wer kennt sich aus mit elterngeld/alg2/unterhaltsvorschuss/unterhalt ???

  • hallo, mein mann hat sich vor 3 monaten von mir getrennt. wir haben eine 3jährige tochter und ich bin im 8. monat schwanger. wir besitzen ein haus wo er die raten und den großteil der nebenkosten zahlt. er ist ausgezogen. ich habe bereits alg2 und unterhaltsvorschuss beantragt.
    nun meine fragen:
    wie lange bekomme ich alg2/unterhaltsvorschuss ? 3 jahre ?
    ich bekomme ja ab januar auch elterngeld und kindergeld. bekomme ich trotzdem alg2 ? oder wird das irgendwie angerechnet ? ich war vorher nur auf 400 euro angestellt und werde ca. 312 euro elterngeld beziehen.
    ich möchte einen teil der nebenkosten selbst übernehmen da ichja im haus lebe. muss ich dies im jobcenter angeben was ich alles bezahle ?
    wirkt sich dass auf den unterhaltsvorschuss aus ?
    wieviel unterhalt müsste mein mann eigentlich mir und 2 kindern bezahlen ? gibt es da einen mindestsatz ?
    kann es sein dass er trotz der ratenzahlung für das haus (ca. 950euro) + einige nebenkosten (ca. 150 euro inkl. kindergarten) unterhalt zahlen muss ? er verdient ca. 2300 euro.


    vielen dank für viele viele antworten !


    Annika

  • hallo, mein mann hat sich vor 3 monaten von mir getrennt. wir haben eine 3jährige tochter und ich bin im 8. monat schwanger. wir besitzen ein haus wo er die raten und den großteil der nebenkosten zahlt. er ist ausgezogen. ich habe bereits alg2 und unterhaltsvorschuss beantragt.
    nun meine fragen:
    wie lange bekomme ich alg2/unterhaltsvorschuss ? 3 jahre ?


    Anspruch auf ALG2 hast Du solange Du arbeitslos bist; bis zum 3. Geburtstag deines Kindes wird man von dir nicht verlangen, daß Du dich um Arbeit bemühst.
    Anspruch auf Unterhaltsvorschuß besteht für max. 6 Jahre und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes, unabhängig davon, ob Du ALG2 beziehst oder nicht.


    Zitat

    ich bekomme ja ab januar auch elterngeld und kindergeld. bekomme ich trotzdem alg2 ? oder wird das irgendwie angerechnet ? ich war vorher nur auf 400 euro angestellt und werde ca. 312 euro elterngeld beziehen.
    ich möchte einen teil der nebenkosten selbst übernehmen da ichja im haus lebe. muss ich dies im jobcenter angeben was ich alles bezahle ?
    wirkt sich dass auf den unterhaltsvorschuss aus ?


    Ich meine mich zu erinnern, daß das Elterngeld nicht angerechnet wird, bin mir aber nicht mehr sicher. Kindergeld wird ebenso wie Unterhaltsvorschuß angerechnet, die Höhe des ALG2 richtet sich nach der Höhe eures Einkommens.
    Du mußt dem Jobcenter alles angeben was Du bekommst, und im Rahmen deines Antrages hast Du doch bestimmt auch schon deine Einnahmen und Ausgaben aufgelistet, oder? Die wollen alles wissen, aber das wird dir dann dein "Sach"bearbeiter noch sagen.


    Interessehalber: Warum willst Du nur einen Teil der Nebenkosten übernehmen? Wer wohnt denn außer dir und den Kindern noch in dem Haus?


    Zitat

    wieviel unterhalt müsste mein mann eigentlich mir und 2 kindern bezahlen ? gibt es da einen mindestsatz ?
    kann es sein dass er trotz der ratenzahlung für das haus (ca. 950euro) + einige nebenkosten (ca. 150 euro inkl. kindergarten) unterhalt zahlen muss ? er verdient ca. 2300 euro.


    vielen dank für viele viele antworten !


    Annika


    Was die Unterhaltsgeschichte angeht kenne ich mich nicht gut aus, da sind andere sicher versierter. Was ich allerdings weiß ist, daß Du Unterhaltsvorschuß nur dann beantragen kannst, wenn dein Ex für deine Kinder kein / zu wenig Unterhalt für die Kinder bezahlt. Und inwieweit die Raten / Nebenkosten als Unterhalt gewertet werden weiß ich nicht.
    Ich finde deine Reihenfolge merkwürdig... Hast Du dich denn nicht informiert was dir zustünde und mit deinem Mann gesprochen, was er geben kann / will (er hat ja auch ein paar Kosten von seinem einkommen zu decken, Wohnung, Nebenkosten, etc) bevor Du den Unterhaltsvorschuß beantragst? Selbiger ist ja keine "Geschenkleistung" vom Staat, das wird ja auch wenn es gewährt wird später dann vom Kindsvater zurückgefordert.


    Ansonsten gibt es überall Beratungsstellen, die dir bei deinen Fragen professionell und verlässlich weiterhelfen können, vielleicht solltest Du so ein Angebot in Anspruch nehmen (und alles was den Unterhaltsvorschuß angeht würde ich bei der Unterhaltsvorschußkasse eures Jugendamtes erfragen, die beraten auch).

  • Hallo


    wenn du 312 Euro Elterngeld bekommst, dann sind beim ALG II 300 Euro frei, der Rest wird angerechnet abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale.


    Kindergeld wird auch angerechnet.


    Ich würde dir mal dringend empfehlen, die Unterhaltsfrage per Anwalt klären zu lassen. Bei 2300 Netto und selbst wenn die Belastung für das Haus voll anerkannt wird, ist immer noch was für den Kindesunterhalt drin.


    Ich glaube kaum, dass du problemlos ALG II bekommen wirst, wenn in keinster Weise die Unterhaltssache vorab geklärt ist.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Moin,
    Kindergeld,Unterhalsvorschuß werde zu 100% abgezogen.Lohn und erziehungsgeld hat man ein freibetrag von 100€,udn darüber wird auch angerechnet.bei mein Lohn 360€ sind das gute 200€.
    Sollte er Unterhalt zahlen,dann fällt UVG weg ,udn der Unterhalt wird auch angerechnet zu 100%,da man in erziehungszeit ist hat man auch ein recht auf ALG2.Wird nur viel angerechnet.Man hat aber auch ,wen es sich doof anhört, andere "vorzüge"*nicht steinigen bitte*...Man hat das Bildungspacket udn bekommt die Betreibskosten übernommen...aber da ihr ein Haus hat, könnte es auch zu schwirigkeiten kommen,den das ist ein "vermögen"

  • Also bei mir war es so ,das die Arge mir das Kindergeld abgezogen hat ,das erziehungsgeld haben sie nicht angerechnet ,und als ich zufällig beim anwalt war.Musste ich ja meinen BEscheid mitbringen und da hat er draufgeschaut und gesagt das das falsch ist und ich hab dann das kindergeld rückwirkend bekommen .


    Das ist aber auch schon paar jahre her ,vielleicht hat sich mittlerweile was geändert.


    Sobald du deinen Bescheid hast zum Anwalt ,mittlerweile weiss ich aus erfahrung ist die Gesetzgebung so kompliziert das ,die Herrschaften das selber nicht mehr durchblicken.

    For all the things you said I'd never do,for all the things you said that were untrue
    For all the times you made me feel alone Said I'd never make it on my own ,for all the times you said "I got your back"
    For all the times you stabbed me,for all the times you tried to hurt my pride ,for all the pain I held down deep inside


    But I'm, right here!!! :nawarte::nawarte::nawarte:

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  • Anspruch auf ALG2 hast Du solange Du arbeitslos bist; bis zum 3. Geburtstag deines Kindes wird man von dir nicht verlangen, daß Du dich um Arbeit bemühst.


    Stimmt so nicht. ALG II (Leistungen nach dem SGB II) bekommt man auch wenn das Arbeitsentgelt nach Abzug des Freibetrages nicht reicht in Form der Aufstockung.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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