Unterhalt mit Einschulungskosten verrechnen

  • Hallo,


    seit kanpp 3 Jahren habe ich mich mit meinem Exmann um den Unterhalt für unsere beiden gemeinsamen Kinder (15 J. und 6 J.) gestritten. Nun Anfang April kam endlich der Beschluss vom Oberlandesgericht. Dieser ist ab April sofort wirksam. Für April hat mein Exmann weniger gezahlt als beschlossen wurde. Da unser kleiner Sohn in diesem Jahr eingeschult wird, hatte ich ihn gefragt, ob er sich an den Kosten für den Schulranzen beteiligt. Diese hatte er bejaht und überwies Mitte April die Hälfte vom Schulranzen. Nun will er diesen Betrag als Unterhalt anrechnen. Demzufolge bräuchte er für den Monat April keine Nachzahlung tätigen.


    Was haltet ihr davon?

  • Klarer Fall: er ist im Unrecht. Wenn er freiwillig was zum Ranzen dazu gibt (dazu ist er nicht verpflichtet, da es kein Sonderbedarf ist, weil nicht unvorhersehbar), ist das seine Sache. Den Unterhalt muss er trotzdem in voller Höhe bezahlen.

  • Ich finde des unmöglich und es geht meiner Meinung nach gar nicht.


    Aber wenn man deinen Beitrag liest, kann man davon ausgehen, dass ihr euch über den Schulranzen weitere 3 Jahre streiten werdet. Ob ich diese Energie hätte, weiß ich nicht :ohnmacht:

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Naja, ich würde es so sehen, daß Du die Kosten zur Einschulung zu tragen hast, da Du ja den Kindes Unterhalt beziehst. Das Er gesagt, er beteiligt sich zur Hälfte und verrechnet es nun mit dem zu wenig gezahlten Unterhalt, fände ich zwar blöd, aber da wirst du nicht´s machen können.
    Kannst nur an seine gesagten Worte appelieren. :laber

  • Er ist aber felsenfest der Meinung, dass er die könne. Da er ja 80€ für den Schulranzen gezahlt hat.


    Es ist nicht viel was er an Unterhalt zahlen muss. Für beide zusammen 203,32€. Bis Juni bekomme ich noch für den Kleinen anteilig UVG.
    Im April habe ich für beide 152,24€ bekommen.
    Ich hatte ihn nach Rücksprache mit meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich mit einer Verrechnung nicht einverstanden bin und ich hatte ihn aufgefordert den Unterhalt ab April so wie beschlossen zu zahlen.


    Nach Beschluss könnte ich für April vollstrecken. Würdet Ihr das tun?

  • Du bist im Recht. Aber: du streitest dich um vielleicht 75,- Euro. Ist es das wert? Gerade muss er die Kröte des Gerichtsurteils "schlucken". Da ist es die Frage, ob man so einen Topf aufmacht und damit das Klima der kommenden Jahre bestimmt. (Nach meinen gemachten Erfahrungen wäre mir ein langer Burgfriede das Zehnfache, das Hundertfache wert ...)
    Rat: Lächeln, wegatmen. Sich als guter Mensch fühlen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du kannst ja auch andersherum rechnen.
    Würde er nicht den halben Ranzen bezahlt haben (was er nicht muss), dann hätte er eben den vollen Unterhalt bezahlt.
    Unterm Strich wäre dasselbe Geld auf deinem Konto.


    Ich habe bei meiner Ex auch 184 EUR abgeschrieben. Aber lieber so als schon wieder eine Gerichtsverhandlung wegen 184 EUR...
    Die Kosten für die Verhandlung würden die 184 EUR eh auffressen. Ganz zu schweigen von deinen 80 EUR.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Du bist im Recht. Aber: du streitest dich um vielleicht 75,- Euro. Ist es das wert? Gerade muss er die Kröte des Gerichtsurteils "schlucken". Da ist es die Frage, ob man so einen Topf aufmacht und damit das Klima der kommenden Jahre bestimmt. (Nach meinen gemachten Erfahrungen wäre mir ein langer Burgfriede das Zehnfache, das Hundertfache wert ...)
    Rat: Lächeln, wegatmen. Sich als guter Mensch fühlen ...

    Klar ist mir ein langer Burgfriede lieber als ständigen Streit


    Ich soll jetzt abwarten was er im Mai überweist, teilte er mir am Telefon mit.

  • Wieder so ein herzalerliebster papa.
    Würdest du ALG II bekommen,dann würden die dir den vollen Unterhalt anrechnen.
    Und wie du sollst abwarten was er im Mai überweist?
    gruß buffi

  • Er muss das zahlen,was im Beschluss steht.
    Wenn ich 3 Jahre um den Unterhat gekämpft hätte,dann würde ich (meine Meinung) gegen ohn vorgehen.
    Finde es schon einen Hammer gleich beim ersten mal so eine Entscheidung zu treffen.
    Gruß buffi

  • @buffi


    er meint, er könne das machen, weil er wie gesagt für den Schulranzen einen Teil gezahlt hat. Ich weiß , dass er sich nicht hätte an den Kosten für Schulranzen beteiligen brauchen. Ich habe ihn auch schriftlich gefragt und er hat auch zu gestimmt, obwohl ich damit nicht gerechnet habe. Und nun dies.

    :kopf

    Man es ist doch auch sein Sohn.

  • Rein rechtlich gesehen:


    aber da wirst du nicht´s machen können


    Der Beschluss steht und muss gehalten werden! Er hat den beschlossenen Unterhalt zu dem im Beschluss gegebenen Termin zahlen.


    Ich hatte ihn nach Rücksprache mit meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich mit einer Verrechnung nicht einverstanden bin und ich hatte ihn aufgefordert den Unterhalt ab April so wie beschlossen zu zahlen.


    Gut dass du ihn angemahnt hast in dem Sinne.


    Nach Beschluss könnte ich für April vollstrecken. Würdet Ihr das tun?


    Du kannst vollstrecken lassen.


    An sich ist ja auch nicht dein Geld sondern das des Kindes und du kannst an sich nicht im Namen des Kindes auf den Unterhalt verzichten.
    Solltest du H4 oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten darfst du eh nicht drauf verzichten denn das was im Beschluss steht wird dir dann voll angerechnet und dann stehst du dumm da!


    Jetzt zum gedanklichen:
    Es wurde schon der berühmte "Burgfrieden" angesprochen und ich würde überlegen ob mir dieser lieber wäre als diese 80€!


    Ich habe in unserem Fall bis jetzt z.B. auf die Anfrage zur Beteiligung an den Kita-Kosten verzichtet weil wir eh schon genug Stress hatten.

  • Du kannst vollstrecken lassen.


    Und dann legt er zwei Überweisungen für den Monat April vor und - puff.


    Liebema müsste nachweisen, dass er nicht vollständig gezahlt hat bzw. das ein Teil des Geldes kein Unterhalt war. Und da es unwahrscheinlich ist, dass bezüglich des Ranzens ein rechtsgültiger Vertrag schriftlich geschlossen worden ist, kommt - rein juristisch - bei so einer Vollstreckungssache nix raus, wenn der Vater einigermaßen intelligent reagiert. Einzig auf den Kosten bleibt Liebema dann sitzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er hat Anfang des Monats den Unterhalt in Höhe von 152,24€ mit Verwendungszweck Unterhalt April 2013 für die beiden Kinder und eine Woche später den Betrag für den Schulranzen mit Verwendungszweck Schulranzen. Das Geld habe ich auch dem entsprechend auch verwendet. Schulranzen wurde bereits angeschafft.

  • Er hat Anfang des Monats den Unterhalt in Höhe von 152,24€ mit Verwendungszweck Unterhalt April 2013 für die beiden Kinder und eine Woche später den Betrag für den Schulranzen mit Verwendungszweck Schulranzen.


    Selbst diese Angaben auf dem Überweisungsformular würden dir vor dem Kadi "nicht unbedingt" helfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zur Not sagt er einfach das er einen auf deinen wunsch einen Vorschuß gezahlt hat damit du schon mal die ranzen kaufen kannst.

  • So habe gerade mit Rechtsanwaltshotline meiner Versicherung telefoniert, da mein Anwalt z.Z im Urlaub ist. Der hat folgendes gesagt, da er speziell eine Überweisung für Unterhalt und eine für den Schulranzen gemacht hat, kann mein Ex dies nicht verrechnen. Ich kann sofort vollstrecken. Er muss so den Unterhalt zahlen, wie beschlossen.