legaler weg auf unterhalt zu verzichten

  • Hab grad mal ein paar Beiträge der TS gelesen.


    Na, wenn der Vater kommt und geht wie er will und scheinbar kein Interesse an eurem Kind hat - dann zieh um.


    Euer Sohn ist zwar erst 2,5 Jahre alt - aber ich würde ihn so erziehen, das er weiss, wer der echte Papa ist. Nicht das mal irgendwann das böse erwachen kommt, oder er sagt, das DU diejenige warst, die den Kontakt durch den Umzug verbockt hat.


  • was würdet ihr denn in dem ganz konkreten Fall machen:
    Ihr wollt nun unbedingt aus welchen Gründen auch immer auswandern was ja auch zunächst einmal solange Möglichkeit zum Kontakt gegeben ist, und UET vom Umgang her keine Probleme hat
    und UET stellt aber dieses Bedingung?


    Das Handeln mag verwerflich sein, aber die ganze Angelegenheit ist ja nicht ganz ohne...
    Aber wenn ich mich an Stelle der TS entscheiden müsste udn mir sicher wäre, ich möchte unbdingt mit Kind auswandern, würde ich das tun. Der Vater soll sein (nicht rechtskräftiges) Schreiben bekommen, damit er zufrieden ist.
    Und selbst wenn irgendwas schiefläuft, TS wieder zurück nach Deutschland geht und womöglich auf staatliche Gelder angewiesen ist, muss der Vater eben wieder für SEIN KIND zahlen. Fertig.

  • Gäbe es nicht einen WEg über den Lebensgefährten? Ich meine, Unterhalt muss ja gezahlt werden, weil man mit dem Kind nicht in einem Haushalt lebt und so nicht zu den Kosten beiträgt, wie es ja beim ZUsammenleben er Fall ist.
    In ganz vielen Fällen ändern sich doch Ansprüche und Bezüge durch neue Lebensgefährten, weil sie mit zum Lebensunterhalt beitragen.


    Könnte nicht der Lebensgefährte quasi die Verpflichtung in irgendeiner Form übernehmen?Jetzt durch Gehaltsabrechnungen dass der Unterhalt gesichert ist oder ähnliches?
    Oder geht soetwas nicht?


    Lg,


    Borte

  • Ja das würde alles eine Rolle spielen.Aber das war ja nicht die Frage.
    Es würde vermutlich einies erklären und der ein oder andere würde vielleicht seine Skepsis abbauen oder sie würde noch verstärkt werden...Aber für die eigentliche Frage spielts keine Violine.


    Insofern: Leben und leben lassen. Man muß nicht immer jemand seine eigene Einstellung aufdrücken wollen (Meine jetzt nicht Zann den ich gequotet habe damit !)

  • Die Mutter verzichtet im Namen des Kindes auf etwas, was diesem zusteht, um Auswandern
    Zu können und der Vater macht genau das zur Bedingung um seine Zustimmung für den Umzug
    zu geben. Einen fahlen Beigeschmack hat die ganze Sache schon...


    Es wird nicht mehr als eine Absprache - die rechtl. nicht haltbar ist.
    Scheitert der Traum von Amerika und Mutter und Kind kommen zurück
    nach D und müssen sich hier eine neue Exsistenz aufbauen, ist Unterhalt wieder ein Thema.
    Der Vater kann sich nicht dagegen wehren, es liegt in der Hand der Mutter, ob sie sich auch in
    Diesem Fall noch an die Absprache hält!


    Hat ein bissl was von russisch Roulette, aber jeder wie er mag....


    LG
    Mami2511

  • Ich würde weder mit Kind auswandern noch würde ich mein Kind mit der KM auswandern lassen

    Das ist löblich und man sollte meinen auch selbstverständlich. Leider denken aber nicht alle UET so :(

  • Zu der Sachlage kann ich nichts beitragen, obwohl ich denke, dass tatsächlich ein Verzicht auf KU nicht offiziell möglich ist, aber den "Ver"Urteilern möchte ich mal zu bedenken geben


    --> ist es nicht evtl. auch eine grosse Chance für das Kind in den USA aufzuwachsen, in bezug auf Sprache, Lebenserfahrung.....???

  • Klar ist es eine Chance, aber was hat das mit dem Vater zu tun und seiner angeblichen Liebe fürs Kind ?


    Mir geht es lediglich um die Erpressung die er betreibt auf dem Rücken des Kindes !


    Wenn die sich einig sind ist ja alles schick, aber er erpresst sie ! Und das ist ja nun einmal Fakt !

  • Ich kann aus Erfahrung sagen, daß schon 100km genug Probleme bereiten können.


    IMHO sollte es Eltern zur Auflage gemacht werden, daß sie bis zur Volljährigkeit des Kindes max. X Kilometer auseinander wohnen dürfen.
    Wer das nicht beachtet verliert automatisch das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Phoenix mein Post war nicht auf Dich bezogen, sondern darauf, dass einige es nicht richtig finden, das Kind "mitzunehmen"

    Achso :-)
    Ich denke auch es ist eine Chance. Und ich finde es auch löblich dass die Mutter ihm entgegenkommen will.
    Mein Rat wäre den Unterhalt dann für Flugtickets zu verwenden, um den Umgang zu ermöglichen.
    Hier im Forum ist doch auch ein Kind welches neulich geflogen ist, alleine.

  • Mal eine andere Idee:


    Was würde denn passieren, wenn die KM mit dem KM einen Unterhaltstitel über den obligatorischen 1€ aufsetzt und der Titel unbefristet läuft.


    Rechtlich wäre der Titel doch wirksam und für den Fall das die KM doch irgendwann geld will, ist die Summe an Rückzahlungen sehr gering.