Hallo zusammen,
aus sehr aktuellem Anlaß (bin gerade sehr verärgert) möchte ich hier mal die Auskenner fragen, in wie weit ich verpflichet bin, Umgangswochenenden zu tauschen, da KV nicht kann?
Die aktuelle Situation sieht so aus, dass von Anfang Mai bis Mitte Juni JEDES Wochenende getauscht wurde, zusätzlich habe ich das lange WE Fronleichnahm erlaubt, dass Sohn mit Papa
4 Tage zum Camping fährt, obwohl das eigentlich mein WE war. Nun steht KV vor mir und regt sich auf, weil er nun auch noch das WE Christi Himmelfahrt als lange WE haben will und nicht
als kurzes.
Hallo? Habe ich, als vollzeit arbeitende, viellicht auch ein Recht darauf, einen Feiertag mit Sohn zu verbringen?
Ok, nun nochmal die Frage: In wie weit bin ich wirklich verpflichtet, Umgangs-WE zu tauschen? Muß ich jedes WE, das KV möchte, tauschen? Würde ja bedeuten, dass ich gar keine Planungen
mehr machen kann.
Könnte gerade ko....... :kotz
Danke euch.