Welche Reihenfolge bei Antragstellung

  • Hallo,


    ich sitze hier gerade über dem ganzen Zahlenwerk, um noch einmal die Finanzlage zu aktualisieren.


    Wenn man als AE unterstützende Leistungen beantragen möchte, hat sich da an eine bestimmte Reihenfolge zu halten?


    Aktuell: Gehalt, Kindergeld, Wohngeld
    Zukünftig: Gehalt, Kindergeld, ?, ?,? (kein UVG der Mutter)


    Kann ich Anträge für alle Gelder (ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. stellen) oder "greift" nur der Günstigste?


    Und noch eine Frage: Wie groß darf der Raumbedarf der Wohnung / des Hauses für 1 Erw. + 3 Kids sein?


    Wäre dankbar, wenn ihr mich diesbzgl. bitte aufklären könntet.


    Danke schön vorab.

  • Vorrangige Leistungen greifen zuerst sprich: Kinderzuschlag, Unterhalt, Wohngeld--wird das abgelehnt, dann greift erst ALG II / Sozialhilfe.



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    Und noch eine Frage: Wie groß darf der Raumbedarf der Wohnung / des Hauses für 1 Erw. + 3 Kids sein?"


    Ist abhängig vom Bundesland, frag google.



  • Bezüglich des Raumbedarfes suche mal hier nach, ob die örtlichen KDU-Richlinien dabei sind.


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Ansonsten kannst Du dich aber in etwa auch an veröffentlichte mal orientieren. Meist wirst du auch fündig auf der Seite deiner Stadt oder Gemeinde. Einfach mal bei google eingeben KDU "Stadt"


    Auf der zitierten Seite findest du auch andere Hinweise...


    Viel Erfolg

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hallo,


    angemessene Wohnungsgröße für 4 Personen liegt bei 90 qm.


    Ansonsten kannst du für die Kinder unter 12 Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn die Mutter keinen Unterhalt zahlen kann. Kinderzuschlag geht nur, wenn kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Wenn Du dir nicht sicher bist, ob du Wohngeld bekommst, dann gib vorsichtshalber gleichzeitig mit dem Wohngeldantrag einen Antrag beim Jobcenter ab. Die rechnen ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend. Du musst sie nur darüber informieren, dass du Wohngeld beantragt hast und noch auf den Bescheid wartest. Den reichst du ein, sobald du ihn hast und dann legt das JC los und rechnet.