Kostenbeteiligung

  • Hallo,


    habe mal eine Frage. Ich habe irgendwo gelesen, das der nicht betreuende Elternteil an bestimmten außergewöhnlichen Kosten beteiligen muss.


    1. Stimmt das?


    2. Wenn ja, meine Tochter braucht ein neues Jugendzimmer Kosten ca. 800 EUR. Muss sie da die hälfte bezahlen oder gilt das nur für bestimmte sachen.


    Liebe Grüße


    Daniel

    Millionen von Männer,machen sich Gedanken darüber,mit welcher Frau sie gerne schlafen möchten. Nur wenige denken darüber nach mit wem sie aufwachen möchten.


    Alles was dem Elektroniker Spaß macht ist entweder illegal, qualmt oder ist nicht RoHS-konform.

  • a) muss der andere Elternteil über den Unterhalt hinaus Leistungsfähig sein
    b) ich glaube Möbel gehören nicht dazu


    Ist aber sicher eine Einzelfall-Entscheidung - hab auch schon mal etwas von einem Klavier gehört


    800 Flocken ist ein sehr stolzer Preis

  • Zitat von »Lena_1977«
    800 Flocken ist ein sehr stolzer Preis




    Uii.. das finde ich aber auch :wow


    Ok, das Zimmer soll für längere zeit halten und ich habe schon auf Qualität wert gelegt.
    Aber das ist eine andere Sache. Das Zimmer bekommt sie auch, wenn die Frau die sie auf die Welt gebracht hat, sich nicht beteiligt.


    Jedoch wenn ich ein Anrecht darauf habe, Geld von ihr zu bekommen....dann nutze ich diese Möglichkeit.

    Millionen von Männer,machen sich Gedanken darüber,mit welcher Frau sie gerne schlafen möchten. Nur wenige denken darüber nach mit wem sie aufwachen möchten.


    Alles was dem Elektroniker Spaß macht ist entweder illegal, qualmt oder ist nicht RoHS-konform.

  • Eine Liste, was gemeinhin als Sonderbedarf gilt und was nicht, findest Du hier.
    Aber die Gerichte entscheiden nicht immer einheitlich!

  • Zitat von »Grisu04«
    wenn die Frau die sie auf die Welt gebracht hat,



    Das nennt sich Mutter


    Eine Mutter ist ne Frau die sich regelmäßig um Ihr Kind kümmert, zumind. in regelmäßigen Abständenund hat Gefühle für ein Kind


    Die Frau die meine Tochter zur Welt gebracht hat, hat keine Gefühle für das Kind, will keinen kontakt mehr....

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  • Zu Frage a, ja das stimmt sofern sie Leistungsfähig ist. Allerdings gibt es hierfür eine Liste welche dir ja schon verlinkt wurde und die Richter halten sich da nicht immer daran.


    Zu b, nein, ein neues Kinderzimmer gehört nicht dazu. Das ist im Unterhalt inbegriffen.


    800€ mag ein stolzer Preis sein, aber gerade bei Möbeln sollte man nicht wirklich den Sparhammer ansetzen sofern man es sich leisten kann.
    Die Kinderzimmer der Jungs welche sie im neuen Haus bekommen werden kosten noch etwas mehr, sind dafür aber stabil und Hochwertig.


    Die alten Kinderzimmer lagen so bei knappe 400€ und, wenn ich mir die Qualität so betrachte waren sie das Geld nicht wert und wäre es günstiger gekommen
    gleich richtig zu investieren...

  • Warum willst du dich mit der Mutter deiner Tochter derart auseinandersetzen?
    Du weißt doch, wie sie tickt und es erspart dir und deiner Tochter Stress, wenn du sie in Frieden groß ziehst und nicht so viele Erwartungen an deine EX stellst.
    Ansprüche hin oder her.
    Richte ihr ein schönes Zimmer ein, so wie ihr beide es euch vorstellt und gut.
    Genießt es, dass ihr euch habt und lasst euch nicht die Laune vergiften.
    So lebt es sich einfacher :-)
    LG Tina

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • Eine Mutter ist ne Frau die sich regelmäßig um Ihr Kind kümmert, zumind. in regelmäßigen Abständenund hat Gefühle für ein Kind


    Die Frau die meine Tochter zur Welt gebracht hat, hat keine Gefühle für das Kind, will keinen kontakt mehr....


    Hier wird sich immer aufgeregt, wenn man - der Erzeuger - oder -mein- Kind schreibt...


    Trotz allem ist es die Mutter Deiner Tochter.. Ohne die Mutter, hättest Deine Tochter nicht.


    Wie auch immer..


    Zurück zum Thema: Ich würde das Kinderzimmer alleine bezahlen

  • habe mal eine Frage. Ich habe irgendwo gelesen, das der nicht betreuende Elternteil an bestimmten außergewöhnlichen Kosten beteiligen muss.


    1. Stimmt das?


    2. Wenn ja, meine Tochter braucht ein neues Jugendzimmer Kosten ca. 800 EUR. Muss sie da die hälfte bezahlen oder gilt das nur für bestimmte sachen.


    Zu 1. Ja, der nicht betreuende Elternteil muss sich an bestimmten Sonderbelastungen beteiligen, wenn er dazu fähig ist.
    Zu 2. Eine Beteiligung an Kosten von Möbeln ist eine Einzelfallentscheidung des Gerichtes. Ich würde davon ausgehen, dass die Mutter in diesem Fall diesen Sonderbedarf nicht zahlen muss und sich auch nicht beteiligen muss.


    Gänseblümchen82
    Ich stimme Dir zu, auch ich mag diese "Erzeuger"-Sprüche nicht. Eine Mutter ist eine Mutter wie ein Vater ein Vater ist. Es gibt gute und schlechte Mütter und Väter, aber deshalb sind sie immer noch Elternteile.

  • Ich stimme Dir zu, auch ich mag diese "Erzeuger"-Sprüche nicht. Eine Mutter ist eine Mutter wie ein Vater ein Vater ist. Es gibt gute und schlechte Mütter und Väter, aber deshalb sind sie immer noch Elternteile.


    Rabenmutter kann ich auch nicht sagen. Da sich bei den Raben die Mütter besonders gut um ihren Nachwuchs kümmern.


    LG


    Daniel

    Millionen von Männer,machen sich Gedanken darüber,mit welcher Frau sie gerne schlafen möchten. Nur wenige denken darüber nach mit wem sie aufwachen möchten.


    Alles was dem Elektroniker Spaß macht ist entweder illegal, qualmt oder ist nicht RoHS-konform.

  • Rabenmutter kann ich auch nicht sagen. Da sich bei den Raben die Mütter besonders gut um ihren Nachwuchs kümmern.


    LG


    Meine Herrn............. ich kenn Eure Geschichte nicht aber das ist schon harter Tobak :wow

  • Hi,


    sorry mir klingt das alles nach Rachegelüsten an der Mutter :rolleyes2:


    Ist denn die KM Leistungsfähig ? Bezahlt sie den vollen KU ?


    Ich denke nicht, daß ein Kinderzimmer Sonderbedarf sind, schon gar nicht für 800 Teuronen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Rabenmutter kann ich auch nicht sagen. Da sich bei den Raben die Mütter besonders gut um ihren Nachwuchs kümmern.


    Du bist deiner Ex gegenüber so verbittert und anscheinend nicht gut auf sie zu sprechen... Warum willst du dann ihr Geld, für Möbel?? Das gibt doch noch mehr Zoff... Verstehe das nicht so ganz.


    LG von doro

  • ihr weicht vom thema ab..bzwschlendert in ein anderes rein...mein gott lasst ihn,sie doch nennen wie er mag..ob es nun passt oder nicht. ein jeder hat doch seine beweggründe jemand wie auch immer zu nennen. das ändert doch nichts an der eigentlichen frage...die kann man auch beantworten ohne auf dem thema der namensgebung rum zu juckeln.


    ich persönlich würe sie auch sein lassen wo sie ist und selber bezahlen..manchmal geht es aber einfach auch mal nur ums prinzip.

  • .manchmal geht es aber einfach auch mal nur ums prinzip.


    Und genau deswegen wird TS sicherlich nicht damit durchkommen... Nehmen wir mal an, sie zahlt den Mindestunterhalt, wie will TS ihr dann noch 400.-€ für Möbel aus dem Kreuz leiern?? Und wenn er ihr gegenüber auch noch so eine 'ablehnende' Haltung hat, wird KM nur auf stur schalten und ihm gehörig was husten.