meine tochter will nicht mehr zurück

  • Hallo ich bin neu hier ich hoffe das mir hier einer helfen kann.


    Ich sehe meine Tochter ( 12 ) alle 2 Wochenenden.Sie lebt bei ihrem Vater und es geht ihr da nicht gut.Gestern habe ich sie wieder abgeholt und sie sagte mir das sie morgen nicht mehr zu ihrem Vater will.Mein ex Mann hat das alleinige Sorgerecht.Ich weiß nicht was ich machen soll.Was passiert wenn ich sie nicht zurück schicke ? Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

  • Wenn Du Sie da behälst, hat dein Ex die möglichkeit die Tochter mit der Polizei zu holen.
    Es kommt jetzt auf die Gründe an warum Sie nicht zurück will.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Oh je, einen Rat kann ich dir da leider nicht geben. Aber fühl dich ganz doll gedrückt. Ich wünsch dir ganz viel Kraft.


    LG
    Claudia

  • Warum geht es ihr beim Vater schlecht? Hat sie vielleicht einfach nur Stress zuhause im Moment und es tut ihr gut sich bei Mama mal auszuweinen??
    Und wie kam es zum alleinigen Sorgerecht für den KV?

  • Wieso hat denn dein Ex das alleinige Sorgerecht? Also dadurch dass er es hat,kannst du dasKind natürlich nicht einfach bei dir behalten.
    Was das Kind fürProbleme hat wäre auch relevant.

  • Warum geht es ihr beim Vater schlecht? Hat sie vielleicht einfach nur Stress zuhause im Moment und es tut ihr gut sich bei Mama mal auszuweinen??
    Und wie kam es zum alleinigen Sorgerecht für den KV?

    Er kommt mit ihr nicht mehr klar sie ist jetzt seit ca 2 Jahren bei ihm.Und das er das alleinige Sorgerecht hat kam dadurch das ich nie einen Brief bekommen haben das ein Gerichtstermin gab.Ich weiß es hört sich blöd an aber es ist so.Es ist auch eine längere Geschichte.Aber mein ex Mann hat auch gesagt das er mir bescheid gesagt hat aber das war nicht der Fall.
    Ich habe im Internet gelesen das ich mein Kind nicht raus geben muss wenn sie nicht will.
    Ich habe auch eine Anwältin gefragt was ich machen kann.Sie hat mir auch gesagt das er die Polizei holen kann aber ich muss sie nicht raus geben.Ich wollte aber morgen früh gleich den Notdienst vom Jugendamt anrufen denen ich das alles erklären werde.

  • Blöd hörts sich nicht an,aber es klingt merkwürdig. Einem wird doch nicht einfach das Sorgerecht entzogen,selbst wenn du den Termin zur Gerichtsverhandlung nicht bekamst.Da muß es dann ja stichfeste Beweise gegeben haben dass du keine Sorge tragen kannst. Gewalt,Drogen,etc..


    Und soweit ich weiß kann er sein Kind für das er Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat natürlich von dir mitnehmen.Aber Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
    Was du im Internet gelesen hast bezog sich sicher auf das gemeinsame Sorgerecht.

  • Und wie kam es zum alleinigen Sorgerecht für den KV?

    Wieso hat denn dein Ex das alleinige Sorgerecht?

    Blöd hörts sich nicht an,aber es klingt merkwürdig. Einem wird doch nicht einfach das Sorgerecht entzogen,selbst wenn du den Termin zur Gerichtsverhandlung nicht bekamst.Da muß es dann ja stichfeste Beweise gegeben haben dass du keine Sorge tragen kannst. Gewalt,Drogen,etc..

    Das ist hier aktuell nicht das Thema, Diskussionen um´s Sorgerecht (warum, wieso, weshalb sie es nicht hat) helfen da gerade nicht wirklich weiter. :rolleyes2:
    Die Tatsache, dass sie regelmäßig unbegleiteten Umgang mit der minderjähr. Tochter hat, spricht ja nicht unbedingt dafür, das Drogen, Gewalt, oder was auch immer... im Spiel sind/waren.




    britta-ayadi:


    Kannst du nicht mit dem Kindsvater drüber reden, dass deine Tochter erstmal bei dir bleibt?
    Er wird ja sicher gemerkt haben, dass es Probleme gibt.
    Ansonsten finde ich die Idee mit dem Notdienst vom Jugendamt ganz gut.
    Ich weiß auch nicht, ob die Polizei eine 12 jähr. gegen ihren ausdrücklichen Willen mitnehmen würde,
    die Gefahr dass eine angehende Jugendliche dann wegläuft, ist ja leider viel größer.


    Ich hoffe ihr könnt die Situation schnellstmöglich -zum Wochenende- für euch klären.



    Viele Grüße

  • Du solltest vor allem mit den KV telefonieren. Evt. ist er ja mit einer Auszeit einverstanden. Damit erstmal die Situation geklärt werden kann. Aber einfach dabehalten sieht erstmal nicht wie eine freie Entscheidung aus, und kann den Konflikt schnell auf die Spitze treiben.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Zitat

    Das ist hier aktuell nicht das Thema, Diskussionen um´s
    Sorgerecht (warum, wieso, weshalb sie es nicht hat) helfen da gerade
    nicht wirklich weiter.

    Hä? Lies doch nochmal was Thema ist.Natürlich ist das ihr Thema. Es macht einen großen Unterschied wer das Sorgerecht hat. Hätte sie es gehabt oder wenigstens geteiltes hätte sie andere Ratschläge bekommen als wenn sie gar kein Sorgerecht hat. :hae:

    Zitat

    Du solltest vor allem mit den KV telefonieren. Evt. ist er ja mit einer
    Auszeit einverstanden. Damit erstmal die Situation geklärt werden kann.
    Aber einfach dabehalten sieht erstmal nicht wie eine freie Entscheidung
    aus, und kann den Konflikt schnell auf die Spitze treiben.

    Stimmt, das ist eine gute Idee. Hast du das schon mal probiert?

  • Hä? Lies doch nochmal was Thema ist.Natürlich ist das ihr Thema. Es macht einen großen Unterschied wer das Sorgerecht hat. Hätte sie es gehabt oder wenigstens geteiltes hätte sie andere Ratschläge bekommen als wenn sie gar kein Sorgerecht hat. :hae:

    Ihr Thema bzw. die Frage ist, ob sie ihre Tochter bei sich behalten darf, weil sie nicht zurück zum Kindsvater will.
    Dass der KV alleiniges Sorgerecht hat, hat sie bereits im Eingangspost geschrieben und somit war diese Info dazu gegeben, um entsprechene Antworten bekommen zu können.
    Warum sie das Sorgerecht nicht hat, spielt deswegen keine Rolle.


    Blöd hörts sich nicht an,aber es klingt merkwürdig. Einem wird doch nicht einfach das Sorgerecht entzogen,selbst wenn du den Termin zur Gerichtsverhandlung nicht bekamst.Da muß es dann ja stichfeste Beweise gegeben haben dass du keine Sorge tragen kannst. Gewalt,Drogen,etc..

    Solche Aussagen sind Mutmaßungen ohne jegliches Hintergrundwissen - bezogen auf die TS.
    DAS meinte ich mit "Diskussionen um´s Sorgerecht" ;) .



    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()

  • Ich versteh eher nicht was deine Abschweifungen hier jetzt sollen.
    Hier wurden rein gar keine Mutmaßungen gestellt. Den Satz wo hier irgendeiner schrieb die TE würde Drogen nehmen oder wäre gewaltätig mußt du mir echt mal zeigen.In dem von mir zittierten steht sowas jedenfalls nicht drin.
    Und seltsamerweise hat es die Threaderstellerin auch verstanden.Nur du hast damit irgendein Problem, das ich gar nicht nachvollziehen kann. *Kopfkratz*


    Also weiter im Kontext,bitte.


    Zitat

    Warum sie das Sorgerecht nicht hat, spielt deswegen keine Rolle.

    Warum sie das Sorgerecht nicht hat war auch NICHt die Frage. Die Frage war:

    Zitat

    Und wie kam es zum alleinigen Sorgerecht für den KV?

    Zitat

    Wieso hat denn dein Ex das alleinige Sorgerecht?

    :rolleyes2: :rolleyes2:


  • die Fragen haben mit dem Thema nichts zu tun und ich denke das es als Hintergrundinfo reicht das sie das nicht hat. Die frage war und ist immer noch ob sie Ihre Tochter da behalten kann und darf.

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • ach egal..


    Soweit ich weiß liegt es immer an der TE Fragen zu beantworten oder eben auch nicht. Man fragt gewisse Dinge schon um mehr von der Situation zu verstehen und darauf besser eingehen zu können.Wenn man nicht antworten möchte dann muß man das auch nicht tun.Ganz einfach.
    Es macht nämlich schon einen Unterschied .
    Aber anstatt nun darauf rumzureiten,sollte man doch lieber versuchen der Fragestellerin weiter zu helfen. :kopf

  • Wäre es eine Frage gewesen,würde da ein Fragezeichen stehen!
    Und wenn es eine Frage in der Art gegeben hätte läge es noch immer an der TE diese zu beantworten oder nicht.




    Zitat

    Und wie kam es zum alleinigen Sorgerecht für den KV?

    Zitat

    Wieso hat denn dein Ex das alleinige Sorgerecht?


    Ich sehe eindeutig Fragezeichen

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

    Einmal editiert, zuletzt von gehoernterEsel ()

  • Ich versteh eher nicht was deine Abschweifungen hier jetzt sollen.Hier wurden rein gar keine Mutmaßungen gestellt. Den Satz wo hier irgendeiner schrieb die TE würde Drogen nehmen oder wäre gewaltätig mußt du mir echt mal zeigen.In dem von mir zittierten steht sowas jedenfalls nicht drin.


    Das waren keine Abschweifungen, das war eine Feststellung, als ich die Beiträge gelesen habe.


    Diese Aussage spricht schon -unterschwellig- irgendwie für sich:

    Zitat

    Da muß es dann ja stichfeste Beweise gegeben haben dass du keine Sorge tragen kannst. Gewalt,Drogen,etc..


    Ich finde das schon mutmaßend bzw. eine Tatsache unterstellend... :hae:



    Warum sie das Sorgerecht nicht hat war auch NICHt die Frage. Die Frage war:

    Ist das nicht das gleiche ?!? :hae:


    Daher meine Aussage:


    Zitat

    Das ist hier aktuell nicht das Thema, Diskussionen um´s
    Sorgerecht (warum, wieso, weshalb sie es nicht hat) helfen da gerade
    nicht wirklich weiter.


    VG

  • Ich glaub halt schob, das es Unterschied macht ob man das gemeinsame Sorgerecht hat oder nicht wenn es darum geht das Kind nicht wie vereinbart morgen zurück zubringen.. wie gesagt ob es so ist weiß ich nicht deshalb meine frage.


    Entschuldigung ich wusste nicht das fragen verboten sind. :ohnmacht:

  • Was hier viel interessanter wäre: Was ist die Begründung, warum sie nicht zurück möchte? Sie kommt nicht mehr klar, ist ja nu ne ganz allgemeine Aussage. Das kann ja auch heißen, ich kriege meinen Willen dort nicht, Mama verspricht mir ihn zu kriegen.


    Und ohne Sorgerecht darfst du sie nicht einfach dahalten, das wäre dann zumindest ein Kindesentzug.


    Und ob sie bei dir bleiben darf ist noch ne andere Geschichte, da spielen dann schon die Gründe für den Sorgerechtsentzug ne entscheidende Rolle.


    1. Edit Nachtrag:


    Da wäre dann evtl. die vorrübergehende Unterbringung bei einer Pflegefamilie besser (nicht übel nehmen, ist ein Gedanke, da die Gründe nicht unerheblich sind).


    2. Edit Nachtrag: Einfach dabehalten ist in deinem Fall eine Inobhutnahme und nur mit einem Richterlichen Beschluss (einstweilige Verfügung) rechtlich zulässig. Es liegt hier keine Gefahr in Verzug vor, der ein Eingreifen ohne Gericht rechtfertigt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    3 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()