Ist das rechtens? (ALG2)

  • Tex es hat niemand gesagt, daß für 2 Jahre in einer Abrechnung nachgezahlt werden musste. Es ist normal , daß ein Vermieter die Abschläge erhöht wenn 2 jahre in Folge Nachzahlungen anfallen.

  • Es ist normal , daß ein Vermieter die Abschläge erhöht wenn 2 jahre in Folge Nachzahlungen anfallen.

    Die Mieterin ist im September 2011 eingezogen, im Oktober 2012 kam die Erhöhung. Sollte sie die Betriebskosten in dem einen Jahr tatsächlich so derartig in die Höhe getrieben haben? Um 240Euro pro Monat? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen wenn ich ehrlich bin.



    Heizkosten mag sein, obwohl ich da zusätzliche 110 Euro im Monat auch sehr merkwürdig finde. Ohne Abrechnung / Begründung würde ich da jedenfalls erstmal gar nichts zahlen, der Schrieb wäre bei mir erstmal beim Mieterschutzbund gelandet.

  • Sehe ich auch so... erst mal von fachlicher Seite prüfen lassen...
    nur um nicht in Verzug zu kommen, erst mal Widerspruch beim Vermieter mit Hinweis auf prüffähige Unterlagen einlegen.
    Gleiches gilt für Jobcenter, da sonst die Mitwirkungspflicht nach § 60 und somit sanktion greifen würde...

  • Wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht gibt es keine Sanktionen :rolleyes2:


    Daraus würde eine Einstellung der Leistung erfolgen, bis die Mitwirkung nachgeholt wird.

  • So ich habe gerade mit einem Anwalt telefoniert er übernimmt das ganze hab die woche nen termin da muss morgen früh nur den Beratungsschein bei Gericht holen. Habe der werte Sachbearbeiterin jetzt von 8 uhr an angerufen geht niemand dran, wollte um ein Persönliches Gespräche bitten. Da man bei uns beim Jobcenter ohne Termin nicht rein kommt.
    Hoffe der Anwalt kann was erreichen.


    Danke für eure Tipps

  • Wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht gibt es keine Sanktionen :rolleyes2:


    Daraus würde eine Einstellung der Leistung erfolgen, bis die Mitwirkung nachgeholt wird.


    ist zwar keine Sanktion im Klassischen Sinne, da gebe ich dir recht, aber im Ergebnis ist es das Selbe in grün...

  • Leute, die seit Jahren im Sozialleistungsbezug sind und ihre Dramen durch
    die einschlägigen Foren verbreitet haben, sollten zumindest die richtigen
    Begriffe verwenden.

  • So ich habe gerade mit einem Anwalt telefoniert er übernimmt das ganze hab die woche nen termin da muss morgen früh nur den Beratungsschein bei Gericht holen. Habe der werte Sachbearbeiterin jetzt von 8 uhr an angerufen geht niemand dran, wollte um ein Persönliches Gespräche bitten. Da man bei uns beim Jobcenter ohne Termin nicht rein kommt.
    Hoffe der Anwalt kann was erreichen.


    Du säumst das Pferd von hinten auf und fragst dich warum deine Wohn-Nebenkosten nicht übernommen werden.


    Du brauchst aber Fakten


    - Zählerstände
    - Protokolle
    - Abrechnungen


    sprech mit deinem


    - Vermieter
    - dem Hausverwalter
    - den Abrechnungsorganisation


    die Frage ist doch nicht, ob diese Nebenkosten 500 Euro + gezahlt werden, sondern ob diese rechtens sind.

  • Leute, die seit Jahren im Sozialleistungsbezug sind und ihre Dramen durch
    die einschlägigen Foren verbreitet haben, sollten zumindest die richtigen
    Begriffe verwenden.


    Willst du stänkern?

  • Mod Mitteilung: die User purple und tex-berlin werden gebeten ihre Auseinandersetzung im Thread zu unterlassen und bei Bedarf per PN auszutragen. Besten Dank

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo zusammen,
    Dürfen die das?


    Hallo Chrissi,


    das Jobcenter darf dir Kosten für Unterkunft und Heizung nicht vom Lebensunterhalt/Bedarf abziehen! In den Widerspruch zu gehen, ist auf jeden Fall der richtige Weg! Das Amt muss dir tatsächlich eine sechsmonatige Frist lassen, dir eine neue Unterkunft zu suchen! Bis dahin müssen sie die Kosten tragen!
    Hole dir Hilfen bezüglich einer neuen Wohnung. Sollte es dann keinen passenden Wohnraum geben (ist in manchen Gebieten so, weil entweder die Kosten auch dort zu hoch sind oder einige Mieter ALGII-Empfänger ablehnen), dann muss das Amt über die sechs Monate hinaus die Wohnung bezahlen.
    Zudem sind m.E. die Betriebskosten voll und ganz zu übernehmen! An der Energiewende kommen auch die Jobcenter nicht vorbei! Das hat nichts mit der Erhöhung ab 2013 zu tun! Sollte die Kaltmiete steigen, DANN könnte das Amt sich quer stellen, müsste aber dennoch den bislang übernommenen Betrag weiterzahlen! Es gibt Gesetze, die besagen, dass die Höhe der Betriebskosten voll und ganz übernommen werden muss. Ich könnte das mal raussuchen, da auch ICH ständig mich damit befassen musste und befassen muss!
    Das Problem ist, dass die Jobcenter oft selbst überfordert sind und viele Neuerungen ihnen nicht bekannt sind, zudem werden sie zum Sparen angehalten, deshalb versuchen sie erst einmal, die Leute zu drücken und Ablehnungsbescheide auszustellen. Gib aber nicht auf, hole dir notfalls anwaltlichen Rat! Viele Grüße

  • Hallo Chrissi,


    das Jobcenter darf dir Kosten für Unterkunft und Heizung nicht vom Lebensunterhalt/Bedarf abziehen! In den Widerspruch zu gehen, ist auf jeden Fall der richtige Weg! Das Amt muss dir tatsächlich eine sechsmonatige Frist lassen, dir eine neue Unterkunft zu suchen! Bis dahin müssen sie die Kosten tragen!

    Das ist eine komplette Falschinformation.


    Im Gesetz steht "maximal".


    Lies doch bitte den § 22 SGB II ein wenig genauer.

  • So ich habe nun auf raten meines Anwaltes erstmal widerspruch gegen das schreiben eingelegt da ich die gute Dame immer noch nicht erreicht hab und am 17.1. hab ich den Termin beim Anwalt. Er hat mir aber gesagt er sieht dem positiv gegenüber.

  • Ohne diese Werte hat meines Erachtens auch einTermin bei einem Anwalt keinen Sinn.... Was bitte soll der denn überprüfen wenn es nix zu überprüfen gibt? Es geht doch hier um ne Erhöhung der Neben/ Betriebskosten -- nicht um eine der kaltmiete ..

  • Das ist eine komplette Falschinformation.


    Im Gesetz steht "maximal".


    Lies doch bitte den § 22 SGB II ein wenig genauer.


    Also "maximal" habe ich im § 22 SGB II nicht gelesen. Ich denke, die verwendete Quelle, die HP des Bundesministerium für Justiz, dürfte da ziemlich aktuell sein:
    "...§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre...."
    Aus der Definition MAXIMAL interpretiere ich ein Ultimatum, das auf keinen Fall überschritten werden darf. Aus der Definition LÄNGSTENS und IN DER REGEL interpretiere ich ein gewisses Hintertürchen.
    Doch vor dem Verwaltungsakt der Absenkung der KdU ist meines Erachtens nach das Kostensenkungsverfahren und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben... hieraus ergibt sich die 6 Monatsfrist. Erst informieren, dann sanktionieren...sorry...absenken...

    Einmal editiert, zuletzt von tex-berlin ()

  • Zitat

    jedoch längstens für sechs Monate

    Was, denkst du, bedeutet "längstens"?



    :rolleyes2:

  • längstens in Verbindung mit "in der Regel" sagt aus, dass es auch Ausnahmen gibt... so zumindest mein Sprachverständnis.
    Einen absoluten Ausschluss kann ich hier nicht heraus definieren.
    Soweit mir bekannt ist, hat das BSG schon geurteilt, dass bei entsprechenden Nachweisen einer erfolglosen Wohnungssuche es dem Hilfeempfänger nicht zuzumuten ist, die Mietdifferenz einer vermeintlich überhöhten MIete aus dem Regelsatz zu bestreiten.
    Das Jobcenter kann in diesem Falle lediglich verstärkte Bewerbungsbemühungen um günstigeren Wohnraum vom HE verlangen, muss aber dann auch die unangemessene Miete weiter tragen.
    Auch ist ein BSG-Urteil aus dem Jahre 2009 meines Wissens noch nicht aufgehoben oder entkräftet worden, das aussagt, dass vom HE nicht erwartet werden kann, sein soziales Umfeld zu verlassen, um zum Beispiel in eine andere Stadt zu ziehen.


    Viele Berliner Jobcenter würden gerne ihre Kunden ins Umland abschieben. Doch die Gemeinden im Umland schützen sich durch sehr gewagte Verwaltungsprocedere. So muss ein zuzugswilliger HE im Landkreis Teltow-Fläming zwei Angebote von zwei verschiedenen Vermietern im Rahmen der Angemessenheit vorlegen, da sonst die Angemessenheitsprüfung nicht erfolgt ( siehe Jobcenter Teltow Fläming Seite 3, dritter Absatz. Da die Ablehnung durch Nichterfüllen einer Verwaltungsauflage keinen beschwerfähigen Verwaltungsakt darstellt, kann man also dagegen auch nicht klagen.
    Ergo: ein Abwandern aus Berlin in vermeintlich günstigere Wohngebiete anderer Städte ist somit nicht möglich und den dauernden Preissteigerungen der Berliner MIeten hat ein HE nichts entgegen zu setzen.
    Ich vermute mal, dass dies in anderen Städten nicht anders sein wird.


    Sorry für das off-topic, aber das sind nun mal die Realitäten, mit denen man zu kämpfen hat, wenn man vermeintlich zu teuer wohnt...

  • Lena: ich blicke bei den Abrechnungen irgendwie nicht durch. Aber es wurde nicht nur bei mir erhöht sondern auch bei den anderen Mietern im Haus, hab mal durch gefragt. Von daher gehe ich aus das es eine allgemeine Erhöhung ist. Ich habe auch meinem Anwalt gesagt das ich da nicht wirklich durchblicke und er meinte das wär kein Problem er wird mir das dann in aller ruhe erklären.


    @Chou-chou ich hab ja die Abrechnungen habe es auch meinem Anwalt gesagt das ich nie die werte selbst aufgeschrieben habe nun habe ich alle Zählerstände mit Hilfe meines Freundes aufgeschrieben und mit den werten vom Übergabeprotokoll habe ich nun einen vergleich.