Sind Sie denn Sorgeberechtigt ?

  • Mütter können im Bezug auf Kinder sehr vieles sehr "freihändig" entscheiden.
    "Man" geht einfach davon aus, dass die Mutter ein Sorgerecht hat.
    Der Doktor tut es, die Lehrer tun es - und der Pfarrer sicher auch.


    Bei Vätern wird hier und da nachgefragt: "Ja was sagt denn die Mutter wenn wir das jetzt tun ?"


    Liebe "nicht-selbstverständlich-Sorgeberechtigte":


    Wie erklärt ihr, oder wie beweist ihr, das ihr Sorgeberechtigt seid ?
    Wie erklärt ihr, oder wie beweist ihr, das ihr als Elternteil durchaus befugt seid, Entscheidungen rund ums Kind zu treffen ?


    :strahlen

  • ich antworte jetzt auch mal trotz des "falschen geschlechts":


    auch als mama bin ich schon häufiger nach der sorgerechtsregelung gefragt worden.


    -wie man das nachweist? in einzelnen fällen musste ich eine aktuelle negativbescheinigung vorlegen (um das ASR nachzuweisen), in manchen fällen musste ich mit unterschrift bestätigen, dass ich das ASR habe.


  • -wie man das nachweist? in einzelnen fällen musste ich eine aktuelle negativbescheinigung vorlegen (um das ASR nachzuweisen),

    Meines Wissens gibt es aber keine "Positivbescheinigung" für GSR. :strahlen



    PS: Das Geschlecht kann nie "falsch" sein :winken:

  • Meines Wissens gibt es aber keine "Positivbescheinigung" für GSR.


    Zumindest bei unehelichen Kindern gäbe es automatisch die gemeinsame Sorgeerklärung. Vielleicht würde das JA eine ähnliche Bescheiningung ausstellen für eheliche Kinder :Hm , obwohl da ja eigentlich die Geburtsurkunde reichen müsste, falls der Nachmane der Eltern identisch ist :frag .


    Schwierig... ich hatte bisher nur bei Banken Probleme, wahrscheinlich liegt´s am doch am Geschlecht :hae: . Und alle anderen wichitgen Entscheidungsinstanzen kennen mich und KV im Doppelpack, so dass es keine Probleme gibt, falls da mal einer allein auftaucht.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das ist/war ganz unterschiedlich. In den meisten Fällen hat es gereicht, wenn ich gesagt habe: Ich bin alleinerziehend. Oder: Ich habe das alleinige Sorgerecht.
    Mehrmals habe ich die Gegenfrage gestellt: Fragen Sie das generell ab oder jetzt nur bei mir ...
    Zweimal bei Behörden habe ich gesagt>: Wenn Sie mir nachweisen, dass Sie diese Frage stellen dürfen, weise ich Ihnen nach, dass ich für mein Kind handlungsberechtigt bin ...


    Fakt ist: Es gibt kein Dokument, das nachweist, dass du das Sorgerecht hast. Es sei denn, du hast einen Prozess geführt und es in einem Urteil übertragen bekommen. (Meine Ex hat es in einem Urteil entzogen bekommen - und nu?) Du kannst dir eine "Negativbescheinigung" vom Jugendamt ausstellen lassen. Aber allein dieses Wort ist ja schon ein Unding.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich habe eine einstweilige Anordnung machen müßen(für das Sorgerecht in angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge sowie Behördenangelegenheiten),
    um überhaupt solche Sachen erledigen zu können,da KV nicht auffindbar ist

    Das Herz einer Mutter schlägt härter als jede Faust !!!!!!!!!!

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem

  • Wir haben GSR - aber momentan einige Konflikte.


    Kind's erster Wohnsitz ist bei mir - und ich fürchte, dass KM denn ersten Wohnsitz zu sich ummelden wird (Hat es schon gegeben - natürlich ohne mein Wissen)
    Das Gespräch mit der Dame vom Einwohnermeldeamt verlief unerfreulich - sie meinte, wenn ich ein Gerichtsurteil über das alleinige ABR vorlegen würde würde sie eine Ummeldung blockieren.


    Und irgendwie fühle ich mich als Elternteil x-ter Klasse.

  • Das Gespräch mit der Dame vom Einwohnermeldeamt verlief unerfreulich - sie meinte, wenn ich ein Gerichtsurteil über das alleinige ABR vorlegen würde würde sie eine Ummeldung blockieren.


    Bei sowas würde ich zurückfragen, wie es denn dazu kommen konnte, dass eine Ummeldung ohne negativ Bescheinigung überhaupt durchgeführt werden konnt :schiel . Sprich sie soll nachweise, dass die Ummeldung korrekt war :nawarte: .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wir haben GSR - aber momentan einige Konflikte.


    Kind's erster Wohnsitz ist bei mir - und ich fürchte, dass KM denn ersten Wohnsitz zu sich ummelden wird (Hat es schon gegeben - natürlich ohne mein Wissen)
    Das Gespräch mit der Dame vom Einwohnermeldeamt verlief unerfreulich - sie meinte, wenn ich ein Gerichtsurteil über das alleinige ABR vorlegen würde würde sie eine Ummeldung blockieren.


    Und irgendwie fühle ich mich als Elternteil x-ter Klasse.

    Wenn das Kind nun aber bei dir lebt,und ihr geteiltes ABR habt,dann sorge einfach dafür das du das alleinige ABR bekommst....
    Solange ihr geteiltes ABR habt,kann Sie tun und lassen was Sie will ,,leider,,

    Das Herz einer Mutter schlägt härter als jede Faust !!!!!!!!!!

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem

  • Bei sowas würde ich zurückfragen, wie es denn dazu kommen konnte, dass eine Ummeldung ohne negativ Bescheinigung überhaupt durchgeführt werden konnt :schiel . Sprich sie soll nachweise, dass die Ummeldung korrekt war :nawarte: .

    Damals wurde das nach viel Rennerei, Eskalation usw. auch rückgängig gemacht ..... aber jetzt sind neue Leute bei Einwohnermeldeamt.


    Originalton Einwohnermeldeamt: "Bei Müttern gehen wir davon aus das sie das dürfen" :ohnmacht:



    Gut fände ich irgendein amtliches Plastikkärtchen das die Sorgeberechtigung (ASR/GSR) bestätigt.

  • Wenn das Kind nun aber bei dir lebt,und ihr geteiltes ABR habt,dann sorge einfach dafür das du das alleinige ABR bekommst....
    Solange ihr geteiltes ABR habt,kann Sie tun und lassen was Sie will ,,leider,,

    Ja - das sind dann wohl die Grenzen des 50/50 Wechselmodells


    :strahlen

  • Anfangs hatten wir GSR...war aber auf die Distanz (850 km) schwierig bis unmöglich.
    Später habe ich ASR beantragt und auch trotz vehementen Widerspruchs der KM bekommen.
    Seither trage ich meist eine Kopie des ASR-Beschlusses mit mir herum, da AE-Väter teilweise wie Aliens behandelt werden....

  • Tex, hast du ein Urteil, in dem steht, dass du das alleinige Sorgerrecht hast - oder ein Urteil, in dem steht, der Ex ist das Sorgerecht entzogen?
    Normalerweise geht nämlich nur letzteres. Und das ist dann kein so rechter Beweis für das eigene Sorgerecht. -Aber es ist gestempelt und gesiegelt. Mutmaßlich guckt es sich keiner intensiv an, wenn man damit winkt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich beweise es durch die bestätigung die ich vom JA bekommen habe.


    Hab die immer dabei wenn ich für mein Kind was neues Beantragen muss oder sonstiges wo sie eventuell benötigt wird.

  • Ich sollte bei der Beantragung eines Personalausweises für meine Tochter nachweisen, dass ich das alleine beantragen darf.
    Mit der Frage war ich echt überfordert. Die Dame meinte vorher am Telefon "Bringen Sie das Urteil mit" :hae:
    Ich habe 1 Urteil in dem die Anerkennung der Vaterschaft sowie der Unterhalt geregelt wurde, mehr aber nicht.


    Das dauerte ne halbe Stunde bis ich der Tante erklärt habe, dass dieses Kind schon immer "mir allein gehört" :D .


    Ich bin auch für das Plastikkärtchenmodel. Auf eine mehr oder weniger kommts ja nun wirklich nicht mehr an. :rolleyes:

  • Ich habe das Problem auch. Offiziell haben wir GSR, inoffiziell haben ich seit der Trennung das alleinige. Da wir beide keinerlei Lust haben auf ein weiteres Gerichtsverfahren, was nur Geld und Nerven kostet habe ich mir vor geraumer Zeit ein Schreiben von ihm aufsetzen lassen, dass ich alle Entscheidungen allein treffen darf. Das wurde notariell beglaubigt. Ich musste es zwei Mal vorzeigen (bei der Schulanmeldung und der Passbeantragung). Mir wurde ausserdem geraten vom Jugendamt eine stille Elternschaft fuer den KV einzurichten (das heisst auf gut deutsch, dass er seine Elternpflichten voruebergehend "niedergelegt" hat - aeh ja). Die Idee ist nicht schlecht, aber ich scheu eben wieder den Zeitaufwand... Kostentechnisch ist das guenstiger, als sich offiziell (gerichtlich) die Bestaetigung holen zu lassen, dass man sich allein kuemmert (alleiniges Sorgerecht).


    Aber euer Fall ist anders gelagert. Zusammenfassend faende ich es auch gut, wenn so ein Kaertchen unbuerokratisch und kostenguenstig erhaeltlich waere. Auf der anderen Seite wird man (zumindest als Mutter) nicht sehr oft nach dem Sorgerecht gefragt...

  • Sieh es mal positiv: Dafür habe ich mich Anfang der Woche wieder drüber aufgeregt, das bei der Anmeldung für die weiterführende Schule unter Erziehungsberechtigte "Vater" als erstes kommt :-).
    Meine Mutter bekommt auch seit 40 Ehejahren Anfälle, wenn es an die gemeinsame Steuererklärung geht: der (Ehe-)Mann hat auch den Vortritt.
    Du bist -als Mann- eben angeschmiert, bzgl. alleiniges Sorgerecht :tongue:. Das ist eben die andere Seite der Medaille: Frau kommt zuletzt, aber dann mit Kind.
    In allen Fällen wäre etwas mehr Neutralität wünschenwert. Inzwischen gibt es ja auch Mutter/Mutter oder Vater/Vater-Familien, gell?!
    Ich hab das ASR/ABR und weder bei Kiga, Grundschule wurde nachgefragt. Nur beim Kinderausweis hat man ein wenig länger im Computer rumgehackt. Macht auch Sinn: Ich bin Ausländerin und könnte ja ein deutsches Kind mopsen :brille

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()