:thanks: Hallo an alle hier,
ich bin neu hier und habe eine 13jährige Tochter, die bei mir lebt. Der Vater ist Hartz 4 Empfänger und hat für die Umgangskontakte mit unserer Tochter Mehrbedarf für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragt. Ich muß diese Kontakte zu diesem Zweck schriftlich bestätigen. Hierzu legte mir der Kindsvater, über seine Anwältin, kürzlich vor für die Weihnachtsferien einen schriftlichen Termin vor. 1. Ich wusste von diesem Termin nichts, da er den Kontakt mit mir verweigert und alles ausschließlich über unserer Tochter regelt wie etwa "regel das mit der mama" deshalb habe ich diesen erstmal abgelehnt. Nach langem Hin und Her fuhr unsere Tochter dann doch zu ihrem Vater, wieder wurde ich von der Anwältin aufgefordert ein vorgefertigtes Schreiben zu unterschreiben. Wieder habe ich mich geweigert. Grund:
Unsere Tochter bekommt bei jedem ihrer Besuche bei ihrem Vater Kleidung, Handy, Bargeld, Kosmetika sowie die Fahrkarte mit. Das Jobcenter sagte das dem Kindsvater der Mehrbedarf dann aber nicht mehr zustehen würde. Ich habe daraufhin eine eigene Bestätigung angefertigt, in der habe ich all die Dinge erwähnt, die ich ihr mitgebe, und habe dies ans Jobcenter geschickt. Nun heißt es ich sei verpflichtet die Umgangskontakte so zu bestätigen, wie es der Kindsvater verlangt. Ich will mich aber nicht der Beihilfe zum Sozialkassenbetrug schuldig machen. Das der Kindsvater keinen Unterhalt für unserer Tochter bezahlt und auch in keinster Weise bereit ist nachzuweisen, das er sich um Arbeit bemüht, muss ich wahrscheinlich nicht extra erwähnen.
Kann mein Ex-Mann mich nun verklagen auf Herausgabe der Unterschrift wie er es gerne hätte ? Ich danke euch sehr für eure Antworten. :hilfe