Ich fühle mich einfach überfordert, nicht mit ihr, sondern mit ihm. Ist denn das Jugendamt nicht dafür zuständig? Sie meinen immer nur, da können sie mir nicht helfen. Ist das tatsächlich so oder sollte ich hier die Hilfe mit Nachdruck einfordern, notfalls mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
natürlich kann das jugendamt nicht helfen deinen ex "zu erziehen" :ohnmacht:
deren aufgabe ist "das wohl des kindes"...
was aber auch nicht bedeutet, dass sie für die begleiteten besuche eine heilpädagogin, die schon eine bezugsperson des kindes ist, zur verfügung
haben müssen... :rolleyes2:
die chance euer kind mit dem vater zu beobachten, bei den begleiteten besuchen, ist vertan :ohnmacht: :frag
damals wurde dir hier geschrieben, dass du den schriftlichen beschluss des richters abwarten sollst/kannst und vorher das kind nicht mitgeben musst,
weil der richter ja auch eine begleitung durchs jugendamt wollte...aber na gut, ist vorbei...
keine ahnung gerade, wie dir/euch noch zu helfen ist... :hä