Hi zusammen!
Hier eine kurze Schilderung meiner Verhältnisse.
Seit 2008 bin ich getrennt lebend. Seit 2010 geschieden und habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere drei Kinder (8 J., 10 J. und 13 J.) . Die Kindsmutter arbeitet nur Teilzeit (32 Stunden). Nach einem Vergleich sollte sie erweiterten Umgang haben und 400 € Unterhalt leisten.
Zur Umgangausübung hatte sie eine Wohnung angemietet. Deshalb auch weniger Unterhalt. Leider war die Vereinbarung nur von kurzer Dauer! Nach zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an mich wurde die Wohnung aufgegeben und die KM ist ca. 50km weit weg zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen. Seit 2011 hätte der Unterhalt laufen sollen. Leider kommt auch dieser nur unregelmäßig, zu wenig, oder garnicht. Ich habe dann (nach Wegzug der Mutter) den vollen Mindestuntehalt gefordert. Seit dieser Zeit wird von der KM versucht mit Arztbesuchen ihre Arbeitsfähigkeit in Richter hat ein Gutachten in Auftrag gegeben um ihre Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen. Endergebnis: voll arbeitsfähig. Dann der Beschluss vom Richter: Annahme einer Vollzeitstelle und Leistung von 100% des Mindestunterhaltes. Leider ist die KM dem nicht nachgekommen. Sie weigert sich nach wie vor ihre Arbeitszeit wegen angeblicher Erkrankungen auszuweiten. Ich musste dann die Gehaltspfändung einleiten. Diese wurde stattgegeben und einige Tage später wieder gestoppt. Bergründung: Höherer Selbstbehalt mit Verweis auf ein Urteil aus Darmstadt. Die Kindsmutter hat auch Beschwerde gegegn den Beschluss am OLG eingelegt. diesem wurde stattgegeben und ich muss am OLG weiterverhandeln.
Schließlich schuldet sie ihren Kindern seit zwei Jahren Unterhalt. Sind mitlerweile ca. 10000 €. Die Unterhaltsvorschusskasse leistet nur für zwei Kinder. Ich selbst muss Vollzeit arbeiten damit das Geld zum Leben reicht.
Meine Frage nun: Was kann ich noch tun damit endlich mal Unterhalt geleistet wird?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß