich auch gemacht bzw. mache ich wenns nicht kurzfristig geht, es würde im Moment nur echt fehlen und ich müsste mächtig jonglieren. Dann geh ich mal mit dem Zettel der Elternvertretung zum Amt am Donnerstag (morgen ist ja geschlossen). Bitte Daumen drücken... ;)

  • Für die rückwirkende Erstattung gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, das mag bei den hier
    anwesenden Usern evtl so gewesen sein, das war allenfalls Kulanz.


    Sozialleistungen sind immer im Voraus zu beantragen.


    Trotzdem: zahl es selber.



    Dennoch würd ich dem dafür Verantwortlichen mal kräftig auf die Zehen latschen:
    die sollen die Planung gefälligst komplett haben und nicht hinterher *kurz vor knapp* noch mit
    sowas angesch*****en kommen.

  • Einige JC wollen hinterher noch die tatsächliche Abrechnung sehen, und falls es weniger wäre, frage ich mich, ob die nicht auch zurückfordern (würden). Deshalb denke ich, auch eine rückwirkende Erstattung seitens des JC ist durchaus möglich.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Bei uns wird, wie Purple sagt, nichts rückwirkend erstattet. Eher im Gegenteil, es wird dann
    davon ausgegangen, das man suuuuper mit seinem Geld auskommt......

  • Hier gibt es auch nichts rückwirkend. Bei meiner Großen hatte die Schule für die Kursfahrt das Essen mit einzuberechnen, da nur das Hotel ohne Unterkunft gebucht war. 2 Tage vor dem Abflug gab es Bescheid von der Lehrerin....
    Bitte geben Sie ihren Kindern ausreichend Geld für die Verpflegung mit.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • Da es aber heißt "Kosten in tatsächlicher Höhe werden übernommen" kann ich mir vorstellen, dass es Möglichkeiten gibt.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Da es aber heißt "Kosten in tatsächlicher Höhe werden übernommen" kann ich mir vorstellen, dass es Möglichkeiten gibt.


    ich ergänze um: "nach erfolgter Antragstellung".


    Sozialleistungen sind immer, überall im Voraus zu beantragen.
    Ist ganz einfach.


    Rest ist wie gesagt, Kulanz, Glück.


    Anspruch drauf gibt es nicht.

  • An unseren Schulen war es lange Zeit so, dass ich es IMMER erst vorstrecken musste. bei Klassenfahrten über 1 Woche war das mitunter ganz schön happig. :crazy Dann hab ich den Zettel fürs Amt bekommen und dann wurde das Geld auf mein Konto überwiesen. Ich hatte 4 Jahre Ärger mit der Schule. Das Amt hat immer brav gezahlt. Erst jetzt kriegen sie es auf die Reihe, dass ich den Zettel rechtzeitig bekomme. Ob das Kulanz oder Rechtsgrundlage war wage ich zu bezweifeln, da die sonst immer peinlichst genau darauf achten, dass ich keinen cent zuviel bezahle und selbst Monate später Nachforderungen verlangen, weil ich angeblich 50 Euro zuviel bekommen hätte.


    Also die mögliche Kulanz passt da nicht so mit der Pingeligkeit zusammen ..... aber ich weiss natürlich nichts genaues. Kenn mich da nicht so aus ... :pfeif

  • Na gut, "einfach" wäre wohl zu einfach gewesen. *seufz*


    Habe vorhin noch gesehen, dass die Lehrerinnen beide (die Jungs gehen in getrennte Klassen) auf dem Zettel unterschrieben haben. Vielleicht zählt der Zettel dann ja kulanterweise, wenn ich ihn am Donnerstag abgebe... Die Unterschriften auf dem "richtigen" Antrag haben die SB ja vorliegen - ein Stempel ist auf dem Zettel zwar nicht drauf, aber vielleicht geht es unter "vorläufiger Bewilligung" durch... Wenn ich was nachreiche.