Wann ist eine Kündigung wirksam??

  • Hallo Ihr Lieben,



    hab mal ne Frage zum Thema Kündigungen.



    Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer Kündigen ohne Grund?? Es ist keine Ausbildung sondern ein richtiges Arbeitsverhältnis. Nach meinem Wissensstand ist das ohne Grund nicht möglich, schon allein wegen dem ALG I beantragen.


    Soweit ich weiß sagte der Bekannter das der Arbeitgeber ihm eine Frist gesetzt hat.

  • Grundsätzlich spricht erst mal nix dagegen....
    Kommt halt auf die Rahmenbedingungen an (Größe der Firma, Dauer des AV....)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • warum sollte ein Chef nicht ohne Grund kündigen dürfen... die Kündigungsfristen sind im arbeits bzw Tarifvertrag geregelt... nur bei einer Fristlosen kündigung MUSS ein Grund angegeben werden...

  • Hi,


    Unter 2 Jahren Betriebzugehörigkeit, braucht keine Begründung in der Kündigung drinstehen.


    lg duechesse :strahlen


    PS: Hab ja letztes Jahr gekündigt bekommen und die Frau von Arbeitsamt hat auf gefragt, was drin steht und dann gesagt, daß es ja noch keine 2 Jahre waren.... (waren 22 Monate)

  • Es stellt sich die Frage ,war die Kündigung in der Probezeit , ist die sie evtl Betriebsbedingt , gab es vorher eine Abmahnung ...usw. usf.


    So " pauschal" kann man das sicherlich nicht beantworten

  • der arbeitnehmer kann den grund der kündigung einfordern. dann ist der grund der kündigung zwingend notwendig. nennt der arbeitgeber diesen nicht, dann ist die kündigung unwirksam. fühlt sich der bekannte ungerechtfertigt behandelt, dann sollte er sofort in kündigungsschutzklage gehen.




  • Na, diese Fristen die man setzt. Anscheinend wurde ihm eine die Kündigung vorher schon bekannt gegeben und darufhin diese Frist.


    Sorry für die Schreibweise :rotwerd

  • Ich nehme jetzt mal an, was Du meinst ist eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung. Die muss allerdings unter Nennung eines Grundes erfolgen (personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt). Wenn alle tariflichen und gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Frist eingehalten werden und der Grund genannt wird, dann lässt sich auch schwer gegen die Kündigung vorgehen.


    Falls eine fristlose Kündigung ausgesprochen sein sollte, dann muss schon ein wichtiger Grund für dei Kündigung vorliegen.


    Also, Grund erfragen, falls nicht mit der Kündigung mitgeteilt. Eventuell mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.

  • Also insgesamt hat er 5 Jahre in dem Betrieb gearbeitet mit Ausbildung. Fristlose Kündigung liegt auch nicht vor. Er sagte mir nur das die Kündigung ohne Grund gerechtfertig ist, wegen dieser Frist. Laut seinem Wissen. Grund wurde aber nicht genannt. Andererseits soll es ihm aber auch egal sein, da er so oder so viel Stress hatte dort mit dem Chef.

  • Also insgesamt hat er 5 Jahre in dem Betrieb gearbeitet mit Ausbildung. Fristlose Kündigung liegt auch nicht vor. Er sagte mir nur das die Kündigung ohne Grund gerechtfertig ist, wegen dieser Frist.

    Ich vermute mal 3 Jahre Lehre + etwas weniger als 2 Jahre Arbeitsverhältnis (Kündigung ohne Nennung des Grundes) .


    Und dann fristgemäße Kündigung


    oder ?

  • http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html



    Hier steht es.


    Zitat


    dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat,



    Nur dann wenn

    Zitat

    in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich d


    Hat der Betrieb also 5 oder weniger Arbeiter dann gibt es keinen Kündigungsschutz nach diesem Gesetz.
    Kündigung mit Frist also wirksam.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ok....damit sollte das wohl geklärt sein??


    Nein ,denn ich weiß die Anzahl der Mitarbeiter ja nicht.
    Diese Aussage war bezogen auf das Gesetz welches nur Gültig ist wenn es mehr als 5 Mitarbeiter gibt.

  • Wie viele Arbeiternehmer dort beschäftigt sind, weiß ich nicht. Ich weiß nur das er KFZ-Mechaniker ist. Ich gehe davon mal aus das es mehr als 5 Mitarbeiter sind. Kann ihn ja mal bei gelegenheit fragen.

  • Wenn es mehr sind dann gilt das Kündigungsschutzgesetz. Hier muss die Kündigung Sozialverträglich etc. sein.


    Geht sowas vor Gericht gibt es i.R. immer einen Vergleich denn Arbeiten möchte man dort nicht mehr gegen den man klagt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()