Nachzahlung?

  • Hallo,


    übernimmt das Amt/Jobcenter Nachzahlungen für Warmwasser und Heizkosten? Uneingeschränkt? In voller Höhe? Muss ich das extra beantragen oder geht das automatisch mit Abgabe der Abrechnung?


    Danke!

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ich kenne es nur so dass die Heizkosten dein eigenes Ding sind - kann mich aber auch irren und lass mich gerne belehren!

  • Den monatlichen Abschlag hat das Amt jedenfalls immer übernommen, komplett. Nur Strom musste ich selber zahlen. :frag

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    Einmal editiert, zuletzt von NiTi ()

  • Für strom muss man selbst aufkommen, sowohl für die abschläge als auch für die nachzahlung.
    bei warmwasser übernimmt das komplett das amt, also abschläge und nachzahlung, solltest du was wieder bekommen wird es dir angerechnet

    Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit,
    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!

  • Letztes Jahr hab ich was wiederbekommen, das wurde verrechnet. Allerdings wurde taggenau abgerechnet, seltsam, denn die Abschläge waren ja monatlich gerechnet... Es war allerdings auch kein komplettes Jahr, vielleicht darum.


    Jetzt gilt der Zeitraum 01.01. - 31.12., mal sehen...


    Muss ich das denn extra beantragen? Oder können die das einfach verweigern? :schwitz Meine Wohnung ist etwas zu groß, ich zahle einen Teil der KM selber vom Regelsatz... kann sich das darauf auswirken? Obwohl, dann hätte mir letztes Jahr die Rückzahlung ja auch nicht komplett verrechnet werden dürfen. :frag

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  • Heizkostennachzahlungen werden vom JC übernommen. Strom nicht!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Einfach einreichen.
    Wenn die Heizkosten anerkannt sind, zahlen sie auch die Nachzahlung.


    Nur bei der Nebenkostenabrechnung könntest du Probleme bekommen, weil die Miete nicht komplett anerkannt ist. Das wirkt sich auch auf die Nebenkosten aus.

  • Die Nebenkosten werden übernommen. Nur eben die KM nicht komplett. Der Rest so wie es immer ist, alles bis auf Strom halt.

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  • Huhu,


    genau, Strom zahlt man selber (blöde Frage, darf man da dann eigentlich auch ein eventuelles Guthaben behalten oder muß man das auch angeben???)


    Und das andere wird automatisch übernommen, sowohl Nachzahlungen, als auch die Guthaben. Einfach die Abrechnung einreichen.


    Bettina

  • Meine Schwester hat auch eine etwas zu große Wohung und zahlt den Rest selbst.. bei ihr wird dann nur das für die angemessene Quadratmeterzahl gerechnet und übernommen, (beispielsweise 75qm statt realen 85qm) - dhl. die 10qm zahlst du auch bei der Nachzahlung selbst.


    Vielleicht nehmen sie das aber nicht so genau, wenn sie nicht zu hoch ist und zahlen alles? Keine Ahnung, aber die Nebenkosten bekommt meine Schwester vom Amt allerdings auch nur über die Höhe, wie ihr eine angemessene Wohnung zustehen würde, den Rest zahlt sie an Abschlägen selbst drauf.


    Ja und wie schon mehrfach erwähnt, muss man den Strom komplett selbst zahlen. Wobei meine Arbeitskollegin erst dieses Jahr alles eingerecht UND bezahlt bekommen hat. Sowohl Gas als auch Strom.. Fehler? Wer weiß..

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Hi! Also meines Wissens werden doch die Heizkosten vorher geprüft, ob sie angemessen sind. Wenn ja, wird die Nachzahlung komplett übernommen.
    Ich habe damals beim ersten Mal (Heiz-und Warmwasserbereitung über Gas) einen formlosen Antrag einreichen." Hiermit bitte ich um die Übernahme blablabla."
    Beim 2ten Mal habe ich einfach nur die Abrechnung eingereicht.
    Es wurde beide Male komplett übernommen.


    Darf ich eine Frage anhängen? Ich machs einfach mal ganz frech. ;)


    Damals liefen Heizung und Warmwasser über Gas, der Herd über Strom.
    Heute, andere Wohnung,ist die Heizung in den Nebenkosten der Wohnung mit drin,Warmwasser über Gas. Allerdings auch der Herd über Gas. Wird das aufgesplittet? Also Warmwasserübernahme dann minus Kochen? Geht das überhaupt? Oder wird das dann alles übernommen ohne Rücksicht darauf, dass ich mit dem abgerechneten Gas auch gekocht habe? Vielleicht weiss das jajemand, die Jobcentercallcenterdame wusste es nämlich nicht...

  • Nachzahlungen werden übernommen, sofern die Kosten der Unterkunft angemessen sind.
    Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, falls: angemessen.


    Falls man allerdings schon eine Kostensenkungsaufforderung/belehrung bekam und selber zuzahlt, bleibt man auf
    der Nachzahlung sitzen.








    fischerliese:


    Zitat

    Allerdings auch der Herd über Gas. Wird das aufgesplittet? Also
    Warmwasserübernahme dann minus Kochen? Geht das überhaupt? Oder wird das
    dann alles übernommen ohne Rücksicht darauf, dass ich mit dem
    abgerechneten Gas auch gekocht habe? Vielleicht weiss das jajemand, die
    Jobcentercallcenterdame wusste es nämlich nicht...

    die im Regelsatz vorgesehene Pauschale für Haushaltsstrom hast du zu zahlen, wird also verrechnet.

  • Also meine Netto-Mietkosten werden wegen Unangemessenheit gekürzt (da Whg. größer), meine Heizkosten nicht.

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  • Das ist (derzeit) Glück, kann aber jederzeit geändert werden, da die geltende
    Rechtslage und höchstrichterliche Urteile eindeutig sind.

  • Das ist (derzeit) Glück, kann aber jederzeit geändert werden, da die geltende
    Rechtslage und höchstrichterliche Urteile eindeutig sind.


    Wie hoch dürfen Heizkosten denn sein bei 2 Personen?

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  • Es gibt keine einheitliche Regelung, es gilt der Einzelfall.


    Es ist von vielen Faktoren abhängig: Lage des Gebäudes, Heizungsart, Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes, Dämmung, pipapo.
    Im Zweifelsfall kann das Jobcenter eine vor-Ort-Besichtigung durch einen Fachmann veranlassen.


    Generell übernimmt das Jobcenter alles, was die nicht hint-überfallen lässt.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Na bislang hab ich jedenfalls nie Probleme gehabt, gab ja auch noch keine Nachzahlung... :schiel:lach


    Ich bin mal egspannt, gleichzeitig ist der Abschlag ja auch erhöht worden. Nun denn.

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  • heizkosten und warmwasser werden bis zur angemessenen höhe übernommen. wenn die nachzahlung also unwirtschaftlich ist, dann wird es bis zur maximal vorgegebenen höhe übernommen. darüber hinaus zahlst du allein. die pauschalen wird man dir sagen können. das sind ein paar euo pro qm. und das gerechnet auf die gesamtfläche die dir zusteht.

  • Immer problemlos übernommen worden, mußte es aber immer zu papier bringen .denke obliegt auch der tatsache wieviele Person in ein haushalt wohnen.Strom zahle ich alles selbst,bekomme cih zurück freut es mein geldbeutel,was dieses jahr eher nicht die Frage ist :flenn

  • Falls man allerdings schon eine Kostensenkungsaufforderung/belehrung bekam und selber zuzahlt, bleibt man auf
    der Nachzahlung sitzen.


    Wenn die Nachzahlung aber nichts mit einem höheren Verbrauch zu tun hat, sondern mit einer Preiserhöhung dann müssen diese auch übernommen werden.


    Der Bezieher von Sozialleistungen hat keinen Einfluss auf Preiserhöhungen der Konzerne. Richtlinien, welche sich nur an einen Betrag orientieren sind nicht bindend. So haben schon zahlreiche Sozialgerichte entschieden.

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