Sind Sie denn Sorgeberechtigt ?

  • Mir wurde ausserdem geraten vom Jugendamt eine stille Elternschaft fuer den KV einzurichten (das heisst auf gut deutsch, dass er seine Elternpflichten voruebergehend "niedergelegt" hat - aeh ja). Die Idee ist nicht schlecht


    Etwas OT, aber ich frag trotzdem mal:
    Schließt dieses "niederlegen" sämtliche Pflichten mit ein? Also auch die Pflicht Barunterhalt zu leisten?!
    Und: Auf welcher Grundlage soll dieses "niederlegen" überhaupt möglich sein?

  • Ich wusste vorher auch nicht, dass sowas geht. Bei uns liegt der Fall ja so, dass KV im Ausland ist und sich nicht kuemmern will. Von daher wuerde das bei uns Sinn machen. Nein, natuerlich entbindet ihn das nicht von seinen finanziellen Pflichten. Waere ja auch noch schoener: wenn er sich schon nicht mit kuemmert und mich mit allem allein laesst, dass er dann nicht mal zahlen braucht. ;)

  • Das Thema kommt gerade richtig um mich daran zu erinnern, vor der Anmeldung für die weiterführende Schule diese Negativbescheinigung rauszukramen und mitzunehmen. Denn zu meiner Überraschung stand auf dem Anmeldeschein auch der Name des KV unter Sorgeberechtigte, obwohl ich schon immer das ASR innehabe. Und natürlich stand da auch nur meine Adresse...naja, ich habe der Schule seinen Auszug vor 3 1/2 Jahren auch nicht offiziell mitgeteilt, nur die Klassenlehrer wussten das.
    So kann's auch laufen!
    Ich musste als Mutter noch nie was nachweisen, das wird jetzt wohl die erste Gelegenheit sein.
    Ich habe dem KV eine Schweigepflichtsentbindung geschrieben (auf seinen "Wunsch", Riesenbohei :rolleyes2: , hätte er auch sofort haben können wenn er was gesagt hätte!), die er allerdings noch nie genutzt hat bei Ärzten/Therapeuten/Lehrern.
    Scheint echt eine Lücke zu sein, dass kein einheitlicher Nachweis existiert für das Sorgerecht!
    Kann denn das JA nicht so einen Wisch ausstellen, gerade für AE-Väter, die öfter um einen Nachweis gebeten werden?

  • Kann denn das JA nicht so einen Wisch ausstellen, gerade für AE-Väter, die öfter um einen Nachweis gebeten werden?


    Darüber könnte man reden, wenn alle anderen Bundesbürger eine Bescheinigung mit sich führen müssen, dass sie ihre Bürgerrechte haben oder geschäftsfähig sind.
    Ich finde das schlicht und egreifend diskriminierend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Darüber könnte man reden, wenn alle anderen Bundesbürger eine Bescheinigung mit sich führen müssen, dass sie ihre Bürgerrechte haben oder geschäftsfähig sind. Ich finde das schlicht und egreifend diskriminierend.


    Sehe ich auch so.
    Vom Grundsatz her (so steht es im GG) sind die Eltern zur Sorge verpflichtet und berechtigt. Und Eltern dürften per Definition die sein, die in der Geburtsurkunde eingetragen sind. Insofern muss also eigentlich erst mal davon ausgegangen werden, dass derjenige der nachweist KM bzw. KV zu sein auch sorgeberechtigt ist. Zweifelt das jemand an müsste derjenige das begründen.
    Oder anders herum muss derjenige der behauptet alleine sorgeberechtigt zu sein nachweisen, dass diese Behauptung den Tatsachen entspricht. Genau zu diesem Zweck hat man die "Negativbescheinigung" vom JA erfunden. Kann er/sie das nicht nachweisen muss von gemeinsamer Sorge ausgegangen werden, weil das der im GG der definierte Normalfall ist.

  • Ich bin noch nie gefragt worden ob ich sorgeberechtigt bin - nur ob ich mir das Sorgerecht teile.


    2x in 7 Jahren!

  • Hm mein Ex-Mann hat damit im Alltag für Sohni kein Problem, da fragt keiner komisch oder überhaupt. Weder bei Ärzten, Schule, Ortsanmeldungen, usw.
    Ich muss noch nicht mal zur Schulanmeldung antanzen oder andersrum er beim Beantragen des Reisepasses.
    Ist vllt. immer unterschiedlich :frag .

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Zitat von »Sonne*«
    Kann denn das JA nicht so einen Wisch ausstellen, gerade für AE-Väter, die öfter um einen Nachweis gebeten werden?




    Darüber könnte man reden, wenn alle anderen Bundesbürger eine Bescheinigung mit sich führen müssen, dass sie ihre Bürgerrechte haben oder geschäftsfähig sind.
    Ich finde das schlicht und egreifend diskriminierend.

    :rolleyes2: so war das doch nicht gemeint! Also Löwe 63 schlägt ein Kärtchen vor, damit man im Zweifelsfall unproblematisch die Lage klären kann - und ich dachte, bevor so ein Kärtchen TATSÄCHLICH erfunden wird, tut es doch vielleicht auch ein Papier.
    Ich fühle mich doch auch nicht diskriminiert, weil ich jetzt den Wisch zur Schulanmeldung brauche! :hae:


  • Sehe ich auch so.
    Vom Grundsatz her (so steht es im GG) sind die Eltern zur Sorge verpflichtet und berechtigt. Und Eltern dürften per Definition die sein, die in der Geburtsurkunde eingetragen sind. Insofern muss also eigentlich erst mal davon ausgegangen werden, dass derjenige der nachweist KM bzw. KV zu sein auch sorgeberechtigt ist. Zweifelt das jemand an müsste derjenige das begründen.
    Oder anders herum muss derjenige der behauptet alleine sorgeberechtigt zu sein nachweisen, dass diese Behauptung den Tatsachen entspricht. Genau zu diesem Zweck hat man die "Negativbescheinigung" vom JA erfunden. Kann er/sie das nicht nachweisen muss von gemeinsamer Sorge ausgegangen werden, weil das der im GG der definierte Normalfall ist.


    Man schleppt aber doch nicht dauernd die Geburtsurkunde mit sich rum (ist schließlich ein wichtiges Dokument!), falls mal jemand die Berechtigung anzweifelt. Da wäre doch eine einfache Erklärung vom JA praktischer, oder? Eine "Positivbescheinigung" eben.
    Dass ÜBERHAUPT gefragt wird, ist ja wieder eine andere Geschichte. In manchen Fällen sogar sicher sinnvoll.

  • Darüber könnte man reden, wenn alle anderen Bundesbürger eine Bescheinigung mit sich führen müssen, dass sie ihre Bürgerrechte haben oder geschäftsfähig sind.
    Ich finde das schlicht und egreifend diskriminierend.

    Die Bescheinigung, dass Du Bürgerrechte hast (Hast Du denn Bürgerrechte und wenn ja welche?) solltest Du sowieso haben und jederzeit mit Dir führen. Solltest Du die vergessen und gerade dann benötigen, zahlst Du z.T. Strafe und wirst mit Freiheitsentzug bestraft ;-)

  • Ich finde das schlicht und egreifend diskriminierend.

    Nein, diskriminierender finde ich eigentlich den Zustand jetzt. Da wird Dir als Vater erstmal unterstellt das Du nicht "befugt" bist - und Du kannst das Gegenteil gar nicht nachweisen.

    Vom Grundsatz her (so steht es im GG) sind die Eltern zur Sorge verpflichtet und berechtigt.

    Stimmt. Aber tatsächlich wächst (meines Wissens) jedes vierte Kind mit getrennten Eltern auf - und die Sorgerechtslage soll ja eigentlich etwas mehr am Kindeswohl orientiert werden - weniger an altem Schubladendenken aus dem letzten Jahrtausend.
    Familie wird immer bunter - also wäre ein Kärtchen hilfreich, auf dem die Kinder mit dem zugehörigen Sorgerechtsstatus (evtl. Einzelrechte wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge etc.) aufgelistet sind. Und schon gibt es deutlich weniger Möglichkeiten Kinder zu verschleppen oder unberechtigt umzumelden.


    Meines Erachtens dient dies der Transparenz .... :strahlen und der Sicherheit der Kinder.


    und verhindert falsche Verdachtsmomente und Diskriminierung.

  • Tex, hast du ein Urteil, in dem steht, dass du das alleinige Sorgerrecht hast - oder ein Urteil, in dem steht, der Ex ist das Sorgerecht entzogen?
    Normalerweise geht nämlich nur letzteres. Und das ist dann kein so rechter Beweis für das eigene Sorgerecht. -Aber es ist gestempelt und gesiegelt. Mutmaßlich guckt es sich keiner intensiv an, wenn man damit winkt ...


    bei uns war es eh etwas umständlich....
    wegen des Mißbrauchs im Umfeld der KM...
    Zuerst war GSR aber mit ABR bei mir...
    Dann bekam ich auf Antrag das ASR, weil das Gericht der Meinung war, dass auf Grund der Distanz, der Krankheit der KM und der weiteren Umstände ein GSR praktisch nicht durchführbar sei....
    Das Kammergericht hat das auf 5 Seiten sehr ausführlich beschrieben und begründet, während die vorhergehende Instanz des AG hier in zwei Sätzen das ASR dokumentiert hatte. Dieses kurze Urteil trage ich mit mir rum...

  • Die Urteile, die ich kenne, haben den Text am Ende, dem Elternteil wird das Teilrecht, bzw. die elterliche Sorge allein übertragen. Es wird dann nicht unbedingt im Text vom vorherigen Entzug gesprochen. Vom Sorgerechtsentzug, bzw. Teilentzügen lese ich eher in Verfahren nach § 1666 BGB.


    Im Grunde wird man immer nachweisen können, ob man Inhaber der Elterlichen Sorge, bzw. welche Teile man inne hat. Es sei denn, man hat keinerlei (Sorge-)Rechte.


    :brille

  • Als ich den Reisepass für die Else beantragt habe, hatte ich Einverständnis und Ausweiskopie vom Papa dabei.
    Die Dame am Schalter sagte, wenn das Kind fünf Jahre nach der Trennung bei mir gelebt hat, bräuchte ich das nicht.


    :hae:


    Kann doch nicht richtig sein irgendwie.
    War ja in dem Moment egal, aber so allgemein.....?

    Manche sagen, ich wäre eingebildet.....aber es gibt mich WIRKLICH!!!!
    ;)


  • Das Kammergericht hat das auf 5 Seiten sehr ausführlich beschrieben und begründet, während die vorhergehende Instanz des AG hier in zwei Sätzen das ASR dokumentiert hatte. Dieses kurze Urteil trage ich mit mir rum...

    Umständlich ....


    Im Grunde wird man immer nachweisen können, ob man Inhaber der Elterlichen Sorge, bzw. welche Teile man inne hat. Es sei denn, man hat keinerlei (Sorge-)Rechte.

    ... aber kompliziert ...... für Laien nich immer verständlich


    Kann doch nicht richtig sein irgendwie.
    War ja in dem Moment egal, aber so allgemein.....?

    ... sicher eher Ermessensspielraum oder "Grauzone".
    Sowas wie "DeFacto - Aufenthaltsbestimmungsrecht"

  • Die Dame am Schalter sagte, wenn das Kind fünf Jahre nach der Trennung bei mir gelebt hat, bräuchte ich das nicht.


    :hae:


    Kann doch nicht richtig sein irgendwie.
    War ja in dem Moment egal, aber so allgemein.....?


    doch, die dame am schalter hat korrekt gehandelt.
    für den ausweis/pass des kindes braucht der elternteil bei dem das kind
    wohnt, KEINE zustimmung des anderen elternteils.
    auch nicht beim gemeinsamen sorgerecht!


    http://www.muenchen.de/rathaus…epass/Minderjaehrige.html

  • Nur mal so als Zwischenstand:



    Gut fände ich irgendein amtliches Plastikkärtchen das die Sorgeberechtigung (ASR/GSR) bestätigt.


    Vielleicht liegt es daran, dass es ein Wahljahr ist, aber im Moment findet die Idee offene Ohren in Berlin.
    Ich habe Hoffnung das es zustande kommt. :strahlen