Mir wurde ausserdem geraten vom Jugendamt eine stille Elternschaft fuer den KV einzurichten (das heisst auf gut deutsch, dass er seine Elternpflichten voruebergehend "niedergelegt" hat - aeh ja). Die Idee ist nicht schlecht
Etwas OT, aber ich frag trotzdem mal:
Schließt dieses "niederlegen" sämtliche Pflichten mit ein? Also auch die Pflicht Barunterhalt zu leisten?!
Und: Auf welcher Grundlage soll dieses "niederlegen" überhaupt möglich sein?