Hallo,
habe mal eine Frage. Ich habe irgendwo gelesen, das der nicht betreuende Elternteil an bestimmten außergewöhnlichen Kosten beteiligen muss.
1. Stimmt das?
2. Wenn ja, meine Tochter braucht ein neues Jugendzimmer Kosten ca. 800 EUR. Muss sie da die hälfte bezahlen oder gilt das nur für bestimmte sachen.
Liebe Grüße
Daniel