Die Freundin meines Ex verkauft Sachen meiner Tochter ...

  • Ich habe vor einiger Zeit entdeckt, dass diese Frau meine Sachen (die in der Wohnung geblieben sind) und z. B. Babysachen meiner Tochter bei ebay verkauft. Ich habe meinen Ex angerufen und ihm gesagt sie sollen es bitte unterlassen. Die Sachen durfte ich damals nicht mitnehmen. Da ich keinen Stress wollte, habe ich gedacht ist ok, so werden sie sowieso nicht reicher und ich will keinen Stress damit, weil vor allem meine Tochter darunter leidet.
    Jetzt endteckte ich, dass sie z. B. neue Hose von meiner Kleinen verkauft die sie mitgenommen hat, als sie eben alle 2 Wochen da war. Ich habe schon mal Sachen vermisst und fragte meine Tochter ob sie alles mitnimmt aber sie meinte ja und ich ....wollte ja keinen Stress. Das geht mir allerdings zu weit.
    Was würdet ihr machen?
    Am liebsten würde ich die Tochter ohne Wechselkleidung in die Wochenenden schicken aber wer leidet daraunter - meine Tochter. Ich weiß nicht was ich machen sollte.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Ich würde sie direkt darauf ansprechen! Die tickt ja nich sauber.


    Ansonsten nur noch abgezählte Klamotten mitgeben.


    Ich würde das nicht auf mir sitzen lassen!

  • Sie weren wohl morgen beide die Kleine abholen. Ich habe echt Magenkrämpfe aber ich müsste sie darauf ansprechen. Ich will nur nicht, dass meine Tochter das mitbekommt. Sie haben sich schon einiges geleistet und statt zur Ruhe zu kommen, muss ich mich immer wieder mit so einem Mist beschäftigen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Für die Umgänge würde ich Fotos der Sachen die du mitgibst machen, eine Liste dergleichen erstellen und vom KV quittieren lassen...
    Verkaufen Sie dann nochmal, kannst du eine Diebstahlsanzeige starten ;)
    das sollte als Mahnung wohl reichen...
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Weinn ich die Sache ersteigere und sie dann abhole ...dann habe ich doch den Nachweis, dass sie es war oder? Sowas ist echt verboten, wie kann man überhaupt .. :kopf

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • kannst du eine Diebstahlsanzeige starten


    Nö,


    § 246 Absatz 2 StGB Unterschlagung.
    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.



    @TS:
    2 Möglichkeiten:
    1. Zur Polizei und Strafanzeige
    2. Mitteilen das beim nächsten Mal Strafanzeige gemacht wird.


    Da es Ihr/Freund anvertraut wurde ist es Qualifizierend und somit höher betraft als normal und somit keine Kleinigkeit wie ein Ladendiebstahl.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Nett, den Vorschlag mit dem selber ersteigern find ich ja irgendwie lustig.


    Das Gesicht möcht ich sehen wenn Du da auftauchst. :D


    Ansonsten würde ich es so handhaben wie vtd geschrieben hat - frag doch mal ganz lieb bei der Polizei nach.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Irgendwie wird hier doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen und eher nur ein Grund gesucht in irgendeiner Form Wellen machen zu können. Woher weiß TS denn, dass die Next diese Dinge verkauft/versteigert? Dazu muss man jemanden ja schon ein Weilchen beobachten.

  • Papa, wieso soll man sich über Dinge aufregen, die nicht da sind??


    Die TS wird sich wohl kaum sowas aus den Rippen leiern und beweisen können, das die Schnalle ihre Klamotten verkauft. Also ehrlich! :ohnmacht:

  • Irgendwie wird hier doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen und eher nur ein Grund gesucht in irgendeiner Form Wellen machen zu können. Woher weiß TS denn, dass die Next diese Dinge verkauft/versteigert? Dazu muss man jemanden ja schon ein Weilchen beobachten.


    Wäre die TS ein Mann, hättest aber anders geschrieben, nicht wahr? :D

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Irgendwie wird hier doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen und eher nur ein Grund gesucht in irgendeiner Form Wellen machen zu können. Woher weiß TS denn, dass die Next diese Dinge verkauft/versteigert? Dazu muss man jemanden ja schon ein Weilchen beobachten.


    Eine andere Frage: Ist es verwerflich wenn Verdacht auf Untreue des Partners besteht sein Handy zu kontrollieren oder überhaupt nachzuspionieren ob an dem Verdacht etwas dran ist?



    Vermutlich hatte die TS einen Verdacht oder was auch immer. Ist ja auch egal denn es ist eine Straftat wenn sie die Sachen verkauft welche TS Kind mitgegeben hat.

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  • Hallo


    Wenn die Next so abgebrüht ist, die Sachen einzubehalten und zu verkaufen, dann juckt es sie auch nicht , ob TS die Sachen ersteigert und abholt. Ich zumindest wäre da eiskalt: Soll mir doch erstmal nachgewiesen werden, dass ich die Sachen nicht selbst gekauft habe. Sind halt zufällig ähnlich. Dafür würde ich nachfragen, ob sie keine anderen Hobbies hätte, als mich zu beobachten. Im Ergebnis gäbe es also nur massiv Ärger.


    Für mich muß eine Lösung für zukünftige Umgänge her. Da finde ich die Idee mit einer abzuzeichnenden Liste gut. Als Begründung kann man entweder anbringen ,dass eben Dinge vermisst wurden und Du dem Kind so eine Liste zum Abarbeiten beim Einpacken an die Hand geben möchtest, oder ganz ehrlich, das Du vermutest, die Sachen wurden unterschlagen und verkauft (das gibt dann wiederum Ärger). Außerdem kämen nur noch Sachen zum Umgang, die bei Ebay und Co nichts einbringen.


    Gruß

  • Würde sie drauf ansprechen. Wenn der KV nix unterschreibt, würde ich die Sachen so markieren das sie es nicht sieht. Fotos davon machen. Und dann von ner Bekannten ersteigern lassen!

  • Wenn man die Sachen ersteigert und nicht bezahlt bricht man einen Vertrag. Hat man vorher schon gewollt diese nicht zu bezahlen dann ist es Vorsatz und es wurde über Tatsachen getäuscht. Selbst wenn es die eigenen Sachen sind.

  • Sagt ja keiner, das die Klamotten nicht bezahlt werden. Es soll lediglich als Beweis dienen, das die Schnalle die Sachen verkauft!

  • Sagt ja keiner, das die Klamotten nicht bezahlt werden. Es soll lediglich als Beweis dienen, das die Schnalle die Sachen verkauft!


    Dh. selbst wenn es ihre sind soll sie die Sachen bezahlen?



    Für Beweissicherung ist die Polizei da.


    Wenn auch Anzeige vorerst übertrieben wäre.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Kann man denn davon ausgehen, das die Polizei Beweise sichert, oder muss man damit rechnen, das die Du Du machen und nix passiert?