Ist das rechtens? (ALG2)

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem. Im Oktober wurde mir von meinem Vermieter mitgeteilt das die Betriebskosten & Heizkosten steigen, als ich ihn dann fragte wie die Kosten zustande kommen wollte/konnte er mir keine Antwort geben warm hatte ich bis 10.2012 697€ warm an miete die neue miete ab 1.1.2013 beträgt nun 1069,46€. Jetzt habe ich folgendes Problem ich bekomme ALG 2 + Unterhaltsvorschuss + Kindergeld. Ab Jan 2013 wurden die Sätze des ALG 2 ja nochmal erhöht auf in meinen Fall 404 € nun bekomme ich gesteren einen Brief vom Jobcenter mit einem Änderungs bescheid ich kriege jetzt nun nur noch 260€ da sie mir den Überschuss an miete von meinem & meiner Tochter´s Lebensunterhalt abziehen. Dürfen die das? müssen die nicht bis max. 6 Monate die Wohnung weiter voll bezahlen? Das ich mir was günstigeres suchen muss ist mir schon klar aber es kann doch nicht sein das ich nun meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Ich werde morgen zwar Widerspruch einlegen aber meine Sachbearbeiterin ist nicht gerade eine angenehme und zuverlässige Person. Man erreicht sie weder Telefonisch, Persönlich oder per E-Mail. könnt ihr mir vielleicht einen Tipp geben was ich machen soll. Meinem Kind wird es an nichts fehlen versteht sich von selbst aber was bringt es meiner Tochter wenn die Mama hungern muss. Ich bin echt verzweifelt.


    LG


    Chrissi

  • Nein ist es nicht..... DIe müssen 6 monate voll zahlen sofort widerspruch einlegen...
    Desweiteren würde ich zum Anwalt gehen auch wegen der krassen Mieterhöhung.
    So einfach kann ein Vermieter nicht erhöhen bei den Betriebskosten das sind ja fast 300 euro
    Hol dir einen Beratungsschein und ab zum anwalt mit allem.

  • Ab zum Widerspruch schreiben und dann ab zum Anwalt. Solange die Nettokaltmiete und die größe der Wohnung für euch passen müssen sie die Nebenkosten übernehmen. Und wenn sie nicht glauben, dass das wirklich eure NEBENKOSTEN sind die gestiegen sind, dann sollen die sich mit deinem Vermieter auseinandersetzen.

  • Wenn die Info wg. Mieterhöhung per Okt. kam (übrigens ziemlich hoch) hast du das sofort gemeldet ans Amt? Dann kommt jetzt erst Info, was übernommen/abgezogen wird? Schnelles Abarbeiten ist wohl anders. Es gibt ja auch Kündigungsfristen (event. 3 Monate)? Nicht, dass du unter Umständen noch Monate auf der Differenz sitzen bleibst?? Das wäre nicht gut.


    Wie groß ist denn die Wohnung?

  • @nic ich habe das gleich gemeldet meine Sachbearbeiterin ist auch nicht gerade die schnellste :hilfe die macht lieber kaffeekränzchen. Kündigungsfrist hab ich zum glück nur einen Monat. Aber bis ich erstmal ne Wohnung habe das kann noch dauern wenn die Vermieter hier hören Alleinerziehend bist du schon unten durch. meine wohnung hat 82 qm und die selbe Sachbearbeiterin hat sie mir ja auch bewilligt.

  • Ganz ehrlich wenn Du das seit Oktober weisst wäre mein erster Gang zur Mieterberatung gewesen.
    So eine immense Erhöhung muss ein Vermieter schon erklären.Das würde ich auf jeden Fasll in Angriff nehmen.


    Ich würde erstmal persönlich beim JC aufschlagen, vielleicht lääst sich da schneller was regeln.
    So ein Widerspruch, bis der bearbeitet ist dauert es ja so seine Zeit.Wäre wenn das persönliche Gespräch nichts bringt mein 2`ter Weg.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Im Oktober wurde mir von meinem Vermieter mitgeteilt das die Betriebskosten & Heizkosten steigen, als ich ihn dann fragte wie die Kosten zustande kommen wollte/konnte er mir keine Antwort geben warm hatte ich bis 10.2012 697€ warm an miete die neue miete ab 1.1.2013 beträgt nun 1069,46€.


    wurde die Miete erhöht oder die Nebenkostenvorauszahlung ?

  • also ich wohne seit sep. 2011 da die abrechnung von 2011 hab ich die von 2012 noch nicht in der Abrechnung steht keine begründung nichts.


    Ratte ja ist mit drin

  • Komischerweise muß ich auch immer selber ring-ring bei der Stadt machen, da kommt leider nix von alleine. Sehr müßig! Telefonzeiten sind meist nur vormittags, da hocke ich im Büro. Da ist nicht viel mit Privat-Gesprächen. Immer am Ball bleiben, notfalls in der Hotline nachfragen: Wer ist Vorgesetzter und dann verbinden lassen. Manchmal hilft es. Wie viele Personen sind doch gleich bei dir in der Wohnung? Meine Bekannte mußte ans Amt Vergleichsangebote bringen: x-Personen = x Zimmer, bzw. qm²=Mietpreis, bla,bla, aber über 1000 EUR, kein Schnäppchen je nach Wohnlage. Man will sich ja auch nicht verschlechtern

  • Und - musstest du für 2011 nachzahlen bei den Betriebskosten ? Und wie sind die Verbrauchswerte von 2012 im Vergleich zu denen von 2011? Wenn die noch höher sind hätte der Vermieter nur die Abschläge erhöht... So daß eben die Abschläge näher an dem sind was tatsächlich zu zahlen ist und er damit nicht so viel in Vorleistung gehen muss--


    Wobei ich diese Erhöhung schon extrem finde.... So doll ist der Preis nun auch nicht gestiegen bei den Energiekosten... ( wir haben zb nix an den Abschlägen geändert von 2011 auf 2012 und haben 2012 ne Menge wiederbekommen.--)

  • wohnlage verschlechtern xD das geht nicht ich wohn hier in einem sagen wir mal Ghetto wollte ja eh raus nur es kann doch nicht angehen das die mir an die Grundsicherung gehen meine kleine braucht anziehsachen was auch eingeplant war für nächsten monat.


    Lena Heizung keine ahnung wir haben diese digitalen dinger damit kenne ich mich leider nicht aus wie man die abliest wasser müsste ich gucken und strom ist im keller eingeschlossen aber strom muss ja jeder mieter selber anmelden und ist somit nicht in den NK.

  • wir haben diese digitalen dinger damit kenne ich mich leider nicht aus wie man die abliest wasser müsste ich gucken



    aber es muss dch jemand da gewesen sein und du müßtest ein Protokoll mit den Werten haben. Wenn die per Funk ablesen, dann fordere eine Protokoll an


    Ehrlich ALG2 und Ghetto hin oder her - aber wenn mein Vermieter vor 3 Monaten meine Nebenkosten um 350 Euro erhöht - das müssen dann ja schon 500 Euro oder mehr sein - dann muss man sich doch um die Verbrauchswerte kümmern.....

  • Diese " digitalen Dinger " musst du nicht selber ablesen - das macht ne Firma und rechnet den Verbrauch dann aus----( wobei man die Anzeigen der Wärmemessröhrchen natürlich auch mal aufschreiben kann) Und darüber muss man in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter dann auch einen Nachweis bekommen----- Genauso wie beim Wasser ( das kann man aber selber ablesen wenn man weiß wo die Wasseruhr für die eigene Wohnung ist... Einfach die Werte mal aufschreiben jedes Jahr) - Gas schreib ich zb auch immer auf um zu schauen ob es mehr oder weniger ist als im Letzten Jahr..


    Bei den Digitalen Dingern wird das teils per Funk abgelesen .--- da kommt keiner mehr - ABER: der Vermieter muss einem EInsicht in die Daten gewähren---- Man hat da auch das Recht eine Kopie zu fordern. Würd ich auch immer machen..

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  • Meine Miete + Nebenk werden auch ab Febr. erhöht (leider richtig) Punkt 1: Mietspiegel ist noch im unteren/mittl. Bereich, geht ja von / bis (jedoch Wärmedämmung + Sanierung, okay),


    Nebenkosten höher, mußte 2 Jahre Heizung nachzahlen. Ist auch i.O für mich, lieber nen 10-er mehr im Monat, als 120 EUR nachzahlen. Hinzu kommen event. Zuschläge wie Aufzugskosten oder "Gartenpflege" (Hecke schneiden) etc, falls die mehr Geld bekommen. Ist aber alles im Rahmen, kann mich nicht beschweren. Aber, wie du meinst ähnl. Ghetto,


    da will wohl jemand Kohle machen, oder? Muß aber alles Schwarz auf Weiß deklariert sein.

  • Also NK für zwei Jahre nachzahlen wäre schon mal unzulässig...maximal 12 Monate darf der Vermieter zurückfordern.
    Ich würde zwei Widersprüche schreiben:
    1. an den Vermieter Widerspruch gegen die NK Forderung und die Mieterhöhung einlegen und um Vorlage der Abrechnungsbelege bitten, wie diese Nebenkosten zu erklären sind. Bei mir wurden zum Beispiel für die Abrechnungseinheit mehrerer Häuser die sonstigen NK (die so nicht definiert werden dürfen, sondern aufgeschlüsselt sein müssen) von knapp 1200 € im Vorjahr auf 12800 € erhöht. Begründet wurde dies mit der Erneuerung von Spielplatzsand...


    2. Widerspruch gegen die Absenkung der KdU beim Jobcenter einlegen. Gemäß § 22 SGB II müssen die ein so genanntes Mietsenkungsverfahren einleiten. Das bedeutet, erst mal ein informelles Schreiben, dass die Miete zu teuer sei und dabei eine Frist von 6 Monaten setzen. Ab da sollte man seine Wohnungsbemühungen dokumentieren. Findet man keine Wohnung im Rahmen der Angemessenheit, so muss das Jobcenter die höhere MIete weiterbezahlen.


    Übrigens kann das Jobcenter nicht wegen Versäumnis oder fehlender Mitwirkung argumentieren, da dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden muss, die NK-Forderung angemessen zu prüfen. DIes kann je nach Schnelligkeit der Vermietungsgesellschaft mal locker 4 Wochen dauern...


    Und bitte: niemals anrufen, sondern immer schriftlich....man mag sich auf manchem Amt nicht mehr an sein Geschwätz vom Vortag erinnern und stellt somit auch keinen widerspruchsfähigen Verwaltungsakt dar....