Lohnpfändung ausgesetzt

  • Hi zusammen!
    Hier eine kurze Schilderung meiner Verhältnisse.
    Seit 2008 bin ich getrennt lebend. Seit 2010 geschieden und habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere drei Kinder (8 J., 10 J. und 13 J.) . Die Kindsmutter arbeitet nur Teilzeit (32 Stunden). Nach einem Vergleich sollte sie erweiterten Umgang haben und 400 € Unterhalt leisten.
    Zur Umgangausübung hatte sie eine Wohnung angemietet. Deshalb auch weniger Unterhalt. Leider war die Vereinbarung nur von kurzer Dauer! Nach zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an mich wurde die Wohnung aufgegeben und die KM ist ca. 50km weit weg zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen. Seit 2011 hätte der Unterhalt laufen sollen. Leider kommt auch dieser nur unregelmäßig, zu wenig, oder garnicht. Ich habe dann (nach Wegzug der Mutter) den vollen Mindestuntehalt gefordert. Seit dieser Zeit wird von der KM versucht mit Arztbesuchen ihre Arbeitsfähigkeit in Richter hat ein Gutachten in Auftrag gegeben um ihre Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen. Endergebnis: voll arbeitsfähig. Dann der Beschluss vom Richter: Annahme einer Vollzeitstelle und Leistung von 100% des Mindestunterhaltes. Leider ist die KM dem nicht nachgekommen. Sie weigert sich nach wie vor ihre Arbeitszeit wegen angeblicher Erkrankungen auszuweiten. Ich musste dann die Gehaltspfändung einleiten. Diese wurde stattgegeben und einige Tage später wieder gestoppt. Bergründung: Höherer Selbstbehalt mit Verweis auf ein Urteil aus Darmstadt. Die Kindsmutter hat auch Beschwerde gegegn den Beschluss am OLG eingelegt. diesem wurde stattgegeben und ich muss am OLG weiterverhandeln.


    Schließlich schuldet sie ihren Kindern seit zwei Jahren Unterhalt. Sind mitlerweile ca. 10000 €. Die Unterhaltsvorschusskasse leistet nur für zwei Kinder. Ich selbst muss Vollzeit arbeiten damit das Geld zum Leben reicht.


    Meine Frage nun: Was kann ich noch tun damit endlich mal Unterhalt geleistet wird?
    Vielen Dank im Voraus!
    Gruß

  • Hast du denn damals beim Jugendamt den Unterhalt beurkunden (heißt das so?) lassen? Dann hättest du nämlich direkt die Möglichkeit der Pfändung. Das unterschreibt man in dieser Urkunde.

  • Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, kannst du erstmal gar nichts machen.


    Du hast einen Titel beim Gericht erwirkt. Gegen den Beschluss hat sie beim OLG Beschwerde eingereicht und liegt dort im Moment zur Entscheidung vor.
    Damit ist dieser Titel erstmal nicht rechtskräftig. Erst wenn der Titel rechtskräftig ist, also nach der Entscheidung beim OLG (oder noch später, wenn vor dem BGH gegangen wird) sind die Unterhaltsleistungen zu zahlen, rückwirkend seit der Inverzugstsetzung/Klageerhebung. Erst dann kannst du den kompletten Unterhalt von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.


    Ist für den Moment nicht gerade befriedigend, da der Unterhalt ja zur momentanen Lebensführung benötigt würde. Aber.... ist leider keine andere Möglichkeit. Das Einzigste, was du machen könntest, wäre evtl. aufstockendes Harz 4 zu beantragen (kenne deine Einkommensverhältnisse ja nicht). Hat dann allerdings auch die daraus resultierenden negativen Folgen, die man ja eigentlich vermeiden möchte (die für diese Zeit auflaufenden Unterhaltsforderungen gehen dann auf's Amt über, aber natürlich nur bis max. zu dem Betrag, den die auch dann geleistet haben).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Sandy 1975!
    Was du meinst ist die Jugenamtsurkunde. Das hatten meine Anwältin und ich schon am Anfang in Betracht gezogen, aber diese ist eine "freiwillige Urkunde". Diese muss nicht vom unterhaltspflichtigen Elternteil erbracht werden. Erbringt ein Unterhaltspflichtiger diese Urkunde, zeigt er seinen guten Willen den Unterhalt zu leisten. Sollte er einmal den Unterhalt nicht leisten kann ohne Gericht eine Volstreckung betrieben werden.


  • Was du meinst ist die Jugenamtsurkunde. Das hatten meine Anwältin und ich schon am Anfang in Betracht gezogen, aber diese ist eine "freiwillige Urkunde". Diese muss nicht vom unterhaltspflichtigen Elternteil erbracht werden. Erbringt ein Unterhaltspflichtiger diese Urkunde, zeigt er seinen guten Willen den Unterhalt zu leisten.

    nein, das ist falsch. die titulierung ist keine freiwillige leistung!!!
    der unterhaltsberechtigte hat einen rechtsanspruch auf einen titel,
    WENN der unterhaltspflichtige leistungsfähig ist!


    das ist hier aber irrelevant, weil du ja einen "titel" ha(tte)st (den richterl. beschluss)
    ohne den hättest du ja auch nicht pfänden können!


    dagegen ist jetzt widerspruch eingelegt worden und nun musst du abwarten...

  • Mit Beschluss des Familiengerichts wurde die Leistungsfähigkeit festgestellt, wenn eine vollschichtige Tätigkeit aufgenommen wird. Einen Titel habe ich bereits. Leistungsfähigkeit wurde von der Kindsmutter wegen "Krankheit" bestritten. Gutachten widerlegt allerdings diese Aussage.
    Einkünfte bei Teilzeit (32 Stunden) ca. 1500 €. Will aber wegen ihren "lLeiden" auf 24-26 Stunden reduzieren. Dann hat sie ein Einkommen von ca. 1100 €. Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt 800 €.
    Muss ergänzend noch dazu sagen, dass sie Anfang 2011 Privatinsolvez angemeldet hat.
    Sie will ihren Kindern einfach keinen Unterhalt leisten!

  • Wenn sie Privatinsolvenz angemeldet hat, dann vergiss nicht, die angelaufenen Unterhaltsansprüche zur Konkursmasse hinzuzumelden Die Ansprüche aus dem angelaufenen Unterhalt vor dem Insolvenzverfahren werden mit Ende des Insolvenzverfahrens verschwinden (Restschhuldbefreiung).


    Es hat allerdings den Vorteil, da für Unterhaltsansprüche andere (geringere) Pfändungsfreigrenzen gelten, als für die "normalen Schulden" sind Unterhaltsschulden bevorteilt, da hier immer durch die der normalen Pfändungsfreigrenzen geschützes Geld gepfändet werden kann.


    Damit besteht wenigstens die Möglichkeit, an einen Teil des nicht gezahlten Unterhalts zu kommen.


    Aber dafür brauchst den rechtskräftigen Titel. Du hast zwar den Titel des FG, aber gegen diesen, so hab ich das zumndest verstanden, ist widerspruch eingelegt worden beim OLG. Und solange der läuft, ist der nicht rechtskräftig.

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    Friedrich Schiller


  • Höherer Selbstbehalt mit Verweis auf ein Urteil aus Darmstadt.

    :hae: Warum höherer Selbstbehalt


    da Sie bei Ihrem neuen Lebensgefährten wohnt hat Sie eigentlich niedrigeren da Zweckgemeinschaft


    Zitat

    Muss ergänzend noch dazu sagen, dass sie Anfang 2011 Privatinsolvez angemeldet hat.


    Sie will ihren Kindern einfach keinen Unterhalt leisten!

    Ist bei Insolvenzverwalter hinterlegt das Sie drei Unterhaltspflichtige Kinder hat ?
    dann ist Pfändungsgrenze bei ca 1800 Euro
    außerdem ist fraglich bei Ihrem verhalten das die Insolvenz dann durch geht da Sie Ihrer Wohlverhaltenspflicht nicht nach kommt.
    Wenn auch wegen erlassener Schulden Gläubiger bist kannst auch beim Insolvenzverwalter anzeigen das Sie, vor allem durch Gutachten belegt,
    Ihren möglicher Erwerbsfähigkeit nicht nachkommt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ja, das verstehe wer will. Das Urteil aus Darmstadt hat nicht einmal meine Anwältin gekannt. Aus diesem Urteil ist nicht einmal Gesetzteskraft erwachsen. Trotzdem hat das Amtsgericht den Pfüb einstweilen gestoppt. Zwischenzeitlich haben sie und ihr "Prinz" getrennte Wohnungen. Damit will sie einen höheren Selbstbehalt erwirken. Was ich auch lustig finde,ist, dass sie für sich alleine eine ca. 90m² große Wohnung mit vier Zimmern für sich alleine hat. Ich selbst habe eine drei Zimmerwohnung mit nicht einmal 90m².
    Dem Insovenzverwalter ist von Anfang an bekannt gewesen, dass sie drei unterhaltspflichtige Kinder hat. Als ich bei ihm nachgefragt habe wie alles läuft bekam ich zur Antwort, dass er nur die Insolvenz abwickelt. Alles weitere hat ihn nicht interessiert.
    Einerseits zahlt sie keinen Unterhalt, aber andererseits wird sie gegenüber ihrer Gläubiger so behandelt als würde sie drei Kindern Unterhalt leisten. Dadurch wird die Pfändungsfreigrenze auf 1800€ erhöht.
    Ist doch klasse, sie will ihre Stunden nicht aufstocken, bzw. sogar reduzieren, den Nettoverdienst den sie hat darf sie auch voll behalten und Unterhalt leistet sie auch nicht.
    So ist es doch einfach für unterhaltspflichtige Elternteile, oder?

  • Einerseits zahlt sie keinen Unterhalt, aber andererseits wird sie gegenüber ihrer Gläubiger so behandelt als würde sie drei Kindern Unterhalt leisten.


    das ist halt eine Methode von mehreren, selbst mehr in der Tasche zu behalten. Mein KV gibt auch ständig an, was er so an Unterhalt leistet und dabei stimmts nur theoretisch, aber praktisch...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ist schon traurig, dass es viele solche Menschen gibt. Kinder in die Welt setzen und dann bei einer Trennung die Konzequenzen von sich schieben. Meine Ex wehrt sich nun schon seit Januar 2011 und versucht alles um dei Zahlung herum zu kommen. Vom Amt bekommt man ja nur wenig Hilfe. Es wird zwar UV gezahlt, aber an das Sorgerecht kommt man deshalb auch nicht. Außerdem muss, ich zumindest, dauernd gegen sinnfreie Aktionen meiner Ex vorgehen. Leider, leider gibt es solche Menschen! Ich selbst bin gezwungen vollschichtig arbeiten zu gehen, damit das Geld reicht und die "liebe" Ex macht es sich gemütlich! Ich leiste den Betreuungsunterhalt, dan Barunterhalt und muss auch noch den Sonderbedarf von drei Kindern decken. Wie kann es bei unserem Rechtsstaat soetwas geben? Da fängt man doch das Zweifeln an!
    Hoffe nur, dass das OLG das auch so sieht!
    Apropo OLG. Kann mir jemand Vergleichsurteile sagen die sich mit meinem Fall decken? Würde mich gerne einlesen.
    Vielen Dank schon mal im Voraus!
    Gruß

  • Ich selbst bin gezwungen vollschichtig arbeiten zu gehen, damit das Geld reicht und die "liebe" Ex macht es sich gemütlich! Ich leiste den Betreuungsunterhalt, dan Barunterhalt und muss auch noch den Sonderbedarf von drei Kindern decken.


    Mir geht´s genauso,ich habe noch keinen Cent KU gesehen,obwohl KM zu Mindestunterhalt verpflichtet ist.Leider ist es selten ,dass Frauen KU zahlen.Bist nicht einzige,man kann sagen es ist "Normal"hier.


    Wie kann es bei unserem Rechtsstaat soetwas geben?


    Weil:



    http://www.allein-vaeter.de/20…omment-page-1/#comment-40

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • Na Na Na


    hier sind auch einige Umgangsmütter unterwegs die Ihren Anteil leisten


    Bei den Müttern die nicht zahlen ist es ähnlich wie bei den Vätern meist wenig Bezug zum Kind

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

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  • Hallo,


    Damit ist dieser Titel erstmal nicht rechtskräftig.


    Das ist jetzt die Frage: gegen was wurde Beschwerde eingelegt?


    Es geht doch hier um eine Vollstreckungsmaßnahme. Titel liegt somit vor.
    Nun wurde die Lohnpfändung gestoppt. Weil KM höheren SB möchte?


    Bergründung: Höherer Selbstbehalt mit Verweis auf ein Urteil aus Darmstadt. Die Kindsmutter hat auch Beschwerde gegegn den Beschluss am OLG eingelegt. diesem wurde stattgegeben und ich muss am OLG weiterverhandeln.


    Welches Urteil aus Darmstadt? Und warum Beschwerde gegen den Beschluss (= Titel?).


    Gundsätzlich gilt: Der Titel MUSS bedient werden, so lange bis er abgeändert wird. Ist das nun das anhängige Verfahren? Geht es um eine Titelabänderung?


    Mir ist schleierhaft, warum hier ein rechtskräftiger Titel nicht (mehr) vollstreckbar ist, ohne dass dieser abgeändert wurde.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Sicherlich gibt es diese Mütter die alles für Ihr Kind/Kinder tun würden, aber in meinem Fall ist es die pure Faulheit und die Kenntnis, dass die geleistete Arbeit nach Abzug des Unterhaltes nur gering entlohnt wird.
    Warum also mehr arbeiten, wenn hinterher das Gleiche Geld bei rausspring.
    Solche Sprüche wie: "DU hast genug Geld", oder "Ich werde nicht mehr arbeiten, weil ich dann auch nicht mehr übrig habe", sagen alles!
    Ein Mann der sich solches leisten würde, der würde geteert und gefedert und durchs Dorf getrieben bis er umfällt.
    Frauen wollen gleichgestellt sein, aber bei dem Thema Unterhalt werden sie anders (besser) behandelt als Männer.
    Bei mir hat das Unterhaltsverfahren sich unnötig in die Länge gezogen, weil der Richter "bammel" davor hatte eine Frau in den Hintern zu treten. Bei vertauschter Geschlechterrolle wäre kurzer Prozess gamacht worden und eine Weiterführung vor dem OLG hätte es schon dreimal nicht gegeben.

  • Hallo Tanimami73!
    Beschwere wurde gegen den Beschluss zum Unterhalt beim OLG eingelegt.
    Das Urteil aus Darmstadt ist folgendes: Az. 5T53/07 vom 26.04.2007
    Abgeändert wurde der Titel nicht. Das Amtsgericht hat nur ausgesetzt bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
    Heute kam per Post ein neuer Beschluss vom Amtsgericht. Vollstreckung ist wieder beschlosse, allerdings hat meine Ex nun einen höheren Selbstbehalt von fast 1000 €.
    Eben wegen dem Urteil aus Darmstadt.

  • Solche Sprüche wie: "DU hast genug Geld", oder "Ich werde nicht mehr arbeiten, weil ich dann auch nicht mehr übrig habe", sagen alles!
    Ein Mann der sich solches leisten würde, der würde geteert und gefedert und durchs Dorf getrieben bis er umfällt.
    Frauen wollen gleichgestellt sein, aber bei dem Thema Unterhalt werden sie anders (besser) behandelt als Männer.
    Bei mir hat das Unterhaltsverfahren sich unnötig in die Länge gezogen, weil der Richter "bammel" davor hatte eine Frau in den Hintern zu treten. Bei vertauschter Geschlechterrolle wäre kurzer Prozess gamacht worden und eine Weiterführung vor dem OLG hätte es schon dreimal nicht gegeben.



    was soll die Verallgemeinerung? Ich erlebe das genau anders rum... der KV wurde noch nie 'durchs Dorf getrieben' und noch kein JA oder Richter hat ihm 'kurzen Prozess gemacht' oder ihm gar in den Hintern' getreten. Im Gegenteil... der 'arme' Kindsvater wird seit Jahren verschont.


    oder das hier (aus dem Link);
    Mod.-Hinweis: Text entfernt. Bitte hier nicht wild Texte reinkopieren. Das ist rechtlich nicht erlaubt und kann zu Abmahnungen für das Forum führen. Volleybap



    so gehts mir mittlerweile auch. Auch wenn das Kind immer noch keinen nennenswerten Unterhalt erhalt. Irgendwann hat man/frau auch keine Energie mehr, darum zu kämpfen. Die Gesetze sind hier einfach zu lasch.

    _________________________________________________________________________
    keks3


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  • Hallo keks3!
    Dies ist auf keinen Fall eine Verallgemeinerung. Wenn es so rüber gekommen ist, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Es gibt sicher bei beiden Geschlechtern positive als auch negative Beispiele. Fakt ist aber, dass 65%-75% der Frauen die Unterhaltsplichtig sind keinen Unterhalt leisten. Dies geht aus einer Studie des Bundesjustizministeriums hervor.
    Da stimme ich dir zu: "Ich hätte gerne mal meine Ruhe"! Wir leben seit 2008 getrennt und sind seit 2010 geschieden, aber meine Ex hat nix besseres zu tun als zu prozesssieren. Ist ja auch einfach für sie. Sie erhält immer und immer wieder Prozesskostenhilfe ohne eigene finanzielle Beteiligung oder Ratenzahlung und ich muss alles aus eigener Tasche bezahlen. Hat mich zwischenzeitlich mehr als 20.000e gekostet. Letztendlich werden immer wieder sinnfreie Anträge gestellt bei denen schon vorher abzusehen ist, dass es nichts bringt und wie der Richter entscheiden muss und letztendlich auch tut. Dass sie Prozesskostenhilfe bekommt kann keiner verstehen. Wie gesagt, wenn Prozesskosten gezahlt werden, dann läßt sich leicht prozesssieren.
    Am Ende des Tages schadet sie ihren Kindern. Einmal dadurch, dass sie keinen Unterhalt leistet und zum anderen, dass mir durch die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten Geld zum Leben fehlt.
    Was ich noch loswerden will ist, sie hat mich drei mal auf Unterhalt für sich verklagt. 1. Trennungsunterhalt 2. Aufstockungsunterhalt 3. Nachehelicher Unterhalt.
    Das meiste wurde abgewiesen. Nur Trennungsunterhalt wurde mit ausstehendem Kindesunterhalt verrechnet.
    So viel zum Thema: Ich gehe arbeiten, unterstütze meine Kinder und sorge selbst für meinen Unterhalt!