Mitteilung neuer Adresse an BET?

  • Hallo


    Im Schreiben des gegnerischen Anwalts wird erwähnt, dass Ex nun also in Kürze aus der Armee ausscheiden wird.


    Für mich ist das natürlich insofern interessant, als das ich gerne wüßte, wo eventuelle Post hinzuschicken ist. Außerdem wüßte ich gerne, wo sich mein Kind bei Umgang in UK aufhält.


    Muß Ex mir die neue Anschrift mitteilen? Oder doch wenigstens dem JuA, Gericht oder sonstwem? Noch haben wir auch ein gemeinsames Haus. *argh* Ich will endlich geschieden sein, ich will dieses Haus verkauft haben, damit ich bei sowas nicht gleich das "P" in den Augen habe.


    Gruß

  • Ist denn die Anwaltsadresse gültig bis in alle Zeiten?


    Wie ist das bei Umgang? Da ich das ABR habe, kann ich doch den Umgang im Ausland untersagen, wenn ich keine Adresse zum Aufenthalt des Kindes bekomme?


    Gruß

  • Nein, nach meinem Verständnis kannst du als ABR Inhaber nicht den Umgang verhindern/verbieten, "nur", weil du nicht weißt, wo er stattfindet!!


    In der Umgangszeit entscheidet der mitsorgeberechtigte Vater, wo sich euer Kind/eure Kinder aufhalten.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Was ist dann Sinn und Zweck des ABR?


    Und wenn ich keine Auskunft darüber bekomme, wo sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält, gilt das ja sicher auch umgekehrt. Ziehen wir um (und ich brauche wohl kaum eine Erlabuniss, innerhalb eines Ortes umzuziehen. Mal davon ab, dass ja nunmal das Haus verkauft wird), steht es dem anderen nicht zu, die neue Anschrift zu erfahren? Natürlich nicht. Irgendwo erscheint das widersprüchlich.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Lucca ()

  • Das ABR sagt doch nur aus, wo das Kind lebt, nicht wo der Umgang stattfindet. Ansonsten könnte der ABR-Besitzer jeglichen Umgang vereiteln.

  • du entscheidest, wo das Kind den Lebesnmittelpunkt hat, aber während der Umgangszeit hast du nichts zu melden, wo der KV sich mit eurem Kind aufhält!!


    Er muss dir nicht sagen, wo er hin geht.


    Ich habe das auch lernen müssen!! ABR beinhaltet "örtlich" gesehen nur, dass euer Kind bei dir lebt, mehr nicht.


    edit:


    steht es dem anderen nicht zu, die neue Anschrift zu erfahren? Natürlich nicht. Irgendwo erscheint das widersprüchlich.


    Deine Anschrift muss der KV nicht wissen, aber die eures Kindes. Da beißt sich die Maus wieder in den Schwanz!!

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

    Einmal editiert, zuletzt von Schnubbel2004 ()

  • Weiter gesponnen (ich möchte betonen, dass es für mich hypothetisch ist, nach meiner Auffassung ist es selbstverständlich, dass der andere weiß, wo sich sein Kind aufhält):


    Ich habe das ABR. Damit bestimme ich den Wohnort. Was während des Umgangs statt findet, geht mich nichts an. Daraus müßte sich doch ergeben, dass der andere ebenfalls kein Anrecht auf den Aufenthaltsort des Kindes bei Umgang mit mir hat.


    Mal davon ab, hat denn das Kind nicht ein Recht darauf zu wissen, wo sich der andere Elternteil aufhält? Auch hier: Wenn Elternteil ein Anrecht hat, warum dann nicht auch Kind?


    Jetzt nicht hypothetisch: Ex kann also sang und klanglos den Wohnort wechseln. So weit, so uninteressant. Spannend wird es, wenn es um die hiesigen Verpflichtungen geht. Dazu besteht in UK keine Meldepflich, das Kind wäre dann also unter Umständen einfach weg?? Nee. Dann soll er klagen. Umgang kann er haben. Aber er verläßt Deutschland nicht, ohne, dass ich weiß, wo esnachweislich hingeht.


    Gruß

  • Selbst wenn er dir die Adresse von Tante Emma in Manchester gibt - weiß keiner ob er da 2 Tage, 2 Monate oder 2 Jahre wohnen wird und ob der Zwerg jemals an dieser Adresse Umgang haben wird oder er seine Kinderwochenenden lieber bei Next in Amsterdam mit Kind verbringt - weil näher :frag

  • Ich weiß, Lena. *ohrenhängenlass*


    Mist ist das. Verläßt er die Armee - gut für ihn - fällt mein letzter Anker. Bisher war für mich die Armee der Grund zu sagen, er wird das Kind nicht mitnehmen. Aber ohne Armee?


    Gruß

  • Für mich ist das natürlich insofern interessant, als das ich gerne wüßte, wo eventuelle Post hinzuschicken ist.

    Hast Du ihn denn gefragt?



    Außerdem wüßte ich gerne, wo sich mein Kind bei Umgang in UK aufhält.

    Wo war Kind beim letzten Umgang? Wenn Wohnort = Kaserne, dann sicherlich doch auch nicht dort, oder?

  • :troest ich weiß - äzend.


    Begrab das Kriegsbeil - spart viel Kraft -hab Vertrauen - immerhin habt ihr euch mal geliebt.
    Fällt mir auch schwer - manchmal schüttel ich noch den Kopf, aber ich leg keine neue Karte auf den Tisch, von der ich schon vorher weiß
    das er sich wieder rauslabbert und am Ende nur Frust und Kosten bleiben.

  • mandy - so ich aus Kinds vagen Erzählungen schließen kann, waren sie tatsächlich in der Kaserne, bei Oma und bei (?) Next (?). Zumindest hatte ich halt die Sicherheit, solange er bei der Armee ist, wird er sich nicht der Kindesentführung schuldig machen.


    Da Ex mir nicht mitgeteilt hat, dass er ausscheidet (was mich auch nichts angeht), wir derzeit nicht kommunizieren und er konsequent jede Information zurück hält, werde ich von ihm freiwillig nichts erfahren. Hat er mit der ersten Ehefrau auch so gehandhabt, nur hat er sich da für den Sohn nie interessiert.


    Gruß

  • Ist denn die Anwaltsadresse gültig bis in alle Zeiten?

    Wenn sie nicht mehr gültig ist (das heißt, keine Mandantschaft mehr besteht) und du dann einen Brief an deinen Ex schreibt, wird dir der Anwalt mitteilen, dass er nicht mehr zuständig ist.


    Wegen Wohnort des Kindes: Jeder Elternteil (ob sorgeberechtigt oder nicht) hat das Recht zu wissen, wo sein Kind wohnt (gemeldet ist), nicht jedoch, wo sich Kind jeweils aufhält. D.h. auch Du musst ihm nicht den Aufenthaltsort sagen, wenn Du mal zwei Wochen im Urlaub bist oder (überspitzt) du mit dem Kind ein Eis essen gehst. Genauso wenig muss er das tun.

  • Da ja immer gleiches Recht für alle zählen sollte...drehe ich das Ding mal um. Der KV hat das Recht zu wissen, wo das Kind wohnt. Dann hat das Kind auch das Recht zu wissen, wo der KV (und damit weiss es die KM auch) wohnt, aber das wäre wohl zu einfach....

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Daraus müßte sich doch ergeben, dass der andere ebenfalls kein Anrecht auf den Aufenthaltsort des Kindes bei Umgang mit mir hat.


    Nein, hat er nicht. Hätte er müsstest du ihm jedesmal mitteilen, wenn Kind bspw. außer Haus schläft.


    Mal davon ab, hat denn das Kind nicht ein Recht darauf zu wissen, wo sich der andere Elternteil aufhält?


    Moralisch ja; rechtlich nein.


    Wenn Elternteil ein Anrecht hat, warum dann nicht auch Kind?


    Im Gegensatz zu Kindern sind Eltern ihren Kindern gegenüber sorge- und vertretungsberechtigt. Und um diese Rechte (und Pflichten) ausüben zu können ist nun mal u.a. Voraussetzung zu wissen wo das Kind lebt oder auch bestimmen zu können wo Kind lebt. Und zwar so lange bis das Kind volljährig ist.
    Das greift im Übrigen auch bei ganz normalen nicht getrennten Eltern und Familien. Wenn Kind bspw. etwas weiter weg eine Ausbildung macht, dann können die Eltern durchaus bestimmen wo, bei wem und wie überhaupt das Kind in dieser zeit lebt, wohnt und untergebracht ist.
    Kinder haben gegenüber ihren Eltern dieses Recht nicht. Um das zu ermöglichen müsste ein Kind zuerst zum Betreuer bestellt werden falls ein Elternteil (teilweise) nicht mehr handlungsfähig ist. Dazu muss das Kind aber auch wieder mindestens volljährig sein und noch ein paar andere Bedingungen erfüllen.


    Der KV hat das Recht zu wissen, wo das Kind wohnt. Dann hat das Kind auch das Recht zu wissen, wo der KV (und damit weiss es die KM auch) wohnt, aber das wäre wohl zu einfach....


    Nein hat es nicht - zumindest nicht rechtlich. Siehe oben.


  • Nein hat es nicht - zumindest nicht rechtlich. Siehe oben.

    Möglicherweise hat das Kind das Recht - nicht aber der AET.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen daß ein Kind das sein Umgangselternteil besucht nicht weiß wo ET lebt.

  • mandy - sein erster Sohn hat die Privatadresse nie erhalten. Er wurde aber auch nie mit nach Deutschland genommen, weil die Mutter dies abgelehnt hat.


    Gruß

  • Ältere Kinder nehmen ihre Umgebung wahr und wissen, wo sie sind. Bei kleinen Kindern würde ich bezweifeln, dass sie die Adresse von Papa wissen.


    Ich persönlich finde es nur "affig" wenn ein UET die Adresse nicht preigeben will. Wer nichts zu verbergen hat, hat mit der Bekanntgabe auch kein Problem, ganz einfach. Aber wohl wieder viel zu einfach.


    Der KV meiner Kinder hat dem JA gegenüber seine neue Adresse verwehrt, die haben dann ne Einwohnermeldeanfrage stellen müssen. So was bescheuertes. Das regt mich dann wieder auf. Ich wusste ja wo er wohnt, stand im Schreiben vom seinen Anwalt, der wohl nicht wusste, dass er seine neue Adresse geheim halten will. Tja, dumm gelaufen.


    Gut, ich muss dazu sagen, meine Kinder dürfen keinen Umgang mit dem KV haben, aus Dingen, auf die ich nicht weiter eingehen will, aber er bekommt die Kinder immer dazu, sie heimlich zu treffen und ihnen SCh...*** zu erzählen und zu impfen, dass sie mir nichts sagen dürfen. Unmöglich :kopf Naja, aber das schrieb ich jetzt nur zum Dampf ablassen, hat ja nichts mit der TS zu tun. Ich finde trotzdem, gleiches Recht für alle und gut. Was soll so nen Kindergarten? Wir sind doch alle erwachsen...oder sollten es sein.

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • mandy - sein erster Sohn hat die Privatadresse nie erhalten. Er wurde aber auch nie mit nach Deutschland genommen, weil die Mutter dies abgelehnt hat.


    Gruß

    Versteh mich bitte nicht falsch. Ich kann Dein Problem durchaus nachvollziehen. Kind "muß" zum nächsten Umgang - freut sich drauf - und Du kannst es nicht wirklich verhindern. Niemand findet es schön, wenn sich das eigene Kind im IRGENDWO aufhält. Man möchte immer wissen, wo das Kind ist, ob es dort glücklich ist und ob es ihm da gut geht. Noch dazu wenn das Kind die Landessprache nicht beherrscht und nicht weiß, wer im Notfall seine Ansprechpartner sind.


    Würde KV Kind mit in den Auslandsurlaub nehmen hättest Du auch nur eine Hoteladresse - nämlich des Hotels in dem KV und Kind absteigen wollen.


    Ich kann mir aber nun nicht vorstellen, daß KV sich mit Eurem Kind in England in Luft auflösen kann. Wenn das so einfach wäre, könnte er Dir eine Adresse in Südengland geben und sich nach wohin-auch-immer absetzen. Oder er gibt Dir eine Adresse und macht dann irgendwo in England Urlaub.


    Meiner Meinung nach willst Du dich aufregen.


    Bei Eurer Vorgeschichte würde ich mir eher Gedanken machen, daß es so ablaufen könnte wie bei dem deutsch/norwegischen Emil. Aber mit dem englischen Recht kennen sich hier wohl die wenigsten aus - gibt es kein AE-Forum für GB?


    Vielleicht solltest Du Dich irgendwo informieren, wie die Umgangsregelungen für britische Kinder in GB sind, ob man unter diesen Umständen (Keine Adresse des KVs) gewisse Auflagen in den Urlaub einbauen kann etc.


    Denkst Du wirklich, KV würde Dein Kind rechtlos verschleppen wollen/können? Gibt es irgendjemand Objektiven, der diesen Verdacht bestätigen/entkäften kann? Bzw. ist die Mehrheit Deiner rein Privaten Kontakte der Ansicht, daß er dies tun würde? Falls ja, kannst Du handeln, falls nein, willst Du Dich verrückt machen und hier wird eher noch Öl ins Feuer Deiner Ängste gegossen.


    Ich persönlich vertrete immer noch die Ansicht (aus eigenen Erfahrungen) daß Mütter in Deutschland weitaus besser gestellt sind als Väter und Gericht und Jugendamt in 99% auf Mutters Seite sind - egal was für kranke Ideen diese hat und der Vater hier oft nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hat - aber das ist ein anderes Thema :hae: